Protocol of the Session on January 25, 2012

Vollkommen skandalös ist, dass die drei Änderungsanträge gänzlich gegenstandsfremd zum Ausgangsantragsentwurf sind. Der erste betrifft die Stiftung für Hochschulzulassung, der zweite das Landespersonalvertretungsgesetz und der dritte

schließlich die Promotionskooperation. Sie sehen schon an den Überschriften, meine Damen und Herren: Das eine hat mit dem anderen überhaupt nichts zu tun. Der Beratungspunkt hat sich hier eindeutig substanziell verändert. Es sind neue Anträge, die inhaltlich nichts mit der Ausgangsintention des Gesetzentwurfs zu tun haben.

Auf meinen Protest dazu haben Sie natürlich nicht reagiert. Ich habe dann gemeinsam mit dem Kollegen von der CDU eine Anhörung zu den geänderten Beratungsgegenständen beantragt. Hier geht es um einen ganz sensiblen Punkt. Bei einer unterschiedlichen Auffassung kann man nach einer gemeinsamen Lösung suchen oder, wenn man so gute Freunde hat wie Sie, mit den Freunden von den Linken einfach die Einwände niederstimmen. So machen Sie das hier im Parlament.

SPD und Grüne haben einfach mithilfe der Linken bestimmt, dass es sich nicht um einen neuen Beratungsgegenstand handelt. Sonst hätte nämlich das Minderheitenrecht der Fraktion, eine Anhörung zu beantragen, aufgelebt.

(Beifall von der FDP und von der CDU)

Folglich konnten FDP und CDU aufgrund der Mehrheitsverhältnisse keine neue Anhörung beantragen. Es wurde über den Gesetzentwurf samt Änderungsanträgen abgestimmt. Das ist ein knallhartes Machtspiel. Ich finde es wirklich erschütternd, wie Sie hier mit uns, ja mit dem Parlament als gesamte Institution umgehen.

(Beifall von der FDP und von der CDU)

Machen Sie sich, Herr Schultheis, meine Damen von SPD und Grünen, noch einmal bewusst, was das im Ergebnis heißt. Wenn das Vorgehen hier Schule machen sollte, dann heißt das: Im Grunde können Sie demnächst Blanko-Blätter als Gesetzentwurf einreichen und Änderungsanträge ins Blaue hinein schreiben. Das ist eine Farce. Das hat nichts mit Demokratie zu tun, so wie sie gelebt werden sollte.

(Zuruf von Sigrid Beer [GRÜNE])

Das ist anscheinend Ihr Demokratieverständnis, Frau Beer. So muss man das hier leider tatsächlich sehen.

(Beifall von der FDP und von der CDU)

Ein Gesetz, das so zustande kommt und uns nach dem Motto „Friss oder stirb!“ vor die Füße geworfen wird, ist für die FDP-Fraktion nicht zustimmungsfähig. Deswegen werden Sie an dieser Stelle nicht verwundert sein, dass wir heute hiermit auch die dritte Lesung und die Rücküberweisung in den Ausschuss zur weiteren Beratung beantragen werden. In Ihrer Selbstherrlichkeit …

Herr Kollege Hafke.

… werden Sie die Rücküberweisung in den Ausschuss wahrscheinlich ablehnen. Das würde ich bei Ihnen nicht anders erwarten. Aber immerhin ist es ein guter Versuch der Opposition, vielleicht doch noch an ihr Recht zu kommen, eine Anhörung zu bekommen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von der FDP und von der CDU)

Herr Kollege Hafke, Frau Abgeordnete Beer wollte Ihnen noch eine Zwischenfrage stellen, wenn Sie das auch am Ende Ihres Redebeitrags zulassen.

Sehr gerne.

Bitte schön, Frau Abgeordnete Beer.

Danke schön, Frau Präsidentin. Danke schön, Herr Kollege Hafke. – Herr Hafke, es ist doch richtig, dass Sie im Ausschuss die Information durch Herrn Dr. Thesling zur Kenntnis nehmen mussten, dass rechtmäßig nach der Geschäftsordnung gehandelt worden ist? – Deswegen unterlassen Sie doch bitte Ihre Äußerungen in Bezug auf die Rechtmäßigkeit der Vorgänge! – Danke schön.

(Beifall von den GRÜNEN und von der LINKEN)

Sehr geehrte Frau Abgeordnete Beer, ich erlaube mir den Hinweis, dass das letztlich noch nicht einmal formal eine Frage war.

(Sigrid Beer [GRÜNE]: Doch! – Marcel Hafke [FDP]: Ich möchte darauf antworten!)

Herr Hafke, Sie können aber, auch wenn es nicht formal eine Frage war, darauf antworten.

Ich möchte gerne darauf antworten, weil es das Demokratieverständnis der Grünen und von Frau Beer im Besonderen beleuchtet.

Frau Beer, das kann doch nicht der Fall sein. Erstens ist es keine Auslegung der Geschäftsordnung, es ist eine Auslegung, ein Gutachten der Landtagsverwaltung. Das steht so nicht in der Geschäftsordnung. Dort steht, dass per Mehrheit darüber entschieden wird, ob es sich um einen neuen Sachverhalt handelt, damit darüber im Ergebnis ein Minderheitenrecht geltend gemacht werden kann.

