Protocol of the Session on July 16, 2010

(Beifall von der LINKEN)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Aggelidis. – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt vor.

Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags der Fraktion der FDP Drucksache 15/20 an den Ausschuss für Wirtschaft, Mittelstand und Energie. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll dort in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer dieser Beschlussempfehlung des Ältestenrates folgen kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer möchte dem nicht folgen? Wer enthält sich? – Damit ist die Überweisung vorgenommen worden.

Ich rufe auf:

2 Beste Bildung für die Jüngsten

Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 15/22

Entschließungsantrag der Fraktion der FDP Drucksache 15/51

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE Drucksache 15/52

Das Wort hat für die SPD-Fraktion Frau Abgeordnete Altenkamp.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dieses sogenannte Kinderbildungsgesetz hat uns in der letzten Legislaturperiode wahrlich intensiv beschäftigt. Das ist ganz sicher eines der Gesetzgebungsverfahren, an denen sich am deutlichsten machen lässt, wie die schwarz-gelbe Regierung mit ihrer Gesetzgebung umgegangen ist.

Wir, Rot-Grün, wollen mit unserem Antrag Betroffene zu Beteiligten machen. Das ist uns ein sehr wichtiges Anliegen.

(Beifall von der SPD)

Denn ein ganz entscheidender Fehler des sogenannten Kinderbildungsgesetzes ist gewesen, dass es über die Köpfe von Eltern, von Kindern und von Erzieherinnen hinweg ohne Übergangsphase in den Stil gestoßen worden ist – mit allen Schwierigkeiten, die es dann gebracht hat. Die Menschen haben sozusagen beim Umsetzen feststellen müssen, wie eklatant die Schwächen dieses Gesetzes sind.

Wir haben im Wahlkampf immer wieder gesagt: Das sogenannte Kinderbildungsgesetz ist der missratene Versuch, mehr Kinder mit weniger Geld und weniger Personal zu betreuen.

Wir versuchen nun mit unserem Antrag und dem angelegten Dialogverfahren, unter Einbeziehung der Betroffenen die schlimmsten Schwierigkeiten ein Stück an den Tag zu bringen. Wir versuchen gleichzeitig, schon einige Dinge zu heilen.

Wir werden das Finanzierungssystem evaluieren. Ja, das muss evaluiert werden, uns zwar sehr schnell. Denn es hat sich herausgestellt, dass das Gesetz insgesamt unterfinanziert ist und dass die Pauschalen – fußend auf einem Tarifsystem von 2005 – in der Zwischenzeit weder ausreichen noch in irgendeiner Form auch in Zukunft durch eine 1,5%ige Steigerung ausreichen werden.

Der Betreuungsschlüssel und die ErzieherinnenKind-Relation sind in Nordrhein-Westfalen so mies wie in keinem anderen Bundesland. Darüber hinaus – das muss man einfach sagen – ist die Situation verglichen mit der Erzieherinnen-Kind-Relation in anderen Ländern Europas wirklich beschämend. Deshalb muss sich an dieser Stelle deutlich etwas ändern.

(Vorsitz: Vizepräsidentin Carina Gödecke)

Die Elternbeiträge sind ein Kapitel, über das wir hier lange und vielfach gestritten haben. Denn diese alte schwarz-gelbe Landesregierung hat zunächst einmal den Elternbeitragsdefizitausgleich gestrichen und dann mit der Beitragsstaffelung – so wie Sie sie im Gesetz vorgeschlagen haben – mit den Stundenkontingenten dazu beigetragen, dass für Kinder von einkommensschwachen Familien in den ärmeren

Kommunen tatsächlich die höchsten Beiträge fällig werden.

Das, meine Damen und Herren, muss dringend geändert werden. Denn es kann nicht sein, dass der Geldbeutel der Eltern und der Geldbeutel der Kommunen über die Bildungschancen von Kindern in Nordrhein-Westfalen entscheiden.

(Beifall von SPD, GRÜNEN und LINKEN)

Über das Sprachstandsfeststellungsverfahren und die Wirksamkeit der Sprachförderung kann man trefflich streiten. Es bleibt fraglich, ob das gewählte Verfahren Delfin 4 tatsächlich dazu geeignet ist, den Sprachstand von Vierjährigen festzustellen. Eines scheint sicher zu sein: Es stellt jedenfalls fest, wie die Tagesform eines vierjährigen Kindes ist. Darüber hinaus gibt es aber kaum Aufschluss darüber, ob das Kind tatsächlich Sprachförderung braucht oder nicht.

