Protocol of the Session on September 9, 2011

Wir sichern trotz rückläufiger Schülerzahlen attraktive, wohnortnahe Schulen, die auch in kleineren Kommunen zu allen Bildungsabschlüssen führen. Durch die erweiterten Möglichkeiten zur Bildung von Teilstandorten in gemeinsamer Schulträgerschaft – Herr Kaiser hat darauf hingewiesen – wird die interkommunale Zusammenarbeit intensiviert und die Konsensbildung gefördert. Das wird nicht nur einen weiteren Entwicklungsschub vor Ort auslösen, nein, er ist in vollem Gange. Da kommt viel Arbeit auf uns zu – Arbeit, auf die ich mich freue.

Natürlich wird es auch Schwierigkeiten geben. Ich will einen Punkt explizit nennen: Wenn Schulen aufgelöst oder zusammengeführt werden, ist das mit schmerzhaften Prozessen für die jeweiligen Kollegien verbunden. Was in Unternehmen selbstverständlich ist, brauchen wir auch für diese neue Phase der Schulentwicklung: gute Personalentwicklungskonzepte. Ich werde dies – das sage ich ausdrücklich, auch weil wir darüber gesprochen haben – zu einem expliziten Schwerpunkt der Projektgruppe machen und natürlich auch hier Betroffene zu Beteiligten machen.

Außerdem braucht man passgenaue Fortbildung, damit das neue Lernen gelingt. Frau Pieper-von Heiden, ich kann Sie beruhigen, da gibt es keine Beschränkungen auf einzelne ausgewählte Schulen.

Meine Damen und Herren, nicht nur das geplante Schulgesetz als Ganzes, sondern auch die neue Sekundarschule bietet den Schulträgern viele Möglichkeiten. Die Sekundarschule kann vollständig, integrativ, teilintegrativ oder ab Jahrgangsstufe 7 kooperativ mit mindestens zwei Bildungsgängen eingerichtet werden. In jedem Falle muss sie aber auch gymnasiale Standards anbieten, aber nicht

zwangsweise für alle Kinder, die dann da „gequält“ werden, sondern so, wie es für die jeweiligen Kinder angemessen ist und wie es sich für individuelle För

derung gehört, dass sie auf den Bildungsprozess individuell angelegt ist.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN – Zuruf von Rüdiger Sagel [LINKE])

Die Kooperation mit mindestens einer Oberstufe eines Gymnasiums, einer Gesamtschule oder eines Berufskollegs ist verpflichtend, damit der Übergang in die Oberstufe für die Schülerinnen und Schüler, die das wollen und das Zeug dazu haben, so einfach wie möglich wird.

Die Gründung von Gesamtschulen wird erleichtert, indem die erforderliche Schülerzahl von bisher 112 auf 100 gesenkt wird. Dies ist von Landesseite eine Reaktion auf die hohe Nachfrage nach dieser Schulform, die seit Jahren nicht befriedigt werden kann.

Anders als die FDP hat die CDU mit ihrem Siegener Beschluss, über den wir uns sehr gefreut haben, gesagt: Auch diese Schulform führt Kinder zum Abitur oder zu mittleren Bildungsabschlüssen, und wir akzeptieren diese Schulform. – Dafür sage ich noch mal ausdrücklich herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Mit der geplanten Verfassungsänderung geben wir den Verfassungsrang der Hauptschule auf. Damit passen wir die Verfassung an die Wirklichkeit an, die sich in Zahlen ausdrückt. Im Jahr 1970 lag die Übergangsquote zur Hauptschule in NordrheinWestfalen bei sage und schreibe 55,9 %. Das muss man sich einfach noch mal klarmachen: Das waren über 50 % eines Jahrgangs. 40 Jahre später, im Jahr 2010, betrug sie noch 12,3 %. In einer wachsenden Zahl von Kommunen wechseln weit unter 10 % der Kinder nach der Grundschule zu einer Hauptschule.

Das ist eine Entwicklung, die mit einer Landesregierung gar nichts zu tun hat. Sie findet genauso in Niedersachsen statt. Diese Entwicklung hat auch nichts, Herr Witzel – ich will das auch noch mal sagen –, mit der Qualität der Arbeit in den Kollegien der Hauptschulen zu tun oder mit den Schulleitungen der Hauptschulen, sondern diese Entwicklung wird durch den Elternwillen bestimmt und nicht durch die mangelnde Arbeit derer, die die Hauptschulen machen.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Wir nehmen die Qualität und die Stärken der Hauptschule ebenso wie die Qualität und die Stärken aller anderen Schulformen mit hinein in die neue Schule.

Aber wir können die Schulträger nicht qua Verfassung dazu verpflichten, Schulformen vorzuhalten, die nicht angenommen werden. Das wäre nicht nur kontraproduktiv, sondern auch politisch verantwortungslos. Auch der Respekt vor der Verfassung gebietet es uns, hier zu handeln. Wir können nicht zu

lassen, dass unsere Verfassung Artikel enthält, die mehr und mehr ins Leere laufen. Auch eine Verfassung muss an die gesellschaftlichen Veränderungen angepasst werden, damit sie ihre hohe Bedeutung behält.

Es wird aber – darauf haben Herr Link und Frau Beer schon hingewiesen – nicht nur etwas aus der Verfassung gestrichen, sondern auch der folgende Passus eingefügt – ich zitiere –:

„Das Land gewährleistet in allen Landesteilen ein ausreichendes und vielfältiges öffentliches Bildungs- und Schulwesen, das ein gegliedertes Schulsystem, integrierte Schulformen sowie weitere andere Schulformen umfasst.“

Mit dieser Ergänzung des schon gegebenen Gliederungsgebots, Frau Beuermann, schaffen wir keine subjektiven Ansprüche. Vielmehr wird der Schulgesetzgeber hierdurch verpflichtet, für die Schulvielfalt Sorge zu tragen und den Schulträgern ein entsprechendes Angebot zu machen, aus dem sie auswählen können.

