Protocol of the Session on September 29, 2011

Wir erwarten hierüber einen ausführlichen Bericht der Landesregierung in der nächsten Sitzung des Rechtsausschusses. Einer gemeinsamen Überwachungsstelle der Länder stehen wir aber positiv ge

genüber und stimmen daher dem Staatsvertrag gerne zu.

(Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Giebels. – Für die SPD-Fraktion hat nun der Abgeordnete Stotko das Wort.

Um es lautstark zu sagen: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Nicht wie der Innenminister, der vorhin gemaßregelt werden musste.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir können es hier kurz machen. Ich bin dankbar, dass wir von diesem Begriff „elektronischer Aufenthaltsüberwachung“

wegkommen, weil das draußen kein Mensch versteht. Wir reden im Gemeingut hier über die Fußfessel, also das, was viele aus amerikanischen Filmen kennen. Letztendlich geht es um die Frage, wie wir die hier in der Bunderepublik oder in Nordrhein-Westfalen einsetzen. Nach unserer Auffassung ist sie ein taugliches Instrument zur Wahrung und Sicherung des Rechtsfriedens.

Unserer Fraktion ist es aber auch wichtig, dass bei der Ausgestaltung, wie sie derzeit vorgesehen ist, sowohl die Würde des Verurteilten als auch das Interesse der Öffentlichkeit an Sicherheit gewahrt werden. Kollege Giebels, damit wir hier gleich über das Richtige reden: Ich zumindest – auch ich freue mich über die Berichterstattung im Ausschuss – sehe derzeit keine Möglichkeit, sie als einen Ersatz für Freiheitsstrafen zu nutzen.

Ich möchte betonen: Wir reden hier letztendlich nur über Fälle der Führungsaufsicht bei schweren Straftaten, also nicht bei Ersatzfreiheitsstrafen – die wir ablehnen –, die verhängt werden, weil zum Beispiel jemand nicht bezahlen konnte. Mir ist es lieber, es gibt eine elektronische Überwachung, als dass unsere Bewährungshelfer das alles kontrollieren müssten. Damit wären sie nämlich nach unserer Einschätzung überfordert.

Wir müssen hier noch einmal klarmachen – das haben auch Sie schon gesagt –, dass die Menschen draußen nicht glauben, diese Fußfessel, wenn sie denn einmal zur Anwendung käme, würde irgendwelche Straftaten verhindern. Darauf mag sich bitte keiner einstellen. Das wird so nicht sein. Das ist auch gar nicht das Ziel. Das Einzige, was man hat, ist, dass durch die Möglichkeit der Beweisbarkeit ein erhöhter Druck ausgeübt werden kann. Aber Straftaten werden wir damit nicht verhindern können.

Ich will ausdrücklich dem Justizminister danken, der gemeinsam mit seinen Kollegen – er übrigens in gewohnter Manier – schnell und dennoch gründlich agiert hat. Die Einrichtung einer gemeinsamen Überwachungsstelle spart Geld – das ist ein wichtiger Punkt in dieser Frage –, und es ist eine schnelle

Reaktion auf die Möglichkeiten, die geschaffen werden.

Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss. Auch das will Ich deutlich sagen: Ich würde mich auf den ersten Staatsvertrag in der neuen Regierungszeit freuen, dem wir alle zustimmen. – Besten Dank.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Stotko. – Als nächste Rednerin hat für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Frau Kollegin Hanses das Wort. Bitte schön, Frau Abgeordnete.

Danke schön. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Stotko, mir ging es genauso: Nachdem uns im Dezember letzten Jahres ein aus unserer Sicht problematischer Staatsvertrag vorlag, liegt nun endlich einmal ein Staatsvertrag vor, der uns allen hilft. Er gibt unserer Justiz ein weiteres Instrument an die Hand, um einerseits den Schutz der Bevölkerung und andererseits die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen, also der ehemaligen Inhaftierten, zu gewährleisten.

Ich bin gespannt auf die Beratung im Ausschuss: Welche Personengruppen werden jeweils ins Auge gefasst? – Ich denke, es kann nur eine kleine Personengruppe sein, bei der das handwerkliche Instrument der elektronischen Aufenthaltsüberwachung nach einer Einzelfallprüfung genutzt werden kann.

Ich finde es in dem Zusammenhang auch wichtig, nicht von einer „Fessel“ zu sprechen; denn es wird niemand gefesselt, sondern es ist ein kleines elektronisches Gerät, das denen ähnelt, die wir selbst in der Tasche haben. Alle unsere Smartphones funktionieren genauso wie die Geräte zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung.

Aus grüner Sicht ist es wichtig, noch einmal zu betonen, dass wir insbesondere aufgrund der Rückmeldungen von Betroffenen selbst und aufgrund der geänderten Rechtslage der Anwendung dieses Instruments zustimmen. Was die Betroffenen selbst betrifft: Ein älterer Herr beispielsweise, der lange in nachträglicher Sicherungsverwahrung war, nun im ländlichen Raum auf freiem Fuß ist und sich in der Dauerüberwachung der Polizei der Sicherheitsstufe 3 befindet, sagt: Mit diesem Gerät kann ich auch einmal in Ruhe einen Kaffee trinken gehen und, wenn eine Straftat begangen wird, möglicherweise auch beweisen – das ist ein interessanter Aspekt –, dass ich zu dem Zeitpunkt nicht an dem Ort war.

