Protocol of the Session on July 21, 2011

Ich erinnere insbesondere an die Ausführungen des LDI zu den verfassungsrechtlichen Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und insbesondere der Datensparsamkeit, abgeleitet aus Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c der Europäischen Datenschutzrichtlinie.

Es ist umfangreich darauf hingewiesen worden, dass Datenerhebungsbefugnisse nicht auf das erforderliche Maß beschränkt sind und auch der Direkterhebungsgrundsatz nicht hinreichend beachtet wird. Das war schon eine Schelte für diejenigen, die dieses Vertragswerk ausgehandelt haben. In diesem Zusammenhang wurden auch zahlreiche Beispiele angeführt, welche Eigentümerauskünfte möglich sind, wenn über private oder auch kommerzielle Mieter von Liegenschaften weitere Auskünfte beschafft werden sollen.

Wir haben diese Warnungen aufgenommen. Weil wir die warnenden Hinweise ernst nehmen, erwarten wir, dass vor der Abstimmung dieses Landtags über den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag noch die offenen Fragen geklärt werden, die beim Datenschutz ausweislich der Stellungnahme des LDI bestehen.

Meine Damen und Herren, bei dem, was SPD und Grüne an Sonntagsreden zum Datenschutz in ihrem Koalitionsvertrag stehen haben, müssen Sie diesen Anspruch für sich selber auch haben. Die Anforderungen, die der LDI hier formuliert, müssen auch für Sie handlungsleitend sein. Daher sind die offenen Fragen entsprechend zu prüfen.

Es ist auch auf die gefährliche Möglichkeit der Rasterfahndung hingewiesen worden, die sich hier ergeben kann.

Ferner ist das fragwürdige Verfahren des Adresskaufs von windigen externen Adresshändlern angesprochen worden – ebenso die Frage, zu welcher Datenqualität es führt, wenn irgendwelche Kolonnen Klingelbretter abschreiben und dabei auch alle Haustiernamen notieren. Nachher werden auf dieser Grundlage dann Rundfunkgebührenbescheide versandt. Die entsprechenden Beispiele sind uns auch allen bekannt. Auf diese Gefahren ist hier hingewiesen worden.

Wir als Bürgerrechtspartei finden schon: Das muss man ernst nehmen. Da gibt es noch fachliche Fragen, die vom LDI formuliert worden sind, die noch keine hinreichende Klärung erfahren haben.

Wichtig ist, dass durch diesen Rundfunkänderungsstaatsvertrag die Landesrundfunkanstalten nicht unnötig personenbezogene Daten ohne Kenntnis der Betroffen erheben, verarbeiten und nutzen können. Die Erhebungsbefugnisse, die der Rundfunkänderungsstaatsvertrag vorsieht, sind

recht weitreichend. Daten können erhoben werden eben nicht nur aus öffentlichen Quellen, wo man eine gewisse Seriosität und Validität von Daten unterstellen darf, sondern auch durch Erwerb von Privaten.

Jetzt zu argumentieren, es gibt aber doch bestimmte Zusagen, dass man in der Startphase nach der Systemumstellung nicht jedes Instrument sofort nutzt und vielleicht auch einmal als Moratorium für einen gewissen Zeitraum auf Dinge verzichtet, ist wenig überzeugend.

Wir haben jetzt über die Neuregelung zu entscheiden. Wenn es Dinge gibt, die wir datenschutzrechtlich nicht wollen, dann sollte man sie auf jeden Fall nicht hereinschreiben und von Beginn an nicht beschließen und nicht hinterher sagen: Naja, in der Startphase wenden wir es nicht an, aber was wir für die Zukunft machen, wissen wir nicht; dafür wollen wir die Instrumente mal auf Halde bunkern. – Ich glaube, das ist keine besonders überzeugende Haltung.

Deshalb haben wir die Entschließung vorgelegt, der zu entnehmen ist: Wir nehmen den Landesdatenschutzbeauftragten in Nordrhein-Westfalen

ernst. Wir unterstützen den LDI bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben.

Herr Witzel, kommen Sie bitte zum Schluss.

In diesem Sinne würde ich mich freuen, wenn wir uns auch in diesem Punkt der Rundfunkpolitik einig sind. – Vielen Dank.

(Beifall von der FDP)

Vielen Dank, Herr Witzel. – Für die Landesregierung spricht jetzt Ministerin Frau Dr. Schwall-Düren.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben heute Abend zwei Showanträge vorliegen.

Zu dem Antrag der FDP hat Herr Bolte schon einiges gesagt. Ich will nur einige Bemerkungen zu dem Antrag der Linken machen.

Leider enthält der Antrag nur sehr vage Aussagen wie die, der 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag werfe mehr Fragen und ungelöste Rechts- und Sachprobleme auf, als dass er Probleme löse, oder die Aussage, die GEZ solle nun auch noch zu einer „Supermeldebehörde“ ausgebaut werden.

Die Antragsteller fürchten um den Schutz des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung der betroffenen Bürgerinnen und Bürger. Ich will deshalb deutlich machen, dass der Systemwechsel gerade auch zu Verbesserungen beim Datenschutz führen wird. Das haben auch schon Kollegen vor mir sehr eindrucksvoll ausgeführt.

Das Grundprinzip des neuen Gebührenmodells – eine Wohnung, ein Beitrag – wird zu einer spürbaren Reduzierung des Beauftragtendienstes führen. Nachforschungen vor Ort, die in einem erheblichen Umfang in die Privatsphäre eingreifen, werden künftig kaum mehr erforderlich sein.

