Protocol of the Session on October 20, 2011

In Punkt 3 sprechen Sie von einem Moratorium. Ich verstehe Ihre Forderung zumindest so: ein Moratorium für möglicherweise rechtswidrige Software.

Die Linken – da sind wir gleich beim Michalowsky; darauf freue ich mich schon – sagen: generell nicht. Wenn Sie rechtswidrige Software meinen, brauchen wir kein Moratorium; rechtswidrige wird nicht eingesetzt. Aber, Herr Kollege Michalowsky, bei Ihnen bin ich mir bei einem sicher: Wenn man die Idee hätte, bei Ihnen Trojaner auf der Festplatte zu installieren, würde man nichts finden. Es würde sich nicht lohnen. Ihre Rede, die Sie gehalten haben, macht das leider deutlich.

(Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von der CDU)

Meinen Sie denn Ihren Änderungsantrag ernst? Ich weiß nicht, ob Sie wissen, was drinsteht. Sonst lese ich Ihnen den vorsichtshalber noch mal vor. Sie schreiben in Ihrem Änderungsantrag: NordrheinWestfalen soll sich im Rahmen einer Bundesratsinitiative für ein Verbot aller Überwachungs- und Ausspähsoftware einsetzen. – Wir sollen also gar nicht mehr kontrollieren.

Ich möchte Sie mit einem konfrontieren: Straftäter in der Bundesrepublik und in Nordrhein-Westfalen sprechen sich über Skype ab. Sie organisieren Kriminalität, verschiffen Drogen, verabreden Morde und Terrorismus. – Sie sagen, das ist mir alles egal, weil ich nicht möchte, dass es eine Software gibt, die das abfängt, was da beredet wird. Soll das das Ergebnis sein? Wollen Sie, dass die Kriminellen in Europa sagen: Lasst uns alle in NordrheinWestfalen oder in der Bundesrepublik einen SkypeKontakt herstellen, weil das dort nicht mehr untersucht wird.

Damit Sie die Zahlen kennen – Sie sitzen nicht immer im Innenausschuss –: In 2010 stieg die Computerkriminalität in Deutschland um 12,6 %, in Nordrhein-Westfalen um 27 %. Die Aufklärung aller Kriminalität liegt bei 55 %, bei Computerkriminalität nur bei 37 %. Sie fordern, dass wir bis auf null heruntergehen, sodass wir es gar nicht mehr herausfinden können. Da muss ich Ihnen sagen: Wer so etwas fordert, stellt den Rechtsstaat infrage. Das

passt leider zu anderen Forderungen ihrer Partei und ihrer Fraktion.

(Vorsitz: Vizepräsidentin Gunhild Böth)

Ich sage Ihnen deutlich: Weder Ihrem Änderungsantrag noch dem Antrag der FDP können wir zustimmen. Es ist schlimm genug, dass wir uns heute damit beschäftigen mussten. – Besten Dank.

(Beifall von der SPD)

Danke, Herr Stotko. – Für die Fraktion der FDP spricht Herr Engel.

(Ralf Michalowsky [LINKE]: Die Piraten sind gefragt! – Zuruf von der LINKEN: Störtebe- ker!)

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Stotko, zur Frage nach dem Erkenntnisgewinn der heutigen Debatte: Wir haben über Lizenzierung und über unabhängige Stellen gesprochen. Das war – um es einmal so zu formulieren – der Debattenstand im Innenausschuss, und so lautete auch der Bericht des Ministers in dem gesamten Zusammenhang.

Jetzt ist es ein paar Tage später. Ich kann nur sagen: Wunderbar! Es hat – das wussten wir nicht – eine Telefonkonferenz gegeben. Sie teilen uns mit, es wird – dazu kann ich Sie nur beglückwünschen –, wie wir gefordert haben, eine Zertifizierung geben. Es wird eine unabhängige Stelle geben, wenn der Landesdatenschutzbeauftragte – ich habe vorhin noch von ihm gesprochen – die Expertise hat. Jetzt hören wir, es wird beim Bund eine solche Stelle eingerichtet – wunderbar. Jetzt sind wir ein Stück weiter, und wir sind alle auch ein bisschen klüger.

Schlussbemerkung. Meinen Vorrednern sage ich in Bezug auf die Stellen, an denen Polemik die vorherrschende Tonlage war: Vergessen Sie nicht, ich habe vom Urvertrauen gesprochen. Ich habe auch von der Freiheit gesprochen.

(Zurufe von der SPD: Oh!)

Die stirbt immer millimeterweise; das ist so. Für die Verhältnisse in Bayern stehe ich hier nicht gerade. Ich bin froh, dass ich in Nordrhein-Westfalen zu Hause bin. Die Höflichkeit gebietet mir, über das andere nicht zu sprechen. – Vielen Dank.

(Beifall von der FDP)

Danke, Herr Engel.- Für die Fraktion Die Linke spricht jetzt Frau Conrads.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch wenn SPD und

Grüne und auch die CDU das anders sehen: Der Antrag der FDP ist für uns nicht obsolet.

Zu den Kritikpunkten und zur Glaubwürdigkeit – ob die FDP sie verkörpert oder eben nicht – ist einiges gesagt worden. Ich möchte trotzdem noch einmal kurz darauf eingehen.

Was ist denn das Grundproblem der Trojaner? – Mit dem sogenannten Kampf gegen den Terror im Jahr 2001 schaffte sich der präventive Sicherheitsstaat immer neue und technisch hochkomplexe Überwachungsmechanismen, die bei ihrem Einsatz tief in die Grundrechte der Menschen einschneiden und oft erst im Nachhinein für rechtswidrig befunden werden. Herr Stotko hat gerade angeführt, das sei vor allen Dingen ein Instrument gegen den Terrorismus.

