Protocol of the Session on December 8, 2011

Die Ärzte und Ärztinnen – aber nicht nur diese, sondern auch die Pflegekräfte mit ihren Bereitschaftsdiensten – leiden darunter, dass die EU-Urteile zu Bereitschaftsdiensten nach wie vor nicht in vollem Umfang umgesetzt werden. Noch immer werden die „Marathon-Dienste“ geschoben – das ist in Ihrem Antrag völlig zutreffend beschrieben –, und noch immer leiden die Patientinnen und Patienten darunter.

Das hängt hauptsächlich damit zusammen, dass die Bundesregierungen – und hier verwende ich ganz bewusst den Plural, also „die Bundesregierungen“ – den Budgetdeckel für Krankenhäuser nur nach massiven Protesten im Jahre 2008 – man denke an Berlin, wo 100.000 auf die Straße gegangen sind – einmal kurz angehoben haben. Aber offenbar ist niemand bereit, für die notwendigen Personalaufstockungen mehr Geld auszugeben.

Das ist aber der entscheidende Punkt: Man braucht mehr Geld, wenn man die Situation in den Krankenhäusern – ob im ärztlichen Dienst oder im Pflegedienst – verändern will. Eine Personalaufstockung bei Ärztinnen und Ärzten kann natürlich auch erfolgen, solange dies nicht der Fall ist. Aber das würde dann zulasten der anderen Berufsgruppen in den Krankenhäusern gehen.

Das haben wir gesehen, als es separate Tarifverträge für Ärztinnen und Ärzte gegeben hat, und gleichzeitig mussten einige Krankenhäuser, die finanziell nicht so gut dastanden, Stellen im Pflegebereich abbauen bzw. konnten dort keine besetzen. Das kann nicht das Ziel sein, wenn wir alle den Willen haben, die Personalsituation aller Beschäftigten in den Krankenhäusern zu verändern.

Wir begrüßen es ausdrücklich, dass im Beschlussteil Ihres Antrags eine offene Formulierung steht. Denn wir wollen diesen umfassenden Arbeitnehmerschutz nicht nur – ich hoffe aber, dass wir das im Ausschuss gemeinsam zustande bekommen – für die Ärztinnen und Ärzte schaffen, sondern erreichen, dass dieser umfassende Arbeitnehmerschutz – wie sie es formuliert haben – dann auch

auf alle anderen Berufsgruppen in den Krankenhäusern ausgeweitet wird.

Wir haben im vorigen Jahr in diesem Hause über die Leiharbeiter und Leiharbeiterinnen in der Uniklinik Essen gesprochen, und ein Motto des Personalrates der Uniklinik Essen lautete damals: Das Krankenhaus sind wir alle. – Damit war gemeint, dass es nicht nur um Ärztinnen und Ärzte, dass es nicht nur um Pflegepersonal und dass es nicht nur um medizinisch-technische Assistentinnen und Assistenten geht. Vielmehr geht es um die Gesamtheit der Belegschaft, die ihre Leistung erbringen muss, um zum Wohle der Patientinnen und Patienten zu arbeiten. Darum geht es letztendlich, und deshalb wollen wir ein Konzept, das alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Krankenhäusern einbezieht und das ganz konkrete personelle Lösungswege vorsieht.

Ich freue mich, dass wir das im Ausschuss gemeinsam diskutieren, und angesichts der Reden, die bisher gehalten worden sind, hoffe ich, dass wir übereinkommen und den Arbeitnehmerschutz auf alle Berufsgruppen ausdehnen können. – Danke schön.

(Beifall von der LINKEN)

Danke, Herr Zimmermann. – Für die Landesregierung spricht jetzt Herr Minister Schneider.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Dr. Romberg, zunächst einmal vielen Dank für Ihre sachliche Würdigung unserer Tätigkeiten zum Arbeitsschutz. In der Tat haben wir in den letzten 15 Monaten viel in Bewegung gesetzt, um unter widrigen Bedingungen einen schlagkräftigen Arbeitsschutz sicherzustellen. Dies ist auch in weiten Bereichen gelungen.

