Protocol of the Session on July 21, 2011

(Norwich Rüße [GRÜNE]: Nicht gegeneinan- der ausspielen!)

Der Tierschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Auch durch den Anstoß der Freien Demokraten ist der Tierschutz Staatsziel geworden. Die Themen Landesverfassung und Grundgesetz sind heute schon angesprochen worden. Wir glauben, dass wir in Deutschland einen guten, strengen und richtigen Tierschutz haben. Die Tierschutzgesetzgebung bietet einen guten Schutz.

Tierversuche stehen nach dem Tierschutzgesetz unter Genehmigungs- bzw. Erlaubnisvorbehalt. Die Öffentlichkeit muss nach den bisherigen tierschutzrechtlichen Bestimmungen an den Genehmigungsverfahren beteiligt werden. Nachdem die Genehmigungen erteilt worden sind, gibt es die entsprechenden behördlichen Kontrollen, die zum Ziel haben, die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen zu gewährleisten. Das ist Ausdruck der Schöpfungsethik.

Die Frage lautet aber: Führt ein Verbandsklagerecht wirklich zu einer substanziellen Verbesserung des Tierschutzes?

(Norwich Rüße [GRÜNE]: Ja!)

Kann im Übrigen aus den Staatszielen unserer Verfassung die Notwendigkeit eines solchen Verbandklagerechts hergeleitet werden? Führt ein Verbandsklagerecht dazu, Tierquälerei – insbesondere dort, wo sie mit krimineller Energie geschieht – zu bekämpfen? Ist es nicht vielmehr so, dass ein Verbandklagerecht auch erhebliche Schattenseiten hat, über die wir im Rahmen einer Abwägung diskutieren müssen? – Ich denke hierbei – Stichwort: Ethik des Heilens und des Helfens – an wichtige Projekte in der Wissenschaft und an den Hochschulen, etwa in der medizinischen Forschung.

Wir haben die Erwartung und die Sorge, dass das Verbandsklagerecht, anders als Sie es ausgeführt haben, in der Tat eher zu Rechtsunsicherheit und zu einer Klageflut führt. Es wäre nicht gut, wenn sich dadurch Vorhaben in Forschung und Entwicklung verzögerten. Zugleich würde durch ein solches Klagerecht auch die Anwendbarkeit von Forschungsergebnissen infrage gestellt.

Wir alle in diesem Hause haben viele Protestnoten von am Hochschulleben beteiligten Personen bekommen – von Professoren, Doktoranden, Studierenden und Mitarbeitern von Forschungseinrichtungen –, die ihre Besorgnis ausdrücken. Sie haben uns in den letzten Tagen erreicht.

(Norwich Rüße [GRÜNE]: Die waren sehr differenziert!)

Ich sage Ihnen: Wenn wir das ernst nehmen, müssen wir im Rahmen der Abwägung feststellen, dass das Verbandklagerecht ein schwerer Schlag für den Forschungs- und Wissenschaftsstandort NordrheinWestfalen wäre.

(Beifall von der FDP)

Deswegen befürchten wir gerade bei der dringend notwendigen und in unserem Land hoch entwickelten medizinischen Forschung eine Abwanderung von Innovation und Wissen. Herr Rüße, deswegen geht es auch um Arbeitsplätze.

Wir wollen unter dem Gesichtspunkt der Ethik des Heilens und Helfens bestmögliche Voraussetzungen für die Forschung. Wenn Sie ehrlich sind, müssen Sie zugeben, dass der von Ihnen vorgetragene Entwurf für ein Verbandsklagerecht ideologisch motiviert ist. Lassen Sie uns deshalb den Tierschutz lieber praktisch umsetzen, statt abstrakte Blockademöglichkeiten zu schaffen.

Ganz besonders denke ich aber, dass wir für europaweit hohe Standards eintreten müssen. Eine europäische Sichtweise ist hier sicherlich viel besser und nachhaltiger als das, was Sie machen, nämlich eine Koalition mit der Hansestadt Bremen zu bilden.

Sie müssen sich schon fragen lassen, warum es ein solches Klagerecht in Deutschland bisher nur in dem kleinsten Bundesland gibt. Ich glaube, für Nordrhein-Westfalen als größtes Bundesland darf Bremen kein Maßstab sein.

