Protocol of the Session on July 15, 2010

Genauso absurd ist es, dass angeblich alle Schüler diese Noten als beschämend ablehnen. Mit Erlaubnis der Präsidentin möchte ich ein Zitat bringen. Es stammt von Simon, 15 Jahre alt:

Ich bin sogar ein großer Fan der Kopfnoten, da Schule nicht nur aus Leistung besteht. Gerade heutzutage werden von außen immer weniger Regeln aufgestellt. Jungen Menschen sollten bestimmte Werte aber vermittelt werden.

Simon ist in der Freizeit Mitgestalter der Jugendseite des „Kölner Stadt-Anzeigers“.

(Beifall von der FDP)

Für die FDP gehört die Dokumentation des Arbeits- und Sozialverhaltens unverzichtbar zum gesamten Leistungsbild. Die Schulen sollen auch eine Erziehungs- und Wertevermittlungsfunktion wahrnehmen und dies auch dokumentieren. Wir halten die Abschaffung der Noten für das Arbeits- und Sozialverhalten daher für falsch.

Die Grundschulbezirke, die wir abgeschafft haben, führen Sie über die Kommunen wieder ein. Sie tun so, als würden Sie damit Entscheidungsfreiheit für die Kommunen ermöglichen. In Wahrheit schaffen Sie damit die Freiheit der Eltern ab.

(Beifall von der FDP)

Jahrelang haben SPD und Grüne behauptet, dass die Aufhebung der Bezirke eine soziale Selektion bedeute. In Wahrheit werden aber die besonderen Profile der Schulen von den Eltern gewählt.

(Ralf Witzel [FDP]: So ist es!)

Das können bewegungsfreundliche Grundschulen sein oder auch solche mit besonderem musischem Profil.

Sie nehmen damit die Schulen aus der Pflicht, ihre Qualität ständig zu verbessern. Zukünftig sollen den Schulen die Kinder durch die Schulbezirksgrenzen wieder zwangsweise zugeteilt werden. Ihr Gesetzentwurf sieht das übrigens für alle öffentlichen Schulen vor – also noch viel weiter gehend, als es vor unserer Regierungszeit der Fall war.

Dafür werden künftig die Eltern, die unbedingt ein spezielles Profil wünschen, weil ihr Kind dieses braucht, durch die Mühlen der Bürokratie gehen müssen. Reichere Eltern werden ihre Kinder auf Privatschulen schicken oder sich einfach an einem anderen Wohnsitz anmelden, so, wie es in der Vergangenheit geschehen ist. Für die nicht so gut betuchten Eltern bedeutet diese Wiedereinführung der Schulbezirksgrenzen schlicht eine schallende Ohrfeige.

Ihre Behauptung, es sollten keine Migranten- oder Ghettoschulen entstehen, liegt nun komplett neben der Spur. Erstens sind die angekündigten massiven Probleme, die Sie immer hysterisch an die Wand gemalt haben, ausgeblieben. Zweitens wird hier unzulässig einfach ethnischer Hintergrund mit schlechten Schulen in einen Zusammenhang gestellt.

Statt Vorurteile zu pflegen und Freiheiten zu nehmen, sollten Sie lieber Schulen mit schwierigem Umfeld zusätzlich unterstützen, wie es unter Verantwortung der FDP geschehen ist.

(Beifall von Ralf Witzel [FDP])

Sie dagegen machen sich zum Helfer wenig nachgefragter Schulen, die sich durch Qualitätsverbesserungen selbst helfen müssten. Die Möglichkeit der Steuerung des Schulträgers ist durch die Festlegung der Zügigkeit der Schulen groß genug. Das wissen Sie selbst, und so wurde es auch in den letzten Jahren gehandhabt.

Zur Grundschulempfehlung: Es gibt nur wenige Eltern, die mit der Grundschulempfehlung nicht einverstanden gewesen sind. Nach dem Prognoseunterricht erhielten zum Beispiel 99 % der Kinder im Jahr 2009 die Empfehlung, die dem Wunsch der Eltern gerecht wurde. Nur 1 % der Kinder musste in eine abweichende, nicht gewünschte Schulform gehen.

Ihre permanente Skandalisierung, wonach eine Unzahl von Kindern an ungewollte Schulen geschickt wurde, war und ist eine Wahlkampfmär. Und der Wahlkampf ist nun zu Ende.

