Insgesamt nimmt der vorliegende Antrag einmal mehr Detailfragen des Landesaktionsplans vorweg, die so nicht beschlussfähig sind. Das war auch das Problem beim Ursprungsantrag zum Landesaktionsplan, der dann zu unser aller Zufriedenheit geändert wurde.
Auch mit Blick auf den Haushalt ist der Antrag nicht sinnvoll. Sie haben zwar – ob bewusst oder unbewusst – jedwede konkrete Zahl herausgelassen. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass das, was Sie hier beantragen, den Landeshaushalt nicht unberührt lässt und nicht als „kostengünstig“ zu bezeichnen oder zu realisieren wäre.
gemacht werden. Auch mit unkoordinierten Finanzspritzen, wie wir sie derzeit mal wieder erleben, lassen sich keine Verbesserungen im System erreichen. Die gefährden vielmehr gute Strukturen. Das haben wir alles schon erlebt.
Nichtsdestotrotz stimmen wir der Überweisung in die Fachausschüsse natürlich zu. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Kollegin Pieper-von Heiden. – Für die Landesregierung spricht Frau Ministerin Steffens.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Pieper-von Heiden, was Sie zu Beginn Ihrer Rede gesagt haben, was Sie aus den Zahlen im Antrag der Linksfraktion herausinterpretieren, kann ich überhaupt nicht nachvollziehen. Ich meine, Sie waren in der letzten Sitzung des Frauenausschusses, in der ich darüber berichtet habe, welche Mittel wie abgeflossen sind und welche warum nicht abgeflossen sind.
davon – auch das habe ich klar und deutlich gesagt – 54 Vollzeitstellen und sechs Teilzeitstellen. Das lag letztendlich nicht daran, dass wir die Mittel im Haushalt nicht vorgesehen hätten. Es ging einfach nicht früher, Frau Akbayir. So ist das mit dem Haushaltsrecht nun mal. Mittel bereitstellen kann man immer erst dann, wenn ein Haushalt verabschiedet ist.
Das lag also nicht daran, dass wir das nicht wollten, sondern daran, dass die Finanzierung von den Kommunen zum Teil noch nicht zugesagt wurde. Auch das habe ich im Frauenausschuss berichtet. Da sind wir als Land intensiv auf die Kommunen zugegangen, damit sie die Anteile, die sie an der Finanzierung haben, leisten.
Ich finde es auch richtig, dass wir dieser Aufgabe, die wir haben, nämlich dem Schutz der Frauen vor Gewalt, gemeinsam gerecht werden.
Das ist keine reine Landesaufgabe, das ist auch kommunale Aufgabe. Die Kommunen dürfen sich aus der Pflicht nicht herausstehlen.
Wir als Land finanzieren schon einen sehr großen Anteil, nicht 40 %, wie Sie eben selber eingeräumt haben – an der Stelle ist Ihr Antrag falsch –, sondern mehr. Das Land zahlt mit der Aufstockung der zusätzlichen Stelle noch mal einen prozentual höhe
ren Anteil. Früher waren es mal 80 %. Gut, die sind es nicht mehr. Aber trotzdem ist der Anteil jetzt höher.
Wir haben nicht nur ein Plus von 33 %, nämlich mit der Förderung der zweiten Sozialarbeiterinnenstelle, geschaffen, sondern wir haben aus Restmitteln auch Sachmittel für bestimmte Zwecke aufgestockt. Auch die konnten wir erst zu dem Zeitpunkt vergeben, als klar war, was an Mitteln übrig bleibt. Die Frauenhäuser haben also eine höhere Finanzierung durch das Land bekommen.
Ich will auf einen zweiten Punkt eingehen. Landesregierung und Koalitionsfraktionen wollen ein Frauenhausfinanzierungsgesetz. Das kann man aber nicht mal eben übers Knie brechen. Da können Sie den Kopf schütteln, so viel Sie wollen.
Wir haben am Rande der letzten Frauenministerkonferenz mit Vertreterinnen bundesweiter Frauenhausinitiativen gesprochen. Natürlich möchten die ein Gesetz. Natürlich möchten die bundesweites Recht. Das ist die erste Priorität. Wenn wir das nicht schaffen, wollen wir landesgesetzliche Regelungen schaffen. Aber wir betreten damit Neuland. Recht ist an der Stelle nun mal nicht einfach zu schaffen; das hat eben auch Frau Schäffer gesagt. Wir müssen erst mal entscheiden, was genau wir regeln wollen.
