Darum finde ich es besonders schade, dass sich dieser Antrag nur auf den ärztlichen Dienst bezieht. Wir haben es nämlich im Krankenhaus mit einem großen Fachkräftemangel zu kämpfen, und den gilt es abzuschaffen. Wir werden einige Dinge ändern müssen, um weiterhin eine gute Pflege gewährleisten zu können. Sie gehört zur ärztlichen Behandlung dazu; denn nur der ärztliche Dienst in einem Krankenhaus hilft uns als Patientinnen und Patienten auch nicht weiter.
Aber wir sprechen über die ärztlichen Arbeitszeiten. Herr Dr. Romberg, es ist klar: Überlange Arbeitszeiten mit unregelmäßigen und nicht eingehaltenen Ruhezeiten gefährden erwiesenermaßen die Sicherheit und die Gesundheit von Ärztinnen und Ärzten und natürlich auch von Patientinnen und Patienten. Zudem steigt bei übermüdeten Ärzten das Risiko von falschen Diagnosen und folgenschweren Behandlungsfehlern. Herr Romberg, Sie haben ausführlich darüber berichtet.
Nach einer Mitteilung der Bundesärztekammer von Oktober dieses Jahres sind derzeit 5.000 bis 10.000 Arztstellen unbesetzt – eine dramatische Zahl. Dies müssen die verbliebenen Ärzte durch Mehrarbeit ausgleichen. Gerade auch deshalb beschränkt die Arbeitszeitrichtlinie der Europäischen Union die Ar
beitszeit auf ein Höchstmaß und schreibt Mindestruhezeiten vor. So gelten seit dem 1. August 2004 in allen EU-Mitgliedstaaten Mindestruhezeiten für Ärzte, und seit dem 1. August 2009 gilt die 48Stunden-Arbeitszeitobergrenze für Ärzte, auch für die, die sich in Ausbildung befinden.
Bei der Mindestruhezeit duldet diese EU-Richtlinie keine Ausnahme, es sei denn, dass bei überdurchschnittlichen Wochenarbeitszeiten etwas anderes vereinbart wurde. Abweichende oder rechtlich unklare Situationen kennen wir auch in anderen EULändern wie beispielsweise Belgien, Finnland, Österreich, Rumänien oder Schweden. Dies geht aus einer entsprechenden Analyse der EU-Kommission hervor, welche die Bundesärztekammer in ihrer Oktober-Ausgabe ihres Informationsdienstes zitierte.
Hinzu kommt, dass heute in der Regel Bereitschaftsdienste vollständig als Arbeitszeit gelten. Sie werden angerechnet, selbst wenn der diensthabende Arzt gar nicht zu einem Patienten gerufen wurde. Die arbeitszeitrechtlichen Vorgaben aus Brüssel haben sich seit deren Umsetzung in nationales Recht – bei uns in der Bundesrepublik im Jahre 1994 – allmählich durchgesetzt. Das ist gut so. Weitergehende Regelungen zur Berücksichtigung von Bereitschaftsdiensten gibt es dann seit 2004 und 2006. Vorher waren Marathondienste von bis zu 100 Wochenstunden gang und gäbe. Nun gilt für die Arbeitszeitgestaltung neben der Höchstarbeitszeitregelung ein Rahmen für tägliche und wöchentliche Mindestruhezeiten sowie für bestimmte Aspekte der Nacht- und Schichtarbeit.
Fazit: In Sachen Arbeitszeitregelung für Ärzte ist an deutschen Kliniken sicher noch nicht alles Gold, was glänzt. Missstände müssen dort, wo sie massiv auftreten, angegangen und abgestellt werden. Es werden aber auch nicht mehr diese unsäglichen Marathondienste geleistet, so wie es Anfang der 1990er-Jahre war.
Zurzeit halten auf europäischer Ebene Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter zu verschiedenen Anlässen eine Novellierung der Arbeitszeitvorschriften für gegeben. Wir als Sozialdemokraten behalten auch da die berechtigten Interessen der angestellten Klinikärzte weiter im Fokus.
