Protocol of the Session on January 26, 2012

SGB II, SGB XII. Dann haben wir die Kreise, Städte, Fördervereine, Spenden und Sponsoren. Das Land alleine übernimmt schon einen hohen Anteil, weil die Aufgabe wichtig ist. Aber nochmals: Es muss auf Bundesebene geklärt werden, und nur dort wird es auch weitergehen.

Auch wenn die Mitarbeiterinnen der Frauenhäuser heute schon bei dem ersten Hilferuf fragen müssen: „Sind Sie Hartz IV oder können Sie das selbst bezahlen?“, wird doch allen Frauen der nötige Schutz gewährt, egal ob hier oder in der Nachbarstadt oder in einem anderen Bundesland, da die Vernetzung untereinander gut klappt.

Zum Schluss verweise ich auf den vielzitierten Landesaktionsplan gegen Gewalt an Frauen, Mädchen und – jetzt kommt es – auch Jungen. Das hat gestern bereits Frau Kieninger an einer anderen Stelle ergänzt. Es ist mir wichtig, dass auch der Bereich der Jungen hier explizit genannt wird.

Der Landesaktionsplan soll mit Leben erfüllt werden. Bereits letzte Woche hat Frau Ministerin Steffens im Fachausschuss, dem AFGE, die zehn Besprechungstermine ab 1. März bis zum Ende des Jahres 2013 mitgeteilt, wo alle – auch die Landtagsfraktionen – sich zum verbesserten Schutz einbringen können. Hat die Linke hier nicht zugehört? – Hier wird offensichtlich alles auf den Tisch kommen, was ich auch erwarte. Alle Facetten von Gewalt, auch sexualisierter Gewalt sowie Verfahren und Kosten aller beteiligten Bereiche gehören hier hinein.

Die Wissenschaft muss ebenfalls wie in der Anhörung zum Landesaktionsplan weitere Hinweise und Hilfen geben. Wir werden der Überweisung zustimmen und nicht nur reden, sondern wollen auch dem

Ansinnen Taten folgen lassen, und das trotz aller Sparanstrengungen des Landes, die wir als CDUFraktion natürlich nicht aus dem Auge verlieren werden. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Exler. – Für die SPD-Fraktion spricht Frau Steininger-Bludau.

Sehr verehrte Damen und Herren! – Sehr geehrter Herr Präsident! Entschuldigen Sie – jedes Mal dasselbe –, dass ich Sie vergessen habe, wo wir uns doch schon so lange kennen. Ich hoffe, dass es mir das nächste Mal nicht passiert.

Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Fraktion Die Linke, was uns hier vorliegt, ist ein recht netter und gefälliger, letztendlich aber unausgegorener und unüberlegter Antrag. Natürlich haben wir in unseren Koalitionsvereinbarungen niedergelegt – ich möchte jetzt nicht Ihr Wort der Verkündigung übernehmen –, dass wir perspektivisch jeder von Gewalt betroffenen Frau und ihren Kindern eine kostenlose Zuflucht in einem Frauenhaus garantieren wollen.

Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Linken, die Betonung liegt auf „perspektivisch“. Perspektivisch heißt auch, dass dieser Koalitionsvertrag auf fünf Jahre angelegt ist. Dies, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Linken, dürfte Ihnen doch am ehesten entgegenkommen.

Perspektivisch heißt in diesem Fall: Wir wollen nicht einfach leichtfertig Dinge übers Knie brechen, um Anerkennung und Wohlgefallen zu ernten. Perspektivisch heißt, dass wir den betroffenen Frauen und deren Kindern auf eine lange Sicht eine echte Perspektive bieten möchten. Und perspektivisch heißt auch, dass alle getroffenen Maßnahmen verträglich auf Jahre hinaus mit unserem Haushalt vereinbar sind. Sie wissen doch am besten: Opposition droht mit Klage.

Ihre gestellten Forderungen sind aber aufgrund der aktuellen Haushaltssituation nicht vermittelbar und mit dem aktuellen Haushaltsplan nicht abzudecken. Ich empfehle die Lektüre desselben.

