Protocol of the Session on September 9, 2011

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich heiße Sie herzlich willkommen zu unserer heutigen, zur 41. Sitzung – Sondersitzung – des Landtages von NordrheinWestfalen.

Mein Gruß gilt unseren Gästen – soweit ihnen im Rahmen der Baumaßnahmen Zugang gewährt werden konnte –, allen Zuhörerinnen und Zuhörern sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Medien. Da die neue Belüftungsanlage noch nicht in Betrieb ist und der Plenarsaal während dieser Sondersitzung mit einer mobilen Baustellenbelüftung mit Frischluft versorgt werden muss, konnten für heute leider keine Besuchergruppen eingeladen werden.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, für die heutige Sitzung haben sich 19 Abgeordnete entschuldigt; ihre Namen werden in das Protokoll aufgenommen.

Wir treten nunmehr in die Beratung der heutigen Tagesordnung ein.

Die Einberufung des Landtages erfolgt gemäß Art. 38 Abs. 4 der Landesverfassung auf Antrag von Abgeordneten der Fraktionen von CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Die nach § 20 Abs. 2 unserer Geschäftsordnung erforderliche Anzahl von Unterschriften liegt vor.

Ich rufe auf:

Gesetz zur Weiterentwicklung der Schulstruktur in Nordrhein-Westfalen (6. Schulrechtsän- derungsgesetz)

Gesetzentwurf der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 15/2767

erste Lesung

In Verbindung mit:

Gesetz zur Änderung der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen

Gesetzentwurf der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 15/2768

erste Lesung

Zunächst erteile ich für die antragstellende Fraktion der CDU dem Herrn Abgeordneten Kaiser das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin sicher: Mit der Verabschiedung dieses Schulrechtsänderungsgesetzes schaffen wir einen großen Schritt für die zukünftige Bildungspolitik nicht nur in NordrheinWestfalen, sondern in ganz Deutschland. Genauso wie das von Schwarz-Gelb in NRW verabschiedete Gesetz zur neuen Lehrerausbildung für Furore in ganz Deutschland gesorgt hat, wird dieser Bildungskonsens dies tun. Er ist gut für uns in NRW. Und er ist ein gutes Beispiel gegen Politikverdrossenheit, belegt er doch die Handlungsfähigkeit unseres Parlamentes über die üblichen Parteigrenzen hinaus.

(Beifall von der CDU, von der SPD und von den GRÜNEN)

Es geht darum, Kinder und Jugendliche stark zu machen. Leider sind dies viel zu wenige. Deshalb gilt umso mehr, dass jedes Kind entsprechend seinem Potenzial gefördert und unterstützt wird. Mit diesem Gesetzentwurf verfolgen wir das Prinzip der Wohnortnähe und sorgen zugleich dafür, dass Kinder weder unter- noch überfordert werden. Deshalb gibt es künftig in den Klassen 5 und 6 der Sekundarschule gymnasiale Standards für diejenigen Kinder, die dadurch besser gefördert werden, aber eben nicht verpflichtend für alle. Deutlich wird dies daran, dass die zweite Fremdsprache in der Klasse 6 ein Angebot ist, eben nicht für alle verbindlich.

Es ist wichtig, dass unsere Kinder gleich gut auf eine Berufsausbildung vorbereitet werden und auf die Möglichkeit, die Hochschulreife zu erwerben. Wir dürfen nicht dem Dünkel unterliegen, als sei eine berufliche Karriere nur mit dem Abitur möglich. Der genaue Blick auf die Möglichkeiten und Perspektiven, die das duale Ausbildungssystem bietet, zeigt deutlich, wie wichtig die Berufsvorbereitung ist.

Diejenigen Kinder, die Gymnasien und Gesamtschulen besuchen, werden von der Reduzierung der Klassenfrequenzrichtwerte profitieren. Auch von dem Verzicht auf die gymnasiale Oberstufe bei den neuen Sekundarschulen werden die Kinder und Jugendlichen profitieren, weil wir eben nicht neue Kleinstoberstufen mit keinen oder geringen Differenzierungsmöglichkeiten schaffen. Durch den Verzicht auf die gymnasiale Oberstufe wird erreicht, dass die Wahl- und Differenzierungsmöglichkeiten an den bestehenden Oberstufen der Gymnasien, Gesamtschulen und Berufskollegs nicht eingeschränkt werden. Insbesondere vor dem Hintergrund des demografischen Wandels erhalten wir so unsere leistungsstarken Oberstufen mit vernünftigen Größen.

Wir schaffen Rechtssicherheit für die Schülerinnen und Schüler, die jetzt zum Schuljahresbeginn an den Schulen des Versuchs der Gemeinschaftsschule teilnehmen. Gleichzeitig gilt es festzustellen, dass es keine neuen Gemeinschaftsschulen geben wird. Im Gegenzug dazu schaffen wir für die mehr als 20

09.09.2011

bestehenden Verbundschulen die Möglichkeit,

durch Umwandlung auch in den Genuss der besseren materiellen Ausstattung zu kommen.

Uns ist es ganz wichtig, festzustellen: Durch dieses Gesetz wird keine Hauptschule und keine Realschule aufgelöst. Im Gegenteil: Dort, wo sie erfolgreich sind und Zuspruch haben, gibt es weiterhin Entwicklungsperspektiven und Chancen zur Profilbildung.