Herr Kollege Dr. Romberg, dass Arbeitnehmerrechte plötzlich zu den gepriesenen Alleinstellungsmerkmalen der FDP gehören sollen, überrascht uns nicht, ebenso wenig der Versuch, uns hier im Landtag ein europa- und bundespolitisches Thema als vermeintlich brandeilige vorweihnachtliche Gabe zu präsentieren, um von den Zuständigkeiten auf der Berliner Bühne ablenken zu wollen.
Meine Damen und Herren, diese Landesregierung und die sie im Parlament tragende Mehrheit übernimmt im Rahmen des rechtlich Möglichen das Notwendige, um Verstöße gegen arbeitsschutz- und sicherheitsrelevante Bestimmungen in der Praxis
dingfest zu machen und diese gegebenenfalls dann auch zu ahnden. Arbeitsrecht und Patientenfürsorge geht bei uns Hand in Hand und dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Doch die EUArbeitszeitrichtlinie wird vordergründig im Ministerrat wie im Europäischen Parlament verhandelt und abgestimmt.
Fakt ist: Der primäre Arbeitsschutz unserer Ärzte sowie die Patientensicherheit fallen in den Zuständigkeitsbereich des Bundesgesundheitsministers Daniel Bahr, der zugleich nordrhein-westfälischer FDP-Landesvorsitzender ist. Deshalb gehe ich auch davon aus, dass die NRW-FDP zeitnah entsprechende Parteitagsanträge gestellt hat.
Aber warum fordern Sie gerade jetzt mehr staatliche Kontrollen? Da werfen Sie mal wieder mit ein paar Nebelkerzen um sich. Noch vor gut eineinhalb Jahren war das ein untaugliches, planwirtschaftliches Folterinstrument; denn schließlich waren gerade Sie es, die in nordrhein-westfälischer Regierungsverantwortung aus rein ideologischen Beweggründen in der vergangenen Legislaturperiode solch anerkannte Schutz- und Kontrollinstanzen ausgedünnt und abgeschafft haben. Ein Schelm, der Böses dabei denkt!
Eine weitere Chance wäre die Entlastung der Krankenhäuser um 400 Millionen € im kommenden Jahr gewesen. Doch diese Forderung, die auch in Reihen der schwarz-gelben Koalition Unterstützung fand, hat FDP-Gesundheitsminister Daniel Bahr noch zu Beginn dieses Monats kategorisch abgelehnt. Das am 1. Dezember dieses Jahres beschlossene Versorgungsgesetz mag gut gemeint sein. Deswegen ist es noch lange nicht gut gemacht.
Das lässt auch die ärztliche Versorgung und damit auch die Arbeitszeiten von Ärztinnen und Ärzte in der Fläche weder in Praxen noch in Kliniken wirksam verbessern.
Vor diesem Hintergrund stimmen wir der Überweisung an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit, Soziales und Integration zur abschließenden Beratung und Abstimmung zu. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Nach den vorliegenden Informationen scheint in einigen Krankenhäusern die Übermüdung, die Arbeitsbelastung und die Unterbesetzung immer noch ein Problem zu sein. Dies ist im Sinne eines konsequenten Schutzes der Patientinnen und Patienten sowie des Arbeitsschutzes nicht hinnehmbar. Schon heute haben wir in einer Reihe von Krankenhäusern die Situation, dass nicht alle Stellen besetzt werden. Ich gehe davon aus, dass die Krankenhäuser nicht aus Böswilligkeit so handeln. Deshalb müssen wir genau analysieren, warum einige Arztstellen nicht besetzt werden.
Meine Damen und Herren, wir haben in den letzten Jahren mit der Einführung der DRG in der Krankenhauslandschaft eine große Änderung erlebt:
Erstens. Viele Krankenhäuser wurden privatisiert, und sehr große private Krankenhauskonzerne entstanden. Mittlerweile haben wir sehr wenige kommunale Krankenhäuser.
Zweitens. Seit Jahren gibt es stetige Fallzahlsteigerungen und eine enorme Reduzierung der Liegezeiten aufgrund der Wirtschaftlichkeit. Das heißt, das Pflegepersonal und die Ärzteschaft sind enorm belastet. Diese Spirale kann man natürlich nicht weiter hinnehmen.