Auch in der Frage, ob wir nur die Frauenhäuser oder auch einen Rechtsanspruch auf Beratung haben wollen, sind sich nicht alle Akteurinnen einig.
Das ist ein Prozess, den man gehen muss. Man kann sagen, man hätte es gerne schneller, aber an manchen Punkten geht das einfach nicht, denn wir möchten es gerne sicher haben. Wir möchten es so sicher haben, dass Konnexitätsfragen nicht berührt sind, sondern dass die Kommunen mit in der Finanzierung bleiben, und dass alle Fragen, die hier im Raum sind, geklärt werden. Deswegen haben wir auch ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse werden im Herbst 2012 erwartet.
Ich muss ganz ehrlich sagen: Ich möchte lieber Gesetze und rechtliche Rahmenbedingungen haben, die haltbar sind, die sicher sind und die verlässlich sind, als irgendeinen Schnellschuss, der einfach in den Raum geworfen wird, um zu sagen: Man ist ein bisschen schneller.
Auch viel von dem, was Sie des Weiteren in Ihrem Antrag gefordert haben, ist so nicht machbar. Sie sollten sich vielleicht mal mit Ihren Haushältern zusammensetzen. Zum Beispiel die geforderte institutionelle Förderung geht so gar nicht, da sie nur für rechtlich eigenständige Institutionen möglich ist. Fragen Sie Ihre Haushälter doch mal nach den geltenden Vorschriften der Landeshaushaltsordnung. Danach darf nur eine rechtlich eigenständige Institution diese institutionelle Förderung bekommen. Das ist bei der AWO, der Caritas, der Diakonie und vielen anderen überhaupt nicht der Fall, weil das keine rechtlich eigenständigen Institutionen sind. Dies
würde später bei einem Gesetz nicht gelten. Da kann man es anders machen, weil dieses für freiwillige Landesförderung gilt. Auch das geht also nicht.
Der zweite Punkt Ihres Antrags ist die Personalausstattung: vier Fachkräfte mit dem Schlüssel 1:5. Da haben wir bei all den Frauenhäusern ein Problem, die keine 20 Plätze haben. Auch das geht also in dieser Formulierung nicht.
Das heißt, Sie fordern Sachen, die an vielen Stellen Schnellschüsse sind. Das ist zwar nett, um ein Signal in die Landschaft zu setzen: Wir wollen mehr, und wir sind noch weiter als die Koalitionsfraktionen und die Regierung. – Aber unterm Strich würden Sie mit dem, was Sie fordern, niemandem im Land substanziell helfen. Sie würden nichts umgesetzt bekommen, weil es so rechtlich nicht geht.
Deswegen ist der Weg, den wir gehen, in der Sache verlässlich. Wir wollen rechtliche Sicherheit schaffen. Kurzfristig haben wir finanzielle Hilfen geschaffen. Und wir versuchen an allen Stellen, an denen es Möglichkeiten dazu gibt, dieses zu tun.
Letzter Punkt: Frau Pieper-von Heiden, ich finde, dass weder das, was wir geschaffen haben, noch das, was Frau Schäffer eben vorgetragen hat, unehrlich ist. Vielmehr sagen wir den Frauen, was wir für notwendig halten, und das, was wir umsetzen können, setzen wir um. Im Gegensatz zu Ihnen möchten wir, dass jede Frau, die Schutz braucht, den auch in dem notwendigen Umfang wirklich bekommt. Das gilt auch für ihre Kinder. Das ist in der letzten Legislatur nicht möglich gewesen. In dieser ist es durch die zusätzliche Stelle, die wir geschaffen haben, möglich. Ich denke, wir sind auf einem guten Weg.
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit sind wir am Schluss der Beratung.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 15/3765 an den Ausschuss für Frauen, Gleichstellung und Emanzipation – federführend – sowie an den Haushalts- und Finanzausschuss. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht zustimmen? – Wer enthält sich? – Damit ist die Überweisung einstimmig erfolgt.
Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion DIE LINKE Drucksache 15/3766
Ich eröffne die Beratung und erteile als erstem Redner für die antragstellende Fraktion der SPD dem Herrn Abgeordneten Stinka das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ein Zyniker könnte sagen: Bei der Reaktorkatastrophe von Fukushima, die vor bald einem Jahr stattgefunden hat, hat die Welt noch mal Glück gehabt. Betroffen war quasi nur ein Land und drum herum Wasser. – Das ist natürlich Quatsch. Die Auswirkungen von Fukushima auf die Region um Japan herum sind bis heute nicht vollends absehbar. Nur mit Glück sind nicht alle radioaktiven Wolken bis ans Festland gekommen.