Sie präsentieren uns hier eine Wunschliste, aber wir leben hier nicht in einem Wolkenkuckucksheim. Das Thema ist zu ernst, um in ein Wunschkonzert auszuarten. Hier muss überlegt und professionell gehandelt werden. Es ist hier ein Meinungsbildungsprozess in Gang gesetzt worden – ein Prozess der Anhörungen, der Prüfungen, der Überlegungen und der Diskussionen.

Darüber hinaus ist ein Rechtsgutachten betreffend einen Rechtsanspruch auf einen Frauenhausplatz und dessen Finanzierung in Auftrag gegeben worden. Das Gutachten von Herrn Prof. Stephan Rixen

von der Universität Bayreuth erwarten wir im Herbst dieses Jahres. Wäre es nicht besser, die Ergebnisse dieses Gutachten abzuwarten, um daraus dann im Ausschuss gemeinsam die entsprechenden Schlüsse zu ziehen?

Wir werden daher der Überweisung des Antrags zustimmen, und ich freue mich schon jetzt auf eine interessante und inhaltliche Auseinandersetzung mit Ihnen in den betreffenden Ausschüssen. – Danke schön.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Frau Steininger-Bludau. – Nun spricht Frau Schäffer für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Endlich diskutieren wir wieder einmal über das Thema „Frauenhausfinanzierung“; dies ist für uns als rotgrüne Koalition ein sehr wichtiges Thema.

Sie schreiben in Ihrem Antrag, eine verlässliche Finanzierung von Frauenhäusern solle kein Lippenbekenntnis bleiben. Das ist es bei uns auch nicht. Wie Sie wissen, haben wir bereits im letzten Haushalt die Mittel für die Frauenhäuser von 5,4 Millionen € um 2,7 Millionen € auf insgesamt 8,1 Millionen € erhöht. Davon wird die vierte Personalstelle, das heißt die zweite Fachstelle, finanziert. Wir haben unser Versprechen an dieser Stelle also gehalten und kompensieren die schwarz-gelben Kürzungen in Höhe von 2,7 Millionen € aus dem Jahr 2006.

(Beifall von Sigrid Beer [GRÜNE])

Wie Sie wissen, wird dieser Ansatz auch im Haushalt 2012 entsprechend überrollt; so viel zur Erinnerung. Ich möchte Sie des Weiteren daran erinnern, Frau Akbayir, dass Sie im letzten Jahr dem Etat im Frauenausschuss zugestimmt haben.

Ich finde Ihren Antrag, ehrlich gesagt, ziemlich unehrlich. Sie schreiben in Ihrem Antrag, dass die Richtlinien entsprechend geändert werden müssten und dass es möglich sein müsse, in den Frauenhäusern weiteres Personal einzustellen.

Ich finde Ihren Antrag auch gegenüber den Mitarbeiterinnen in den Frauenhäusern unehrlich. Denn Sie wissen ganz genau, dass diese vorgeschlagenen Änderungen der Richtlinien nicht aus dem Etat von 8,1 Millionen € finanziert werden können, sondern dass dafür zusätzliche Gelder zur Verfügung gestellt werden müssen. Ich finde, es gehört zur Ehrlichkeit dazu, dass man dies an dieser Stelle auch sagt. Denn diese 8,1 Millionen €, die wir bereits zur Verfügung stellen, sind nicht ausreichend, und ich hätte es ehrlicher gefunden, wenn Sie sich im Haushaltsverfahren entsprechend eingebracht und entsprechende Deckungsvorschläge für Ihre Änderungen gemacht hätten.

(Beifall von Sigrid Beer [GRÜNE])

Ich finde es auch deshalb unehrlich, weil wir gerade erst den Landesaktionsplan gegen Gewalt an Frauen und Mädchen auf den Weg gebracht haben; das hat der CDU-Kollege Exler schon angesprochen. Wir stehen gerade am Anfang dieses Prozesses, und aus meiner Sicht gehört dazu, eine Bedarfs- und Situationsanalyse durchzuführen, um den Bedarf zu ermitteln.

