Ich hoffe, dass wir diesen Weg gemeinsam weitergehen. In diesem Sinne freue ich mich auf die konstruktiven Beratungen im Ausschuss. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Kollegin Freimuth. – Für die Fraktion Die Linke hat jetzt Herr Michalowsky das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Land NordrheinWestfalen gibt pro Bürger im Jahr 10 € – pro Monat sind es 80 Cent – für Kultur aus. Das ist so wenig wie in keinem anderen Bundesland Deutschlands. Ein Gesetz zur Förderung der Kultur, der Kunst und der kulturellen Bildung ist in Nordrhein-Westfalen dringend erforderlich. Darüber werden wir uns hoffentlich einig.
Wir alle wissen um die desaströse Lage der Kultur: die Diskussion über die Schließungen von Theatern, Bibliotheken, Museen und anderen kulturellen Einrichtungen. Andererseits kennen wir auch Art. 18 unserer Landesverfassung. Dort ist die Förderung von Kunst und Kultur in Nordrhein-Westfalen als Staatsziel festgeschrieben.
Allen dürfte klar sein, dass wir dem Trend zum Abbau kommunaler Leistungen im Kulturbereich entgegenwirken müssen. Der vorliegende Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist ein erster richtiger Schritt dazu, der von meiner Fraktion unterstützt wird. Hoffentlich wird im Ministerium etwas Vernünftiges ausgebrütet. Etwas Konkretes kennen wir noch nicht.
Wir haben einen Änderungsantrag vorgelegt, der die Bitte an das Ministerium enthält, einige Konkretisierungen vorzunehmen. Im Ausschuss werden wir sicherlich ausführlich über die Anforderungen an ein solches Gesetz diskutieren können.
Einige Bemerkungen zu unserem Änderungsantrag kann ich aber jetzt schon machen. Die Streichung der Wörter „qualitativ hochwertig“ ist für uns wichtig; sie erspart uns nämlich im Ausschuss eine Diskussion darüber, was hochwertige Kunst ist und wer das festlegt. Eine solche Diskussion können wir uns sparen; dem Text wird damit nichts von seiner Aussage genommen.
Eine Fristsetzung erscheint uns sinnvoll, damit der Gesetzentwurf ziel- und zeitorientiert vorgelegt wird und nicht irgendwann am Sankt Nimmerleinstag. Über das konkrete Datum können wir gerne reden.
Die weiteren Ergänzungen dienen aus unserer Sicht der Konkretisierung des Arbeitsauftrags und sollten mit aufgenommen werden.
Meine Fraktion ist erfreut, dass in das Thema „Kulturfördergesetz“ endlich Bewegung kommt. Wir wollen ein solches Gesetz und sind in dieser Frage an einer konstruktiven Zusammenarbeit mit allen Fraktionen interessiert, um der Kultur die Sicherheit zu geben, die sie braucht.
Im Übrigen ist es so – Sie können sich erinnern –: Die Sozialistengesetze des vorletzten Jahrhunderts und die daraus resultierenden Verfolgungen waren falsch.
Die derzeitige politisch motivierte geheimdienstliche Beobachtung der Linken in Ihrem Auftrag ist ebenso falsch. – Ich danke Ihnen.
Das war der Abgeordnete Michalowsky. – Für die Landesregierung hat Frau Ministerin Schäfer das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Es reizt mich doch, bevor ich zu dem Antrag etwas sage, noch einmal auf Frau Brunert-Jetter einzugehen. Drei Punkte möchte ich aufgreifen:
Erstens. Es hat niemand bestritten, dass die Verdoppelung des Kulturetats eine sehr lobenswerte Leistung der Vorgängerregierung ist. Dass Sie aber jetzt von uns verlangen, JeKi auf das ganze Land auszuweiten, was wir gerne getan hätten, zeigt, dass Sie immer noch nicht begriffen haben, welches Problem Sie uns mit JeKi hinterlassen haben. Das als Erstes angemerkt. Wir mussten erst mal aufräumen; das haben wir gemacht.
