Das ist der ganz zentrale Unterschied. Ihre Ministerin sagt dem Parlament seit einem Jahr kein Wort. Das ist Ihre Politik.
Die Ministerin hat jetzt angekündigt, das Parlament zum Ende des Jahres zu informieren. Seit anderthalb Jahren werden wir dann keine Information gehört haben.
Wir haben gesagt, dass zum Ende des Jahres 2012 eine Evaluierung erfolgen solle. Davor haben wir keine Angst. Das haben auch schon die Vorredner ausgedrückt.
Aber Sie sollten nicht – diese Angst habe ich im Moment – die Hochschulleitungen gegen die Studierenden ausspielen. Was die Ministerin gesagt hat, sieht danach aus, dass man diese beiden Gruppen gegeneinander ausspielt. Das ist mit Sicherheit nicht der richtige Weg.
Das haben wir nicht gemacht. Bei uns hatte jeder die Möglichkeit, darüber zu sprechen und noch heute den Kontakt zu pflegen.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich abschließend deswegen noch eine einzige Sache sagen: Ich habe die Sorge, dass beim Hochschulfreiheitsgesetz, das Sie planen – das wird nur gemunkelt, es gibt keinen konkreten Fahrplan hierzu –, die Hochschulfreiheit deutlich eingeschränkt wird.
Das, meine Damen und Herren, halte ich für den völlig falschen Weg. Ich hoffe, dass Sie den Brief der Hochschulrektorenkonferenz zur Kenntnis nehmen, auf ihn antworten und den Inhalt nach Möglichkeit teilen. – Danke sehr.
Danke, Herr Präsident. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bisher gab es im Wissenschaftsausschuss den Anspruch, so zu debattieren, wie es sich für Wissenschaft gehört. Das bedeutet, dass zum Beispiel monokausale Zusammenhänge, wie Herr Hafke sie gerade aufgemacht hat, überhaupt nicht zielführend sind.
(Zuruf von der CDU: Wer hat denn monokau- sale Zusammenhänge aufgemacht? – Zuruf von Marcel Hafke [FDP])
Wir haben nämlich neulich – das wissen diejenigen nicht, die nicht im Hochschulausschuss sitzen – einen Tagesordnungspunkt beraten, in dem lang und breit zur Frauenförderung berichtet worden ist.
Das Einzige, was darin nicht vorgekommen ist, war die Unterstützung durch die Hochschulräte und durch die Autonomie der Hochschulen. Alles andere ist von der wissenschaftlichen Begleitung vorgetragen worden. Aber genau dieser Zusammenhang wurde nicht hergestellt.
Vielmehr wurde das genaue Gegenteil gesagt: Die Hochschulen bemühen sich sehr – aus den Fachbereichen und aus dem Senat heraus sowie auf Grundlage des Gleichstellungsgesetzes –, dies zu tun.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Ich möchte auf einige Anmerkungen von Herrn Hafke eingehen.
Herr Hafke, ich kann Ihnen empfehlen – Sie waren in der letzten Wahlperiode kein Mitglied des Landtags –, das anhand der Protokolle zur Einbringung des Hochschulgesetzes, das die FDP zusammen mit der CDU zu verantworten hatte, anhand der Anhörungsprotokolle, anhand des Gesetzentwurfs sowie der Umstände, unter denen dieser Gesetzentwurf eingebracht und beraten worden ist, nachzuvollziehen.
Alles, was Sie kritisieren, haben wir in diesem Falle zu Recht bei der Einbringung des Gesetzes, das Sie Hochschulfreiheitsgesetz nennen, eingebracht und kritisiert. Denn das Gesetz ist nicht mit den Betroffenen – zumindest nicht mit denjenigen, die alle Gruppen in den Hochschulen widerspiegeln – besprochen worden. Es wurde eher überfallartig eingebracht.
Dieses Gesetz ist, wenn man es genau nimmt, das Gesetz schlechthin, das den größten Beitrag zur Entlastung von Landesbediensteten erzeugt. Sie haben aus allen Hochschulbeschäftigten Beschäftigte der Hochschulen gemacht, die aber nicht mehr im Landesdienst sind.