Es geht also um ein sensibles Einsetzen nach einer Einzelfallprüfung. Selbstverständlich ersetzt das niemals die Maßnahmen, die wir aufgrund des Resozialisierungsauftrags und des Behandlungsauf

trag, die wir haben, durchführen und alle weiteren Maßnahmen, um Menschen wieder in unsere Gesellschaft einzugliedern.

Der Herr Minister hat es, als es einmal grundsätzlich um Inhaftierte ging, auf den Punkt gebracht: Morgen sind das wieder unsere Nachbarn. – Wenn wir dann mit diesem Instrument arbeiten können, kommen wir sicherlich ein Stück weiter. – Danke schön.

(Beifall von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Hanses. – Für die FDP hat nun der Abgeordnete Dr. Orth das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Fußfessel ist schon lange in der öffentlichen Debatte. Ich will nicht verhehlen, dass ich selbst sehr skeptisch bin, was dieses Instrument anbelangt. Auch der eine oder andere Vorredner hat schon gesagt, dass man sich keine Wunderdinge davon erwarten darf.

Gleichwohl will ich mich an dieser Stelle nicht gegen den Staatsvertrag wenden; denn er bildet letztendlich nur den Rahmen, um eine Möglichkeit zu schaffen. Wir müssen sicherlich in Nordrhein-Westfalen noch konkret überlegen, wie wir mit diesem Instrument umgehen.

Ein Thema dabei ist sicherlich, wie lange Daten aufgehoben werden und wann man sie löscht. Die Kollegin Hanses hat gerade gesagt, man könne die Menschen damit auch von einem Verdacht entlasten. Umgekehrt geht es auch um diese Themen: Darf es den Staat wirklich interessieren, wo sich jemand, der aus der Haft entlassen worden ist, tagein, tagaus aufgehalten hat? Wie lange rückwirkend darf so etwas aufgehoben werden?

Dann ist natürlich auch über die Frage der Kosten zu reden. Ich stelle mir vor, dass wir nur die Kosten tragen, die auch unsere Täter betreffen. Der Staatsvertrag gibt den Bundesländern noch mehr Möglichkeiten als die, die wir in Nordrhein-Westfalen anwenden wollen. Wenn die Fußfessel in anderen Bundesländern auch in anderen Fällen eingesetzt wird, ist die Anzahl der Betroffenen entsprechend hoch. Ich habe die Erwartung, dass wir in Nordrhein-Westfalen nicht dafür bezahlen, dass in manch anderem Bundesland nicht nur bei Fällen der Führungsaufsicht damit operiert wird. Wenn die Fußfessel dort statt einer Strafe eingesetzt würde, sollten wir diese Kosten nicht bezahlen müssen.

(Beifall von der FDP)

Dann gibt es noch eine andere Frage in Bezug auf die Kosten. Heute kam – witzigerweise gerade zur Debatte – die Agenturmeldung: „Münchner sieht sich um Fußfessel-Erfindung betrogen“. – Hier möchte also jemand von diesem Unternehmen Millionen von Euro haben. Ich bin gespannt, ob die Un

ternehmen, die die Fußfessel anbieten, irgendwann einmal die Preise heraufsetzen werden. Sinnigerweise war ein Münchner der Erfinder der Fußfessel. Ein Nordrhein-Westfale hätte es wohl kaum sein können.

Ich wünsche mir, dass wir hier nicht dem Irrglauben verfallen, wir seien damit jetzt am Ende aller Überlegungen angelangt. In meinen Augen ist es eigentlich schade, dass wir überhaupt über ein Instrument wie die Fußfessel reden müssen. Ich wünsche mir, dass wir in Zukunft verstärkt über Therapie und Betreuung im Strafvollzug reden, damit wir möglichst selten in die Situation kommen, überhaupt erwägen zu müssen, ein solches Instrument anzuwenden.

Mit Bauchschmerzen werden wir dem Staatsvertrag zustimmen. Wir hoffen aber, dass er möglichst selten Anwendung findet. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der FDP)

Vielen Dank, Herr Dr. Orth. – Als nächste Rednerin hat nun für Die Linke Frau Abgeordnete Conrads das Wort.

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich muss doch noch ein bisschen Wasser in den Wein gießen. Ich bin mir nicht sicher, ob wir diesen Staatsvertrag einstimmig verabschieden werden. Die Linke ist an diesen Punkt sehr, sehr skeptisch. Wir verstehen natürlich, dass es sich – Herr Orth hat es auch gerade gesagt – bei dem in Rede stehenden Staatsvertrag um eine Ausführungsregelung zu bundesgesetzlichen Vorschriften handelt. Sicherlich ist eine gemeinsame Regelung mehrerer Bundesländer günstiger für den Steuerzahler als die Option, dass jedes Bundesland eine eigene Überwachungszentrale einrichtet. – Soweit d’accord! Das steht nicht in Frage.

