Protocol of the Session on December 21, 2011

Es gibt im Übrigen durchaus die Situation hier im Lande – das finde ich auch vernünftig –, dass Muslime in unterschiedliche Moscheen gehen, dort für sich beten, ohne zu sagen: Das ist eine streng türkische Moschee, das ist eine streng arabische Moschee usw. – Zum Glück haben wir in diesen Moscheen eine breite Art von Liberalität, in denen jeder für sich seinen Glauben leben kann.

Wir haben die Übergangsfrist bewusst gesetzt – in der Hoffnung, dass bis dahin bei den Muslimen eine Entwicklung hin zu einer Religionsgemeinschaft stattfindet. Ich kann nur hoffen, dass das ein vernunftgeleiteter, rationaler Weg wird, der eben nicht durch politische und religiöse Auseinandersetzungen belastet ist. Wir wissen, dass sich die Schiiten und die Sunniten weltweit massiv bekämpfen. Deswegen ist es mit unserem Kulturhintergrund vernünftig und sachgerecht, auf einem friedlichen Weg aufeinander zuzugehen. Ich glaube, dass wir dazu beitragen können, dass sie 2019 tatsächlich Religionsgemeinschaft sein können. Es ist nicht einfach für sie.

Punkt 2: Entscheidend ist natürlich, Lehrer zu finden. Wir müssen große Anstrengungen im universitären und im schulischen Bereich machen, um Lehrer zu finden. Es muss eine attraktive Ausbildung sein, die sich nicht nur auf die Grundschule bezieht, sondern die gesamte Schulzeit umfasst.

Ich hoffe auch, dass es zum Beispiel dadurch, dass wir den muttersprachlichen Unterricht mehr fördern, für junge Leute attraktiv ist, den Lehrerberuf zu wäh

len, indem sie sagen: Ich kann einerseits muttersprachlichen Unterricht anbieten und andererseits meine Religion einbringen. – Vielleicht bekommen wir damit mehr Lehrer. Derzeit haben wir die Situation, dass Abiturienten mit Migrationshintergrund sich oft attraktivere Berufe suchen und nicht unbedingt Lehrer werden wollen. Das würde einen Beitrag dazu leisten, dass hier wirklich etwas für sie geschaffen würde, sodass sie diesen Beruf ergreifen und wir tatsächlich in der Lage sind, diesen Religionsunterricht über kurz oder lang flächendeckend anzubieten. Wir müssen aber auch finanziell sehr viel mehr tun, damit das möglich ist.

Ich möchte an dieser Stelle noch mal dem Koordinierungsrat der Muslime Danke sagen. Ich finde es ganz entscheidend, dass er die Klage zurückgenommen hat, sondern auf den Dialog setzt. Das ist in der Zusammensetzung des Gremiums schwierig; das muss man sehen. Deswegen mein besonderer Dank an den Koordinierungsrat!

(Beifall von Sigrid Beer [GRÜNE])

Ich danke aber natürlich auch den bisherigen Islamkundelehrern. Die waren letztlich die Pioniere für den Islamunterricht. Deswegen ist es ganz besonders wichtig, gerade diese Lehrer miteinzubeziehen und sie zu motivieren, weiterzumachen. Das Schlimmste wäre, wenn wir die jetzt vergraulen würden. Wir haben so wenige Leute, die tatsächlich Islamunterricht geben können. Deswegen ist es so wichtig, Zusatzausbildungen zu schaffen, Qualifizierungen zu schaffen. Das ist wohl unsere nächste Aufgabe, die wir ernst angehen müssen. – Vielen Dank.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege von Grünberg. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Frau Kollegin Beer.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich muss zu Beginn sagen, dass ich über die Tonlage, die Frau Böth hier angeschlagen hat, einigermaßen entsetzt bin.

(Beifall von Prof. Dr. Thomas Sternberg [CDU])

Das war genau die von ihr bekannte präzise Unpräzision, die Dinge darzustellen. Denn die Aussagen führender Staats- und Verfassungsrechtler der Bundesrepublik in der Anhörung waren sehr eindeutig: Rückenwind für das, was das Land sich hier vorgenommen hat.

Aus der Anhörung möchte ich gerne Prof. Oebbecke zitieren:

„Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf betritt Nordrhein-Westfalen bundesweit Neuland, sowohl religionspolitisch als auch religionsrechtlich.

