Vielen Dank, Herr Sagel. – Für die Landesregierung spricht nun der zuständige Verkehrsminister, Herr Voigtsberger.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie Sie wissen, hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht vor Kurzem entschieden, dass der Planfeststellungsbeschluss zur Verlängerung der Start- und Landebahn des Flughafens Münster/Osnabrück rechtswidrig ist und nicht vollzogen werden darf.
scheidung für die mit dem Vorhaben verbundenen Beeinträchtigungen des europäischen Naturschutzgebietes Eltingmühlenbach. Die Abwägung der widerstreitenden öffentlichen Interessen am Ausbau des Flughafens mit denen am Erhalt des Naturschutzgebietes sei misslungen – so das Gericht. Insbesondere fehle ein hinreichender Nachweis für die Wahrscheinlichkeit – für das tatsächliche Erfordernis – von interkontinentalem Luftverkehr auf dem Flughafen. Darüber hinaus sei auch das Interesse an der Unversehrtheit des europäischen Naturschutzgebietes Eltingmühlenbach unterbewertet
Das Gericht ist der Auffassung, dass diese Fehler in einem sogenannten ergänzenden Verfahren möglicherweise zu beheben sind. Hieran anknüpfend stellt nun die Fraktion der CDU ihren Antrag, dass der Landtag die Landesregierung zur unverzüglichen Einleitung und zum zügigen Abschluss dieses ergänzenden Verfahrens auffordern solle.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich dazu einiges ausführen. Ich glaube, mit dieser Problemlage muss man sich differenziert auseinandersetzen. Ich möchte das kurz darlegen.
Dem als Planfeststellungsbehörde zuständigen Verkehrsministerium wurde vom Flughafen Münster/Osnabrück bereits schriftlich mitgeteilt, dass die Aufnahme des ergänzenden Verfahrens beantragt werde. Noch liegt mir dieser Antrag aber nicht vor. Das heißt, mir ist er nicht bekannt. Dieses Verfahren wird die Planfeststellungsbehörde unter genauer Beachtung der gerichtlichen Urteilsbegründung und in der Sache dann auch entscheiden.
Soweit kann die Landesregierung dem Antrag der CDU-Fraktion durchaus folgen. So einfach, wie es aber nun von der CDU dargestellt wird und wie sie es sich vorstellt, ist die Sache nicht.
Zunächst wird die Planfeststellungsbehörde der Antragstellerin in einem ersten Schritt mitteilen, welche Unterlagen beziehungsweise auch welche Untersuchungen zu welchen durch das Gericht aufgeworfenen Fragen in das Verfahren einzubringen sind. Dies betrifft insbesondere den Nachweis für die Realisierung des Vorhabens, hier im Wesentlichen die Nachfrage – was ich eben ansprach – von interkontinentalem Luftverkehr am Flughafen Münster /Osnabrück.
Diese Problematik ist im Antrag der CDU-Fraktion noch nicht einmal angesprochen. Sie ist aber vom Gericht als ein ganz wesentlicher Aspekt beurteilt worden.
Anders, als es aus dem Antrag der CDU-Fraktion hervorgeht, liegen die mit dem Vorhaben verbundenen wesentlichen Naturschutzprobleme auch nicht im Bereich des besonderen Artenschutzes oder in der eventuellen Beeinträchtigung des besonders geschützten Lebensraumtyps Auenwald. Vielmehr geht es konkret um die vorhabensbedingte erhebliche Beeinträchtigung des Eltingmühlenbaches als natürlichem Fließgewässer.
In diesem Zusammenhang wird das so genannte Erhaltungsinteresse am Naturschutzgebiet Eltingmühlenbach, meine Damen und Herren, ganz einfach neu zu bewerten sein. Um den durch das Gericht formulierten Anforderungen gerecht zu werden, ist für das Planergänzungsverfahren auch ein angemessener Zeitraum einzuplanen. Das wird auch nicht anders gehen. Wir haben an vielen Stellen Erfahrungen mit solchen Verfahren. Das wird letztendlich auch seine Zeit brauchen. Ich glaube, im Interesse aller ist es sinnvoll, Gründlichkeit und Qualität vor Schnelligkeit zu setzen.
Meine Damen und Herren, ich möchte auch noch einmal auf eine außergerichtliche Problemlösung zu sprechen kommen. Sie wissen: Dialogische Verfahren helfen da manchmal weiter. Hier sollte es das Ziel aller Prozessbeteiligten sein, alternative Vorhabensvarianten zu entwickeln, die sowohl die verkehrlichen und wirtschaftlichen Interessen als auch die Belange des Naturschutzes gleichsam wahren.
Vielen Dank, Herr Minister Voigtsberger. Noch 2006 hat die jetzt regierende SPD in einer Landtagsdebatte dem Flughafen eine erhebliche internationale Bedeutung sowohl als Standort wie auch als Wirtschaftsfaktor testiert. In der Plenardebatte hat die jetzige Ministerin Schulze wörtlich ausgeführt:
„Wir sind für den Flughafen Münster/Osnabrück.“ Das ergibt sich aus dem Plenarprotokoll. Deshalb frage ich Sie nach all den Ausführungen, die Sie gerade getätigt haben, ganz konkret: Sind Sie für oder gegen die Wirtschaftlichkeit und Zukunftsfähigkeit des FMO?
