Protocol of the Session on September 9, 2011

Herzlichen Dank.

(Beifall von der CDU, von der SPD und von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin Löhrmann. – Für die CDU-Fraktion hat Herr Kollege Prof. Dr. Dr. Sternberg das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Bei uns in Ascheberg war vorgestern großer Bahnhof: Eine neue Schule wurde mit Prominenz gestartet, eine von zwölf übrig gebliebenen sogenannten Gemeinschaftsschulen, Ver

suchsschulen nach § 23 Schulgesetz. In Ascheberg war leider von pensionierten Altpolitikern törichtes Zeug zu hören. Aber eines ist jetzt schon klar: Die Profilschule ist schon heute von gestern und wird wie die anderen elf wahrscheinlich keinen langen Bestand haben.

Einer der Gründe für das Tempo der heutigen Gesetzgebung ist die mangelnde rechtliche Verankerung dieser zwölf Schulen. Wir haben immer davor gewarnt, dass sie spätestens nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts vom 9. Juni rechtlich nicht gesichert sind. Das haben auch die Antworten auf unsere Anfragen in dieser Sache gezeigt. Diese rechtliche Sicherung der zwölf Schulen wird durch das heute angestoßene Gesetzgebungsverfahren im Sinne der Kinder, der Eltern, der Lehrer und der Kommunen gewährleistet. Der Versuch, eine neue Schulform am Parlament vorbei zu etablieren, ist damit gescheitert und gestoppt.

Meine Damen und Herren, aber nicht nur dafür wird die Oppositionsfraktion CDU gebraucht. Es geht bei der Einführung der neuen demografiefesten Sekundarschule um eine Verfassungsänderung, die einer breiten parlamentarischen Mehrheit bedarf.

Die Volksschulgarantie der Art. 8 und 12 unserer Verfassung soll ersetzt werden durch eine neue Formulierung in Art. 10.

Meine Damen und Herren, diese Volksschulgarantie hat eine lange verfassungsrechtliche Geschichte seit der Weimarer Reichsverfassung 1918. Der Anlass war, jedem Kind eine Grundbildung zuzusichern, die in Volksschule und Berufsschule bestand. Das wurde in Nordrhein-Westfalen 1968 neu interpretiert, indem 1968 die Volksschulgarantie in die Garantie der Grund- und Hauptschule überging. Das ist die Geschichte der Hauptschulgarantie.

Die Bildungsgarantie wird auch jetzt in der Verfassung beibehalten. Wir streichen nicht die Bildungsgarantie, sondern wir streichen eine Schulformgarantie.

Dies ist überhaupt kein Grund für irgendeinen Triumph. In der Begründung steht ausdrücklich – auch die Ministerin hat es vorhin gesagt –, dass unsere 640 Hauptschulen heute zu allen Abschlüssen führen und dass dort gute Arbeit geleistet wird.

Die 188.000 Jungen und Mädchen an den Hauptschulen sind übrigens ein Fünftel aller Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I. Ein Viertel befindet sich an den Realschulen und ein Drittel an den Gymnasien. Hauptschulen sind keineswegs dasselbe im Lande. Wir haben Übergangsquoten von 5,3 % in Mülheim und 27,7 % im Kreis Olpe. Das heißt, in Städten mit hohem Gesamtschulanteil gehen die Kinder mit Hauptschulempfehlung dorthin, allerdings unter dem Strich mit mehr Hauptschulabschlussanteil als in Landkreisen.

Dennoch bleibt festzuhalten: Die Demografie und das Schulwahlverhalten haben ganz besonders stark die Hauptschulen getroffen. Mit der Verfassungsänderung geben wir jetzt die Garantie auf, aber nicht die bestehenden Hauptschulen und schon gar nicht die Hauptschülerinnen und Hauptschüler.