Wenn die Grundschulempfehlung entfällt, melden einige Eltern ihr Kind an der gewünschten Schulform an, ob geeignet oder nicht. Das Kind muss dann auf Biegen und Brechen – so Ihr Koalitionsvertrag – zum Abschluss geführt werden. Es darf diese Schule nur auf Antrag der Eltern wieder verlassen. So beginnt gezielt eine Vergemeinschaftsverschulung aller Schulformen. Dass sich Schulen für ihre Schüler verantwortlich fühlen müssen, das ist klar. Manchmal ist es jedoch besser für ein Kind – und es atmet auf! –, wenn es die Schule wechseln darf. Sie aber halten die Schüler künftig mit dem Klammergriff fest, egal, ob über- oder unterfordert.

Das machen wir so nicht mit. Wir diskutieren das gern in allen Einzelheiten weiter im Ausschuss. Dieser Gesetzentwurf aber ist das, was die Abkürzung sagt: Schräg.

(Beifall von der FDP)

Vielen Dank, Frau Kollegin Pieper-von Heiden. – Als nächste Rednerin hat für die Landesregierung Frau Ministerin Löhrmann das Wort. Bitte sehr, Frau Ministerin.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Landesregierung begrüßt die Gesetzesinitiative der Regierungsfraktionen, schon vor der von Herrn Kollegen Große Brömer angekündigten großen Schulreform an einigen Punkten einige Weichen anders zu stellen.

Unsere Schulpolitik orientiert sich an den Grundsätzen Freiheit, Verantwortung, Stärkung der örtlichen Entscheidungsmöglichkeiten. Wir machen Betroffene zu Beteiligten. Die Schülerinnen und Schüler, deren Eltern, die Lehrerinnen und Lehrer wie auch die Kommunen sind am Schulleben beteiligt. Sie alle wollen und werden wir mit ihren Vorstellungen und Interessen an einer zukunftsorientierten Schulpolitik mit einbeziehen.

Ich erlaube mir einen Hinweis: Verehrter Herr Kollege Kaiser, schönen Dank für die netten Grüße. Als Sie zu Beginn der letzten Legislaturperiode die erst drei Monate alte Drittelparität abgeschafft haben, haben Sie argumentiert, sie hätte sich nicht bewährt, obwohl sie an den Schulen noch gar nicht „stattgefunden“ hatte. Nachdem wir über vier Jahre die Auswirkungen Ihrer Schulgesetznovelle beobachtet und uns eine Meinung dazu gebildet haben, haben wir uns erlaubt, diese unsere Änderung gleich nach der Wahl – bei der Rot-Grün immerhin zehn Stimmen Vorsprung vor Schwarz-Gelb hatte – einzubringen.

(Beifall von SPD und GRÜNEN)

Das möchte ich nur noch einmal sagen, damit sich nicht der Eindruck festsetzt, wir würden hier mal eben einfach etwas aus der Schublade ziehen.

Mit dem vierten Schulrechtsänderungsgesetz wird der Anfang gemacht. Ich möchte gerne Stellung nehmen zu den Eckpunkten der Gesetzesinitiative. Da sind zunächst die Grundschulkinder in den vierten Klassen und ihre Eltern. Es hat sich in wissenschaftlichen Untersuchungen herausgestellt, dass gut 40 % der Grundschulempfehlungen unzutreffend sind. 40 % der Empfehlungen sind nicht zutreffend! Das ist völlig inakzeptabel, meine Damen und Herren,

(Beifall von SPD und GRÜNEN)

weil es um Schullaufbahn und Lebensplanung von Kindern und Jugendlichen geht.

Herr Dr. Rösner spricht in diesem Zusammenhang von staatlich verordneter Hellseherei. Da sage ich einmal ausdrücklich: Weniger Staat, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP.

Wenn die Eltern die Grundschulempfehlung nicht akzeptieren, nehmen die Kinder am Prognoseunterricht teil, statt auf die von den Eltern gewünschte Schulform gehen zu können. Dadurch wird der Elternwille missachtet und die Selektion verstärkt. Denn insbesondere Kinder von nicht akademisch gebildeten Eltern sind dadurch massiv benachteiligt. Sie haben wesentlich geringere Chancen, eine Empfehlung für das Gymnasium zu bekommen. Darauf hat Herr Laschet in seiner Funktion als ehemaliger Integrationsminister ja auch das eine oder andere Mal hingewiesen.

Ich komme zum Thema Schuleinzugsbereiche. In der letzten Legislaturperiode haben CDU und FDP

die Schulbezirke und Schuleinzugsbereiche gesetzlich gestrichen. Das ist auf Widerstand bei den kommunalen Vertreterinnen und Vertretern gestoßen. Denn dadurch fehlt den Kommunen ein wirkungsvolles planerisches Instrument. Gerade im Grundschulbereich konnte dem Prinzip „Kurze Beine, kurze Wege“ nicht einmal mehr ansatzweise Rechnung getragen werden.