Auch 1986 glaubten viele in Deutschland, die Situation in Tschernobyl sei nicht bedrohlich. Tausende Kilometer zwischen dem havarierten Reaktor und der Bundesrepublik gaben scheinbare Sicherheit. Wir alle wissen, dass dies ein Trugschluss war. Noch heute wird in einigen Regionen Deutschlands eine deutlich höhere Cäsium-137-Belastung gemessen, besonders bei Wild, Pilzen und Wildschweinen – und das Jahrzehnte später.
Diese beiden Beispiele sollen deutlich machen, dass es im Falle der Atomkraft keine Grenzen gibt. Im Falle eines Unfalls schert sich Strahlung nicht um imaginäre Grenzen, Grenzverläufe oder andere geografische Unterscheidungen. Kernkraft ist eine internationale Energiequelle. Sie verwüstet zur Beschaffung des Brennstoffs große Landstriche, beispielsweise in Afrika. Sie hat hohe Belastungen beim Transport, beim Betrieb und nicht zuletzt auch bei der Endlagerung.
Wenn daher bei unseren europäischen Nachbarn Pläne für neue Kernkraftwerke gemacht werden, geht uns das sehr wohl etwas an. Denn auch wir sind betroffen. So liegt es auch in dem aktuellen Fall in den Niederlanden. Offenbar haben die Verantwortlichen bei unseren Nachbarn das eine oder andere Zeichen ignoriert oder übersehen und die Erkenntnisse, die hier in Deutschland zu einer anderen Entscheidung geführt haben, bewusst ausgeblendet.
Fukushima hat die Bundesregierung zum Umdenken gezwungen. Nun wäre es nach unserer Einschätzung eigentlich angebracht, zu zeigen, dass Atomkraft überflüssig ist und ein Ausstieg durch Entwicklung von erneuerbaren Energien, durch den Ausbau von Netzen ein anstrengendes, aber realistisches Konzept darstellt. Dies hätte sowohl Aus
Leider – so müssen wir feststellen – herrscht ein Jahr nach Fukushima in vielen Bereichen Fehlanzeige. Wir warten weiterhin auf ein Konzept der Bundesregierung für die Energiewende. Wir wissen bisher nur, dass sich Wirtschaftsminister Rösler und der CDU-Landesvorsitzende Röttgen aktuell blockieren. Es wäre daher gut, wenn sie sich des Beispiels von Ministerpräsidentin Kraft annehmen und einen Masterplan Energie mit Schwung in die europäische Debatte einbringen würden.
Wir haben einen Zeitpunkt erreicht, zu dem sich erfreulicherweise dem einen oder anderen Verantwortlichen in den Niederlanden eine andere Auffassung darstellt. Der Aufschub, der jetzt für den Bau des Atomkraftwerks geplant ist, ist allerdings keine Lösung.
Wir sind daher als Sozialdemokraten froh, dass die Landesregierung in dem Prozess der Darstellung der Auswirkungen durch eine Stellungnahme deutlich macht, dass der Bau eines Atomkraftwerks in Europa auch alle Nachbarn betrifft. Die Deutlichkeit der Stellungnahme der Landesregierung lässt nichts zu wünschen übrig. Im Falle eines Störfalls in den Niederlanden könnte das katastrophale Auswirkungen auf den Westen Deutschlands haben, insbesondere auf die Regionen, die hier stark vertreten sind. Dieses Risiko darf nicht eingegangen werden.
In einer guten Nachbarschaft ist es üblich, aufeinander Rücksicht zu nehmen und Dinge, die den Nachbar beeinflussen, mit diesem abzustimmen. Dies sollte auch hier der Fall sein. Daher appelliere ich im Namen der SPD-Landtagsfraktion an die Niederländer, die Pläne endgültig und nicht nur für drei Jahre fallen zu lassen, da Atomkraft weder in den Niederlanden noch in Europa noch weltweit eine Zukunft darstellt und nur Gefahren birgt. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Liebe Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Kollege Stinka hat schon darauf hingewiesen: In wenigen Wochen jährt sich die verheerende Atomkatastrophe von Fukushima erstmalig. Nach wie vor finden dort unkontrollierte Kettenreaktionen statt, deren Auswirkungen kaum einzuschätzen sind.