Nur, gegen den Terrorismus hilft das doch überhaupt nicht. Das bestätigen inzwischen hochqualifizierte Datenschutzexperten. Zum Beispiel hat Hartmut Pohl, Gesellschaft für Informatik in Bonn, schon vor Jahren im „Deutschlandfunk“ gesagt, die Onlinedurchsuchung helfe nur gegen „doofe Terroristen“; denn die Terroristen nutzten das Internet heutzutage gar nicht mehr, um sich bei Anschlägen abzusprechen.

(Beifall von der LINKEN)

Wir mussten in den vergangenen Jahren oft genug erleben, dass das technisch Machbare auch irgendwann irgendwo eingesetzt wird. Daher ist eine technische Reglementierung, wie sie das Bundesverfassungsgericht seinerzeit gefordert hat, aus unserer Sicht nicht mehr ausreichend.

Auch in diesem Überwachungsskandal, allen voran in Bayern, wird die Wahrheit nur Stück für Stück an den Tag kommen. Aber schon die bisherigen Enthüllungen machen deutlich, dass die fortschreitende technische Entwicklung bei den Sicherheitsbehörden immer neue Begehrlichkeiten geweckt hat und weiterhin wecken wird.

(Beifall von der LINKEN)

Unsere Fraktion – Die Linke – hat auch auf der Bundesebene zum Ausdruck gebracht, dass der Einsatz in der Praxis rechtsstaatlich nicht kontrollier- und begrenzbar ist. Aus unserer Sicht ist eine grundrechtskonforme Onlinedurchsuchung nicht

möglich. Deshalb muss sie verboten werden.

Auch wenn NRW diese Software nicht eingesetzt hat – Herr Jäger hat das ausgeführt, und ich kann ihm nicht das Gegenteil beweisen; ich zweifele das hier auch gar nicht an –: Es geht doch nicht darum, dass NRW eine Insel der Glückseligen ist. Es kann uns doch nicht egal sein, ob jemand in Bayern, in NRW oder sonst wo in Deutschland rechtswidrig beschnüffelt wird oder nicht. Vielmehr müssen wir ein konsequentes, bundesweites Verbot des Einsatzes dieser Schnüffelsoftware fordern, um den Schutz der Privatsphäre zu gewährleisten und – da

rin stimme ich Herrn Engel ein Stück weit zu – auch das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger wiederherzustellen.

Wir haben deshalb einen Änderungsantrag eingebracht und appellieren vor allem an die FDP, diesem zuzustimmen. Liebe Mitglieder der Fraktion der FDP, Ihr Antrag geht uns in vielen Punkten nicht weit genug. Er ist verwässert. Ich finde es auch schade, dass Herr Engel in seinem letzten Redebeitrag ein bisschen zurückgerudert ist.

Dennoch erwägen wir eine Zustimmung, weil es uns wichtig ist, dass heute von hier das über NRW hinausreichende Signal ausgeht, dass das für uns ein grundsätzliches Problem ist. Zum Beispiel hat der „Spiegel“ gestern vermeldet – Herr Engel hat es angesprochen –, dass jetzt eine neue Software entdeckt worden ist, die noch viel mehr kann. Sie ist sozusagen der große Bruder der alten Software. Es ist noch nicht klar, wo und wann diese eingesetzt worden ist.

Deswegen bitten wir Sie um Zustimmung zu unserem Antrag.

Ich möchte mit einem Zitat aus der „FAZ“ schließen. Es geht um ein Interview mit Bundesinnenminister Friedrich.

Frau Kollegin, Ihre Redezeit ist schon weit überschritten.

Ich bin sofort fertig. – Die „FAZ“ schreibt:

„Die Überzeugungen und Werturteile, die Friedrich im Interview äußert, werfen jedenfalls tiefgreifende Fragen zum Selbstverständnis der sicherheitspolitischen Führungsspitze und Balance zwischen Interessen der Strafverfolger und den grundlegenden Freiheitsrechten der Bürger auf.“

Frau Kollegin, Ihre Redezeit!

„Wenn technische Bequemlichkeit über Grundgesetztreue obsiegen sollte, ist die Frage, was danach kommt, nicht mehr nur rein akademisch.“

Vielen Dank.

(Beifall von der LINKEN)

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt Frau Düker.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der letzte

Satz der Rede von Herrn Engel hat mich dann doch provoziert, noch einmal ans Rednerpult zu treten. Es ist kein Zufall, dass Ihr Kollege Ingo Wolf heute nicht unter Ihnen weilt, um an der Abstimmung über diesen Antrag teilzunehmen.

(Beifall von den GRÜNEN)

Wenn Sie sich hierhin stellen und davon reden, dass Ihre Fraktion in diesem Land das Vertrauen und die Freiheit schützen müssen, frage ich mich, warum Ihnen allen angesichts der fünf Jahre Politik von Ingo Wolf, dem das Bundesverfassungsgericht – höchstrichterlich – im Februar 2008 schwarz auf weiß bescheinigt hat, dass es seine Onlinedurchsuchung kassiert, nicht die Schamesröte ins Gesicht steigt.

(Beifall von den GRÜNEN)

Herr Engel, bei Ihnen sind die Bürgerrechte und die Freiheit wahrlich in keinen guten Händen. Wenn es nach der FDP ginge, hätten wir in diesem Land eine Onlinedurchsuchung.

Frau Conrads, deswegen haben Sie am Thema vorbeigeredet. Wir reden über die Onlinedurchsuchung eben nicht, weil die rot-grüne Regierung sie nicht im Polizeigesetz und im Verfassungsschutzgesetz verankert hat. Das hat diese Fraktion versucht, nicht wir.