Wir haben es hier mit einem Feld zu tun, das nicht nur rechtlich schwierig war, weil wir es mit einem neuen Sachverhalt zu tun hatten, sondern es war auch über lange Jahre politisch in einer Weise umstritten, dass man schon von Blockade sprechen kann; das kennen wir auch von anderen Themen. Umso erfreulicher ist es, dass sich das jetzt auflöst.“

(Beifall von Wolfram Kuschke [SPD])

„Wenn man etwas Neues macht, wie es hier geschieht, dann kommt ein Einwand von vornherein nicht in Betracht, nämlich dass wir das noch nie gemacht haben.“

Das ist die Ausgangslage. Wir haben einen gemeinsamen belastbaren Dialog miteinander geführt. Ich kann mich nur dem Dank an den KRM und an die Ministerin anschließen, die in ihrer gemeinsamen Erklärung den Grundstein gelegt haben, dass wir diesen Weg gegangen sind. Wir haben ein sehr deutliches Signal gesetzt – ich begrüße die Vertreterinnen des KRM auch in dieser Runde – und gesagt: Dieses Gesetz muss befristet sein. Denn wir wollen auf der Grundlage von Art. 7 des Grundgesetzes diese Brücke ausformen und die Statusfragen klären, damit wir in absehbarer Zeit einen entsprechenden Islamunterricht haben. Das ist jetzt die belastbare Brücke für 320.000 Kinder in NordrheinWestfalen und ihre Eltern; das ist auch dargelegt worden. In dem Bericht über das muslimische Leben in NRW bejaht eine große Zahl – mehr als 80 % – diesen Weg und steht dahinter. Die Eltern wollen, dass ihre Kinder ein solches Angebot bekommen.

Wenn das Wort „schäbig“ hier in dieser Art und Weise verwendet wird, Frau Böth, und Sie die Grauen Wölfe in der Debatte mit dem KRM in Verbindung bringen wollen, dann ist das wirklich unsäglich.

(Beifall von den GRÜNEN, von der CDU und von der SPD)

Das ist dieser Debatte absolut nicht würdig. So kann es nicht gehen.

(Gunhild Böth [LINKE]: Die sind aber mit de- nen in Verbindung!)

Ich habe auch nicht verstanden, Frau Pieper-von Heiden, wie Sie die Anhörungsprotokolle und vor allen Dingen auch die ausführlichen Stellungnahmen der Staats- und Verfassungsrechtler gelesen haben. Wir haben in unseren Änderungsanträgen nachgearbeitet. Auch die Ministerin hat darauf hingewiesen, dass dies natürlich kein Übertragungsmodell für den Religionsunterricht in Bezug auf die evangelische oder die katholische Kirche, in Bezug auf den Unterricht im jüdischen Glauben ist. Wir wollen eine allgemeine Grundlage haben. Daran arbeiten wir jetzt und gehen einen Weg für NordrheinWestfalen, der ein bundesweites Signal ist. Hier

wird in der Tat kein Staatsislam verabreicht, genauso wenig wie eine staatskirchliche Angelegenheit daraus gemacht wird. Denn wir wissen, wie die Trennung von Staat und Kirche in diesem Staat angelegt ist.

Die schrillen Töne, die Sie jetzt haben hören lassen, geben aber leider eine Vorahnung auf die Debatte, die wir morgen miteinander zu führen haben, nämlich die über eine Verfassungsänderung.

Die Redezeit.

So kann das keine ernstgemeinte Debatte sein, Frau Böth. Ich finde es sehr traurig, dass Sie den Schlusspunkt heute so gesetzt haben.

(Beifall von den GRÜNEN, von der CDU und von der SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin Beer. – Für die Fraktion Die Linke spricht Frau Kollegin Böth.

Danke, Frau Präsidentin. – Ich möchte nur darauf hinweisen, dass das, was ich gesagt habe, belegbar ist.

(Beifall von der LINKEN)

Es gibt das Protokoll des Ausschusses mit der Nr. 15/278 – für alle, die es nachlesen möchten. Sie sehen, es ist ein bisschen dicker, deshalb kann ich leider nicht alles daraus vortragen. Aber ich will wenigstens zitieren, was Herr Dr. Graulich, immerhin Richter am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, gesagt hat:

„Ich unterstreiche die Ausführungen meines Vorredners Prof. Hense, der auf den Abgeordneten Solf geantwortet hat; das ist eine Frage der gesetzessprachlichen Ehrlichkeit. Durch eine Umbezeichnung wird das verfassungsrechtliche Problem nicht auf eine höhere Ebene gehoben. Wir haben die Voraussetzungen von Art. 7 Abs. 2 und 3 nicht vorliegen, deshalb haben wir etwas anderes.“

Es war die Rede von Religionsunterricht und davon, was die Voraussetzungen für Religionsunterricht sind.