(Beifall von der CDU)

Denn das Gute, was an den Hauptschulen für Kinder mit ihren Begabungen und Interessen geleistet wird, muss auch unter dem Dach der neuen Sekundarschule gewährleistet sein. Ich denke hier vor allem an die gute Vorbereitung auf eine berufliche Ausbildung. Wir haben das als „Anforderungsebene“ definiert, und das entspricht dem ersten Satz des Konsenses, über den wir hier in seiner Ausführung reden:

„Im Mittelpunkt unserer Schulpolitik stehen die Kinder und Jugendlichen, nicht Strukturen.“

Auch der neue Satz in Art. 10 ist bereits im Konsenstext, nämlich die Gewährleistung eines ausreichenden und vielfältigen öffentlichen Bildungs- und Schulwesens, das – Zitat – „ein gegliedertes Schulsystem, integrierte Schulformen sowie weitere andere Schulformen umfasst“. Und dies, meine Da

men und Herren, gilt in allen Teilen unseres Landes, womit natürlich nicht die Landesteile WestfalenLippe und Rheinland gemeint sind, so lieb und wert mir die auch sind. Vielmehr muss diese Schulvielfalt etwa in Entsprechung der jetzigen Hauptschulgarantie

(Gunhild Böth [LINKE]: Bravo! Genau das ist der Streit in den Kommunen!)

wohl in einem Radius von etwa 25 km gewährleistet werden.

Anpassungen, meine Damen und Herren, erfährt auch der Art. 12, der übrigens die Gemeinschaftsschule im Sinne unserer Verfassung im alten Abs. 6, dem künftigen Abs. 3, definiert. Die Gemeinschaftsschule ist schließlich in unserer Verfassung definiert. In diesem alten Abs. 6, dem neuen Abs. 3 – ich empfehle, es einmal nachzulesen – wird die Erziehung auf der Grundlage christlicher Bildungs- und Kulturwerte in Offenheit für alle Bekenntnisse, Religionen und Weltanschauungen definiert.

(Gunhild Böth [LINKE]: Das wollen Sie doch nicht auch noch ändern, oder?)

Das ist die Gemeinschaftsschule in NordrheinWestfalen und eigentlich ein Leitbild, das für alle Schulen gelten sollte.

Meine Damen und Herren, keine Schulform in Nordrhein-Westfalen wird abgeschafft. Neun Schulformen nennt die Vorlage. Wir schaffen damit keine Verunsicherung an den bestehenden Schulen, die sich der Qualität ihres Unterrichts widmen können und sollen. Die Menschen in diesem Land sind Debatten über Schulstrukturen und Schulformen aber leid. Denn sie wissen, dass das nicht die Qualität der Schule ausmacht.

Und – das muss ich Ihnen entgegnen, Frau Piepervon Heiden – uns weht eben gerade nicht der Wind der Gymnasien ins Gesicht. Ich habe gerade einen Brief der Landeselternschaft an den Gymnasien erhalten, die den Konsens ausdrücklich lobt und sich dafür bedankt, was hier erzielt worden ist.

(Vereinzelt Beifall von der CDU)

Meine Damen und Herren, es stellt sich natürlich die Frage: Bedeutet es nicht Unklarheit im föderalen Bildungswesen, wenn so viele Schulen vorhanden und genannt sind? Bedeutet es nicht, wenn man in Deutschland umziehen will, ein Erschwernis, dass es so viele Schulen gibt?

Bei Umzügen haben Kinder zumeist Schwierigkeiten auf derselben Schulform. Es geht meistens gar nicht um eine andere Schulform. Aber wenn die Anforderungsebene des Gymnasiums in Hamburg eine andere ist als in Bayern, dann sieht man, dass man den Forderungen nach Angleichung und den Angleichungsprozessen in der Kultusministerkonferenz anders begegnen muss als mit Schulformangleichungen. Zudem ist zu sagen, dass das, was hier

mit der Sekundarschule eingeführt wird, in etwa dem entspricht, was in allen deutschen Ländern zurzeit existiert, diskutiert wird oder zumindest in der ernsthaften Überlegung steht.

Meine Damen und Herren, die neue Sekundarschule ist nicht Gesamtschule, und sie ist nicht Verbundschule. Die neue Sekundarschule ist ein Drittes, und wir haben lange darum gerungen, das zu formulieren und zu finden.