Auch wird es keine „Supermeldebehörde“ geben. Die GEZ wird in Zukunft sogar weniger Daten als heute erfassen. Während es früher notwendig war, bei einem großen Haushalt zu überprüfen, ob da vielleicht noch die Großeltern oder volljährige Kinder mit eigenem Einkommen wohnen, werden alle diese Daten in Zukunft nicht mehr nötig sein. Sie werden gelöscht, sobald es einen Beitragszahler gibt.

Zusammengefasst bedeutet dies, dass nach dem Beitragssystem weniger Daten erhoben werden und zusätzlich der noch häufig als lästig empfundene Beauftragtendienst deutlich eingeschränkt werden kann.

Meine Damen und Herren, dass im Rundfundbeitragsstaatsvertrag die allgemeinen datenschutzrechtlichen Anforderungen beachtet werden, lässt sich auch in dem Gutachten des ehemaligen Bun

desbeauftragten für den Datenschutz, Dr. Hans Peter Bull, das Ihnen allen vorliegt, detailliert nachlesen. Warum hier immer noch Ängste über eine „Supermeldebehörde“ geschürt werden, ist für mich unverständlich und unbegründet.

Die Landesregierung lehnt deshalb den Inhalt des Antrages ab. – Ich hoffe, ich habe Ihnen jetzt ein paar Minuten erspart, damit Sie etwas früher in den wohlverdienten Feierabend kommen können. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Danke, Frau Ministerin.

Wir kommen damit zur Abstimmung. Die antragstellende Fraktion Die Linke hat direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrages Drucksache 15/2206. Wer möchte diesem Antrag zustimmen? – Die Fraktion Die Linke. Wer stimmt dagegen? – Die Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU und FDP. Enthaltungen? – Ich frage das deshalb, weil nicht alle an der Abstimmung teilgenommen haben, die anwesend sind. – Damit ist der Antrag abgelehnt.

Wir stimmen zweitens über den Entschließungsantrag der Fraktion der FDP Drucksache 15/2255 ab. Zu diesem Entschließungsantrag der Fraktion der FDP ist Einzelabstimmung beantragt. Dem hat niemand widersprochen; also stimmen wir einzeln ab.

Ich bitte Sie um die Einzelabstimmung zu Seite 2 des Antrags, Abschnitt III. Beschlussfassung, Nummer (1). Wer möchte ihr seine Zustimmung geben? – Die Fraktion der FDP. Wer stimmt dagegen? – Die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Wer enthält sich? – Die Fraktionen Linke und CDU. Damit ist Nummer (1) abgelehnt.

Nummer (2)! Wer möchte ihr seine Zustimmung geben? – Die Fraktion der FDP. Wer stimmt dagegen? – SPD und Grüne. Wer enthält sich? – Linke und CDU. Abgelehnt.

(Zurufe von der SPD: Oh!)

Nummer (3)! Wer möchte ihr seine Zustimmung geben?- FDP und Linke. Wer stimmt dagegen? – SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Wer enthält sich? – CDU. Abgelehnt.

Nummer (4)! Wer stimmt dafür? – Die Fraktion der FDP und die Fraktion Die Linke. Wer stimmt dagegen? – Die Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Wer enthält sich? – Die Fraktion der CDU. Auch abgelehnt.

Damit ist leider von diesem Antrag nichts übrig geblieben, und es erübrigt sich auch die Gesamtabstimmung.

(Sigrid Beer [GRÜNE] [die sich zugleich zur Geschäftsordnung meldet]: Nein, Frau Präsi- dentin! Schlussabstimmung!)

Frau Beer zur Geschäftsordnung.

Frau Präsidentin, nach der Geschäftsordnung muss eine Schlussabstimmung erfolgen. Ich bitte diese vorzunehmen.

Liebe Frau Beer, wir haben diesen Fall im Präsidium beraten. Wir hatten diesen Fall neulich schon einmal. Es werden nur die Einzelpunkte, die vorher positiv abgestimmt worden sind, die in einem „Restantrag“ übrig bleiben, abgestimmt. Da hier leider überhaupt keiner der vier Punkte – „leider“ sage ich jetzt im Sinne des Antragstellers – übrig geblieben ist, können wir auch über keinen Antrag mehr abstimmen. Da hätte ein Punkt positiv entschieden werden müssen. Das ist das Problem. – Frau Beer.

Frau Präsidentin! Ich zitiere § 41 Abs. 3

„Im Anschluss an die Einzelabstimmungen findet die Gesamtabstimmung statt.“

Ich bitte die zur Sicherheit vorzunehmen.

Es ist die einhellige Meinung des Präsidiums und der Landtagsverwaltung in diesem Fall.

(Sigrid Beer [GRÜNE]: Nein, nein! Wider- spruch! – Unruhe)

Frau Beer, wenn Sie das beruhigt, können wir jetzt gerne etwas machen, was nicht im Rahmen der Geschäftsordnung ist. Deshalb stimmen wir jetzt noch einmal über den Antrag ab, obwohl das nicht der Geschäftsordnung entspricht, bevor wir jetzt eine halbstündige Geschäftsordnungsdebatte haben.

(Beifall von der SPD – Ralf Witzel [FDP]: Das ist doch Unsinn! Entweder geht es, oder es geht nicht!)

Es geht nicht. – Ich weiß, was jetzt kommt. Jetzt werden wir eine halbstündige Geschäftsordnungsdebatte haben. Das ist das Problem.

(Dr. Gerhard Papke [FDP]: Sie müssen ent- scheiden, Frau Präsidentin!)

Herr Laschet, Entschuldigung. Ich war gerade abgelenkt. Ich gebe Ihnen jetzt gerne das Wort.