Meine Damen und Herren, ich kann deshalb nur hoffen, dass Sie Ihren Antrag noch einmal überdenken. Ich denke, meine von der Abwägung unterschiedlicher Positionen geprägte Haltung müssten eigentlich auch Sie, lieber Herr Kollege Rüße, verstehen; denn im Prinzip sind Sie – das merkt man, wenn Sie hier sprechen – ein kluger Mann. In dem Zusammenhang fällt mir ein Zitat von Kurt Tucholsky ein, der einmal zutreffend formulierte:

„Der Vorteil der Klugheit besteht darin, dass man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.“

Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von der FDP)

Danke, Herr Abruszat. – Für die Fraktion Die Linke spricht Frau Akbayir.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In dem heutigen Gesetzentwurf geht es um Maßnahmen, den im Grundgesetz verankerten Tierschutz endlich mit Leben zu füllen. Wir sind anderer Meinung als Herr Kollege Deppe oder seine Fraktion und begrüßen diesen Gesetzentwurf, der im Sinne aller Tiere und Tierschutzverbände realisiert werden wird.

Die Nutzung und Verwertung von Tieren wird leider noch immer massiv durch Wissenschaft und Wirtschaft betrieben. Damit wird Art. 20a des Grundgesetzes missachtet, der Folgendermaßen lautet:

„Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.“

Damit wird deutlich, dass die Forderung nach einem Verbandsklagerecht seit der Verankerung des Tierschutzes im Grundgesetz längst überfällig ist.

(Beifall von der LINKEN)

Denn nur dann kann der Tierschutz möglichst konsequent im Rechts- und Wertesystem verankert werden.

Die Verbandsklage, werte Kolleginnen und Kollegen, ist eines der viel diskutierten Tierschutzthemen in Politik, Gesellschaft und juristischen Fachkreisen. Als Beispiel möchte ich aufführen, dass sich im Na

turschutz die Verbandsklage mit Anfechtungsrecht seit vielen Jahren bewährt hat und inzwischen eine Selbstverständlichkeit ist. Da nur Verbände, die ihre Seriosität und Fachkompetenz unter Beweis gestellt haben, als klageberechtigt zugelassen werden, ist ein Missbrauch eher ausgeschlossen. Bisherige Erfahrungen mit Verbandsklagen haben bewiesen, dass die klageberechtigten Verbände das Klagerecht äußerst wenig und somit gezielt nutzen.

Es gibt keine Hinweise darauf, dass Tierschutzvereine das Verbandsklagerecht weniger verantwortungsbewusst als Naturschutzverbände ausüben werden.

Meine Damen und Herren, der von der Landesregierung zur Beratung eingereichte Gesetzentwurf knüpft an die aktuelle Entwicklung im Umweltrecht an und entspricht somit vergleichbaren Instrumenten im Naturschutz- und Umweltrecht. Diese Gesetzesinitiative räumt anerkannten Tierschutzvereinen ein, Feststellungsklage zu erheben, ohne die Verletzung eigener Rechte geltend machen zu müssen.

Daraus ergibt sich folgende Entwicklung: Das Tierschutzverbandsklagerecht in NRW wird die Behörden zu einem umsichtigeren Umgang bei der Ausführung des Tierschutzrechts veranlassen und darauf hinwirken, bereits geltende Tierschutzvorschriften stärker durchzusetzen. Außerdem wird das Verbandsklagerecht zu einer sorgfältigeren Vorbereitung und Begründung der Behördenentscheidungen motivieren.

Das Tierschutzverbandsklagerecht in NRW wird dazu verhelfen, die Interessen der Tiere mithilfe der Tierschutzverbände stärker zu berücksichtigen. Ferner wird die gerichtliche Kontrolle des Gesetzesvollzugs intensiviert. Daher ist die Einführung der Verbandsklage für anerkannte rechtsfähige Tierschutzvereine eine der dringlichsten tierschutzpolitischen Maßnahmen, um den im Grundgesetz verankerten Tierschutz in NRW endlich mit Leben zu füllen.

(Beifall von der LINKEN)

Der heute vorliegende Gesetzentwurf ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Wir begrüßen diesen Gesetzentwurf. Er wird auch unsere Unterstützung bekommen. – Danke schön.

(Beifall von der LINKEN und von Sigrid Beer [GRÜNE])

Danke, Frau Akbayir. – Für die Landesregierung spricht noch einmal Herr Minister Remmel.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte gerne kurz auf vier

Punkte eingehen, die in der Diskussion eine Rolle gespielt haben.