Damit die Krankenhäuer neues Personal einstellen können, müssen die medizinischen und pflegerischen Leistungen entsprechend honoriert werden.
Ein weiteres Problem insbesondere im ländlichen Raum ist der akute Ärztemangel. Um dem Ärztemangel in den nordrhein-westfälischen Kliniken begegnen zu können und die Motivation junger Medizinerinnen und Mediziner für eine Arbeit im Krankenhaus zu erhöhen, müssen die Arbeitsbedingungen unbedingt verbessert werden. Hierzu gehört natürlich, konsequent gegen die Verstöße gegen die Arbeitszeitregelungen in den Krankenhäusern vorzugehen, wenn zum Beispiel Assistenzärzte nicht selten 60 Stunden und mehr in der Woche im Einsatz sind und ein Großteil dieser Überstunden nicht vergütet wird.
Die Attraktivität des Berufsbildes Ärztin und Arzt im Krankenhaus ist somit negativ belastet, sodass sehr viele ausgebildete Medizinerinnen und Mediziner auf alternative Berufsfelder oder auf Stellen im Ausland ausweichen. Erforderlich ist, die Arbeitszeiten in den Krankenhäusern in Nordrhein-Westfalen entsprechend den Forderungen der europäischen Arbeitszeitrichtlinie und des deutschen Arbeitszeitgesetzes auszugestalten.
Ich erinnere daran, dass sich bereits in der vergangenen Legislaturperiode der Landtag auf Initiative der Grünen-Fraktion mehrfach mit der Arbeitszeitregelung in den Krankenhäusern befasst hat. Dabei
ging es auch darum, die Arbeitszeiten in den Krankenhäusern in Deutschland und konkret in NRW den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs anzupassen und somit geregelte und akzeptable Arbeitszeiten für die Medizinerinnen und Mediziner in Krankenhäusern zu verankern. Aus dieser Antragsinitiative ist die Erarbeitung eines gemeinsamen Antrags aller in der letzten Legislaturperiode im Landtag vertretenen vier Fraktionen entstanden.
„den notwendigen Umgestaltungsprozess zu moderieren, um für die nordrhein-westfälischen Krankenhäuser schnellstmöglich Regelungen zu finden, die den Schutz der Patientinnen und Patienten und den Ärztinnen und Ärzten eine angemessene Arbeitsgestaltung ermöglichen.“
Meine Damen und Herren, die Krankenhäuser in NRW haben bis dato große Anstrengungen unternommen, die neue Arbeitszeitregelung umzusetzen. Ein Großteil der Krankenhäuser hat dies erfolgreich umsetzen können. Deshalb ist eine pauschale Skandalisierung an dieser Stelle unangebracht.
Dennoch gibt es Handlungs- und Optimierungsbedarf. Die FDP spricht in ihrem Antrag dieses Thema an, wozu sie auch eine Kleine Anfrage gestellt hat.
Die Landesregierung hat ausgeführt, dass sie sich für eine Einführung und Einhaltung der gesetzeskonformen Arbeitszeiten einsetzt und Verstöße ahndet. Wir begrüßen, dass sich die Landesregierung mit dem Programm zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung in NRW dafür engagiert, zusätzliches ärztliches Personal für die Krankenhäuser zu gewinnen.
Wir stimmen einer Überweisung in den Fachausschuss zu und freuen uns auf eine konstruktive Debatte. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zunächst eine kleine Vorbemerkung machen. Wir als Fraktion kritisieren schon seit Langem, dass die Vorgängerregierung, deren Bestandteil Sie waren, mit dafür gesorgt hat, dass der Arbeitsschutz stetig ausgehöhlt wurde. Es mag sein, Herr Kollege Romberg, dass das vorher auch so gewesen ist – das kann ich im Augenblick nicht nachvollziehen –, macht die Sache aber nicht besser. Fakt ist, dass die Aufsichtsbehörde nicht in der
Es ist ja richtig, dieses Problem zum Thema zu machen. Man muss aber dann auch dafür sorgen, dass es anders wird. Es muss alles dafür getan werden, dass zunächst einmal die personelle Ausstattung in den Krankenhäusern optimiert wird, und zwar nicht nur – Kollegin Lüders hat das gerade dankenswerterweise angesprochen – bei den Ärztinnen und Ärzten. Es ist wichtig, deutlich zu machen, dass ein Krankenhaus nicht nur aus Ärztinnen und Ärzten, sondern auch aus Krankenpflegekräften und anderen Berufsgruppen besteht. Fast alle unterliegen einem unwahrscheinlichen Arbeitsstress. Fast alle leiden unter den Bereitschaftsdiensten. Letztlich leiden darunter natürlich die Patientinnen und Patienten. Das ist ja in Ihrem Antrag richtigerweise deutlich geworden.