Im Übrigen eine Anmerkung: Natürlich erfolgten die Überprüfungen der Arbeitszeiten der Ärzte in unseren Krankenhäusern im letzten Jahr unangemeldet. Das heißt, wir können hier von objektiven Daten ausgehen, die letztendlich darin mündeten, dass in etwa 10 % aller Krankenhäuser, die überprüft worden sind, Arbeitszeitregelungen nicht so eingehalten wurden, wie sich das eigentlich gehört.

(Vorsitz: Präsident Eckhard Uhlenberg)

Herr Dr. Romberg, ich freue mich schon darauf, dass Sie – und davon gehe ich aufgrund Ihrer eifrigen Aktivitäten im Hinblick auf die Krankenhäuser aus – auch in den Etatberatungen hilfreich unterstützend tätig sein werden, wenn es darum gehen wird, den Arbeitsschutz personell weiter aufzurüsten. Dies ist dringend erforderlich. Wir brauchen ja bekanntlich jede Stimme.

Schon vor einem Jahr – Sie erinnern sich – habe ich Ihnen in einer Aktuellen Stunde dargelegt, dass der Arbeitszeitgestaltung in den Krankenhäusern längst das besondere Augenmerk der Landesregierung gilt. Unser wichtigstes Ziel ist es, die gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung nicht zu gefährden – weder durch übermüdete Ärzte noch durch nicht gesetzeskonforme Arbeitszeitpläne in den Kliniken.

Die Krankenhäuser – das muss festgestellt werden – tragen allerdings selbst die Verantwortung für die Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Regelungen, also auch und gerade hinsichtlich der Arbeitszeitgestaltung. Die Landesregierung berät deshalb die Krankenhäuser, wie sie die ihnen bekannten Rechtsvorschriften umsetzen können.

Es ist schon bemerkenswert, dass Sie, Herr Dr. Romberg, einen Schwerpunkt auf Bestrafung legen und ich nun auf Beratung. Meine begrenzten Lebenserfahrungen sagen mir: Beraten ist des Öfteren besser als die Rute des guten Hausvaters zu nutzen, auch in diesen Zusammenhängen, die wir heute Nachmittag diskutieren.

Diese Zusammenhänge, die Sie zwischen Rechtsverstößen und Behandlungsfehlern herstellen wollen, sind von Ihnen nicht belegt noch liegen der Landesregierung Erkenntnisse über ärztliche Kunstfehler aufgrund schlechter Arbeitszeitregelungen vor. Derartige Zusammenhänge können auch nicht durch permanente Wiederholungen hergestellt werden. Ihre verschiedenen Kleinen Anfragen zu unserem Thema sind immer sehr klar beantwortet worden, zuletzt ja im Oktober.

Herr Minister, würden Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Papke zulassen? Entschuldigung, ich habe mich vertan. Herr Dr. Romberg möchte Ihnen eine Zwischenfrage stellen, aber er sitzt auf dem Platz von Herrn Dr. Papke.

Ja. Herr Dr. Romberg, das ist ja eine bemerkenswerte Veränderung. Ich hoffe, das kommt auch einmal politisch zustande. Das wäre gar nicht schlecht.

Herr Dr. Romberg, Sie haben das Wort. Bitte schön.

Vielen Dank, dass Sie noch einmal eine Nachfrage zulassen.

Die Bundesärztekammer sagt relativ deutlich in ihren Stellungnahmen auch zu ärztlichen Kunstfehlern, dass ein Hauptgrund für ärztliche Fehler die Übermüdung ist.

Minister Schneider, können Sie sich vorstellen, dass Arbeitszeit und nicht eingehaltene Höchstarbeitszeit und Übermüdung in direktem Zusammenhang stehen können?

Herr Minister, bitte schön.

Das kann ich mir durchaus vorstellen. Ich habe eben lediglich darauf hingewiesen, dass uns keinerlei Informationen darüber vorliegen, dass aufgrund von Übermüdungen, hervorgerufen durch schlecht organisierte Arbeitszeiten, Kunstfehler in nordrhein-westfälischen Kliniken entstanden sind. Das war lediglich meine Feststellung.