Entschuldigung, Herr Minister. – Kolleginnen und Kollegen, es ist schon die ganze Zeit sehr unruhig. Hier stellt jemand eine Frage, wie es sich gehört, und es antwortet jemand, wie es sich gehört. Es wäre schön, wenn Sie zuhörten. Es hilft auch den Zuhörerinnen und Zuhörern, wenn wir ein bisschen ruhiger sind. Dann hören wir besser aufeinander.
nicht, wenn Gerichte entscheiden, dass bestimmte Verfahrensmängel vorliegen, die geheilt werden müssen.
Es ist unsere Aufgabe, das entsprechend der Vorgaben und der rechtlichen Rahmenbedingungen umzusetzen. Dem werden wir uns stellen.
Daran, dass ich sage, das Ganze könnte letztendlich sinnvollerweise in einem dialogischen Prozess behandelt werden, sehen Sie, dass ich meine, dadurch zu einem Ergebnis zu gelangen, bei dem wirtschaftliche und naturschutzrechtliche Fragen in Einklang gebracht werden. So kommen wir eher einer Lösung näher. Ich kann Ihnen noch ein paar solcher Fälle darlegen, bei denen wir auf diese Weise eher erfolgreich sind als durch Rechthaberei und dadurch, bestimmte Dinge über gerichtliche Verfahren zu klären.
Ich kann alle nur auffordern, in einen solchen dialogischen Prozess einzutreten. Zuerst einmal ist die Flughafenbetreiberin gefordert, dies zusammen mit dem klagenden Naturschutzbund zu tun. Ich bin ein Verfechter solcher dialogischer Prozesse. Sie bringen uns im Wesentlichen weiter. Die Interessen aller werden damit ausgeglichen. Ich hoffe, dass dies auch an dieser Stelle gelingt. Ich glaube, dann haben wir eine vernünftige Lösung auf dem Tisch. – Vielen Dank.
Die CDU-Fraktion hat direkte Abstimmung beantragt. Wir stimmen ab über den Inhalt des Antrags Drucksache 15/2369. Wer stimmt diesem Antrag zu? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Antrag mit der Mehrheit des Hohen Hauses abgelehnt.
(BauO NRW) – Änderung des § 65 Abs. 1 und 2 Gesetzentwurf der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 15/2359 erste Lesung Ich eröffne die Beratung und erteile für die SPDFraktion Herrn Kollegen Ott das Wort. (Unruhe)
Bei der Gelegenheit bitte ich noch einmal: Wenn Sie den Raum verlassen, tun Sie dies leise sprechend oder murmelnd. Die anderen bleiben im Saal und wollen zuhören. Ich darf noch einmal um Ruhe bitten.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Klimawandel beschäftigt die Politik seit einigen Jahren intensiv. Klimaschutzziele wurden formuliert. Sie sind gerade für Deutschland sehr ambitioniert.
Nicht immer lässt die Bundesregierung ihren Zielvorgaben Taten folgen. Das gilt insbesondere für die Bau- und Wohnungspolitik. Zu nennen sind hier unter anderem in der Vergangenheit unzureichende Mittel im Bereich der KfW-Förderung und der Städtebauförderung. Die soziale Dimension bei der energetischen Sanierung wird vermehrt ausgeblendet.
Wir in Nordrhein-Westfalen verpflichten uns und fühlen uns den Klimaschutzzielen verpflichtet. Daher muss auch ein Beitrag des Landes erfolgen. Dabei ist der Ausbau der regenerativen Energien ein wichtiges Feld.
Aus Sicht der Baupolitik muss es darum gehen, die baurechtlichen Grundlagen den Erfordernissen anzupassen und bestehende Hemmnisse zu beseitigen.
Die Landesbauordnung ist eine der wichtigen Normen, die es anzupassen gilt. Der Änderungsbedarf ergibt sich aus aktuellen Problemen hinsichtlich der Nutzungsänderung von Gebäuden. Sofern Solaranlagen und kleine Windkraftanlagen die gewonnene Energie in das öffentliche Netz einspeisen – das ist in der weit überwiegenden Zahl der Fälle so –, ergibt sich für das zugehörige Gebäude eine gewerbliche Nutzung. So hat es das Oberverwaltungsgericht Münster am 20. September 2010 entschieden. Mit der gewerblichen Nutzung entsteht jedoch zugleich die Genehmigungspflicht der jeweiligen Anlage.
Mit der von uns vorgelegten Änderung der Landesbauordnung soll nun ermöglicht werden, dass Solaranlagen und Kleinwindkraftanlagen bis zu einer Höhe von zehn Metern auch unter diesen Voraussetzungen genehmigungsfrei errichtet werden können. Daher bedarf es einer Veränderung des § 65 Abs. 1 und 2 der Landesbauordnung. Dies muss zeitnah und mit Augenmaß erfolgen.
Eine völlige Liberalisierung darf es aber nicht geben; denn es müssen andere Rechtsgüter in die Abwägung einbezogen werden. Deswegen war es uns wichtig, dass die bestehenden Vorschriften zur Sicherheitsüberprüfung sowie zum Denkmalschutz unverändert bestehen bleiben.