schlechtert. Das stellen wir seit vielen Jahren fest. Es gibt Gutachten, die schon mehr oder weniger deutlich machen, dass der Anteil der Straßen in einem schlechten bis sehr schlechten Zustand bei 55 % angekommen ist. Ich denke, dass dort Handlungsbedarf besteht.
Der Erhalt des bestehenden Straßennetzes muss Vorrang haben. Deswegen haben wir auch Mittel umgeschichtet. Übrigens hat – zur Information – der Bundesverkehrsminister genau das Gleiche angekündigt. Auch für ihn ist inzwischen die Erhaltung des bestehenden Straßennetzes Priorität. Das eint uns also.
Uns eint sicherlich ebenfalls, dass wir so viel Verkehr wie möglich auf Schiene und Wasserwege verlagern wollen. Ich habe auch vernommen, dass das letztendlich von allen so gesehen wird.
Meine Damen und Herren, zurzeit haben wir aber etwa 100 Landesstraßen mit einem Volumen von 740 Millionen € in der Stufe 1 des Landesstraßenbedarfsplans ausgewiesen. Diese wären bei entsprechendem Planungsfortschritt ins Bauprogramm aufzunehmen. Sie sehen also: Im Kern passen die Mittel, über die wir verfügen, und die Projekte, die zur Realisierung anstehen, nicht mehr zusammen.
Insoweit ist es richtig, Planungen zu konzentrieren. Deshalb haben wir eine Liste vorgelegt, in der 37 Maßnahmen mit einem Volumen von 224 Millionen € als vorrangig zu planen ausgewiesen sind. Alle diese Vorhaben sind schon immer im Landesstraßenbedarfsplan in der Stufe 1 als vorrangig ausgewiesen gewesen. Es geht also um nichts anderes als um ein Sortieren dieser Bedarfe. Das ist hier auch schon wiederholt dargelegt worden. Wir werden natürlich die Planungsaufträge des Landesstraßenbedarfsplans beachten. Das ist völlig klar. Es geht aber um eine Reihenfolge.
Und noch einmal: Es gibt keine Streichliste. Es wird kein Projekt vom Tisch genommen. Aber wir müssen letztendlich die gesamten Umsetzungen realisierbar machen.
Meine Damen und Herren, zu den Landesstraßen kommen 96 Baumaßnahmen von Autobahnen und Bundesstraßen mit einem Volumen von 4,3 Milliarden €. Die sind vorrangig zu planen. Wir hatten insgesamt Projekte mit 6,3 Milliarden € auf dem Tisch. Dies werden wir entsprechend sortieren. Ich habe es Ihnen bereits vor Kurzem dargestellt: Diesen 4,3 Milliarden € stehen für die nächsten Jahre 132 Millionen € Mittel des Bundes gegenüber. Das heißt, selbst wenn kein neues Projekt hinzukäme, würden wir 30 Jahre benötigen, um die vorhandenen Projekte umzusetzen.
Meine Damen und Herren, wir konzentrieren uns bei den vorrangigen Planungen auf besonders wichtige und einigermaßen reibungslos umsetzbare Projekte. Herr Schemmer, Ihr Kollege Fehring hat mir gestern Unterschriften zu einer Initiative übergeben. Es geht um eine Maßnahme, die im nächsten Jahr ihren 50-jährigen Planungsbeginn feiert. 50 Jahre! Wie lange wollen wir eigentlich so etwas noch mitmachen?
Vor 50 Jahren, als dies begann, waren wir alle noch nicht da. Da gab es noch nicht einmal Bündnis 90/Die Grünen, denen man vorwerfen könnte, sie hätten etwas mit diesen 50 Jahren zu tun. Es ist ganz einfach so, dass den Bürgern permanent vorgemacht wird, man würde in der Region bestimmte Projekte entwickeln und umsetzen. In der Tat passiert aber überhaupt nichts,
Herr Rasche, Sie haben gefragt: Warum haben Sie nicht den Mut, den Bürgern reinen Wein einzuschenken? – Genau diesen Mut haben wir jetzt. Wir sagen ihnen deutlich: So können wir nicht weitermachen.