Ich gebe Ihnen allgemein gesagt natürlich recht. Überall, auch beim Ausüben des Arztberufes, können Fehler aufgrund von Übermüdungen passieren. Denken Sie nur an die Fernfahrerinnen und Fernfahrer und an andere Berufe.

Sie haben, Herr Dr. Romberg, in Ihrem Antrag aus meiner Sicht ein völlig falsches Bild auch in diesem Zusammenhang gezeichnet. Wir haben ja hinlänglich dargelegt, dass wir Überprüfungen vorgenommen haben, deren Ergebnisse durchaus repräsentativ sind. Ihre Einlassungen werden durch die Ergebnisse dieser Überprüfungen zumindest relativiert.

Meine Damen und Herren, natürlich dürfen Verstöße gegen Arbeitsschutzbestimmungen nicht akzeptiert werden. Natürlich ist es Patienten keinesfalls zuzumuten, in lebensbedrohlichen Situationen von überarbeiteten und übermüdeten Ärzten behandelt zu werden.

Doch Ihre, Herr Dr. Romberg, gezogenen Schlussfolgerungen, dass die Ergebnisse der jüngsten Überprüfungen eine solche Entwicklung belegen, treffen eben nicht zu. Es gibt dafür keine Anhaltspunkte.

Meine Damen und Herren, die Landesregierung prüft, berät, kontrolliert die von den Krankenhäusern selbst zu regelnden Arbeitszeiten und sanktioniert auch bei Verstößen mit dem hierfür zur Verfügung stehenden Personal. Das ist bekanntlich bei den Arbeitsschützerinnen und Arbeitsschützern dünn.

Ich bedauere ausdrücklich, dass bei der Übernahme des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales nicht mehr Personal vorzufinden war. Das ist unter der Vorgängerregierung, an der Sie ja auch beteiligt waren, kontinuierlich abgebaut worden: eine bedenkliche Entscheidung – zurückhaltend ausgedrückt – unter Ihrer Verantwortung.

Gleichwohl – ich betone dies nochmals – ist Panikmache völlig fehl am Platz. Dies gilt auch für den Hinweis auf die mangelnde Kenntnis der Verantwortlichen in den Krankenhäusern. Wie in meiner

ausführlichen Vorlage vom 19. November letzten Jahres dargestellt, waren seinerzeit zahlreiche Verstöße zwar auf Unkenntnis zurückzuführen, doch sind die in diesem Zusammenhang festgestellten Mängel eben weitgehend beseitigt worden.

Zudem haben die Länder einen auch Ihnen bekannten Leitfaden speziell für Krankenhäuser entwickelt, den sogenannten Handlungsleitfaden LV 30. Dieser befasst sich ausführlich mit den rechtlichen, finanziellen und personellen Rahmenbedingungen für eine gesetzeskonforme Ausgestaltung der Arbeitszeit.

Dieser Leitfaden wird derzeit von einer Arbeitsgruppe des Länderausschusses für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik unter Leitung unseres Landes überarbeitet. Er wird in der ersten Hälfte des nächsten Jahres den Krankenhäusern aktualisiert zur Verfügung gestellt.

Unabhängig davon ist die Schwere der Verstöße – auch dies konnten Sie meinem Bericht vom November 2010 entnehmen – nach Feststellungen der Bezirksregierungen eher zurückgegangen.

Auf diesen Erfolgen werden wir uns aber natürlich nicht ausruhen. Hierzu bedarf es allerdings nicht erst der von Ihnen eingeforderten Feststellung des Landtags. Das ist eine Selbstverständlichkeit. Diese Landesregierung zeichnet sich, was generell gilt, nicht durch Bräsigkeit oder Ausruhen aus.

Die Landesregierung sieht sich nach wie vor in der Pflicht, auf die verantwortlichen Krankenhäuser einzuwirken. Es ist uns bekannt, dass es den Krankenhäusern teils an finanziellen Mitteln, teils aber auch an Ärzten fehlt. Darauf ist in der Diskussion schon eingegangen worden.