„Wenn man den bundesverfassungsrechtlichen Begriff gleichwohl verwendet, nobilitiert man damit nicht das, was man veranstaltet, es bleibt etwas landesgesetzlich Spezielles. Dann wäre es gesetzessprachlich ehrlicher, dem Ganzen einen davon abweichenden Namen zu geben, und zwar einen der hier vorgeschlagenen.“

Dazu gehörte zum Beispiel auch die islamische Unterweisung.

Ich will noch auf die Frage der Ministerin antworten, was man denn tun könnte. Das, was Sie hier tun, ändert ja nichts an der Realität; das haben schon mehrere gesagt. Wir brauchen Lehrkräfte, die in der Bundesrepublik Deutschland ausgebildet worden sind. Es werden viel zu wenige ausgebildet. Ich hätte andersherum angefangen und das so gemacht.

Zudem will ich noch anmerken: Der Koordinationsrat der Muslime vertritt nach dem, was Herr Minister Schneider in seiner Untersuchung zu den Muslimen in Nordrhein-Westfalen dargestellt hat, nachweislich – ich finde, das war eine sehr hilfreiche Untersuchung, weil wir jetzt endlich Zahlenmaterial darüber haben – nur eine Minderheit der Muslime in Nordrhein-Westfalen. Insofern stimmt das überhaupt nicht mit dem Argument überein, das seien die wesentlichen Repräsentanten der Muslime in NordrheinWestfalen. Diese fühlen sich in der Mehrheit im Übrigen von überhaupt keiner dieser Organisationen vertreten. Insofern hätte es uns ganz gut angestanden, anders zu handeln.

(Beifall von der LINKEN)

Ich wiederhole es noch mal, auch wenn die Ministerin etwas von staatskirchlichem Religionsunterricht erzählt hat: Das ist nicht der Punkt. Wir haben hier keine Religionsgemeinschaften. Diese Fragen der Religionsgemeinschaften sind zurzeit bei Gericht anhängig, weil sie nämlich nicht die Zusage erhalten, Religionsgemeinschaft zu werden. Genau das ist das Problem, weshalb ich nicht der Auffassung bin, dass man die in diesen Beirat setzen kann.

(Beifall von der LINKEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Böth. – Es wäre schön, wenn der Geräuschpegel wieder etwas nach unten gehen würde, weil jetzt noch mal die Ministerin für die Landesregierung das Wort bekommt.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte drei Punkte, die wiederholt vorgetragen worden sind, richtigstellen, weil das möglicherweise auch juristisch wichtig werden könnte.

Erstens. Ich habe eben ausgeführt: Wir führen hier keinen Religionsunterricht nach dem Grundgesetz ein, sondern wir wählen ihn nach einem Schulgesetz. Wir wählen einen Weg mit einer Beiratskonstruktion, die befristet ist. Deswegen ist das – auch nach allen Äußerungen der Professoren, die in der Anhörung waren – legitimiert. Das will ich noch mal sehr deutlich klarstellen.

Zweitens. Mit wem arbeiten wir zusammen? – Wir arbeiten mit dem Koordinationsrat der Muslime zusammen, der für die organisierten Muslime in diesem Land steht. Es handelt sich um die Gruppie

rungen, die alle Innenminister, auch der des Bundes, zur Islam Konferenz eingeladen haben. Eine andere Organisation in der Form gibt es zumindest bislang nicht. Darum arbeiten wir mit diesem Koordinationsrat zusammen. Das ist genauso legitim.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Drittens geht es darum: Wer ist in dem Beirat? – In dem Beirat sitzen Religionswissenschaftler und Religionspädagogen. Denn es geht hier nicht um irgendwelche Staatsfragen, sondern darum, ein Pendant zu finden, damit man alles, was mit dem islamischen Religionsunterricht zusammenhängt, ausgestalten kann: Was findet in dem Unterricht statt? Wie kommen wir zu den Lehrkräften? Auch das ist ein geordnetes Verfahren, das wir steuern können.

Deswegen können wir dem Gesetzentwurf heute guten Gewissens zustimmen. Es war mir wichtig, das am Ende der Debatte noch einmal deutlich zu machen. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD, von den GRÜNEN und von der CDU)