Protocol of the Session on July 21, 2011

(Vereinzelt Beifall von der CDU)

Merken Sie eigentlich nicht, dass Sie Menschen nicht zueinander bringen? Im besten Fall treiben Sie sie hier auseinander – in Wahrheit aber gegeneinander. Das ist die Politik, die an dieser Stelle verfolgt wird.

(Beifall von der CDU – Zurufe von den GRÜNEN)

Bei jedem Stall mit mehr als 50 m3 umbauten Raum – liebe Kollegen hier im Saal: das ist kleiner als unsere Abgeordnetenbüros – sind demnächst die Tierschutzverbände zu beteiligen. Und sie erhalten zudem noch ein Klagerecht. Kleiner als unsere Abgeordnetenbüros! Stellen Sie sich das vor! Was für ein Verständnis, Herr Remmel, haben Sie eigentlich von den Antragstellern, von den Architekten und von

den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Bauämtern unserer Kommunen?

Apropos Kommunen: Sie schreiben, es gäbe keinen Mehraufwand für die Kommunen. Der Landkreistag hat dargelegt, dass die Kommunen einen erheblichen Verstoß gegen das Konnexitätsausführungsgesetz sehen. Aber obwohl Ihr Gesetz massiv in die Entscheidungsabläufe der Kommunen eingreift, verweigern Sie eine Behandlung im Kommunalausschuss.

(Beifall von der CDU)

Das Gleiche gilt für die rechtspolitischen Fragen. Aus den Beratungen über das Verbandsklagerecht in Bremen wissen wir, dass für diesen Bereich die Gesetzgebungskompetenz der Länder von Juristen überwiegend verneint wird. Aber auch hier tauchen Sie ab und halten es noch nicht einmal für nötig, den Rechtsausschuss des Landtags zu beteiligen.

Merken Sie eigentlich gar nicht, dass nach einem Jahr Regierung Kraft von der versprochenen Transparenz, dem offenen Dialog und der stärkeren Beteiligung des Parlaments nichts, aber auch gar nichts übrig geblieben ist?

(Widerspruch von den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, Ihr Gesetzentwurf stellt die Tierhalter unter Generalverdacht. Er führt zu erheblich mehr Bürokratie, verzögert Investitionen und treibt die Forschung aus unserem Land. Am Ende werden wir in Nordrhein-Westfalen weniger Tiere haben, …

Herr Deppe, kommen Sie bitte zum Schluss.

… an anderer Stelle, wo man nicht so genau hinsieht, dafür mehr. Am grauen Tiermarkt, Herr Remmel, wird man sich die Hände reiben. Der Gesetzentwurf des grünen Umweltministers wird im Ergebnis nicht dem Tierschutz nützen, sondern im Gegenteil: Er wird den Tieren schaden. Und das wissen Sie, und Sie machen es trotzdem.

(Beifall von der CDU)

Wir fordern Sie auf: Stellen Sie sich endlich an die Seite der Tiere, und ziehen Sie am besten noch heute diesen Gesetzentwurf zurück!

(Beifall von der CDU und von der FDP – Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Völlig ide- ologiefrei!)

Für die SPDFraktion spricht jetzt Frau Lück.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Manchmal muss man schmunzeln. Im Koalitionsvertrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen steht, dass wir uns verpflichtet haben, die Voraussetzungen für bürgerfreundliches Engagement zu verbessern und für eine größtmögliche Transparenz im Regierungs- und Verwaltungshandeln zu sorgen.

Gerade auch auf diese Weise wollen wir unser Land wirtschaftlich stark machen und ökologisch erneuern. Und dass das nicht im Widerspruch zueinander steht, haben die bisherigen Erfahrungen mit dem Verbandsklagerecht gezeigt. Seit der Einführung des Verbandsklagerechts ist es nicht zu den befürchteten Verfahrenslawinen vor den Gerichten oder gar zu querulatorischer Prozesshanselei gekommen.

Dies lag zum einen an dem geltenden Rechtsrahmen, dem in Klagefällen anfallenden Aufwand sowie den damit zusammenhängenden Kosten für die Klageführenden. Zum anderen ist dies nicht zuletzt dem Verantwortungsbewusstsein und dem strategischen Weitblick der berechtigten klageführenden Verbände hinsichtlich Präzedenzurteilen zu verdanken. Schließlich ist es ein Gewinn für alle, wenn anerkannte Verbände im Vorfeld Stellungnahmen abgeben können, statt mögliche Konflikte aufstauen und eskalieren zu lassen.

