Protocol of the Session on November 17, 2011

(Beifall von der SPD)

Danke schön, Frau Kollegin Lück. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Herr Ünal.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Die CDU hatte bereits im Januar 2011 einen Antrag zum gleichen Thema zur direkten Abstimmung gestellt, in dem sie die Fortführung des Aktionsprogramms zur Stärkung der hausärztlichen medizinischen Versorgung forderte. Schon damals haben wir erklärt, dass wir im Grundsatz die Zielsetzung dieses Aktionsprogramms teilen, nämlich die hausärztliche Versorgung insbesondere dort zu stärken, wo eine Unterversorgung besteht oder droht; denn die Sicherung einer wohnortnahen gesundheitlichen Versorgung ist eine der zentralen Herausforderungen der Gesundheitspolitik. Das ist insbesondere für weniger mobile Personen, besonders für Ältere oder Kinder, von großer Bedeutung.

Deshalb haben wir schon bei der Debatte im Januar dargelegt, dass das Aktionsprogramm der Vorgängerregierung entsprechend weiterentwickelt werden muss.

Es kann aber nicht nur um finanzielle Anreize und Unterstützung bei der Einrichtung einer Praxis gehen. Wir hatten im Januar hier im Plenum im Rahmen eines rot-grünen Entschließungsantrages

schon Beschlüsse gefasst. Danach sollen erstens Maßnahmen zur Sicherstellung der ortsnahen medizinischen Versorgung in NRW weiterentwickelt werden. Zweitens soll dem zunehmenden Ärztemangel gerade in ländlichen Bereichen oder sozial benachteiligten Stadtteilen entgegengewirkt und hierzu unter anderem das Aktionsprogramm weiterentwickelt werden. Drittens soll der Haushaltsansatz für eine Verbesserung ortsnaher Versorgung aufgestockt werden. Das ist auch geschehen.

Weiterhin haben wir beschlossen, dass sich das Land für ein Versorgungsgesetz einsetzt, das eine an den örtlichen Rahmenbedingungen orientierte Planung möglich macht. Im Haushalt 2011 haben wir die Haushaltsmittel für die ortsnahe hausärztliche Versorgung schon um 1 Million €, also um 40 %, erhöht.

Die nun im CDU-Antrag enthaltene Aufforderung, das Hausarztkonzept fortzuschreiben, ist also bereits im Januar beschlossen und zwischenzeitlich auch zeitweise umgesetzt worden. Das Programm wurde zu einem Programm zur Sicherung der medizinischen Versorgung in NRW weiterentwickelt. So sieht das Programm eine Vielzahl von Maßnahmen zur Gewährleistung einer medizinischen Versorgung vor, die sich nahe an den Bedürfnissen der Patientinnen und Patienten orientiert. Zudem wurde eine Initiative zur Einführung des Faches Allgemeinmedizin als Pflichtfach im praktischen Jahr der medizinischen Ausbildung ergriffen.

Wir haben auch eine zeitlich begrenzte Erhöhung der Zahl der Medizinstudienplätze vorgenommen. Darüber hinaus sind die Fördermöglichkeiten erweitert worden. Zukünftig soll auch die Anstellung von Hausärztinnen und Hausärzten gefördert werden. Allerdings dürfen wir nicht vergessen, dass die Versorgung der Regionen mit niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten stark durch bundesgesetzliche Rahmenbedingungen beeinflusst wird. Deshalb hat sich NRW, was auch im Landtag beschlossen wurde, in Bund-Länder-Beratungen für ein Versorgungsgesetz eingesetzt, das sich an den tatsächlichen regionalen Bedarfen orientieren soll.

Meine Damen und Herren von der CDU, Sie hatten sich im Januar nicht in der Lage gesehen, dem rotgrünen Entschließungsantrag, der schon damals eine entsprechende Weiterentwicklung eingefordert hatte, zuzustimmen. Mit Ihrem Antrag heute kommen Sie zehn Monate zu spät. Wir werden Ihren Antrag als erledigt ablehnen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD – Zurufe von der CDU)

Das ist erledigt.