Wir müssen zum einen durch eine Personalaufstockung diese Situation verändern. Ich sage noch einmal, obwohl es nicht explizit zu diesem Thema passt, dass bezüglich der Bezahlung im Gesundheitswesen, und zwar vor allem bei den Pflegekräften, etwas getan werden muss, weil auch durch die mangelhafte Bezahlung der Berufsgruppen im Gesundheitswesen, speziell in den Krankenhäusern, dafür gesorgt wird, dass sich bestimmte Berufsgruppen kaum noch auf Stellen in den Krankenhäusern bewerben.
Denn erstens ist der Beruf nicht genügend anerkannt. Das kann man bei den Ärztinnen und Ärzten nicht unbedingt sagen, aber für die anderen Berufsgruppen und vor allem für die Pflegekräfte in Krankenhäusern gilt das. Zweitens ist die geringe Bezahlung, von der hauptsächlich die Pflegekräfte betroffen sind, nicht attraktiv. Und drittens führen auch die wahnsinnig ungünstigen Arbeitszeiten zu einem Mangel an Attraktivität. Darüber müssen wir nachdenken, und daraus müssen Konsequenzen gezogen werden.
Auf diese Misere weisen allerdings die Gewerkschaften, die Arbeitnehmervertretungen, die Betriebs- und die Personalräte seit Jahren immer wieder hin, und sie haben die Politik sozusagen mit der Nase darauf gestoßen. Es hat sich aber so gut wie nichts getan.
Jetzt zum Anliegen Ihres Antrags. Sie wollen, dass die Zahl der übermüdeten Ärzte zurückgeht. – Das teilen wir.
Und Sie plädieren dafür, dass ein Konzept für mehr Arbeitnehmerschutz vorgelegt wird. Ihnen geht es darüber hinaus vor allem darum, dass es der Landtag nicht auf die lange Bank schiebt, sondern dass das zeitnah gemacht wird. – Hier sind wir an Ihrer Seite. Das müssen wir in der Tat tun.
Aber eine Frage, Kollege Romberg, müssen Sie mir gestatten: Sind es nicht auch die Versäumnisse der Vergangenheit – ich habe das eben schon kurz erwähnt –, die so eine Forderung nötig machen?
Ich habe eben im Zusammenhang mit dem Arbeitsschutz bzw. mit der personellen Ausdehnung des Arbeitsschutzes darauf hingewiesen. Es muss allerdings die gesamte Gesundheitspolitik inklusive ihrer Ausfinanzierung auf den Prüfstand, und wenn man sich anschaut, was auf der Bundesebene an Gesundheitspolitik gemacht wird, dann stellt man fest, dass sich dies negativ auf die Krankenhäuser auswirkt. Insofern muss dort eine Änderung der Politik erfolgen, und das obliegt der Verantwortung der derzeitigen Koalition und des Ministers, der aus Ihren Reihen kommt.
Die Ärzte und Ärztinnen – aber nicht nur diese, sondern auch die Pflegekräfte mit ihren Bereitschaftsdiensten – leiden darunter, dass die EU-Urteile zu Bereitschaftsdiensten nach wie vor nicht in vollem Umfang umgesetzt werden. Noch immer werden die „Marathon-Dienste“ geschoben – das ist in Ihrem Antrag völlig zutreffend beschrieben –, und noch immer leiden die Patientinnen und Patienten darunter.