(Gunhild Böth [LINKE]: Streit zwischen den Kommunen!)

Wir machen damit unser Schulsystem demografiefest und zukunftsfähig und passen die gesetzlichen Rahmenbedingungen an die bereits von Eltern geschaffenen Fakten an. Dies tun wir im größtmöglichen Konsens.

Letzterer wurde uns von den Kommunen schon vorgelebt, in denen parteiübergreifend Entscheidungen zur Entwicklung der eigenen Schullandschaft fielen. Viele Kommunalpolitikerinnen und politiker waren diesbezüglich etwas schneller als wir auf der Landesebene. Aber nun haben wir ja aufgeholt.

Ich freue mich wirklich sehr, wie überzeugt die drei Fraktionen das gemeinsam erarbeitete Ergebnis mittragen. Das ist ein sehr gutes Signal. Wo immer vor Ort ich im Moment unterwegs bin, begegnet mir für diese Arbeit, die wir geleistet haben, Anerkennung, Dankbarkeit und große Erleichterung darüber, dass wir das hinbekommen haben. Ich bin überzeugt: Diese Einigkeit auf der Landesebene wird einen zusätzlichen Entwicklungsschub vor Ort auslösen und diesen beflügeln.

(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU)

Meine Damen und Herren, drei Fraktionen sind schon Teil der Flotte, die in die Zukunft aufgebrochen ist.

(Lachen von Rüdiger Sagel [LINKE] – Rüdi- ger Sagel [LINKE]: Passen Sie auf den Eis- berg auf!)

Sie kann aber durchaus noch größer werden. Die Fraktionen, die sich bislang nicht zur Unterstützung unseres Aufbruchs durchringen konnten, sind wei

terhin herzlich eingeladen. Der ehemalige FDPLandesvorsitzende Pinkwart hat sich im „Kölner Stadt-Anzeiger“ diesen Jahres sehr positiv zum Schulkonsens geäußert.

(Beifall von Sigrid Beer [GRÜNE] und von Michael Solf [CDU])

Ich zitiere:

„Ich glaube, dass das ein sehr tragfähiger Konsens ist.“

Das sind doch deutliche Worte des ehemaligen Innovationsministers.

(Dr. Gerhard Papke [FDP]: Ja, ehemaligen!)

Die FDP versucht nun, den Spaltpilz zu legen, aber da ist so viel Vertrauen gewachsen, dass das nicht verfangen wird.

Ich habe überhaupt kein Problem – ich bin ja dafür gescholten worden, dass das gefundene Ergebnis zu 95 % der Gemeinschaftsschule entspricht –, deutlich zu machen: In dieser Sekundarschule sind auch, aber nicht nur 100 % Verbundschule enthalten, sondern mehr. Dass wir das gemeinsam entwickelt haben, macht doch die Qualität unseres Arbeitsprozesses aus. Das sage ich sehr gerne an die Adresse der Kolleginnen und Kollegen der CDU.

(Beifall von der CDU und von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der SPD)

Nun zur Linken: Die saarländische Landtagsfraktion der Linken hat den dortigen Schulkonsens aus der Opposition heraus aktiv mitgetragen. Ich zitiere Oskar Lafontaine aus der „Saarbrücker Zeitung“ vom 16. Juni:

„Schulfrieden ist für uns kein leeres Wort.“

Er hat gesagt: Wenn man einen Schulfrieden schließt, ist das ein Wert an sich. – Ich bin gespannt, ob Sie sich darüber am Wochenende mit Herrn Lafontaine einmal austauschen.

(Beifall von den GRÜNEN – Gunhild Böth [LINKE]: Auf jeden Fall!)

Ihre Empörung, Frau Beuermann, verstehe ich nicht. Wir hatten ja auch ein Gespräch. Die Punkte, die Sie in dem Gespräch angesprochen haben, standen bei uns im Programm, nämlich dass die Sekundarschulen imd Gemeinschaftsschulen inklusiv sein können und sollen.

(Gunhild Böth [LINKE]: Müssen!)

Selbstverständlich sind sie das. Mehr als die Hälfte ist das ohne Zwang von sich aus geworden. Die Forderung, dass auch Angebote von 1 bis 10 möglich sind – das war im jetzigen Schulversuch auch schon möglich –, ist erfüllt. Ich weiß gar nicht, warum Sie sich aufregen. Sie haben nicht gesagt, dass Sie das Gymnasium abschaffen wollen. Diese Forderung haben Sie nicht erhoben.

(Bärbel Beuermann [LINKE]: Die kommt noch!)

Sie haben nicht gesagt, dass Sie in der Frage den Elternwillen einschränken wollen. Das würde es ja heißen. Insofern ist das, was Sie hier vorgetragen haben, sehr doppelbödig.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, ich freue mich auf die weiteren Beratungen über ein neues Schulkapitel in Nordrhein-Westfalen und bin zuversichtlich, dass im Logbuch unserer Flotte später einmal viel Positives nachzulesen sein wird.

Lassen Sie mich mit einem Bild aus Brechts „Das Leben des Galilei“ schließen, dem Schauspiel über das Ringen um Wahrheit und Erkenntnis und die alte und die neue Zeit:

„‘Wie ist die Nacht?‘, fragt Galilei. Und Virginia, die am Fenster steht, antwortet schlicht: ‚Hell!‘.“

Herzlichen Dank.