Zweitens. Auch bei einer Verdoppelung des Kulturetats wäre es ein gutes Signal gewesen, die kommunale Theaterlandschaft und Orchesterlandschaft zu unterstützen. Das haben Sie in Ihrer Zeit nicht getan. Das haben wir in einem ersten Schritt gemacht. Wir haben die Mittel um 4,5 Millionen €
Es ärgert mich schon, wenn Sie sagen, dass wir Gelder, die wir so ausgeben, wie es Ihnen nicht gefällt, besser für Kultur ausgegeben hätten. Da erwidere ich als Drittes, die Gelder, die wir für das Landesarchiv in Duisburg ausgeben müssen – ursprünglich waren 30 bis 40 Millionen € geplant, jetzt liegen wir bei 170 Millionen € –, hätte ich gerne für die reale Kulturpolitik.
So viel dazu, dass Sie meinen, segensreich gewirkt zu haben. Wir haben doch ein paar Baustellen geerbt.
Zum Antrag: Ich meine schon, dass dieser Antrag zur Gesetzgebung uns allen gemeinsam die große Chance eröffnet, landespolitische Rahmenbedingungen für Kunst, Kultur und kulturelle Bildung in einem strukturierten Dialog weiterzuentwickeln. Dass ein solcher Dialog bei allen Kulturschaffenden auf große Resonanz stößt, haben wir kürzlich erfahren können. Einige von Ihnen waren dabei. Wir hatten zu einem kulturpolitischen Dialog ins Ministerium eingeladen, bei dem mich die Präsenz der Kulturschaffenden in NRW überrascht und überwältigt hat. Es haben auch Abgeordnete von Ihnen teilgenommen, und sie konnten feststellen, wie wichtig den Menschen dieser Dialog ist.
Damit wurde eines deutlich, es geht um die öffentliche Wahrnehmung von Kunst und Kultur gerade auch durch die Politik. Das haben Expertinnen und Experten immer wieder eingefordert. Es geht aber auch um Anerkennung und um zuverlässige Rahmenbedingungen, die wir alle wollen. Es geht ebenfalls darum, Kunst und Kultur von strukturellen Mängeln zu befreien. Das heißt, Kunst und Kultur müssen für alle offen sein und zur Verfügung stehen, ob Jung oder Alt. Menschen mit unterschiedlichen Kulturen, Reiche und Arme müssen in gleicher Weise Zugang haben.
Mit dem vorliegenden Antrag zur Gesetzgebung wird der richtige Weg aufgezeigt. Er enthält zahlreiche Hinweise, an denen wir als Landesregierung uns orientieren werden und die wir weiterverfolgen werden.
Ich bin davon überzeugt, dass es uns mit einem Gesetz gut gelingen wird, den gesamten Bereich im Blick zu behalten, weil einzelne Spartengesetze – da bin ich auch Ihnen sehr dankbar – das Problem nicht lösen. Eine Anhörung zu Musikschulen würde die gleiche Resonanz erzeugen, die die Anhörung beim Bibliotheksgesetz gezeigt hat. Jede einzelne Sparte würde die gleiche Resonanz hervorrufen. Das ist doch ganz klar und in der eigenen Sache begründet. Wir denken, dass es richtig ist, keine einzelnen Spartengesetze zu machen, weil sie tatsächlich kaum realisierbar sind.
Wie das Gesetz im Detail aussehen wird, sollten wir in einer intensiven Beratung mit allen Akteuren – den Kommunen, den Kultureinrichtungen und den Kulturschaffenden selber – diskutieren. Darin liegt auch die Chance einer breiten parlamentarischen Debatte. Dieses Gesetz kann aber mit Sicherheit kein „Wünsch dir was“ sein. Das will ich ganz klar so formulieren. Es wird nicht alles regeln können. Vieles wird – und das ist auch richtig – auf der kommunalen Ebene oder auf der Landesebene in der Debatte bleiben.
Ich will nicht verschweigen: Wir müssen die Konnexität im Blick behalten. Wir müssen die haushalterischen Rahmenbedingungen im Blick behalten und beachten. Wir können uns mit einem Gesetz nur an den Realitäten der Situation des Landeshaushalts orientieren und es auch nicht an den kommunalen Haushalten vorbei entwickeln.