Ich finde, Ihr Antrag greift auch zu kurz, weil Sie nur auf die Frauenhäuser eingehen. Man sollte meiner Meinung nach auf die gesamte Beratungsinfrastruktur und nicht nur auf die Frauenhäuser gucken.

Sie bemängeln immer wieder, dass das Gesetz zur Finanzierung der Frauenhäuser noch nicht da ist, obwohl wir es angekündigt haben, obwohl es im Koalitionsvertrag steht und obwohl wir als Grüne die Kampagne der Frauenhäuser unterstützt haben. Ich sage Ihnen ganz ehrlich: Nur weil Sie in der Opposition sind, heißt das nicht, dass Sie sich hier an dieser Stelle aus der Verantwortung stehlen können, eigene Vorschläge für ein entsprechendes Gesetz zu machen.

Ich treffe mich seit dem letzten Jahr mit meinen Kolleginnen Gerda Kieninger, Josefine Paul und Eva Steininger-Bludau zu regelmäßigen Sitzungen, und wir haben viele Gespräche mit den Verbänden geführt. Wir werden in der nächsten sitzungsfreien Zeit nach Schleswig-Holstein fahren und uns dort die Frauenhausstruktur und die Frauenhausfinanzierung anschauen. Das heißt, wir sind dabei, uns zu informieren und uns Gedanken zu machen. Es ist allerdings nicht einfach, alle Fragen zu klären. Um nur einige zu nennen: Wie wird ein Rechtsanspruch eigentlich definiert, und für wen wird er letztendlich gelten? Reden wir hier nur über die Frauenhäuser, oder reden wir hier auch über die Beratungsstrukturen insgesamt? Soll es ein Landesgesetz geben, oder ist es nicht doch klüger, ein Bundesgesetz auf den Weg zu bringen? Wie nimmt man die Kommunen in die Verantwortung? Und wie hoch ist der tatsächliche Bedarf?

Das ist nur ein kleiner Ausschnitt der Fragen, die wir diskutieren und beraten. Insofern finde ich es schwierig, dass Sie zwar immer wieder bemängeln, dass der Gesetzentwurf nicht kommt, aber selbst keine Vorschläge auf den Tisch legen. Es liegt Ihnen als Abgeordnete ja frei, hierzu einen Gesetzesvorschlag zu machen.

Wir warten derzeit die Rechtsgutachten ab. Denn zum einen hat die Landesregierung ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, und zum anderen lässt die Bundesregierung ein Rechtsgutachten anfertigen. Es wird bald die Studie zur Situation der Frauenhäuser der Bundesregierung erscheinen, die immer noch nicht vorliegt, obwohl sie schon seit dem letzten Jahr vorliegen sollte. Es werden gerade verschiedene Rechtsgutachten erarbeitet,

die von den Wohlfahrtsverbänden und von den Frauenberatungsstellen auf Bundesebene in Auftrag gegeben wurden, und ich glaube, dass es gut wäre, abzuwarten, was diese Studien und Gutachten aussagen. Danach sollten wir uns auf den Weg machen und ein verlässliches Gesetz verabschieden, das rechtssicher ist und Bestand haben wird.

Ja, ich räume ein: Auch mir dauert es immer zu lange. Vor etwas mehr als anderthalb Jahren, als ich noch nicht im Landtag saß, hätte ich nicht gedacht, dass politische Prozesse manchmal so lange dauern können. Aber das habe ich in den letzten anderthalb Jahren gelernt. Ich glaube, dass es sinnvoll ist, an dieser Stelle entsprechend zu prüfen, bevor man einen Gesetzentwurf auf den Weg bringt, der dann auch rechtssicher ist.

Wie gesagt, ich finde Ihren Antrag unehrlich, was die Haushaltsberatung angeht. Sie kennen die Haushaltssituation, und insofern wären konstruktivere Vorschläge sinnvoll gewesen. Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss. – Danke.