Vielen Dank, Herr Ünal. – Für die FDP-Fraktion tritt nun Herr Dr. Romberg ans Pult.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eines der bedeutsamsten gesundheitspolitischen Ziele besteht darin, auch in Zukunft eine wohnortnahe und flächendeckende medizinische Versorgung sicherzustellen. Weil etwa ein Drittel der Hausärzte in Nordrhein-Westfalen in den kommenden Jahren aus Altersgründen die Praxis aufgeben wird und die Nachfolge vor allem in ländlichen Bereichen Probleme bereitet, ist dort zukünftig mit einem enormen Ärztemangel zu rechnen. Um dieser Entwicklung frühzeitig etwas entgegenzusetzen, hat die frühere Landesregierung aus CDU und FDP im Jahre 2009 das „Aktionsprogramm zur Stärkung der hausärztlichen Medizin und Versorgung in Nordrhein-Westfalen“ aufgelegt.

Inzwischen hat auch die Bundesebene mit dem Entwurf des Versorgungsstrukturgesetzes Maßnahmen erarbeitet, mit denen einer ärztlichen und insbesondere hausärztlichen Unterversorgung in strukturschwachen Gebieten wirksam begegnet werden kann. Ärzte auf dem Land müssen häufig eine größere Patientenzahl behandeln als die Kollegen in den Städten und lange Anfahrtswege in Kauf nehmen. Das kann gerade im kommenden Winter wieder beschwerlich sein.

Bislang wurde auf diese Weise bestehender Mehraufwand nur selten aufgrund einer sogenannten Abstaffelungsregelung erstattet, bei der die Höhe der Vergütung begrenzt ist. Mit dem Versorgungsstrukturgesetz sollen Ärzte, die in strukturschwachen Gebieten tätig sind, generell von der Abstaffelung ausgenommen werden.

Als zukunftsweisend können die vorgesehene Lockerung der Zweigpraxenregelung und die Aufhebung der Residenzpflicht gelten, durch die die Ärzte in die Lage versetzt werden, in der Stadt zu wohnen und ihre Praxis auf dem Land zu betreiben.

Außerdem sollen mit dem Versorgungsstrukturgesetz die bisher geltende Möglichkeit der Vertragsärztinnen, sich aufgrund einer Entbindung vertreten zu lassen, von sechs auf zwölf Monate verlängert werden.

Als weitere Maßnahme ist zu nennen, dass für die Kindererziehung bis zu 36 Monate und für die Angehörigenpflege bis zu sechs Monate lang ein Entlastungsassistent in der Praxis beschäftigt werden kann. Die Eltern- und Pflegezeiten sollen künftig bei den Auswahlentscheidungen über eine Praxisnachfolge wie ärztliche Tätigkeiten gewertet werden.

All diese Beispiele zeigen, dass die Bundesregierung für viele Problembereiche, die das Hausärzteprogramm der Landesregierung in NordrheinWestfalen tangieren, erfolgversprechende Maßnahmen entwickelt hat, die im kommenden Jahr umzusetzen sind.

Im Mai dieses Jahres hat Ministerin Steffens das bisherige Aktionsprogramm als ersten Schritt bezeichnet

(Ministerin Barbara Steffens: Ja!)

und ihrerseits darauf hingewiesen, dass man es auf dieser Grundlage zu einem Programm zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung in Nordrhein-Westfalen weiterentwickeln will.

(Zustimmung von Ministerin Barbara Stef- fens)

Gleichzeitig hat das Gesundheitsministerium auf eine Kleine Anfrage von mir Ende September erklärt, dass keine belastbaren Erkenntnisse darüber vorlägen, ob im Hinblick auf den diskutierten Ärztemangel in ländlichen Regionen ein dauerhafter Aufbau von zusätzlichen Studienanfängerkapazitäten notwendig sei.

(Ministerin Barbara Steffens: Wissenschafts- ministerium!)