Wir haben aber grundsätzlich eine starke Kritik an der elektronischen Fußfessel, die ich trotzdem anbringen muss, weil sie für uns ganz wesentlich und das Inhalt des Staatsvertrages ist, auch wenn der von der Bundesebene vorgegeben wird.

Ein so weit reichender Eingriff in die grundgesetzlich geschützte Privatsphäre begegnet aus Sicht der Fraktion Die Linke ganz gewichtigen Bedenken. Worüber sprechen wir eigentlich? – Straftäter, die ihre Strafe verbüßt haben, werden im Anschluss an ihre Haft mit Hilfe der umgangssprachlich sogenannten Fußfessel überwacht. Aufenthaltsverbote für bestimmte Bereiche wie zum Beispiel Kinderspielplätze, Kindergärten und Schulen können eingerichtet und deren Einhaltung überwacht werden.

In der Begründung des Justizministeriums lässt sich dazu folgende Ausführung – ich zitiere – nachlesen: „Zugleich kann sie“, die Fußfessel, „der Resozialisierung“ dienen.

Wie ist das denn zu verstehen? – Frau Hanses hat es gerade auch gesagt, aber ich finde, dass das sehr missverständlich ausgedrückt ist. Also das oberste Vollzugsziel, die Resozialisierung eines Strafgefangenen, wird nicht im Vollzug durch geeignete Maßnahmen erreicht, sondern im Nachgang durch die elektronische Wohnraumüberwachung? Das sind doch Pseudoargumente. In Wahrheit – so zumindest unser Eindruck der bundesgesetzlichen Regelung – wird einzig und allein die Totalüberwachung eines entlassenen Straftäters gewünscht. Diese Totalüberwachung ist aus Sicht unserer Fraktion mit den Grundsätzen einer freien Gesellschaft sehr schwer vereinbar und ist auch für die Resozialisierung eher kontraproduktiv.

Die elektronische Fußfessel stellt sehr häufig eine zusätzliche Bestrafung für den Betroffenen dar. Da dieses Instrument wohl vermehrt bei entlassenen Gewalt- und Sexualstraftätern angeordnet wird, die sich schon in jahrelanger Strafhaft oder Sicherungsverwahrung befunden haben, ist die Fußfessel eine Stigmatisierung im Anschluss an einen verbüßten Freiheitsentzug. Dabei kann man nun wirklich nicht von einer Resozialisierungsmaßnahme sprechen. Ich würde mir wünschen, es würde einmal offen gelegt, worum es in diesem Staatsvertrag eigentlich geht.

Lassen Sie mich nun noch kurz einige Anmerkungen zur Sinnhaftigkeit des Instruments machen, soll heißen: Was bringt das eigentlich?

Frau Kollegin Conrads, es gibt den Wunsch vom Abgeordneten Stotko, eine Zwischenfrage an Sie zu richten.

Anna Conrads (LINKE) (seufzend): Ja, gerne!

(Heiterkeit)

Manchmal muss man auch verzweifeln! – Mir geht es um den Fall der Stigmatisierung, Kollegin Conrads. Sind Sie mit mir einer Meinung, dass eine elektronische Fußfessel, die unerkannt am Körper getragen wird, weniger stigmatisiert als drei Polizeibeamte, die einen 24 Stunden in der Straße verfolgen?

(Dagmar Hanses [GRÜNE]: Das sagen die Betroffenen auch!)

Das mag sein, Herr Stotko. Das Problem ist generell die Frage der Totalüberwachung eines entlassenen Straftäters stigmatisierend wirken kann. Das ist ein Grundproblem, über das wir in fast jeder Sitzung diskutieren. Ich stelle unsere grundsätzlichen grundrechtlichen Bedenken gegenüber einer Totalüberwachung dar.

Das ist natürlich auch eine Frage der Zielgruppe: Herr Orth hat gerade gesagt, wenn eine elektronische Fußfessel in Fällen leichter Straftaten zu Haftvermeidung führen kann, ist das eine andere Debatte als eine Totalüberwachung eines Straftäters, der seine Haftstrafe abgesessen hat.

Ich möchte noch einmal ganz kurz etwas zur Wirksamkeit sagen. Wir sind uns wohl einig: Eine Fußfessel verhindert keine Straftaten, sie schreckt nicht ab, sie schützt nicht vor Straftaten. Auch die GdP hat das kritisiert und gesagt: Gerade für schwere Straftäter ist die Fußfessel ungeeignet und eine riskante Beruhigungspille.

Alle diese Bedenken tragen wir in uns, wenn wir hier über diesen Staatsvertrag reden. Wir lehnen die Totalüberwachung mithilfe der elektronischen Fußfessel ab, stimmen aber natürlich der Überweisung des Staatsvertrags zu. Ich denke, dass wir das alles noch einmal kritisch diskutieren werden. Für mich sieht es im Moment nicht so aus, als könnten wir diesem Staatsvertrag so zustimmen. – Vielen Dank.