Wenn man dann bedenkt, wie das Verhältnis des Sprachstandsfeststellungsverfahrens und der Finanzierung dieses sehr aufwendigen Verfahrens einerseits aussieht und wie viel Geld am anderen Ende dann für tatsächliche Sprachförderung ausgegeben wird, dann erkennen wir dort ein deutliches Missverhältnis.

(Beifall von SPD, GRÜNEN und LINKEN)

Meine Damen und Herren, das, worum sich diese Landesregierung mit dem sogenannten Kinderbildungsgesetz ja nicht ganz ungeschickt herumgedrückt hat, ist darum, im Land Steuerungsverantwortung zu übernehmen.

Deshalb ist die Frage, welche Bedarfe in sozialen Brennpunkten und bei eingruppigen Einrichtungen entstehen, eine von ganz entscheidender Bedeutung. Denn die örtlichen Jugendhilfeträger entscheiden darüber, ob es eine Förderung in sozialen Brennpunkten oder eine Förderung für eingruppige Einrichtungen gibt. Dann wird natürlich nach Kassenlage der Stadt entschieden, ob eine solche Förderung stattfindet oder nicht.

Ich nenne ein anderes Beispiel. In meiner – damals noch CDU-dominierten – Stadt wurde entschieden, dass man sich auf diese Art und Weise der sozialen Brennpunkte entledigt, indem man sagt: Es gibt keine Einrichtungen in sozialen Brennpunkten. Insofern gibt es diese Förderung auch nicht.

Das, meine Damen und Herren, wollen wir ändern. Da sehen wir Notwendigkeiten der Steuerung durch das Land. Da muss es Klarstellungen geben, wie eine solche Förderung tatsächlich erzielt werden kann.

(Beifall von der LINKEN)

Die Öffnungszeiten der Einrichtungen und die Betreuungszeiten für die Kinder sind auch ein Punkt. Das Gesetz versprach mehr Flexibilität. Am Ende ist aber deutlich geworden, dass es nie ein starreres System gegeben hat, das den Gegebenheiten und

Bedarfen der Familien in Nordrhein-Westfalen überhaupt nicht mehr gerecht wird, als unter dem sogenannten Kinderbildungsgesetz.

Auch hier müssen wir uns an den Bedarfen der Eltern orientieren. Es ist deutlich geworden, dass die allerwenigsten Eltern in der Zwischenzeit eine Halbtagseinrichtung wollen. Die allermeisten Eltern brauchen Ganztagseinrichtungen und wollen diese Einrichtungen auch, weil sie sich davon die beste Förderung für ihre Kinder versprechen.

Vor dem Hintergrund ist es schon fraglich, ob man mit der Staffelung, wie sie im sogenannten Kinderbildungsgesetz angeboten wird, die Bedarfe der Eltern beantworten kann.

Die Regelung der Vor- und Nachbereitungszeiten sowie die Fortbildung der pädagogischen Kräfte sind ein Evergreen. Es ist deshalb umso notwendiger, dass wir uns hier im Land schnell darüber klar werden, dass es notwendig wird, dass sich das Land zum einen direkt an der Fort- und Weiterbildung der Erzieherinnen beteiligt und dass es zum Zweiten verbesserte Möglichkeiten der Vor- und Nachbereitung gibt.

Die Kindertageseinrichtung ist eine der wichtigsten und ersten pädagogischen Einrichtungen. Es ist deshalb nicht hinzunehmen, dass die Vor- und Nachbereitung gerade im pädagogischen Bereich bei der frühen Bildung in der Zwischenzeit nicht mehr durch das Land finanziert wird.

Der Einsatz von Ergänzungskräften ist ein Kapitel der eher dunklen Art. Denn da hat das Land geschlafen. Aber man muss auch sagen: Auch einige Träger haben geschlafen und haben sich nicht tatsächlich damit befasst, wie der Personalkörper zusammengesetzt ist. Es ist aber für uns nicht länger hinnehmbar, dass die langjährigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Ergänzungskräfte sind, angesichts der Tatsache, dass es nicht genug Weiterbildungsmöglichkeiten gibt, jetzt um ihren Job fürchten müssen.