(Vorsitz: Vizepräsidentin Carina Gödecke)

Zweitens muss ich klipp und klar sagen: Wenn per Mehrheit über ein Minderheitenrecht entschieden wird, dann hat das nichts mit Demokratie zu tun, dann ist das ein unmögliches Verfahren.

(Beifall von der FDP und von der CDU)

Frau Beer, Sie sind doch die Koalition der Einladung. Sie schreiben sich doch jedes Mal groß auf die Fahne – gerade die Grünen –, was für eine basisdemokratische Partei Sie sind.

(Ralf Witzel [FDP]: Alles nur Floskeln in Sonntagsreden! – Zuruf von Sigrid Beer [GRÜNE])

Dann hätte es Ihnen gut zu Gesicht gestanden, wenn Sie der Opposition die Möglichkeit eingeräumt hätten, eine Anhörung zu einem neuen inhaltlichen Tatbestand einzuberufen.

(Beifall von der FDP und von der CDU)

Aber diesen Schneid haben Sie anscheinend nicht. An der Stelle haben Sie kein bisschen Rückgrat. Das ist Ihr Demokratieverständnis. Das müssen Sie sich jetzt anhören.

(Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Das ha- ben Sie erfunden!)

Es tut mir für die Demokratie absolut weh, was Sie hier abgezogen haben. Deswegen werden wir die dritte Lesung beantragen und würden uns freuen, wenn Sie vorher noch der Rücküberweisung an den Ausschuss zustimmen würden. Dann könnte das Parlament noch einmal darüber beraten. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von der FDP und von der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Hafke. – Für die Fraktion Die Linke spricht Frau Kollegin Böth.

Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Vielleicht kann ich ein bisschen zur Aufklärung beitragen.

(Zuruf: Fragen Sie mal Herrn Witzel! – Zuruf von Sigrid Beer [GRÜNE])

Kann ich vielleicht reden, Frau Beer? – Danke. Ich kann es ansonsten auch lauter; das ist nicht das Problem.

Ich würde gerne etwas zur Sache sagen, sage jetzt aber erst einmal etwas zum Verfahren. Es ist richtig: Wir haben im Ausschuss über diese Frage diskutiert. Strittig ist doch jetzt zwischen uns, über welche Frage wir diskutiert und zu welcher Frage wir eine Anhörung gemacht haben. Es gab einen Antrag der Linken zum Promotionsrecht für Fachhochschulen – den gab es vorher schon einmal –, zu dem wir eine Anhörung gemacht und lang und breit diskutiert haben. Sämtliche Rektorenvereinigungen, Kanzlervereinigungen, der Hochschullehrerverband und alle möglichen anderen Menschen, die in der Angelegenheit unterwegs sind, waren dabei.

Zum LPVG haben wir selbstverständlich auch diskutiert, mehrmals in diesem Hause und auch zusammen mit dem Ausschuss, der dann federführend war. Insofern kann ich nicht erkennen, was jetzt im Ernst der neue Gegenstand ist. Ich nehme für mich persönlich in Anspruch, dass ich als Person die Rechte des Parlaments und auch die Rechte von Fraktionen durchaus hochhalte.

(Beifall von der LINKEN)

Insofern habe ich das eine oder andere Mal gegen alle möglichen Mainstreamüberlegungen gesagt, dass es in dieser oder jener Angelegenheit so nicht geht.

Das Verfahren, das dieses Mal gewählt worden ist, ist so gelaufen, wie es Herr Schultheis vorhin beschrieben hat. Herr Schultheis hat alle Fraktionen gebeten, man möge dazu Vorschläge machen, was man wolle. Ich habe einen gemacht. Ich hatte noch einen ganz anderen Vorschlag, nämlich dass die Fachhochschulen ganz alleine ein Promotionsrecht bekommen. Das hätte ich richtig gut gefunden. Darauf konnte man sich nicht verständigen, dafür gab es keine Mehrheit.

Also kann ich nur feststellen: Ich bin sehr froh, dass wir uns jetzt mehrheitlich darauf verständigt haben, dass Universitäten und Fachhochschulen auf Augenhöhe miteinander agieren. Vorher war in der Debatte, dass die Fachhochschulen auch irgendwie beteiligt werden könnten, wenn die Universitäten so nett wären. Diese Art von paternalistischer Haltung ist mir fremd. Ich finde, die Fachhochschulen machen eine erstklassige Arbeit. Sie arbeiten wissenschaftlich und können in den Bereichen, in denen sie das tun, selbstverständlich Promovenden betreuen, begutachten und auch promovieren.

Insofern haben wir lang und breit in einer ganz großen Anhörung darüber diskutiert, die ich im Übrigen jedem nachzulesen empfehle, der etwas über die Arroganz von Universitäten erfahren will.

Ansonsten kann ich nicht ernsthaft ihren Einwand erkennen, auch was zum Beispiel Studienbewerberinnen und -bewerber angeht, die ihre Studienqualifikation nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben. Dazu haben wir in einem anderen Zusammenhang eine große Anhörung gehabt.

Jetzt können Sie natürlich einwenden: Formell war das nicht zu dieser Drucksache. – Das ist richtig. Aber was tun wir? Arbeiten wir formell oder inhaltlich?

(Zuruf von Marcel Hafke [FDP])

Ich sage: „Wir arbeiten inhaltlich“, und stehe dazu. Wenn das jetzt formell anders zusammengepackt wird, dann ist das eine völlig andere Frage.