Erstens. Herr Abruszat, wenn Sie über die Abwägungsentscheidungen berichten und vortragen, dass man verschiedene Sachverhalte abwägen müsse, wäre es hilfreich gewesen, zur Abwägungsentscheidung des Landtags beizutragen und beispielsweise die breite Palette der Diskussionen in anderen Landtagen darzustellen. Da Sie das versäumt haben, möchte ich das gerne nachholen.

Die Landesregierung des Saarlandes hat einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Landtag des Saarlandes eingebracht. Wie alle wissen, ist die FDP an der Landesregierung im Saarland beteiligt. Das gehört zur Komplexität des Sachverhalts. Offensichtlich hat die FDP dort eine andere Abwägungsentscheidung getroffen als hier. Vielleicht können die Kolleginnen und Kollegen Sie noch überzeugen.

Zweitens. Es beschäftigt mich schon, die Verfolgung eines Staatsschutzziels mit einem Ideologieverdacht zu behaften. Das ist starker Tobak. Es geht darum, einem in der Verfassung normierten Recht – der Verfassung wollen Sie doch wohl nicht unterstellen, dass sie ideologiebehaftet ist –, Tierschutz, Geltung zu verschaffen.

(Beifall von den GRÜNEN und von Bärbel Beuermann [LINKE])

Es ist doch niemandem zu erklären – die Erklärung möchte ich dann bitte von Ihnen hören –, warum Pflanzen und Tiere, die sich in der Natur, also nicht in der Haltung befinden, einer Möglichkeit der Unterstützung des Rechts durch Verbände anheimgestellt werden, während Tiere, die sich in Haltung befinden, diesen Rechtsschutz nicht bekommen sollen. Deshalb wird diese Lücke nun geschlossen, um der Verfassung, dem Staatsschutzziel, Rechnung zu tragen.

Drittens. Ich möchte noch etwas zu Wissenschaft und Forschung sagen. In der Tat war der ursprüngliche Gesetzentwurf in voller Breite mit allen rechtlichen Instrumenten – auch für die Versuche, die in Wissenschaft und Forschung stattfinden – versehen. Ich habe mich aber davon überzeugen lassen, die Landesregierung hat sich davon überzeugen lassen, dass dies offensichtlich bei einigen zur Verunsicherung führt und es möglicherweise zu zeitlichen Verzögerungen kommt. Dem ist die Landesregierung insofern nachgekommen, als der Gesetzentwurf an dieser Stelle ein Feststellungsklagerecht vorsieht, was zu keiner zeitlichen Verzögerung führt. Insofern hätten das vielleicht auch die einen oder anderen vorher lesen sollen, die uns jetzt die Mails schreiben. Dann wäre die eine oder andere Frage vielleicht beantwortet worden.

(Beifall von den GRÜNEN)

Ich möchte gerne einen vierten Punkt anführen und mich noch einmal mit Herrn Deppe beschäftigen. Etwas erschrocken habe ich noch einmal in meiner eigenen Presseerklärung nachgelesen, jedoch festgestellt: Ich kann darin nichts Verwerfliches finden.

(Beifall von den GRÜNEN)

Ich will Ihnen den Satz, den Sie inkriminierend vorgetragen haben, vorlesen: Es besteht nun tatsächlich die Aussicht, dass künftig die Tiere nicht mehr rechtlos den Interessen der Tierhalter ausgeliefert sind. – Ich finde, ein getroffener Hund bellt. Tierhalter sind alle, die Tiere halten. Ich selbst halte beispielsweise einen Hund. Ich schlage mir doch nicht selbst ins Gesicht. Es geht um alle Tier, auch um die Tiere, die beispielsweise in Zoos, im Zirkus und wo auch immer gehandelt und gehalten werden.

Sie hingegen reduzieren die Tierhalter auf die Landwirte. Das macht deutlich: Ein getroffener Hund bellt. – Darum geht es. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN)

Danke, Herr Minister. – Die Landesregierung hat die Redezeit um 3 Minuten 47 Sekunden überzogen. Insofern steht allen Fraktionen noch einmal das Recht zu, in diesem Umfang zu sprechen. Möchte jemand reden? – Ich sehe, es gibt keinen Bedarf dafür.