(Beifall von SPD und LINKEN)

Deshalb werden wir dieses Thema mit oberster Priorität anfassen.

Was die Anzahl und das Konzept der Familienzentren angeht, muss man wirklich Zweifel haben, ob die Landesregierung immer verstanden hat, was sie da eigentlich wollte. Niemand von uns bezweifelt, dass Familienzentren ein sinnvolles Angebot für Familien sein können, das auch durchaus nachgefragt wird. Für mich bleibt es aber nach wie vor ein Mysterium, wie man auf die Idee kommen kann, nun unbedingt 3.000 Familienzentren durchzusetzen, sie dann aber so läppisch zu finanzieren, dass sie ihren Aufgabenstellungen und den Erwartungshaltungen der Eltern und Familien nicht gerecht werden können. Deshalb muss das Ganze auch dort deutlich hinterfragt werden.

(Beifall von SPD, GRÜNEN und LINKEN)

Am Ende stellen wir bei der Bedarfsgerechtigkeit der Angebotsstruktur fest, dass es eben nicht mehr und bedarfsgerechte Angebote gegeben hat. Der Verwaltungsaufwand ist auch nicht kleiner geworden. Wenn überhaupt, ist er vielleicht für das Land gesunken. Für die Träger und für die Kommunen ist der Verwaltungsaufwand jedoch erheblich.

Damit komme ich zu den Folgen für die Trägerstruktur. Kleinere Träger haben es unter diesem Gesetz besonders schwer. Große Träger sind an einigen Stellen eindeutig die Gewinner, weil sie mit ihrem Personal natürlich ganz anders umgehen können und es umsetzen können. Ist es unter pädagogischen Gesichtspunkten aber wirklich sinnvoll, dass ein Kind während seiner vier Jahre in der Kindertageseinrichtung viermal einen Personalwechsel oder auch einen Gruppenwechsel hinnehmen muss? Das kann man doch nicht wollen. Vor diesem Hintergrund muss man sich darum bemühen, dass die Träger ein wenig Waffengleichheit bekommen.

Das sind die Punkte, die wir dringend angehen wollen.

Wie der Präsident schon gesagt hat, gibt es inzwischen einen Entschließungsantrag der FDP-Fraktion und einen Änderungsantrag der Fraktion Die Linke.

Zunächst will ich etwas zu dem Änderungsantrag der Linken sagen. Wir finden ihn in der Sache durchaus in Ordnung. Allerdings passt er, weil es sich um ein ganz spezielles Problem handelt, nun gerade nicht in die Systematik unseres Vorgehens und unseres Herangehens; denn uns geht es vor allen Dingen darum, dass zunächst einmal die Betroffenen beteiligt werden und die Möglichkeit bekommen, ihre Problemlagen vorzutragen und die Dinge zur Sprache zu bringen, die sie in der Umsetzung des KiBiz als problematisch erkannt haben. Deshalb werden wir uns bei dem Antrag der Linken enthalten.

Nun komme ich zu dem erstaunlichen Entschließungsantrag der Fraktion der FDP. Zunächst habe ich meinen Augen kaum getraut. Ich habe dann auch den Kollegen Witzel gefragt, ob dieser Antrag ernst gemeint ist. Er sagte, er sei ernst gemeint.

Dennoch gibt es natürlich einige Aspekte, die wir – das werden Sie uns nachsehen – bei aller Einladungsbereitschaft dann doch nicht mittragen können. Deshalb bitten wir um getrennte Abstimmung. Wir möchten gerne über die Abschnitte I und II sowie die Punkte 1 bis 4 getrennt abstimmen. Ich kann Ihnen auch schon ankündigen, dass die SPD-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Punkten 1, 3 und 4 zustimmen werden.

Wir finden diesen Entschließungsantrag bemerkenswert; denn die FDP scheint an einigen Stellen unsere Einschätzung zu teilen, dass das sogenannte Kinderbildungsgesetz doch deutliche Schwächen aufweist –

(Beifall von Sigrid Beer [GRÜNE])

wobei wir natürlich durch unterschiedliche Analysen zu dieser Erkenntnis gekommen sind. Deshalb sagen wir an dieser Stelle: Das, was Sie inhaltlich an Problemlagen einräumen, nehmen wir zustimmend zur Kenntnis. – Herzlichen Dank.