Protocol of the Session on July 15, 2010

Die Verankerung des Elternrechts auf freie Grundschulwahl, das durch den Wegfall der Grundschuleinzugsbezirke ermöglicht wurde, hat zum Beispiel in der Stadt Arnsberg, auf die ich mich wegen ihrer Aufgeschlossenheit bekanntlich gerne beziehe, nur zu positiven Effekten geführt. Die Zufriedenheit der Eltern bei der Wahl der Grundschule hat deutlich zugenommen. Die Profilierung der pädagogischen Konzepte der einzelnen Grundschulen hat sich spürbar verbessert. Eltern begrüßen nachdrücklich die Möglichkeit, zum Beispiel zwischen jahrgangsübergreifend und jahrgangsbezogen unterrichtenden Grundschulen frei wählen zu können.

Zahlreiche Eltern melden ihre Kinder bewusst dort an, wo das Schulprogramm Vielfalt als Stärke bietet. Etwa 5 % bis 10 % der Eltern nehmen das Recht auf freie Schulwahl wahr. Das ist eine positive Zahl, mit der wir vorher keineswegs gerechnet haben. Das wollen Sie jetzt wieder zurückschrauben. Sie wollen durch das Schulrechtsänderungsgesetz wieder Schulzwang einführen, und auf kaltem Wege wollen Sie diesen Schulzwang auf die weiterführenden Schulen ausweiten. Denn in § 84 Abs. 1 des Schulgesetzes soll es künftig heißen – ich zitiere –:

Für jede öffentliche Schule kann der Schulträger durch Rechtsverordnung ein räumlich abgegrenztes Gebiet als Schuleinzugsbereich bilden.

Man braucht wirklich nicht viel Fantasie, um zu sehen, dass der Schuleinzugsbezirk für die Gemein

schaftsschule damit gegen den Willen der Eltern festgelegt werden kann.

(Beifall von CDU und FDP)

Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Link?

Nein. Herrn Link möchte ich aber auf seine Bemerkung von eben, wer der Wahlsieger sei, entgegnen: Wenn ich mich richtig erinnere, hat die SPD bei der letzten Wahl weniger Stimmen als bei der Wahl davor gehabt und damit das schlechtestes Ergebnis seit 1945 erreicht.

(Beifall von CDU und FDP – Sören Link [SPD]: Ich habe keinen Freudentanz am Mik- rofon gemacht!)

Das nur der Vollständigkeit halber. Das macht mich nicht glücklicher, was die CDU betrifft, aber es gehört auch zur Wahrheit.

(Vorsitz: Vizepräsidentin Angela Freimuth)

Für jede öffentliche Schule gilt: Wenn der Schuleinzugsbereich im weiterführenden Bereich festgelegt wird, führt das dazu, dass man zum Beispiel einfach über die Fahrtkostenregelung dafür sorgen kann, dass Eltern, die ihr Kind am Gymnasium anmelden könnten, dies künftig nicht mehr können. Da wird also ein Rechtsrahmen geschaffen, der hinterher bei der Gemeinschaftsschule ohne Zwang nachdrücklich nachhelfen kann, damit diese auch umgesetzt wird.

Dies ist der Weg, der – ich zitiere – das Glaubensbekenntnis des rot-grünen Koalitionsvertrages unterstützt, wie die „FAZ“ treffend schreibt. Dort heißt es: Längeres gemeinsames Lernen macht unser Bildungssystem gerechter und leistungsstärker. – Diese Behauptung ist bekanntlich durch keine empirische Studie belegt.

Ihre Schulpolitik ist unmodern und rückwärtsgewandt. „Spiegel“-Zitate gefällig? – Es kommt nicht auf die Strukturen an, sondern auf die Inhalte. – Der anerkannte Jan-Hendrik Olbertz sagt – ich zitiere –: Das Thema der Schulgliederung hängt mir zum Hals raus. Strukturen sind Fragen von gestern.

Unsere Regierungszeit hat bewiesen: Durch Glaubensbekenntnisse wird Schule nicht verbessert. Eher geschieht das mit 2,7 Milliarden € mehr, wie wir es getan haben. Dadurch haben wir es geschafft, dass wir endlich von den letzten Plätzen in Vergleichsstudien ins Mittelfeld vorgedrungen sind.

