Frau Conrads, deswegen haben Sie am Thema vorbeigeredet. Wir reden über die Onlinedurchsuchung eben nicht, weil die rot-grüne Regierung sie nicht im Polizeigesetz und im Verfassungsschutzgesetz verankert hat. Das hat diese Fraktion versucht, nicht wir.
Sie können doch nicht sagen: In dem Moment, in dem ich ein Telefon in die Hand nehme und über Festnetz oder über Handy telefoniere, gestattet ich dem Staat, mitzuhören. Aber in dem Moment, da ich das Gleiche – es geht um Art. 10 – über das Internet mache, darf der Staat nicht mithören. – Das ist ein Messen mit zweierlei Maß, und das ist aus meiner Sicht rechtsstaatlich durch gar nichts zu rechtfertigen.
Über die Technik müssen wir uns unterhalten; das ist richtig. Aber wir sollten nicht über einen rechtsstaatlichen Grundsatz reden, indem wir das Internet eben mal zu einem rechtsfreien Raum erklären. Auch dies ist mit uns hier nicht zu machen.
Herzlichen Dank. – Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gestatten Sie mir noch einige wenige Anmerkungen.
Der Koalitionsvertrag des Landes Bayern, geschlossen zwischen der CSU und der FDP im Jahre 2008, sieht die Überwachung von Quellen-TKÜ mit sogenannten Staatstrojanern vor. Vorsitzende der bayerischen FDP ist Frau Leutheusser-Schnarrenberger. Es ist schon, Herr Engel, eine gewisse Schizophrenie, dass auf der einen Seite die Bundesjustizministerin einen solchen Einsatz kritisiert und ihn andererseits als FDP-Vorsitzende in Bayern selbst vereinbart hat.
Frau Conrads, Frau Düker hat das eben schon ein wenig herausgearbeitet: Es geht hier nicht um Online-Durchsuchungen. Dafür gibt es in NordrheinWestfalen – aus welchen Gründen auch immer – keine Rechtsgrundlage. Dies ist nicht durchgeführt worden.
Aber Sie und Ihre Partei müssen eine Abwägungsdebatte dergestalt führen, ob es im Internet eine grenzenlose Freiheit geben soll oder ob es möglich sein soll, dass nach richterlicher Anordnung im Zusammenhang mit schweren Straftaten auch eine Quellen-Telekommunikationsüberwachung stattfinden darf.
Das Bundesverfassungsgericht und die großen Parteien in Deutschland haben dies eindeutig entschieden. Es muss so sein, dass die Sicherheitsbehörden diesen schweren Straftaten auch mit diesen Mitteln tatsächlich nachgehen dürfen. Das hat nichts mit Terrorgefahr zu tun oder mit Gefahrenabwehr, sondern mit Ermittlungen im Zusammenhang mit schweren Straftaten.
Deshalb bitte ich darum, solche Diskussionen zukünftig vielleicht weniger dramatisierend zu führen, mehr sachlich und mehr konstruktiv. Dazu gehört im Übrigen auch, dass der Begriff „Trojaner“ in der Tat irreführend ist. Ich will nämlich keinesfalls die Arbeit der Polizei mit einer Kriegslist verglichen wissen. Wir wissen, das ist alles aus Homers „Odyssee“. Die Sicherheitsbehörden unseres Landes sind eben nicht das griechische Heer, das zehn Jahre lang vergeblich eine Stadt belagert, um dann in einem Götzenbild versteckt und nachts heimtückisch über die Bewohner einer Stadt herzufallen und sie zu erschlagen.
Wir brauchen auch keine Warnungen der Cassandra, jener berühmten Figur, um festzuhalten, dass die Ermittlungsbehörden in Nordrhein-Westfalen mit hohem Verantwortungsbewusstsein eine Quellen-TKÜ einsetzen. Die nordrhein-westfälische Polizei arbeitet rechtsstaatlich, auf dem Boden der Verfassung, sowohl online als auch offline. – Herzlichen Dank.
Die antragsstellende Fraktion der FDP hat die direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung erstens über den Änderungsantrag Drucksache 15/3042 der Fraktion Die Linke. Wer möchte diesem Änderungsantrag zustimmen? – Die Fraktion Die Linke. Wer stimmt dagegen? – Die Fraktionen von CDU, SPD, Grünen und FDP. Gibt es Enthaltungen? – Nein. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.
