… den Inhalten verabschiedet, möchte ich wissen, wie Sie diese Aussage von Frau Ministerin Löhrmann bewerten.
Ich will gerne dazu Stellung nehmen. Frau Ministerin Löhrmann stand ja vor der Situation, dass sie Schulen eröffnete, die zunächst einmal Auslaufmodelle sind. Das war in Ascheberg der Fall. Das heißt, bei der Eröffnung war klar, dass diese Schulform auf Dauer keine Regelschule wird.
Punkt 2: Wenn wir sehen, dass zum Beispiel die verpflichtenden gymnasialen Standards – dies wird beispielsweise an der zweiten Fremdsprache deutlich, die in Klasse 6 eingeführt wird – im Rahmen des Schulkonsenses wegverhandelt wurden, dann wird deutlich, dass die Sekundarschule etwas anderes ist als die Gemeinschaftsschule, wie sie von Rot-Grün angestrebt worden ist.
Ein weiterer Punkt dieser Vereinbarung war der, dass in Richtung kleinere Klassen etwas überlegt wird, was für alle Schulen gilt. Ich habe darauf hingewiesen. Das heißt, gemeinsam wurde vereinbart: Für alle Schulen wird eine Qualitätsverbesserung in der Breite erreicht.
Aber wichtig in diesem Zusammenhang ist auch, dass wir für die Schulentwicklung in den Kommunen einen Schulkannibalismus verhindern. Allein die
Diskussion um einige der Standorte für die Versuchsschulen zur Gemeinschaftsschule haben verdeutlicht, dass es nicht zu einem Schülerklau kommen darf.
Unser Vorsitzender, Karl-Josef Laumann, hat das auf der Pressekonferenz zum Schulkonsens sehr treffend beschrieben, als er sagte, früher habe man sich in den Dörfern die Kühe geklaut, jetzt klaue man sich die Schüler. Dieses Bild macht plastisch deutlich, wie die Situation aussieht und wofür man vernünftige Lösungen finden muss. Deshalb begrüßen wir hier nachdrücklich, dass wir zu einem geordneten Verfahren kommen. Der Städte- und Gemeindebund hat hierzu gute Vorschläge gemacht.
Meine Empfehlung an die Kommunen ist, vor Veränderungen die beteiligten Schulen mit ins Boot zu nehmen. Dann wird das Ganze erfolgreicher. Kommunalpolitischer Egoismus ist bei diesem Reformprojekt ein schlechter Wegbegleiter.
Weiterhin halten wir es für einen wichtigen Punkt, dass die Ungerechtigkeiten beim Schüleransatz im Gemeindefinanzierungsgesetz abgeschafft werden. Es ist bezeichnend und erfreulich, dass alle Lehrerverbände und fast alle Elternverbände diesem Konsens zustimmen und ihn begrüßt haben, nur zwei Fraktionen hier im Landtag nicht. Bei der Linken wundert es mich nicht, denn sie ist bis heute in der Wirklichkeit unseres Landes noch nicht angekommen.
Bei der FDP wundert es mich schon, denn, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP, wenn Sie sich Ihr Konzept der regionalen Mittelschule – damit haben Sie uns in den letzten fünf Jahren gelegentlich geärgert – genauer ansehen
und dies noch ernst meinen, dann kann man dem Geist dieses Schulgesetzes nicht widersprechen, meine lieben Kolleginnen und Kollegen.
Eine Empfehlung möchte ich Ihnen mit auf den Weg geben: Nutzen Sie Ihre Chancen im weiteren Verfahren, um sich von der Gestaltung der Schulzukunft in Nordrhein-Westfalen nicht auszuschließen.
Das weitere Verfahren ist klar: Die notwendigen Verordnungen werden bis zur Verabschiedung des Gesetzes vorliegen. Es wird also keine Katze im Sack gekauft. Die Antwort auf die Frage des Erhalts der kleinen Grundschulen, die Teil des Schulkonsenses ist, wird mit Eckpunkten vorgelegt und ebenfalls mit verabschiedet.
Zum Schluss ist es für mich keine notwendige Pflichtübung, mich bei Sigrid Beer und Sören Link für die vertrauensvolle, zielgerichtete und sachliche Zusammenarbeit zu bedanken.
Das gilt genauso für Sie, Frau Ministerin Löhrmann, persönlich, stellvertretend aber auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ministeriums, deren Unterstützung bei unseren Fragen und Anliegen von uns als konstruktiv und hilfreich empfunden wurde.
Bleibt die Frage nach dem Sieger. Sieger bei diesem neuen Schulgesetz sind die Schülerinnen und Schüler, die Lehrerinnen und Lehrer und die Eltern in NRW,
die Planungssicherheit und Perspektiven für einen in der Bildungspolitik als ultralang empfundenen Zeitraum von zwölf Jahren garantiert bekommen. Allerdings gilt auch: Auch nach zwölf Jahren muss man nicht in alte Grabenkämpfe zurückfallen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich kann nur das vorlesen, was mir von den Fraktionen gemeldet worden ist. – Frau Hendricks spricht jetzt nicht; dafür spricht der Abgeordnete Link.