(Beifall von der CDU)

Das ist nach vier Jahren ganz erstaunlich. Sie haben uns in 39 Jahren die größte soziale Ungerechtigkeit bei der Vergabe von Schulabschlüssen hinterlassen, und Sie haben ein restlos unterfinan

ziertes Bildungssystem hinterlassen. Wir haben da erheblich aufgeholt und liegen jetzt im Mittelfeld in Deutschland.

(Beifall von der CDU)

Ich habe Sorge, dass das nicht so bleibt, insbesondere im Hinblick auf die Leistungsergebnisse.

Ich erinnere bei Ihren Plänen auch – Michael Solf hat es eben schon angesprochen – an die schönen Erlebnisse der SPD in den 70er-Jahren. Alle Insider und die erfahrenen Lehrerinnen und Lehrer und Eltern wissen natürlich: Die Gemeinschaftsschule ist alter Wein in neuen Schläuchen.

Frau Löhrmann, die gestern ausgesprochene Einladung ist keine. Man kann sie auch nicht ernst nehmen. Auch wenn Sie im Koalitionsvertrag hundert Mal ins Phrasenhafte abdriften und von „gemeinsam“ oder „Gemeinschaft“ sprechen – dieser Landtag ist trotzdem nicht der Ort für Gruppenumarmungen. Hier hat jeder seine Rolle. Wenn Sie gute Vorschläge machen, nehmen wir sie ernst. Wenn Sie dilettantisch arbeiten oder Ideologie vor Empirie stellen, dann nehmen wir die Rolle als Opposition wahr. Wir weisen dann auf Ihre Schwächen und Fehler hin und sagen klar Nein.

(Beifall von CDU und FDP)

Wenn man sich überlegt, dass Sie künftig die Frage, ob beschreibende Kopfnoten eingeführt werden oder nicht, in die Kompetenz der Klassenkonferenzen oder der Versetzungskonferenzen geben und jede Klasse das für sich selbst entscheiden kann – die Klasse 6a gibt welche, die Klasse 6b in derselben Schule gibt keine –, dann ist das ein unmodernes Verständnis von Schule und wird sicherlich nicht unsere Zustimmung finden. Das ist Dilettantismus pur, was Sie hier präsentieren.

(Beifall von CDU und FDP)

Wir lehnen den vorgelegten Gesetzentwurf ab. Wir machen bei der Verschärfung des Schulzwangs und des Einschränkung des Elternrechts bei der freien Schulwahl nicht mit. Wir tragen auch nicht dazu bei, dass dadurch Rechtsgrundlagen geschaffen werden, mit denen die Gemeinschaftsschule durch die kalte Küche eingeführt wird.

Herr Recker wird gleich noch auf andere Aspekte eingehen.

Frau Löhrmann, dies ist ein schlechter Start und vor allem keine Einladung auf Augenhöhe.

(Beifall von Josef Hovenjürgen [CDU])

Trotzdem, Frau Löhrmann, abschließend etwas zu Ihnen persönlich. Mich hat eben Ihr Eingangsstatement schon beeindruckt, und ich bin sehr davon überzeugt, dass Sie äußerst engagiert arbeiten werden. Ich biete von unserer Seite aus an, dass wir sachlich miteinander umgehen. Das heißt, in der Sache streiten wir hart. Aber ansonsten wünsche

ich Ihnen ein glückliches Händchen im Interesse unserer Schülerinnen und Schüler. Und vonseiten der CDU rufe ich als alter Lehrer der Englischlehrerin zu: It´s your turn now, Mrs. Löhrmann, um uns vielleicht ernst zu nehmen. – Schönen Dank.

(Beifall von der CDU)

Herr Kollege Kaiser, möchten Sie vielleicht der Frau Kollegin Beer noch Gelegenheit zu einer Zwischenfrage geben?

Dann, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, darf ich für die Fraktion der FDP der Frau Abgeordneten Pieper-von Heiden das Wort geben. Bitte schön, Frau Kollegin.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zunächst möchte ich der neuen Schulministerin zur Amtsübernahme gratulieren. Ich wünsche Ihnen, Frau Löhrmann, für Ihre Amtszeit eine beachtliche Vermehrung liberaler Einsichten.