Dieses Gesetz wird dabei helfen und dazu beitragen, die Präzisierung des Kulturauftrags, die Standortbestimmung von Kunst und Kultur, den Versuch einer größeren Verbindlichkeit in der Förderung – diese Punkte finde ich sehr wichtig –, die Entbürokratisierung von Fördervorgängen, das Transparentmachen der Förderung, das Berichtswesen, das helfen kann, Kulturförderung planerisch und weitsichtig anzugehen, voranzutreiben. Natürlich wollen wir auch das Bestehende sichern und weiterentwickeln. Mir ist ganz besonders wichtig – wahrscheinlich Ihnen allen auch –, die Innovationsfähigkeit von Kunst und Kultur zu erhalten und die Bildungskompetenz mit einzubeziehen, was immer ein interessanter Dialog ist.
Darauf zielt der Antrag. Das ist seitens der Landesregierung nur zu begrüßen. Auch in finanziell schwierigen Zeiten für kommunale Haushalte und für die Landesregierung sollten wir im Sinne von Benedikt Stampa, der ebenfalls bei dem Dialog dabei war, Kulturoptimisten bleiben. – Herzlichen Dank.
Wir kommen zur Abstimmung über die Überweisungsempfehlung des Ältestenrats, den Antrag Drucksache 15/2365 einschließlich des Änderungsantrags Drucksache 15/2433 an den Kulturausschuss zu überweisen. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll dort in öffentlicher Sitzung erfolgen. Darf ich hierzu die Zustimmung des Hauses feststellen? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist diese Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen.
Ich eröffne die Beratung und erteile für die antragstellende Fraktion der FDP dem Abgeordneten Witzel das Wort. Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In der vergangenen Woche fand, auch international viel beachtet, in unserem Land eine der bedeutendsten Veranstaltungen der Reiterwelt statt, der CHIO in Aachen. Da hätte man eines lernen können: Es kommt erst die Pflicht und dann die Kür, wie es das Reglement beim Dressurreiten und Voltigieren vorschreibt. Genau das gilt, vor jeder Kürprüfung muss eine Qualifikationsprüfung geschaltet werden, die Voraussetzung für das Bestehen der Pflichtprüfung ist.
Wir erleben in Nordrhein-Westfalen, dass viele Ankündigungen im Raum stehen und viele neue Programme mit neuen Titeln angekündigt werden. Die letzte Initiative „Medienland NRW live“ hat unsere Medienministerin parallel zu unserer letzten Sitzung des Medienausschusses mit einer Besuchstour begonnen. Sie enthält Ankündigungen, wie stark Nordrhein-Westfalen als Medienstandort ist.
Wir sagen, wir müssen uns um die Hausaufgaben in Kernbereichen kümmern, in denen es noch hakt. Deshalb haben wir mit mehreren Leuten geschaut, was wir zum Breitband auf der Seite unseres Medienministeriums in Nordrhein-Westfalen finden. Ruft man dort den Bereich Breitband auf, so bekommt man die Information, dass weitere Informationen über die Homepage des Wirtschaftsministeriums erhältlich sind. So weit, so gut – wenn die Zuständigkeiten so liegen. Wenn man die dortige Startseite aktiviert und in die Suchfunktion „Breitband“ und „Breitbandausbau“ eingibt, landet man im Off bzw. bekommt die Meldung, dass es dazu kein Ergebnis gibt.
Nach längerem Suchen und über ikt.nrw.de wird man irgendwann fündig. Es scheint aber nicht wirklich das erste Anliegen dieser Landesregierung und das oberste Strategiethema zu sein. Bei Breitbandconsulting NRW gibt es auch im Zusammenwirken mit dem Wirtschaftsministerium durchaus interessante Ansätze. Das will ich ausdrücklich einräumen. Es gibt Leute, die sich kompetent Gedanken über Support, Vernetzung, Informationen und weitere Entwicklungsperspektiven machen.
Sie haben aber doch nicht ganz so ehrgeizige Zielsetzungen, wenn man als Zielmarke für 2020 auch flächendeckend Glasfaseranschlüsse für Nordrhein