(Beifall von der CDU)

Ganz wichtig ist aber auch: Das Know-how der Hauptschulen bei der Berufsorientierung, die speziell von der schwarz-gelben Regierung vorangetrieben und weiterentwickelt wurde, wird zum elementaren Bestandteil jeder Sekundarschule.

(Beifall von der CDU)

Ebenso wird die Stärke der heutigen Realschule, die bekanntlich erreicht, dass über 50 % ihrer Schülerinnen und Schüler die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe erlangen, zum Pflichtprogramm jeder Sekundarschule. Wir müssen darauf achten, dass die Ergebnisse der klassischen Aufsteigerschule „Realschule“ für die duale Ausbildung und für das Abitur auch von jeder Sekundarschule erreicht werden.

Die drei verschiedenen Typen der Sekundarschule geben mehr Freiheit an die Schulen und an die Schulträger – aber auch mehr Verantwortung. Gerade hierdurch wird die Arbeit der Lehrerinnen und Lehrer gestärkt und wertgeschätzt. Die kooperative Variante der Sekundarschule nimmt die heutigen Differenzierungsniveaus der Hauptschulen und Realschulen auf und gewährleistet für jeden Schüler Aufstiegsmöglichkeiten bis hin zum Abitur.

Der teilintegrierte Ansatz nimmt die Möglichkeit äußerer Leistungsdifferenzierung auf und bürgt für entsprechende Leistungsqualität. Erfolgreich kann die integrierte Variante, die ja viele Elemente der heutigen Gesamtschulen aufnimmt, dann sein, wenn ein Kollegium dies möglichst geschlossen will und vorbereitend entsprechende Fortbildungsmöglichkeiten wahrgenommen werden können. Denn durch die Zusammenführung von zwei Schulen des gegliederten Systems entsteht keine Erfolgsautomatik, da die Ansätze bekanntlich durchaus verschieden sind.

Insgesamt ist uns wichtig, dass dieser ganze Prozess wissenschaftlich begleitet wird und die Neuorientierung durch passgenaue Fortbildungsangebote erleichtert wird. Wir werden verstärkt darauf achten, dass die Qualitätsentwicklung, die wir bekanntlich insbesondere im Zusammenhang mit der inneren Schulentwicklung sehen, im Vordergrund steht. Der Schulkonsens bietet die einzigartige Möglichkeit, dass Schulen dies planungssicher angehen können. Das legitimiert den Schulkonsens in besonderer Weise. Das Recht auf individuelle Förderung, das

bekanntlich Schwarz-Gelb ins Schulgesetz geschrieben hat, kann so zur Praxis an jeder Schule werden.

Voraussetzung für den Schulkonsens war für uns die Anerkennung des gegliederten Schulsystems in der Verfassung. Denn nicht umsonst hatten gerade Vertreter der Gymnasien und Realschulen Sorge um die langfristige Absicherung ihrer Schulformen. Das ist jetzt garantiert. Mein Kollege Thomas Sternberg wird gleich näher auf die Fragen zur Verfassung eingehen.

(Rüdiger Sagel [LINKE]: Der hat doch keine Ahnung!)

Ein weiterer Punkt dieser Vereinbarung bedarf der ausdrücklichen Herausstellung: Es wurde ein entscheidender Schritt in Richtung kleinerer Klassen in allen Schulformen gegangen. Denn die Vereinbarung, die Klassenfrequenzrichtwerte für die bestehenden und bewährten Schulformen Gesamtschule, Realschule und Gymnasium von 28 auf 26 abzusenken, ist ein großer Fortschritt und eine echte Verbesserung für alle Schulen in unserem Lande.

(Beifall von der CDU, von der SPD und von den GRÜNEN)

Herr Abgeordneter Kaiser, möchten Sie eine Zwischenfrage von Herrn Dr. Papke zulassen?

Vielen Dank. – Herr Kollege Kaiser, Sie haben in Ihren bisherigen Ausführungen die Merkmale der neuen Sekundarschule sehr positiv herausgearbeitet. Wenn ich mich recht entsinne, hatte Ihre Fraktion die rot-grüne Gemeinschaftsschule abgelehnt. Vor diesem Hintergrund möchte ich Sie gerne nach Ihrer Bewertung zu einer kurzen, aber, wie ich finde, sehr bemerkenswerten Interview-Äußerung der Schulministerin in der heutigen Ausgabe der „FAZ“ fragen; das geht auch sehr schnell.

Dort hat Frau Ministerin Löhrmann ausgeführt: Ein Vorgeschmack auf die gute Entwicklung der Sekundarschulen sei – ich zitiere – „die ansteckende Aufbruchstimmung in den Gemeinschaftsschulen, die jetzt an den Start gehen“.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Interessant.

Daraufhin fragt ein sichtlich etwas irritierter „FAZ“Journalist Folgendes:

„Aber genau von der Gemeinschaftsschule haben Sie sich im Rahmen des Konsenses mit der CDU doch ebenso verabschiedet wie von vielen Ihrer Inhalte.“

09.09.2011

Dann antwortet Frau Ministerin Löhrmann – das ist heute nachzulesen in der „FAZ“ –: „Doch nur vom Namen.“

(Armin Laschet [CDU]: Das glaubt sie selbst nicht!)

Vor dem Hintergrund, dass die Schulministerin ausgerechnet zum heutigen Tag, zur ersten Lesung dieses Gesetzes regierungsamtlich verkündet,

(Zurufe von der SPD)