Wir stimmen zweitens ab über den Inhalt des Antrages Drucksache 15/2989. Wer möchte dem Antrag zustimmen?- Die Fraktionen der Linken und der FDP. Wer stimmt dagegen? – Die Fraktionen von CDU, SPD und Grünen. Damit ist der Antrag abgelehnt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, falls Sie das Thema nicht interessiert oder Sie weiteren Besprechungsbedarf haben, dann kommen Sie dem bitte leise oder draußen nach. Wenn Sie rausgehen, dann gehen Sie bitte auch leise hinaus.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Castortransporte sind hochgefährlich. Atommüllbehälter können bei schweren Unfällen so
Nicht bei allen verwendeten Castortypen wurden Sicherheitstest durchgeführt – bei manchen schon, und die halten einen Sturz aus neun Metern Höhe einigermaßen aus. Aber viele der von Castortransporten benutzten Brücken sind sehr viel höher.
Was die Hitzebeständigkeit angeht, so sind Castorbehälter bei einem Feuertest eine halbe Stunde lang 800° Celsius ausgesetzt worden. Brandentwicklungen bei Zugunglücken können aber Temperaturen von bis zu 2.000°Celsius entwickeln.
Katastrophenszenarien wie Zugunglücke, Terroranschläge oder Flugzeugabstürze können nicht guten Gewissens ausgeschlossen werden.
Doch auch ohne schlimme Unfälle gehen von den Castortransporten Gefahren für die Gesundheit aus. Jahrelang wurde das Risiko für die Begleitmannschaften, die der Neutronenstrahlung ausgesetzt sind, sträflich unterschätzt.
Im Frühjahr 1998 wurde an den Außenhüllen der Behälter die Überschreitung der Kontaminationsgrenzwerte um das 4.350-fache gemessen. Ich widerhole: um das 4.350-fache.
Bundesumweltministerin war damals Angela Merkel. Sie verhängte einen Transportstopp. Im Januar 2000 hob die damalige Bundesregierung diesen Transportstopp wieder auf, obwohl die Ursachen für die massiven Grenzwertüberschreitungen nie geklärt werden konnten. Das nenne ich eine unverantwortliche Vogel-Strauß-Politik.
Wir Linken fordern in unserem Antrag die Landesregierung auf, alles rechtlich Mögliche zu unternehmen, um den geplanten Castortransport über das Gebiet von NRW zu verhindern. Wir halten es darüber hinaus für die Pflicht jeder Regierung, die für sich in Anspruch nimmt, ökologisch verantwortlich und im Interesse der Bevölkerung zu handeln, die Menschen zu ermutigen, sich dem atomaren Wahnsinn aktiv zu widersetzen.
Darum muss die Landesregierung die Bevölkerung über die geplanten Atomtransporte sowie über die Demonstrations- und Kundgebungsorte umfassend informieren. Denken Sie bitte daran: Ohne die neue Stärke der Anti-AKW-Bewegung, die die Ablehnung der Atomwirtschaft durch die große Mehrheit der Bevölkerung wirksam artikuliert hat, hätten wir wohl noch heute die Laufzeitverlängerung der Atomkraftwerke.
Dieselbe Bewegung muss jetzt wieder so stark wie möglich gemacht werden, damit die Politik endlich registriert: Es gibt keine sicheren Atomtransporte.
Es gibt keine sichere Endlagerung für atomaren Müll. Deshalb gibt es nur eine einzige verantwortliche Entscheidung: Es darf überhaupt kein Atommüll mehr produziert werden. Die atomare Produktionskette muss abgebrochen werden – Ausstieg sofort!
Darum verlangen wir von der Landesregierung, noch im laufenden Jahr einen konkreten Plan zur Abwicklung der atomaren Anlagen in NordrheinWestfalen vorzulegen – angefangen mit der Urananreicherungsanlage in Gronau.
Ich möchte abschließend noch einmal auf die möglichen Katastrophen und den Katastrophenschutz eingehen. Herr Minister Jäger, können Sie uns mitteilen, wie Nordrhein-Westfalen für den Fall der atomaren Katastrophe gerüstet ist, falls durch einen schrecklichen Unfall große Mengen atomarer Strahlung freigesetzt werden?
Wie wird dann die medizinische Versorgung der Strahlenopfer aussehen? Sind ausreichend Jodtabletten vorhanden? Wo lagern sie? Wie werden sie verteilt? Wie sollen die Menschen versorgt werden, die ihre Häuser oder die Gebäude, in denen sie sich gerade aufhalten, nicht mehr verlassen sollen? Wie werden sie gewarnt? Wie viele Busse und Pkw stehen für Evakuierungsmaßnahmen zur Verfügung? Stimmt es, dass bei der Evakuierungsplanung in unserem Land generell davon ausgegangen wird, dass 80 % der Bevölkerung selbst in der Lage sind, das Evakuierungsgebiet zu verlassen? Was geschieht mit den übrigen? Was halten Sie von dieser Annahme, Herr Minister Jäger?