Wir können natürlich sagen, dass das Projekt von Herrn Fehring so läuft wie gehabt. In 50 Jahren sehen wir uns wieder. Dann hat es 100 Jahre gedauert. Aber es ist doch einfach Unfug, so eine Politik zu betreiben. Mir ist natürlich völlig klar, dass in dem Moment, wo wir Projekte nach vorrangig und nachrangig sortieren, all diejenigen kommen, deren Projekte nachrangig behandelt werden, und sagen: Jetzt wird es aber Ernst. Das ist ganz schlimm. Das ist von großem Übel. Was ist denn hier passiert? –
Dann wird mir erzählt: Wir haben einen großen Konsens in der Region. – Ich habe vorgestern ein Gespräch geführt, bei dem mir allerdings nach wenigen Minuten klar wurde, dass die sich über das Projekt noch am Tisch gestritten haben. Aber sie kamen und wollten mir deutlich machen, dass es einen großen regionalen Konsens gibt.
Da wird sehr viel getarnt und getäuscht. Das müssen wir beenden. Wir müssen realisierbare Projekte angehen. Wir müssen konzentrieren, beschleunigen. Damit sparen wir auch. Wenn Sie sich das einmal seriös vor Augen führen, dann stellen Sie fest, dass das ein vernünftiges Vorgehen ist. Ich
glaube, es kommt bei den Leuten auch gar nicht so schlecht an. Ich habe nämlich auch sehr positive Rückmeldungen erhalten. Ich finde, das ist Ehrlichkeit, Herr Rasche, und vielleicht auch ein bisschen Mut. – Vielen Dank.
Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 15/2987 an den Ausschuss für Bauen, Wohnen und Verkehr. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll dort in öffentlicher Sitzung erfolgen. Gibt es jemanden, der mit der Überweisung nicht einverstanden ist? – Ich sehe, das ist nicht der Fall. Damit ist diese Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen.
lung der personalrechtlichen und finanzwirtschaftlichen Folgen der Kommunalisierung von Aufgaben des Umweltrechts
Wir kommen deshalb unmittelbar zur Abstimmung. Der Ausschuss für Kommunalpolitik empfiehlt in der Beschlussempfehlung Drucksache 15/3001, den Gesetzentwurf Drucksache 15/2381 unverändert anzunehmen. Wer möchte dem zustimmen? – Die Fraktionen von Linken, SPD, Grünen, CDU und FDP. Damit ist die Beschlussempfehlung einstimmig angenommen und der Gesetzentwurf in zweiter Lesung verabschiedet.
gliederung der Versorgungsämter in die allgemeine Verwaltung des Landes NordrheinWestfalen – Eingliederungsgesetz
Wir kommen deshalb unmittelbar zur Abstimmung. Der Ausschuss für Kommunalpolitik empfiehlt in der Beschlussempfehlung Drucksache 15/3002, den Gesetzentwurf Drucksache 15/2382 unverändert anzunehmen. Wer möchte dem zustimmen? – Alle Fraktionen. Gibt es einzelne Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Ich sehe, das ist nicht der Fall. Damit ist die Beschlussempfehlung einstimmig angenommen und der Gesetzentwurf in zweiter Lesung verabschiedet.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf betrifft zwei unterschiedliche Sachverhalte. Zum einen geht es um den Zeitpunkt der Aufhebung des Amtsgerichtsbezirks Gelsenkirchen-Buer, der nunmehr auf den zu erwartenden Fertigstellungstermin des neuen Justizzentrums Gelsenkirchen verlegt werden soll. Weil sich die Fertigstellung dieses Zentrums leider verzögert, sieht der Gesetzentwurf eine Anpassung auf das Jahr 2015 vor. Das ist eine sachliche Begründung, der wir uns nicht verschließen wollen.
Der zweite mit diesem Gesetzentwurf zu regelnde Sachverhalt betrifft das geplante Justizzentrum in Herne. Die Landesregierung will diese Planung aufgeben. Diese Haltung ist, auch nach der Beratung im Rechtsausschuss, für uns sachlich nicht nachvollziehbar.
Wir haben bereits in der vergangenen Legislaturperiode des Öfteren über die Gerichtsstruktur in Nordrhein-Westfalen zum Teil kontrovers beraten.
Die Haltung der CDU hierzu ist klar: Es darf keinen Rückzug aus der Fläche geben, aber in jeder Stadt auch nur ein Amtsgericht. Was in der Millionenstadt Köln funktioniert, würde auch in Duisburg, Essen oder eben auch in Herne funktionieren.