Es ist ein ganz spannender Punkt, dass wir einen enormen Ärztemangel in der Zukunft haben, aber diese Landesregierung bisher überhaupt keine Ahnung hat, ob die jetzige Studienplatzzahl dafür ausreicht oder ob nur aufgrund des doppelten Abiturjahrgangs die Zahl der Medizinstudienplätze zwischenzeitlich erhöht wird.

Das ist aus meiner Sicht überhaupt nicht zufriedenstellend. Ich halte das für ein peinliches Nichtwissen.

(Beifall von der FDP)

Dabei zeigt sich, dass die langfristige Strategie in diesem Bereich scheinbar doch fehlt.

Zum vorliegenden Antrag: Ich habe bereits im Januar zu einem ähnlichen Antrag erklärt, dass die FDP-Fraktion grundsätzlich offen dafür ist, Programme weiterzuentwickeln, wenn es sachlich sinnvoll ist. Das beinhaltet, gegebenenfalls auch einzelne Förderkriterien und ihre Wirkung kritisch auszuwerten. Das ist wichtig.

Außerdem sollten die neuen Möglichkeiten, die das Versorgungsstrukturgesetz künftig bereithält, in die Konzeption eines solchen Programms einbezogen werden. Sinnvoll ist, dass die Landesregierung dabei erst einmal zurückhaltend schaut, was der Bundesgesetzgeber verabschiedet. Das würden wir in Regierungsverantwortung auch so tun.

Aus diesem Grund halten wir es aus unserer Sicht nicht für erforderlich, die bloße Fortschreibung dieses Programms zu fordern, wie es die Union heute

tut. Wir werden uns daher bei der Abstimmung enthalten. – Danke schön.

(Beifall von der FDP)

Vielen Dank, Herr Dr. Romberg. – Für die Fraktion Die Linke spricht Herr Zimmermann.

Danke. – Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Leider hat mir die Kollegin Lück den Spruch „Jährlich grüßt das Murmeltier“ weggenommen. Aber ich gönne ihr das.

Wir müssen uns jetzt wieder mit diesem Thema beschäftigen. Ich war eigentlich geneigt, zu sagen: Ich verweise auf meine Rede vom Januar 2010 bzw. 2011.

(Josef Hovenjürgen [CDU]: Egal welche! – Weitere Zurufe von der CDU)

Es wäre schön, Kolleginnen und Kollegen von der CDU, wenn Sie diese Energie darauf verwenden würden, die Rahmenbedingungen auf der Bundesebene so zu ändern,

(Beifall von der LINKEN und von Ministerin Barbara Steffens)

dass die Ansiedlung von Ärzten im ländlichen Raum attraktiver wird.

(Vereinzelt Beifall von der SPD)

Das ist nämlich in erster Linie eine Bundesangelegenheit. Das sollte durch die Verteilung der Gelder auf Bundesebene im Gesundheitssektor ermöglicht werden.

(Beifall von Marc Herter [SPD])

Langsam muss doch klar sein, dass hier mit völlig ungeeigneten Mitteln operiert wird. Man kann doch nicht einem Arzt oder einer Ärztin auf dem Land zusätzliche finanzielle Anreize versprechen, damit er oder sie sich dort ansiedelt, wenn diese bei der nächsten Verhandlung über die Gebührenordnung unter Umständen wieder weggenommen werden.

Spätestens wenn der Arzt oder die Ärztin mehr Geld bekommt, kann es aufgrund der Verteilung passieren, dass zum Beispiel bei den Pflegekräften in den Krankenhäusern irgendwie gespart werden muss. Wir sollten über die Verteilung der Mittel im Gesundheitssektor überhaupt einmal reden.

(Zuruf von Norbert Post [CDU])

Ich sage das immer wieder und auch heute: Das geht nur mit einer solidarischen Bürgerinnen- und Bürgerversicherung. Aber das wollen Sie natürlich nicht, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU. Denn wenn wir sie hätten, gäbe es eine breite Fi

nanzierungsbasis, die wir im Gesundheitswesen wirklich brauchen.

(Beifall von der LINKEN)