Ausdrücklich würdigen wir hier auch das kompetente Engagement der für den Tierschutz verantwortlichen Stellen, Behörden, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wie auch den ehrenamtlich Tätigen. Wir wollen mehr Perspektiven der Teilhabe, aber auch konkrete Möglichkeiten der Beteiligung und Mitwirkung schaffen. Nach den Protesten um Stuttgart 21 und den Demonstrationen um den Ausstieg aus der Atomenergie hat es eine Lawine von Landtagswahlen gegeben, die gezeigt hat, dass ein nachhaltiger gesellschaftlicher Veränderungsprozess nun angezeigt ist. Und deshalb ist es nun auch an der Zeit, hier politisch ausreichend zu handeln.

Hier und heute Horrorszenarien, Herr Deppe, zu konstruieren, dass durch die Einführung des Verbandsklagerechts für Tierschutzvereine der Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort NordrheinWestfalen infrage gestellt werde, entbehrt jeglicher Grundlage.

Nun ist das Instrument der Feststellungsklage vorgesehen. Das heißt, die Tierforschung wird nicht behindert, da eine Verbandsklage keine aufschiebende Wirkung mehr hat. Deshalb ist es kurz gesprungen, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, in Ihren Debattenbeiträgen im Vergleich zur Plenarberatung im Januar 2010 hier und heute im Wesentlichen an ideologischen Standpunkten festzuhalten und keine neuen Aspekte vorzubringen.

(Beifall von den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, mit der Ankündigung der Einführung des Verbandsklagerechts und der Stärkung der Mitwirkungsrechte haben sich SPD und Bündnis 90/Die Grünen im Landtagswahlkampf 2010 den Bürgerinnen und Bürgern NordrheinWestfalens gestellt. Auch dafür haben wir den Auftrag zur Regierungsbildung bekommen. Wir verständigten uns darauf in der Koalitionsvereinbarung.

Mit dem heutigen Entwurf legt die Landesregierung eine Fassung vor, in der neben der zentralen Verankerung eben dieses Verbandsklagerecht unter Mitwirkung von staatlich anerkannten Tierschutzvereinen geregelt ist. Ich bin mir sicher, dass dieses Gesetz noch zu intensiven und spannenden Diskussionen führen wird. Und für die sich daraus ergebenden Anregungen und Verbesserungsvorschläge sind wir dann auch offen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Danke, Frau Lück. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt Herr Rüße.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

„Gott wünscht, dass wir den Tieren beistehen, wenn sie der Hilfe bedürfen. Ein jedes Wesen hat gleiches Recht auf Schutz.“

Dieses Zitat stammt von Franz von Assisi, der sich sicherlich heute mit uns freuen würde, dass wir mit der Verbandsklage diesem Ziel einen großen Schritt näher gekommen sind.

(Beifall von den GRÜNEN – Karl-Josef Laumann [CDU]: Franz von Assisi war ein guter Mensch! Er ist ein Heiliger!)

Genau, Herr Laumann. Und es wäre gut, wenn Sie Ihrem „C“ im Parteinamen alle Ehre machen und diesem Gesetzentwurf zustimmen würden.

Wir haben vor wenigen Jahren hier in Deutschland dem Tierschutz Verfassungsrang gegeben. Wir haben lange darüber gestritten, wie man das in der Praxis umsetzen soll. In der Tat, wir haben auch Gesetze, Verordnungen, die bestimmen, dass Tierquälerei verboten ist.

Und, Herr Deppe, wir Grünen und auch die SPD, wir zweifeln überhaupt nicht daran, dass die allermeisten Tierhalter und auch Erbauer von Ställen diese Regelungen beachten. Aber das schließt nicht aus, dass es einzelne Verstöße gibt. An der Stelle ist es genau richtig, dass wir ein Verbandsklagerecht einräumen. Damit erhalten – und auch da haben Sie falsch gelegen – die anerkannten Tierschutzverbände nur dieselben Handlungsmöglichkeiten wie andere Verbände auch.

Wenn Sie jetzt so tun, als würden demnächst hier in Nordrhein-Westfalen alle Forschungslabore geschlossen und alle Bauvorhaben verhindert, dann wissen Sie doch genau wie wir, dass das nicht die Realität ist und dass das überhaupt nicht passieren wird. Wir verändern doch nicht den gesetzlichen Rahmen von Tierhaltung an der Stelle, wie mit Tieren umzugehen ist. Wir machen doch etwas ganz anderes: Mit der Verbandsklage ermöglichen wir Tierschutzverbänden Beteiligung. Der Tierschutz wird von uns nicht überhöht, wie Sie uns vorwerfen, er wird lediglich auf Augenhöhe mit den Nutzern gestellt.