(Beifall von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Schäffer. – Für die FDP-Fraktion gebe ich nun Frau Pieper-von Heiden das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Schäffer, ein bisschen unehrlich finde ich auch Ihren salbungsvollen Vortrag hier. Die von den antragstellenden Linken geschilderten Probleme, vor denen die Landesregierung jetzt bei der Umsetzung ihrer Wahlversprechen steht

(Ministerin Barbara Steffens: Wieso denn das?)

das, was Sie hier verurteilt haben und was auch wir verurteilen, waren ja Wahlversprechen –, verwundern uns nicht.

(Beifall von Ralf Witzel [FDP])

Denn wir hatten bereits vor einiger Zeit mehrfach gesagt, dass die Vorhaben nicht einfach zu realisieren sind. Insbesondere was den Rechtsanspruch auf einen Frauenhausplatz angeht, wollten die Koalitionsfraktionen wie auch die Vertreter der Landesregierung unsere Argumente überhaupt nicht gelten lassen. Nicht nur, dass ein solcher Rechtsanspruch aus unserer Sicht kein effektives Mittel wäre, Frauen und Kinder sofort zu schützen, da er viel zu langwierig und unflexibel in seiner Durchsetzung wäre; darüber hinaus würden die Kommunen hierdurch finanziell und strukturell auch deutlich mehr belastet, was rechtlich wie in der praktischen Umsetzung in Zeiten knapper Kassen nicht unproblematisch ist.

(Beifall von der FDP)

Wenn man sich das Zahlenmaterial, das auch in diesem Antrag nachzulesen ist, anschaut, stellt man darüber hinaus fest, dass es wohl auch bei der vierten Frauenhausstelle zu haken scheint. Die FDP hat immer betont, dass dies problematisch werden würde. Es ist finanziell einfach nicht realisierbar.

Was die Landesregierung hier macht, ist aber nicht nur finanziell, sondern auch strukturell fahrlässig. Rot-Grün agiert nach dem alten Gießkannenprinzip und verteilt unkoordiniert das Geld, das eigentlich noch nicht einmal vorhanden ist. Es wird gestreut, aber die Institutionen, die das Geld am nötigsten bräuchten, bekommen nichts oder nur wenig. Das ist den Antragstellern, der Linksfraktion, ebenfalls aufgefallen.

Wir können hier nun nur noch einmal in Richtung Landesregierung betonen: Analysieren Sie soweit wie möglich den individuellen Finanzbedarf, und orientieren Sie Ihre Maßnahmen an diesen Ergebnissen! Sonst bringen Sie das ganze System ins Wanken, ein Hilfesystem, das trotz aller Widrigkeiten immer noch hervorragend ist.

Meine Damen und Herren, was die Teilnahmemöglichkeit der Mitarbeiterinnen in den Frauenhäusern am Landesaktionsplan angeht, so teile ich die Befürchtungen der Linksfraktion nicht. Zum einen sollte der Landesaktionsplan nicht zu einem Fulltime-Job der Mitarbeiter in den Hilfeeinrichtungen werden.

(Beifall von der FDP)

Zum anderen ist die thematische Bandbreite sehr vielschichtig, sodass sicher in unterschiedlichen Besetzungen gearbeitet werden kann.

Darüber hinaus muss sicher nicht jedes einzelne Frauenhaus bei den Beratungen anwesend sein. Das Stichwort heißt hier: Vernetzung und schnelle Kommunikation. Das fehlt an der einen oder anderen Stelle unter anderem auch aufgrund der Vielzahl der Träger. Aber der anvisierte Aktionsplan kann hier vielleicht noch einmal Anstoß für vermehrte Vernetzungsaktivitäten sein. Da wird auch das Haus sicherlich schon im Vorfeld kommunikativ unterstützend tätig sein können.

Insgesamt nimmt der vorliegende Antrag einmal mehr Detailfragen des Landesaktionsplans vorweg, die so nicht beschlussfähig sind. Das war auch das Problem beim Ursprungsantrag zum Landesaktionsplan, der dann zu unser aller Zufriedenheit geändert wurde.