Herr Präsident! Herzlichen Dank für die Klarstellung. Ich bin also nicht Frau Hendricks, sondern Herr Link. Frau Hendricks wird in der zweiten Runde für die SPD-Fraktion sprechen.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte mich den letzten Ausführungen von Herrn Kaiser ausdrücklich anschließen. Ich fand die Zusammenarbeit im Rahmen der Konsensfindung, die nicht einfach war, sehr angenehm, sehr konstruktiv und aufs Gelingen orientiert. Das hat gutgetan.
Ich springe an den Beginn der Rede von Herrn Kaiser: Das gibt auch wieder Vertrauen in Politik zurück. Das tut uns, glaube ich, allen und insbesondere diesem Parlament sehr gut. Ich möchte mich ebenso wie Herr Kaiser auch bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Ministerium, bei der Ministerpräsidentin und bei der Schulministerin ebenso
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Verfassung hat bisher die Hauptschule im Rahmen der Volksschule als die Schulform angesehen, die die allermeisten Schülerinnen und Schüler aufnimmt und den individuellen Anspruch eines jeden auf die Erfüllung der Schulpflicht gewährleistet. Aus diesem Grund wurde die Volksschule und damit die Hauptschule auch durch die Verfassung besonders herausgehoben und geschützt.
Das war auch unproblematisch, solange auf der einen Seite die Verfassungsrealität mit der gesellschaftlichen Realität auf der anderen Seite weitgehend übereinstimmte. Aber wir wissen alle, in den letzten Jahrzehnten und Jahren hat sich die gesellschaftliche Realität gravierend verändert. Als Stichworte sollen hier reichen zum einen das geänderte Elternwahlverhalten, zum anderen der demografische Wandel, der Rückgang der Schülerzahlen.
Ich will hier nicht vertiefend darauf eingehen, aber erwähnen, dass sich die Anmeldezahlen insbesondere an den Hauptschulen in den letzten Jahrzehnten erheblich verringert haben: ungeachtet der verschiedenen politischen Initiativen und ungeachtet der – das möchte ich ausdrücklich betonen – unbestritten guten Arbeit vieler Lehrkräfte an diesen Schulen.
Wenn aber eine einstmals sinnvolle und begründete Formulierung in der Verfassung die heutigen Eltern bei der freien Wahl der bestmöglichen Schule für ihr Kind behindert und den heutigen Schulträgern die Entscheidung für das bestmögliche Schulangebot vor Ort erschwert und teilweise sogar unmöglich macht, muss man den Mut haben und bereit sein, diese Verfassung zu ändern.
SPD und CDU haben sich gemeinsam mit den Grünen in Verantwortung für die heutigen und künftigen Kinder, für die Eltern und Schulträger darauf verständigt, die Hauptschulgarantie aus der Verfassung zu streichen. Anstatt dieser Garantie stellt die neu gewählte Formulierung klar, dass künftig in allen Landesteilen ein vielfältiges öffentliches Schulwesen durch das Land gewährleistet wird.
Neben einem gegliederten Schulsystem und weiteren anderen Schulen werden nun auch erstmals integrierte Schulformen ausdrücklich in der Verfassung erwähnt. Dieses schulgesetzliche Angebot erstreckt sich laut Konsens bis mindestens 2023 – auch das greife ich gern von Herrn Kaiser auf: wir müssen danach nicht wieder in die Denkweise vor 2010 zurückfallen – auf die bisher im Schulgesetz genannten Schulformen zuzüglich der neuen Se
kundarschule, auf die ich gleich näher eingehen werde. Keine Schulform wird durch dieses Gesetz oder durch diese Änderung abgeschafft.
Wichtig ist dabei, dass sich die Gewährleistung des Landes auf das schulgesetzliche Angebot erstreckt, ein individueller Anspruch auf eine konkrete Schule oder konkrete Schulform hingegen nicht besteht. Wichtig ist weiterhin, dass die einzelnen Schulträger bei der Ausgestaltung ihres jeweiligen Angebotes vor Ort frei sind und nicht gezwungen werden können, eine bestimmte Schule oder eine bestimmte Schulform vorzuhalten.
Insofern bietet die gefundene Neuregelung einerseits eine gute verlässliche Grundlage für die bedarfsgerechte, flexible und zukunftsfeste Weiterentwicklung unseres Schulsystems und des Schulangebotes vor Ort. Andererseits bringt sie aber auch die gesellschaftliche Realität und die Verfassungsrealität endlich wieder in Übereinstimmung, ohne dabei Entwicklungs- und Gestaltungsmöglichkeiten der Schulträger und des Landesgesetzgebers zu stark einzuschränken. Deshalb bitte ich voller Überzeugung um eine möglichst breite Zustimmung zu dieser Verfassungsänderung.
Kommen wir zur schulgesetzlichen Änderung. Die drei Konsensparteien sind sich einig, dass die Kinder und Jugendlichen im Mittelpunkt unserer Schulpolitik stehen. Wir setzen auf das Prinzip der individuellen Förderung und wollen neben allen gesetzlichen Regelungen und Änderungen dafür sorgen, dass diesem gesetzlichen Anspruch tatsächlich die Realität im Unterricht folgt.