(Gunhild Böth [LINKE]: Genau! Jetzt ist das Chaos komplett!)

Ein besonderes Augenmerk haben wir auf konkordatsrechtliche Fragestellungen gelegt. Die Gründung und Unterhaltung konfessioneller und anderer Ersatzschulen bleibt gewährleistet. Ein Zeichen dafür mag sein, dass die Absichtserklärung zur Gründung einer Sekundarschule – es war übrigens die erste – bereits einen Tag nach dem Konsens ausgerechnet von der Gemeinde Nottuln und dem Bistum Münster kam, die eine solche Sekundarschule gründen wollen. Es war also wieder das Münsterland, wie ich mit Vergnügen feststelle.

(Ministerin Sylvia Löhrmann: Die Revolution beginnt im Münsterland!)

Ja, die Revolution beginnt im Münsterland.

Wir haben hier einen guten Kompromiss mit einer klaren Botschaft.

Meine Damen und Herren, wir wollen, dass jedes Kind mit seinen Stärken und Schwächen richtig gefördert wird: die intellektuelle Überfliegerin ebenso wie der, der eher Kraftpaket ist, und auch die vielen, die nichts von beidem sind, aber zu den vielen Kindern unseres Landes gehören, die wir – und das gilt für jedes einzelne Kind – für die Zukunft unseres Lands dringend brauchen.

Ich danke für die fairen Verhandlungen mit den Regierungsfraktionen und dem Ministerium und freue mich auf die weiteren Beratungen. – Vielen Dank.

(Beifall von der CDU und von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege. – Für die Fraktion der SPD spricht Frau Kollegin Hendricks.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die erste Rednerrunde heute hat deutlich gemacht, dass der Konsens zwischen CDU, Bündnis 90/Die Grünen und der SPD aus einer großen gesellschaftlichen Verantwortung heraus gefunden und dass auch damit auf gesellschaftliche Entwicklungen reagiert worden ist.

Das Schulrechtsänderungsgesetz und die Verfassungsänderung machen eine zeitgemäße und zu

kunftsorientierte Weiterentwicklung des Schulsystems in Nordrhein-Westfalen möglich. Dazu trägt dieser Kompromiss bei. Dass FDP und Linke heute auch in ihren Redebeiträgen noch einmal deutlich gemacht haben, dass sie diesen Konsens nicht mittragen,

(Rüdiger Sagel [LINKE]: Das ist auch gut so!)

bedauern wir. Wir laden Sie aber ausdrücklich ein, sich an der Weiterentwicklung zu beteiligen. Denn ich glaube, dass es das Thema Schulfrieden in Nordrhein-Westfalen wert ist, dass sich alle Parteien beteiligen.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN – Gunhild Böth [LINKE]: Wir haben nie Krieg geführt!)

Insgesamt, meine Damen und Herren, findet dieser Konsens eine breite Zustimmung in der Bevölkerung, bei den Beteiligten, bei den Verbänden und in der Presse. Ich glaube, man muss wahrnehmen, dass das, was wir wollen, nämlich einen Konsens in Nordrhein-Westfalen auf den Weg zu bringen, bei den Menschen auch ankommt, und dies bietet uns die Chance, dass wir ihn vor Ort tatsächlich umsetzen können.

Gleichwohl – dieses wird deutlich, und das haben wir auch gesagt – haben bei dieser Kompromissfindung nicht alle Positionen umgesetzt werden können. Das ist in einer Demokratie allerdings so, und das sage ich in Richtung der beiden Parteien Die Linke und FDP:

Aushandlungspositionen und Aushandlungsprozesse sind nun einmal demokratisch und bedeuten nicht, dass man Optimalforderungen umsetzen kann.

(Rüdiger Sagel [LINKE]: Da kommt meistens Mist bei raus!)

Extrempositionen, Herr Sagel, sind in der Gesellschaft in der Regel nicht akzeptiert

(Rüdiger Sagel [LINKE]: Dann war Ihr Wahl- programm Mist, oder was?)