Zusätzlich zu den Maßnahmen des Arbeitsschutzes ist die Landesregierung deshalb engagiert dabei, bei der Einwerbung neuen ärztlichen Personals für die Krankenhäuser in NRW behilflich zu sein, um die Personalsituation zu entspannen. Hierzu hat die Landesregierung ein Programm zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung entwickelt. Insbesondere sollen Ärztinnen und Ärzte aus anderen Staaten – vorwiegend aus Österreich – für eine Tätigkeit in NRW gewonnen werden. Zentraler Baustein dieses Projektes ist ein Internetportal, das sich an Studierende kurz vor ihrer Abschlussprüfung sowie an Ärztinnen und Ärzte richtet, die eine neue Weiterbildungsstelle suchen. Diese Informationen sollen das Interesse an einer ärztlichen Tätigkeit in Nordrhein-Westfalen wecken und Hilfestellung vor der Arbeitsaufnahme geben.

Die Krankenhäuser und anderen medizinischen Einrichtungen können freie Weiterbildungsstellen kostenfrei in das genannte Portal einstellen – zusammen mit detaillierten Angaben über das jeweilige Krankenhaus, Hinweisen auf freie Stellen im ärztlichen Bereich und/oder Informationen über Leben und Freizeit in Nordrhein-Westfalen. Wenn man

Ärzte gewinnen will, muss man natürlich auch auf die Lebensqualität in NRW abstellen.

Ein weiterer Baustein sind Jobmessen an den Standorten der Medizinischen Fakultäten in Innsbruck, Graz und Wien. Diese sind Ende Mai 2011 von der Österreichischen Ärztekammer in Kooperation mit dem Gesundheitsministerium, den Landesärztekammern und der Krankenhausgesellschaft NRW organisiert worden. Entsprechende Jobmessen soll es auch 2012 geben.

Die Landesregierung unterstützt im Übrigen Initiativen zur Förderung familienfreundlicher Strukturen in den Krankenhäusern und setzt sich für eine entsprechende Arbeitszeitgestaltung ein.

Diese Maßnahmen erfolgen zusätzlich zu den Maßnahmen der Arbeitsschutzbehörden, zu den Möglichkeiten der Einbeziehung einer Arbeitszeitberatung durch die Krankenhäuser und zur Handlungsanleitung für die Arbeitszeitgestaltung, die ich eben genannt habe. Dabei handelt es sich um die Broschüre bzw. den Leitfaden des Länderausschusses für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik.

Sie sehen, meine Damen und Herren, die Landesregierung ist längst auf einem guten Weg. Sie hat rechtzeitig die richtige Richtung eingeschlagen. Ein neuerlicher Beschluss des Landtages hinsichtlich weiterer Konzepte ist entbehrlich. Gerne bin ich aber bereit, zu gegebener Zeit dem Landtag erneut über die Ergebnisse unserer Aktivitäten in den Krankenhäusern bezüglich der Arbeitszeitregelungen und Arbeitszeitgestaltung zu berichten bzw. ihn zu informieren.

Ich bin froh, dass dies auch für viele in diesem Haus eine permanente Herausforderung ist. Hier geht es um Gesundheit. Wir müssen deshalb dieses Thema sehr ernst nehmen. Ich hoffe, dass alle, die sich an dieser Diskussion beteiligen, auch die notwendigen Schlussfolgerungen ziehen, wenn es um personalwirtschaftliche Entscheidungen geht.

Sie können sicher sein, dass ich und meine Kollegin Steffens selbstverständlich alles tun werden, um die Arbeitszeitsituation in unseren Krankenhäusern weiter zu verbessern. Dies ist nicht in Form eines Rundumschlages zu erledigen; dazu benötigt man einen langen Atem. Wir werden diesen aufbringen. Und ich sage Ihnen: Alles, was Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und deren Rechte angeht, begann mit dem Arbeitsschutz. Deshalb ist dieser Arbeitsschutz für unser Arbeitsministerium eine große Herausforderung, und darum nehmen wir ihn – wo auch immer – sehr, sehr ernst. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldun

gen mehr vor. Wir sind damit am Schluss der Beratungen.