(Beifall von den GRÜNEN)

Und – Kollegin Lück hat gerade dazu etwas gesagt – gerade im Zeitalter von Stuttgart 21, wo Bürgerinnen und Bürger immer mehr Teilhabe einfordern, in Zeiten, in denen kritische Entscheidungen von Bürgerinnen und Bürgern hinterfragt werden, ist es doch wichtig, dass man gesellschaftliche Gruppierungen einbindet, dass man sie mitnimmt bei Entscheidungsprozessen. Deshalb ist, wie wir glauben, das Verbandsklagerecht ein guter Weg, kritische Entscheidungen rechtssicher zu machen.

Wir haben für Naturschutzverbände diese Integration durch ein Verbandsklagerecht seit 2002. Im Prinzip ziehen wir im Tierschutz jetzt nach. Wenn Sie einmal genau hinschauen, was im Naturschutz passiert ist, stellen Sie fest: Auch damals haben Sie eine Klageflut erwartet und herbeigeredet, und auch damals ist es nicht dazu gekommen.

Aus unserer Sicht ist der jetzt vorliegende Gesetzentwurf ein riesengroßer Schritt nach vorne. Der Tierschutz bekommt eine Stimme, die Tiere bekommen eine Lobby. Gleichzeitig muss sich niemand vor Willkür fürchten.

Ich glaube auch, dass die Forschung diesem Antrag zustimmen kann; sie kann ihn begrüßen. Die anspruchsvollen Anforderungen, die der Gesetzentwurf in Bezug auf die Klageberechtigung vorsieht, ziehen nämlich einen richtigen und wichtigen Rahmen. Es wird doch nicht, wie Sie es suggerieren, jede kleine örtliche Tierschutzgruppe klageberechtigt. Das ist überhaupt nicht der Fall. Vielmehr werden nur landesweit tätige Tierschutzorganisationen klageberechtigt, die zudem vom Land erst einmal als klageberechtigt anerkannt werden müssen.

An der Stelle möchte ich noch sagen: Ich war mit dem Kollegen Bell und dem Kollegen Neumann bei Bayer in Wuppertal. Wir haben uns das angeschaut und dort auch Gespräche geführt. Wir hatten einen Austausch über Probleme, die dort gesehen wurden, und jetzt haben wir eine Rückmeldung bekommen. Es wurde uns gesagt: Mit dem Gesetzentwurf – so, wie er jetzt ist – können die Forscher bei Bayer gut leben.

Herr Deppe, weil Sie es eben so dargestellt haben, als würden Sie den Tierschutz immer in den Vor

dergrund stellen, möchte ich zum Schluss einen Satz zur aktuellen Situation anfügen, um den Unterschied zwischen Rot-Grün und Schwarz-Gelb klar zu machen: Sie haben sich aktuell dafür entschieden, dass die Legehennen noch ein weiteres Vierteljahrhundert in Käfige gesperrt werden sollen. Wir dagegen ermöglichen in NRW durch das Verbandsklagerecht mehr Tierschutz. Wir stärken die Beteiligungsrechte.

(Zuruf von Rainer Deppe [CDU])

Das ist der große Unterschied zwischen Ihnen und uns – um noch einmal auf den Anfang zurückzukommen –; denn wir wissen: Ein jedes Wesen hat gleiches Recht auf Schutz. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN)

Danke, Herr Rüße. – Für die Fraktion der FDP spricht jetzt Herr Abruszat.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Rüße, am Anfang Ihrer Rede sind große Worte gefallen. In der Tat: Wenn wir über Ethik sprechen, sollten wir genau abwägen. Die Ethik ist nämlich im Prinzip eine philosophische Disziplin, und da geht es darum, Kategorien für positives und negatives Handeln und Entscheiden aufzustellen sowie die Folgen des Handelns und des Entscheidens zu bewerten.

Ich sage das deshalb, weil nach meiner festen Überzeugung beim Inhalt dieses Antrags die Schöpfungsethik und die Ethik des Heilens und Helfens miteinander konkurrieren. Wie immer bei Konkurrenzsituationen muss man vor einer Entscheidung auch eine Abwägung treffen.

(Norwich Rüße [GRÜNE]: Nicht gegeneinan- der ausspielen!)