Unsere Gesetzesinitiative kehrt jetzt ja nicht zurück zum Zustand davor, sondern sie räumt den Kommunen die Möglichkeit ein, durch kommunales Binnenrecht nunmehr für jede Schulform Schuleinzugsbereiche bilden zu können. Damit haben die Kommunen, die – nebenbei bemerkt – ja auch finanziell sehr gebeutelt sind, ein Steuerungsinstrument an der Hand, um örtliche schulische Bedürfnisse wieder erfüllen zu können.

Die Gesetzesinitiative der Regierungsfraktionen geht damit über die Initiative der Fraktion Die Linke hinaus und gibt den Kommunen mehr Möglichkeiten, um die Schullandschaft vor Ort vernünftig zu gestalten.

Meine Damen und Herren, die Kopfnoten sind für mich nach wie vor ein bildungspolitischer Offenbarungseid.

(Beifall von SPD, GRÜNEN und LINKEN)

Gegen jede pädagogische Expertenmeinung versuchte die frühere Landesregierung, das Arbeits- und Sozialverhalten von Schülerinnen und Schülern in Ziffernnoten zu erfassen. Ich frage Sie: Wie sollen Lehrerinnen und Lehrer, wie sollen Schulen der individuellen Vielfalt eines Kindes oder eines Jugendlichen gerecht werden, wenn sie derartige Maßstäbe anlegen müssen?

Ich erinnere auch noch einmal ausdrücklich daran, wie sehr sich gerade die kirchlichen Schulen aufgrund ihres Menschenbildes gegen diese zwangsweise Einführung der Kopfnoten gewehrt haben –

(Beifall von SPD, GRÜNEN und LINKEN)

das will ich ausdrücklich auch noch einmal in Erinnerung rufen –, weil sie das für nicht angemessen gehalten haben.

Aus unserer Sicht ist diese Art der Rückmeldung schon lange nicht mehr zeitgemäß. Die Einordnung von Schülerinnen und Schülern in vier Notenstufen entspricht einer schulischen Kultur, wie wir sie uns vorstellen, nicht.

Die Regierungsfraktionen haben sich dafür entschieden, auf die bereits früher bewährte alte gesetzliche Regelung zurückzukommen, wonach individuelle Hinweise zum Entwicklungsbedarf und zu möglicherweise erforderlichem Veränderungsverhalten im Vordergrund stehen sollen. Das begrüßt die Landesregierung. Es geht darum, den Erziehungsauftrag, den unsere Schulen selbstverständlich haben, zu stärken.

Meine Damen und Herren, zum Gesetzesantrag der Fraktion Die Linke möchte ich sagen, dass wir von der Landesregierung darin übereinstimmen, dass Ziffernnoten willkürlich sind und nicht geeignet sind, Sozial- und Lernkompetenzen zu vermitteln.

Allerdings sind wir auch der Auffassung, dass wir durchaus eine konstruktive und bestärkende Rückmeldung zum Arbeits- und Sozialverhalten brauchen, gerade im Lichte dieser wichtigen erzieherischen Funktion von Schule.

(Beifall von SPD und GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, schließlich geht es in der Gesetzesinitiative auch um die Stärkung der Beteiligungsrechte der Eltern und der Schülerinnen und Schüler. Diese Rechte haben CDU und FDP beschnitten, ohne dass es überhaupt erst einmal in Nordrhein-Westfalen zu einer umfassenden Praxis gekommen wäre. Insbesondere hat Schwarz-Gelb die Drittelparität in der Schulkonferenz abgeschafft. Damit hat die alte Landesregierung eine gleichwertige demokratische Beteiligung aller am Schulleben beteiligten Akteure missachtet.

Die neue Landesregierung hat da schon ein ganz anderes Demokratieverständnis. Schule ist doch ein zentraler Ort des Einübens demokratischer Prozesse. Deshalb begrüßen wir, dass die Regierungsfraktionen die Drittelparität in der Schule wieder einführen wollen.

Das Signal heißt: Schule ist keine Veranstaltung für eine einzelne Gruppe, sondern dort steht vielmehr das gemeinschaftliche Erörtern des Für und Wider aller Beteiligten im Vordergrund.

Die Initiative der Linkspartei sieht bei gleicher Motivation etwas andere Verhältnisse vor als die der Regierungsfraktionen.