Sie wollen die Koalition der Einladung sein, aber üben sich gleich schon mal als Koalition der Rückabwicklung. Wenn die 8.000 von uns geschaffenen zusätzlichen Lehrerstellen keine Stellen des öffentlichen Dienstes bzw. Beamtenstellen wären, dann, vermute ich einmal, würden Sie vielleicht auch die wieder abschaffen wollen. Denn was Sie hier mit dem Gesetzentwurf Hals über Kopf auf dem Weg bringen wollen, ist genau das, was eigentlich die Abkürzung des Schulrechtsänderungsgesetzes ist: schräg. Es ist einfach schräg.

Sie haben das ja bereits in der Presse betont: Drittelparität, Abschaffung der Kopfnoten, Wiedereinführung der Schulbezirke, Abschaffung der Grundschulgutachten und des Prognoseunterrichts.

Aber nun der Reihe nach. Sie wollen die Drittelparität in der Schulkonferenz wieder einführen und nennen das Demokratisierung. Danach erhalten Lehrer, Eltern und Schüler jeweils das gleiche Stimmengewicht im Verhältnis 1:1:1. Damit berücksichtigt die Drittelparität aber nicht mehr die unterschiedlich verteilte Verantwortungslast an den Schulen.

(Beifall Ralf Witzel [FDP])

Eltern und Schüler können dann das gesamte Lehrerkollegium überstimmen, das die eigentliche Bildungsverantwortung trägt. Wollen Sie das etwa? Verantwortlich für den Unterrichtserfolg sind doch in erster Linie Lehrerinnen und Lehrer, und die können doch nicht ernsthaft in ihren Entscheidungen und in

ihrer Arbeit einer Zweidrittelmehrheit von Eltern und Schülern gegenüberstehen.

Für die FDP ist weiterhin klar: Beim Stimmenverhältnis in der Schulkonferenz müssen die Lehrer als die Hauptverantwortlichen auch über ein entsprechendes Gewicht verfügen. In der jetzigen Situation haben Eltern und Schüler gemeinsam das gleiche Stimmengewicht wie das Lehrerkollegium. Das finde ich angemessen und auch demokratisch. Dabei sollten wir es belassen.

(Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der CDU)

Nun zu den Kopfnoten. Natürlich gab es am Anfang Unruhe, als die Menschen sich daran gewöhnen mussten. Aber die meisten Eltern, die Wirtschaft und auch viele Schüler und Lehrer sind inzwischen längst für die Kopfnoten. Gerade haben sich die Menschen daran gewöhnt, da wollen Sie diese wieder abschaffen. Damit nehmen Sie auch den in den Fächern leistungsschwächeren Schülern die Möglichkeit, durch gutes Sozialverhalten in ihrem Zeugnis zu punkten

(Sören Link [SPD]: Zeigen Sie mir mal einen Schüler in NRW, auf den das zutrifft, Frau Pieper-von Heiden!)

und damit eine größere Chance auf einen Ausbildungsplatz zu bekommen, Herr Link. Das wird Ihnen jeder ausbildende Betrieb bestätigen. Wenn Sie so laut dazwischenrufen, scheine ich ja doch irgendwo den Punkt getroffen zu haben.

(Beifall von Ralf Witzel [FDP] – Sören Link [SPD]: Die Lautstärke passt sich dem Niveau an!)

Es geht noch weiter: Dann sollen die Schulen letztlich selber entscheiden, ob Aussagen zum Arbeits- und Sozialverhalten aufgenommen werden. – Es führt doch zu völliger Willkür, wenn manche Schulen das praktizieren und andere nicht. Zukünftig werden dann vermutlich einige Lehrer bei rein schriftlichen Ausführungen standardisierte Texte aus dem Internet nutzen. Jede Schule entwickelt dann für sich ein System, was mit anderen überhaupt nicht vergleichbar ist. So kann man aus den Angaben dann überhaupt nichts mehr herauslesen. Im Endeffekt werden die Schulen dann ganz darauf verzichten. – Das ist ein Fehlgriff, den Sie in Ihrem Gesetzentwurf tun.

Ebenso verhält es sich mit den Grundschulgutachten: Ihre Behauptung, Pädagogen wären angeblich nicht fähig, Kinder und Jugendliche pädagogisch zu beurteilen, ist schlicht absurd.

Genauso absurd ist es, dass angeblich alle Schüler diese Noten als beschämend ablehnen. Mit Erlaubnis der Präsidentin möchte ich ein Zitat bringen. Es stammt von Simon, 15 Jahre alt: