Protocol of the Session on July 22, 2011

(Vorsitz: Präsident Eckhard Uhlenberg)

Meine Kolleginnen und Kollegen, wir legen Ihnen diesen Gesetzentwurf ans Herz. Lassen Sie uns konstruktiv daran arbeiten. Wir werden sicherlich im Rahmen der Anhörung noch verschiedene Experten dazu hören und am Ende einen vernünftigen Gesetzentwurf im Landtag beschließen. Ich freue mich auf eine interessante Diskussion im Ausschuss und im Rahmen der Anhörung. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Ott. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Frau Brems.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Basis für die Förderung erneuerbarer Energien und damit auch der Fotovoltaik ist das Erneuerbare-EnergienGesetz. Das Prinzip des EEG ist so simpel wie genial: Betreiberinnen und Betreiber von EEGAnlagen verkaufen zu einem festgelegten Vergütungssatz den daraus erzeugten Strom an den Netzbetreiber. Auch wenn es rein physikalisch so ist, dass der Strom selbst verbraucht wird, wird er rein rechtlich zunächst verkauft. Deswegen betreibt man ein Gewerbe.

Regelmäßig wird dieses Bundesgesetz EEG überarbeitet und angepasst, um Entwicklungen zu korrigieren oder zu unterstützen. Auch wichtig: Im EEG ist ein Vorrang für erneuerbare Energien festgehalten.

Am 20. September 2010 – wir hörten es eben vom Kollegen Ott – hat das Oberverwaltungsgericht in Münster ein Urteil gefällt, das massive Unsicherheit bei Betreiberinnen und Betreibern, bei Banken, Herstellern und Installateuren und damit ein erhebliches Hemmnis für die Fotovoltaik in Nordrhein-Westfalen gebracht hat.

Worum ging es in dem Urteil? – Zunächst ging es um Solaranlagen, die nicht überwiegend Strom für den Eigenbedarf produzieren, also um gewerbliche Anlagen. Nach dem EEG sind das eigentlich alle. Diese Anlagen benötigen nun eine Baugenehmigung, da es sich um eine Nutzungsänderung des Gebäudes handelt.

Kurzfristig gab es ein wenig Beruhigung durch Erlasse des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr.

Aber das Grundproblem blieb bestehen. Es ist eine Änderung der Landesbauordnung notwendig, aber auch eine Änderung auf Bundesebene; denn obwohl sich das Urteil nur auf Nordrhein-Westfalen bezog, zeigt es auch die Probleme auf Bundesebene.

Mit der vorgelegten Änderung der Landesbauordnung nehmen wir das in Angriff, was wir hier in Nordrhein-Westfalen leisten können, um den Bau

von Fotovoltaikanlagen in Nordrhein-Westfalen wieder zu vereinfachen. Wir haben uns bei den vorgeschlagenen Änderungen an der Landesbauordnung aus Sachsen-Anhalt orientiert – das erste Land, das die Defizite in der eigenen Landesbauordnung erkannt und beseitigt hat.

Das Urteil war also Anlass für das hier vorgelegte Gesetz. Eine ähnliche Erschwernis gibt es aber auch bei Kleinwindanlagen bis zu 10 m Höhe. Diese Kleinwindanlagen können einen kleinen Beitrag zu mehr dezentraler Eigenerzeugung leisten. Deswegen finden wir, dass es auch hier zu einer deutlichen Vereinfachung kommen sollte.

Ich würde mich freuen, wenn wir in dieser Sache eine breite Mehrheit erzielten könnten. Schließlich sollten die Rahmenbedingungen und mögliche Korrekturen für Fotovoltaik nicht auf Nebenkriegsschauplätzen wie der Landesbauordnung, sondern durch das vorgesehene EEG erfolgen. – Herzlichen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN und von der SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin Brems. – Für die CDU spricht der Abgeordnete Clauser.

Herr Präsident! Meine Kolleginnen und Kollegen! Sie haben schon die Einführung in das Thema begonnen und die Veranlassung zu diesem Gesetzentwurf dargestellt. Ich möchte noch einmal den Blick auf die aktuelle Situation für den Bau von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien richten.

Gemäß § 65 Bauordnung NRW ist die Errichtung von Solaranlagen auf oder an Gebäuden genehmigungsfrei. Durch den Beschluss des OVG Münster aus dem September 2010 gilt diese Privilegierung jedoch nur dann, wenn der erzeugte Strom überwiegend privat genutzt wird. Wird die Solaranlage für einen gewerblichen Zweck errichtet, handelt es sich um eine Nutzungsänderung des Gebäudes, und sie wird damit genehmigungspflichtig. Der vorliegende Gesetzentwurf möchte private und gewerbliche Nutzung der Solaranlagen gleichsetzen, also genehmigungsfrei machen.

Darüber hinaus – Kollegin Brems hat es ja angesprochen – haben Sie mit diesem Gesetzentwurf versucht, das in Rede stehende Problem auch mit Blick auf Kleinwindanlagen bis zu 10 m Höhe zu lösen, indem diese zukünftig ebenfalls genehmigungsfrei gestellt werden sollen.

Grundsätzlich steht die CDU Fraktion beiden Vorhaben positiv gegenüber.

Die Bundesregierung hat den Weg für den Einstieg in die Förderung erneuerbarer Energien frei gemacht. Damit ist ein Meilenstein für die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung Deutschlands

geschafft. Die erneuerbaren Energien sind die tragenden Säulen der künftigen Energieversorgung in unserem Land.

Es liegt auf der Hand: Wer den grundlegenden Umbau unserer Energieversorgung hin zu den erneuerbaren Energien befürwortet, muss auch für angepasste Rahmenbedingungen eintreten. Denn:

Windenergie braucht Aufwind!

Wir sind der festen Überzeugung, dass für die Energieversorgung unseres Landes dezentrale Lösungen und die Nutzung der Windkraft bedeutende Rollen spielen werden. Dies gilt vorzugsweise für große Windkraftanlagen. Gilt dies aber auch für Klein- und Kleinstwindkraftanlagen?

Der vorliegende Antrag geht in diesem Sinne in die richtige Richtung, jedoch liegt der Teufel im Detail. Deswegen sehen wir hier noch erheblichen Beratungsbedarf.

Uns hilft ein Blick auf die Windgeschwindigkeitskarte für NRW weiter. Daher muss die Frage erlaubt sein: Ist NRW bei einem Jahresmittel der Windgeschwindigkeit von 3 – 4 m/s für den Einsatz von Windkraftanlagen überhaupt geeignet? Wollen wir eine Bauantragsfreistellung wie im Gesetzentwurf beschrieben, oder ist eine Anzeigepflicht mit der Vorlage aussagekräftiger Unterlagen sinnvoll? – Bei einem Wegfall der Anzeige- oder Genehmigungspflicht wäre eine solche Prüfung durch die Bauaufsicht nicht mehr möglich.

Ich denke an die Gründung der Bauwerke, denn die Standsicherheit für bauliche Anlagen mit einer Anlagenhöhe von 10 m wird nach meiner Einschätzung eines Gründungskörpers von etwa 2 m mal 2 m mal 1,5 m bedürfen. Das heißt, hier ist ein Standsicherheitsproblem, das sicherlich auch noch abgewogen werden muss.

Hinsichtlich von Anwohnerrechten brauchen wir eine Grenzabstandsregelung. Wenn man sich hier im Land einmal umschaut, gibt es da sehr unterschiedliche Regelungen, Abstandsflächen mit einer fünffachen Höhe des Bauwerkes bis hin zu auch kleineren Lösungen. Insofern werden wir sicherlich noch Festlegungen treffen müssen.

Gerade an Standorten mit Wohnbebauung ist ein Nachweis der Geräuschentwicklung zu bedenken und die TA-Lärm zu beachten.

Und was machen wir mit dem ländlichen Außenbereich? Wollen wir, dass jeder Eigentümer dort eine Privilegierung zum Bau einer Kleinwindkraftanlage bekommt? Auch das werden wir noch klären.