Das war und ist ein schwerwiegender Eingriff, den wir ein Stück weit zum Beispiel durch das Landespersonalvertretungsgesetz geheilt haben – das ist schwierig zu reparieren –, indem die Landespersonalrätekonferenz dafür sorgt, dass einheitliche und gleichwertige Beschäftigung bestehen bzw. erhalten bleibt. Das ist ein wichtiger Punkt.
Denn Ihr Gesetz begründet, dass es eine Entwicklung geben könnte. Das wäre ruinöser Wettbewerb. Die Hochschulinfrastruktur könnte qualitativ in Hochschulen auseinanderfallen in jene, die in der Lage sind, wirtschaftlich gut dazustehen, entsprechend zahlen zu können und das Personal zu beschäftigen, und in andere, die dazu weniger in der Lage wären.
Auch diese Punkte sind – schauen Sie genau in die Unterlagen – kritisiert worden. Darüber und über die gesamte Kritik sind Sie hinweggegangen. Darum geht es in diesem Prozess. Die Ministerin und wir nehmen uns die Zeit, um eben nicht überfallartig ei
ne Gesetzesnovelle auf den Weg zu bringen, sodass wir die eingetretenen Fehlentwicklungen aufheben können.
Es geht überhaupt nicht darum, Studierende gegen Hochschulleitungen in Position zu bringen. Das haben Sie gemacht. Sie haben dazu beigetragen, dass nicht nur die Hochschulleitungen in den Konflikt mit den Studierenden geraten sind, als es um die Studiengebühren ging, sondern auch mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Was Sie als etwas bezeichnen, was eine positive Wirkung gehabt haben soll, ist in eine ganz andere Richtung gegangen. Unterhalten Sie sich nicht nur mit den Hochschulleitungen, sondern mit den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die an konkreten Projekten arbeiten! Da sieht die Welt ein ganzes Stück anders aus. Es ist ein wesentlich komplexeres Gebilde, als Sie es hier darstellen wollen.
Geben Sie der Ministerin die Zeit, und nehmen Sie sich auch selbst die Zeit, eine kluge und gute Analyse zu treffen. Herr Hafke, unser Ziel ist es, mit dem neuen Hochschulgesetz in Nordrhein
Westfalen zu erreichen, nicht in jeder Wahlperiode eine Novellierung durchführen zu müssen. Das politische Ziel der SPD-Fraktion ist, auch bei diesem Thema möglichst konsensual die Kräfte in den Hochschulen so auszutarieren, dass sie beste Qualität erbringen können und beste Arbeitsbedingungen haben.
Vielen Dank, Herr Kollege Schultheis. – Ich habe nur eine Nachfrage, weil Sie gerade gesagt haben, Sie nähmen sich die Zeit, um diesen Prozess so zu gestalten wie beschrieben. Waren Sie oder war jemand aus der SPD-Landtagsfraktion bei einem dieser Workshops anwesend?
Nein. Diese Workshops sind ja nicht für die Kolleginnen und Kollegen im Landtag vorgesehen. Ich gehe davon aus, dass auch die Politik, wenn diese Runde mit den Hochschulbeteiligten abgeschlossen ist, und die Kolleginnen und Kollegen im Landtag, anders als beim letzten Gesetzentwurf, in solchen Arbeitsgruppen dann eine Auswertung vornehmen, dass wir uns gemeinsam die Zeit nehmen, um zu sehen, wohin wir die Hochschulgesetzgebung entwickeln wollen.
Ich würde das auf jeden Fall so organisieren wollen. Ich gehe auch davon aus, dass das so gedacht ist. Alles, was ich aus den Worten der Ministerin entnehme, ist, dass sie nicht nur den Diskurs mit den Hochschulen wünscht, sondern auch den Diskurs mit der Politik, die hier im Landtag dafür verantwortlich ist, gute Hochschulgesetzgebung dann auch zu beschließen. – Herzlichen Dank.
Danke schön, Herr Kollege Schultheis. Für die Landesregierung spricht noch einmal Ministerin Schulze. Bitte schön, Frau Ministerin.