Und mit einem gesellschaftlichen Prozess auf der Grundlage dieses Gesetzes können wir Leitentscheidungen für die nächsten 30, 40 Jahre voranbringen. Wir geben damit in der Tat Planungs- und Investitionssicherheit.
Nordrhein-Westfalen ist das Energieland Nummer eins, und wir wollen auch das Klimaschutzland Nummer eins werden. Deshalb ist die Verbindung von Klimaschutzgesetz und -plan für uns oberste Priorität. Wir arbeiten daran, dass Klimaschutz aus Nordrhein-Westfalen zu einer Marke wird. Klimaschutz made in NRW! – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! Zunächst einmal das, was uns eint: Natürlich ist Klimaschutz wichtig. Klimaschutz ist ein gemeinsames Ziel. Klimaschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Deswegen ist der beschleunigte Umstieg in der Energieversorgung in der Bundesrepublik Deutschland auf erneuerbare Energien eine Aufgabe, die wir als Gesamtgesellschaft gemeinsam angehen müssen und die, wenn wir es richtig machen, sehr viel mehr Chancen als Risiken birgt.
Unbestreitbar ist: Eine Gesellschaft kann nicht dauerhaft, vor allen Dingen nicht nachhaltig und nicht auf Ewigkeit von Energieträgern leben, die endlich sind. Endlich heißt: Sie sind irgendwann nicht mehr da.
Deswegen ist es unter ethischen Gesichtspunkten richtig, wenn wir die Generation sind, die den Umstieg auf erneuerbare Energieträger organisiert, voranbringt und schafft.
Aus diesem Grunde war Klimaschutz bereits ein wichtiges Ziel der alten Landesregierung. Klimaschutz ist ein wichtiges Ziel der aktuellen Bundesregierung.
Von daher ist es auch gelungen, ein Energiekonzept zu präsentieren, das zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland alle Facetten abdeckt, also sowohl Strom als auch Wärme und Mobilität. Zum ersten Mal wird ein Energiekonzept vorgelegt, das finanziert ist. Durch konkrete Einzelmaßnahmen – über 60 an der Zahl – wird der Einstieg in die neuen Energien praktisch geschafft. Das ist gut und richtig.
Aber – und da hört die Einigkeit auch schon auf –: Zur Erreichung dieses Ziels ist aus unserer Sicht ein Klimaschutzgesetz nicht erforderlich, schon gar nicht in der jetzt vorgelegten Form.
Es ist bereits höchst zweifelhaft, ob überhaupt eine Gesetzgebungskompetenz des Landes NordrheinWestfalen für ein solches Klimaschutzgesetz mit verbindlichen Klimaschutzzielen besteht. Der Bund hat bekanntlich durch eine ganze Reihe von Gesetzen seine konkurrierende Gesetzgebung ausgeschöpft, sodass sehr fraglich ist, ob daneben überhaupt noch eine eigene Gesetzgebungskompetenz des Landes Nordrhein-Westfalen besteht.
Jedenfalls besteht keine Kompetenz dafür, Anlagen, die bereits dem Emissionshandel in der Europäischen Union unterliegen, in ein Klimaschutzgesetz Nordrhein-Westfalen einzubeziehen. Insofern ist es bedauerlich, dass der aktuelle Entwurf nicht klarstellt, dass solche Anlagen vom eingebrachten Klimaschutzgesetz nicht erfasst werden sollen.
Klimaschutz ist bekanntlich global und nicht sektoral. Deswegen ist eine weitere eklatante Schwäche dieses eingebrachten Klimaschutzgesetzes, dass sektoral und regional verbindliche Klimaschutzziele vorgegeben werden sollen. Wer das tut, insbesondere vor dem Hintergrund der Debatte, die wir im Laufe dieses Jahres in NordrheinWestfalen geführt haben, der bringt zum Ausdruck, was er politisch will:
Er will weniger Industrie, weniger Arbeitsplätze und weniger Wertschöpfung in Nordrhein-Westfalen. Und am Ende des Tages nimmt er billigend in Kauf, dass der Standort Nordrhein-Westfalen dadurch massiv geschwächt wird und von den Vorteilen des Energieumstieges nicht profitiert, sondern Wertschöpfungen verliert. Ich glaube nicht, dass das die richtige Politik für das Land NordrheinWestfalen ist.
Deswegen sind die wenigen kosmetischen Veränderungen, die erzielt worden sind, tatsächlich ohne besondere Bedeutung. In § 1 ist das Wort „verbindlich“ bei den Klimaschutzzielen zwar entfallen, aber wenn ich in § 3 die unveränderte Sollformulierung lese und als Jurist weiß, was andere Juristen geschrieben haben, dann ist das eine verbindliche Formulierung. Damit sollen auch die Klimaschutzziele verbindlich sein.
Die Klimaschutzziele sollen die Landesregierung nach § 4 Abs. 1 unmittelbar binden. Wenn sie die Landesregierung unmittelbar binden, dann binden sie alle Institutionen und somit auch die Landesplanung unmittelbar. Es sind nichts anderes als ver
Deswegen gilt, wie so oft, auch beim Klimaschutzgesetz: Die Landesregierung redet anders, als sie handelt. Ich bin froh, dass es viele Gelegenheiten gibt, das im Detail deutlich zu machen und es den Menschen, vor allen Dingen denjenigen, die ihre Arbeitsplätze in Nordrhein-Westfalen haben, zu erklären.
Im Übrigen ist keine Abwägung der verbindlichen Ziele zu erkennen. Das Gesetz ist unverändert von einem Geist getragen, den ich vereinfachend damit beschreibe: Klimaschutz steht über allem! Dieser Geist schadet dem Industrieland Nordrhein
Westfalen und seinen Arbeitsplätzen. Man sieht es schon an Folgendem: Beim Klimaschutzplan sollen ausschließlich die Umweltaspekte im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsprüfung in einem formalisierten Verfahren eingebracht und geregelt werden. Der Rest soll dann wieder frei nach der Methode „Schön, dass wir darüber gesprochen haben“ – wie es die Landesregierung so gerne macht – in einem völlig unstrukturierten Dialogverfahren behandelt werden. Mutmaßlich wird es so ablaufen wie Ihre anderen Dialogverfahren auch: Man redet zusammen, nimmt kein Argument, das eingebracht wird, ernst und macht am Ende des Dialogprozesses das, was man von Anfang an tun wollte. Das ist wieder, anders zu reden, als man handelt, und das ist nicht in Ordnung, meine sehr geehrten Damen und Herren. Wir werden es hier auch wieder sehen.
An anderer Stelle ist der Entwurf zu unverbindlich. Ich bin ja nun ein alter Fußballfan. Nach der Devise „Schaun mer mal“ hat unser Fußballkaiser Franz Beckenbauer Weltmeister werden können, aber „Schaun mer mal“ ist kein anerkanntes Prinzip der Gesetzgebungssystematik.
Deswegen ist die fehlende Verbindlichkeit, was überhaupt ein Klimaschutzkonzept ist und was nicht, ein wesentlicher Mangel des Gesetzes. Wir halten es nicht für richtig, das der Landesregierung in einer Ermächtigung zu überantworten, erst recht nicht dieser Landesregierung, um es ganz deutlich zu sagen.
Bedauerlich ist auch, dass in Nordrhein-Westfalen ein Wirtschaftsministerium existiert, das bei den existenziellen Fragen unseres Landes im Kampf der Argumente innerhalb einer Regierung offenbar kategorisch unterliegt. Da ist überhaupt nichts gekommen. Wenn nichts vorgetragen wird, und zwar mit Verve, dann kann man am Ende des Tages
auch nicht gewinnen. Ich muss schon vorher ein bisschen trainiert haben, um auf dem Platz wenigstens die Chance zu haben, ein Tor zu machen. Wer aber nur im eigenen Strafraum herumirrt, der wird im Laufe des Spiels wohl noch nicht einmal auf das gegnerische Tor schießen können. So ist es leider gewesen.
Ich wollte Sie gerade loben. Es gab die SPDFraktion, die wesentlich mehr Veränderungen geschafft hat, als das Wirtschaftsministerium je versucht hat. Das ist anerkennenswert. Nur, am Ende des Tages gewinnt leider der Umweltminister. – Lieber Herr Remmel, Sie sind so etwas wie ein Antiwirtschaftsminister in Nordrhein-Westfalen geworden. Mir gefällt das nicht, um es sehr klar zu sagen.
Die SPD-Fraktion hat wenigstens gekämpft. Mit den Kampfesbemühungen hat sie auch etwas erreicht: Während der ursprüngliche Entwurf in der Hitliste der schlechtesten Gesetze, die die Minderheitsregierung eingebracht hat, unangefochten auf Platz eins stand, hat sich der Entwurf inzwischen ein bisschen geändert. Deswegen würde ich schon konzedieren: Er ist jetzt in der Hitliste der schlechtesten Gesetze auf Platz zwei abgerutscht. Um Ihnen aber nicht zu viel des Lobes angedeihen zu lassen: Das liegt nicht nur daran, dass Sie sich bemüht haben, das eine oder andere kosmetisch zu ändern, sondern auch daran, dass Sie es tatsächlich fertiggebracht haben, ein noch schlechteres Gesetz einzubringen, nämlich das Tariftreuegesetz.
Meine Damen und Herren, zusammengefasst ist das Klimaschutzgesetz industriefeindlich. Es ist feindlich gegenüber dem Wirtschaftsstandort Nordrhein-Westfalen und wird hier Wertschöpfung und Arbeitsplätze vernichten.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn mir bisher noch nicht klar gewesen wäre, Herr Lienenkämper, warum die abgewählte CDU/FDP
Regierung zum Ende der Legislaturperiode aus ihrer Regierungszeit mit 8 Millionen t mehr CO2 heraus- als sie zu Beginn hereingegangen ist, dann waren Sie gerade der beste Beweis für die völlig verfehlte Wirtschafts- und Umweltpolitik in den vergangenen Jahren.
(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN – Rainer Schmeltzer [SPD]: Das war das Irren im eigenen Strafraum bei Herrn Lienenkäm- per!)
Kolleginnen und Kollegen, vor 50 Jahren, im Jahre 1961, haben Willi Brandt und die damalige SPD in ihrem Wahlprogramm gefordert: Der Himmel über der Ruhr muss wieder blau werden. Willi Brandt war zu Anfang sehr verbittert, dass die Reaktion auf diese Forderung vor allem aus Hohn und Spott bestand. Wenn man Herrn Lienenkämper gerade gesehen hat, kann man sich vorstellen, wie es vor 50 Jahren war. Man hätte ihm, Brandt, vorgeworfen, er würde das Blaue vom Himmel versprechen.
Jahre später waren sich alle Parteien einig, dass es für Industrieunternehmen klare Regeln und Vorschriften geben muss, dass sie dreckige und staubige Abgase filtern müssen. Es wurden umfassende Gesetze und Verordnungen erlassen, die für das Ruhrgebiet und ganz Deutschland zum Vorreiter in Sachen Umweltschutz wurden. Alle sind sich auch einig, dass diese Regeln bei den schmerzhaften Umbrüchen des Strukturwandels geholfen und nicht geschadet haben.
Herr Lienenkämper, wenn Sie über Deindustrialisierung sprechen, dann rate ich Ihnen, einmal den Umweltausschuss zu begleiten, wenn wir China besuchen und dort mit den Chinesen beispielsweise über Reinigungstechnik aus Nordrhein-Westfalen für Wasser sprechen. Dann wissen Sie, wo Zukunftsarbeitsplätze sind. Wenn Sie sich da nicht aufhalten, ist das Ihr Problem, nicht das Problem von SPD und Grünen.