Auch wenn wir als CDU-Fraktion eine Novellierung der Bauordnung NRW grundsätzlich begrüßen, hinsichtlich der Sicherheit und der Bewahrung von Anwohnerrechten sehen wir noch erheblichen Beratungsbedarf.

Der Überweisung in den Ausschuss stimmen wir natürlich zu.

Ich darf schon heute ankündigen, dass wir großen Wert darauf legen, eine Anhörung durchzuführen. Expertenrat kann der Sache nur dienlich sein. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Clauser. – Für die FDP-Fraktion spricht Herr Abgeordneter Rasche.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Die FDP hat den Teilbereich Solaranlagen Ihres Antrages bereits im Oktober 2010 in einer Kleinen Anfrage thematisiert. Nach der Antwort des Bauministeriums erfolgte am 13. Oktober 2010 ein Runderlass des Bauministeriums. Da ich von der sachlichen Richtigkeit dieses Runderlasses ausgehe, besteht bezüglich der Zulässigkeit von Solaranlagen kein akuter Handlungsbedarf.

Offensichtlich, meine Damen und Herren, geht es SPD und Grünen in ihrem Antrag überhaupt nicht um den Teilbereich Solaranlagen. Für SPD und Grüne steht der zweite Teilabschnitt mit den genehmigungsfreien Kleinwindanlagen im Fokus.

Meine Damen und Herren, es entsteht der Eindruck, als ob SPD und Grüne die weitreichende Entscheidung über den Bau und Betrieb kleiner Windkraftanlagen unter den Deckmantel einer Regelung für Solaranlagen stellen würden. Ist das Zufall, oder hat man Angst vor den Bürgerinnen und Bürgern? Ich weiß nicht, warum das so geschieht.

Bezüglich dieser kleinen Windkraftanlagen sind im Interesse aller Beteiligten und im Interesse unserer Bürgerinnen und Bürger viele offene Fragen zu klären. Diese Anlagen sind bislang wenig verbreitet. Es gibt kaum Erfahrungswerte zu unterschiedlichen Auswirkungen gerade auf die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land.

Darüber hinaus besteht die grundsätzliche Frage, wann die umfassende und hoffentlich unbürokratische Novellierung der Landesbauordnung ansteht. Seit geraumer Zeit wird daran gearbeitet, die Landesbauordnungen der Länder anzugleichen. Warum wird dieser Teilbereich jetzt vorgezogen, denn – ich habe es bereits erklärt – bezüglich der Solaranlagen war dies absolut nicht nötig.

(Beifall von der FDP)

Es wäre schön, Herr Minister, wenn Sie uns gleich diese Frage beantworten würden.

Wir haben bereits im Obleutegespräch eine Anhörung terminiert. Ich bin gespannt auf die Informationen, die wir dort erhalten. Natürlich stimmen wir

der Überweisung in den Ausschuss zu. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der FDP und von der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Rasche. – Für die Fraktion Die Linke spricht der Abgeordnete Atalan.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Gesetzesinitiative zur Änderung der Landesbauordnung, über die wir heute beraten, ist eine überfällige und infolgedessen richtige Initiative, die wir natürlich unterstützen. Das Urteil des OVG Münster hat zu einer enormen Verunsicherung von Betreibern und Bauherren von Solaranlagen geführt. Insofern sind die Anpassung und die zu erreichende Rechtssicherheit ein kleiner, aber dennoch notwendiger Schritt, um hoffentlich das Aufholen des Rückstands beim Ausbau der erneuerbaren Energien ein wenig zu ermöglichen.

Aus unserer Sicht steht außer Frage, dass jeglicher Ausbau erneuerbarer Energien nur begrüßt und unterstützt werden kann. Die Linke hat sich daher immer und nachhaltig gegen eine zu starke und überzogene Absenkung der EEG-Vergütungssätze für Solarstrom ausgesprochen. Wir leugnen natürlich nicht gewisse Kosten, die hieraus für die Verbraucher entstehen können.

Wir wollen beides, nämlich faire Preise und 100 % erneuerbare Energien. Das ist und bleibt unser Hauptziel.

(Beifall von der LINKEN)