Die Fraktionen haben sich verständigt, den Tagesordnungspunkt auf eine spätere Sitzung zu verschieben.
Die Fraktionen haben sich auch hier verständigt, den Tagesordnungspunkt auf eine spätere Sitzung zu verschieben.
Entgegen dem Ausdruck in der Tagesordnung haben sich die Fraktionen darauf verständigt, hierzu eine Debatte heute nicht zu führen.
Wir kommen deshalb unmittelbar zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrages Drucksache 15/2210 an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit, Soziales und Integration – federführend – sowie an den Ausschuss für Wirtschaft, Mittelstand und Energie. Die Beratung und Abstimmung soll nach Vorlage der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses erfolgen. Wer möchte der Überweisungsempfehlung zustimmen? – Wer ist dagegen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist die Überweisungsempfehlung angenommen.
Glücksspiel schaffen – Netzsperren verhindern, Destinatäre absichern und Wettmärkte europarechtskonform öffnen
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Zufall der in mehreren Punkten neu umgestellten Tagesordnung gebietet es, dass wir nun die direkte Überleitung von der mittelfristigen Finanzplanung zu einem anderen, auch sehr finanzrelevanten Thema haben, nämlich der Zukunft des Glückspielstaatsvertrags.
Warum das von großer Bedeutung ist, wird insbesondere klar, wenn man sich mal mit der Struktur der Destinatäre beschäftigt, also all der Organisationen, die selber sehr viele soziale Arbeiten in Nordrhein-Westfalen verrichten, die karitativ tätig sind, gemeinwohlorientiert arbeiten und uns in wesentlichen Feldern unterstützen, die uns auch politisch am Herzen liegen, nämlich in der ehrenamtlichen sportlichen Arbeit und in den Bereichen Kunst und Kultur. Deshalb brauchen wir ein System, das Destinatäre vonseiten der Politik aus nicht nur moralisch bei ihrer Arbeit unterstützt, sondern ihnen auch eine entsprechende Finanzierungsinfrastruktur gewährleistet.
Wenn wir uns für den Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung das anschauen – über drei Jahre insgesamt rund 220 Millionen € –, dann muss es das große Interesse von uns allen sein – wissend, dass der Landeshaushalt in dieser Pleitesituation das alles ja gar nicht öffentlich leisten kann –, dass hier durch Glücksspiel Mittel auch für unterstützenswerte Zwecke eingefahren werden und dass diese Konstruktion auch zukünftig Bestand hat.
Aber nach aktuellen Medienberichten gibt es da Anlass zur Sorge. Ich erwarte ganz ausdrücklich, dass alle Fraktionen in diesem Haus das Ziel eint, eine europarechtskonforme Lösung zu finden, die Kohärenz herzustellen. Ich möchte auch – das gebietet auch die Fairness – dem Chef der Staatskanzlei, Herrn Lersch-Mense, sehr herzlich für das Abstimmungsverfahren und den Informationsaustausch danken. Ich glaube, da hat die Landesregierung auch von den Fehlern des JugendmedienschutzStaatsvertrages des letzten Jahres gelernt und sich bemüht, regelmäßig mit den Fraktionen ins Gespräch zu kommen.
Ich glaube, deshalb muss uns gemeinsam die Sorge beschäftigen, was passiert, wenn das, was wir an Regelungen diskutiert haben, in der Zielsetzung auch zu einer Stabilisierung zu kommen, der EU
Die Landesregierung hat angedeutet, dass sie selber an Nachbesserungen auch mit den anderen Bundesländern arbeitet. Ich glaube, so sehr man sich über politisch unterschiedliche Zielsetzungen bei Stellschrauben und einzelnen Komponenten unterhalten kann, werden wir das generelle Ziel, dass wir uns keinen kollabierenden Glücksspielmarkt wünschen, sicherlich gemeinsam unterschreiben.
Das Land Schleswig-Holstein hat einen von der EU notifizierten Vertrag vorliegen. Es kann sehr schnell die Situation entstehen, wenn Nordrhein-Westfalen und auch andere Bundesländer keine europarechtskonforme Lösung finden, dass eine Sogwirkung in Richtung Schleswig-Holstein entsteht, die uns hier Arbeitsplätze und vor allem unsere Destinatäre in der nordrhein-westfälischen Landespolitik auch Einnahmen kostet.
Ich will nicht verschweigen, dass wir auch inhaltliche Punkte in unserem Antrag ansprechen. Wir wünschen uns, dass die Arbeiten, die Nacharbeiten, die auch die MPK noch leisten muss, weiter mit im Blick behalten und verfolgt werden.
Es ist ferner die Frage angesprochen, wie weit man ein Staatsmonopol entsprechend ausgestaltet. Es gibt aus dem sehr kritischen Anhörungsverfahren der MPK in Sachsen-Anhalt durchaus auch Hinweise, dass Monopolwirkungen teilweise noch verstärkt werden wie zum Beispiel beim Lottovertrieb im Internet, wo Ausweitungen entsprechend erfolgen. Gerade in puncto Kohärenz haben wir noch nicht alle Hausaufgaben gemacht, weil ausdrücklich auch neue inkohärente Lösungen gefunden worden sind, beispielsweise in der unterschiedlichen Behandlung von Kasino und Online-Kasino.
Uns beschäftigt die Frage – und da müssen wir die Diskussionen führen – über die Anzahl der auszugebenden Konzessionen für private Anbieter. Auch da zeigt das Anhörungsverfahren, dass vielleicht doch zu restriktiv gedacht wird, um wirklich für die Marktattraktivität zu sorgen, die noch mehr Kapital mobilisieren und damit eine weitergehende Einnahmeperspektive für die Destinatäre im Wohlfahrtsbereich ermöglichen würde.
Selbstverständlich sind auch die offenen Fragen im Bereich von Sportwettenbegrenzung bei OddsetAnnahmestellen ein wichtiger Aspekt.
Letzter Merkposten für die weitere Debatte ist das Thema „Netzsperren―. Dazu gibt es von der Landesregierung im Koalitionsvertrag Zusagen: „Löschen statt Sperren― – „Das Internet darf nicht zum bürgerrechtsfreien Medium werden―. Auch da erwarten wir, dass Sie die weiteren Verhandlungen auf MPKEbene dazu nutzen, hier entsprechend zu Veränderungen zu kommen. Es darf weder zur Prolongation noch zur Verschärfung von Eingriffsbefugnissen kommen.
Was heute schon durch die Bezirksregierung Düsseldorf geschieht, geht unserer Auffassung nach zu weit. Wir sollten hier die Chance nutzen, ein klares Signal gegen Netzsperren zu senden, wenn man den Koalitionsvertrag ernst meint und wir zu unserer Zusicherung stehen.
Wir helfen SPD und Grünen dabei, hier im Landtag eine Mehrheit gegen Netzsperren herzustellen. Dann müssten Sie sich auch in diesem Punkt unserer Rückendeckung vergewissern.
… aber natürlich auch die Punkte ansprechen, die uns bewegen. In diesem Sinne freue ich mich auf weiterhin gute Beratungen dieses Antrags. – Vielen Dank.
Herr Witzel, das war jetzt eine Minute drüber. Ich wäre außerordentlich erfreut, wenn Sie das nächste Mal aufs erste Räuspern hin versuchen würden, irgendwann zum Ende zu kommen.
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in
Deutschland sowie das entsprechende Ausführungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen sind am 1. Januar 2008 in Kraft getreten.
Damit wurden die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts laut Urteil vom 28. März 2006 hinsichtlich einer grundgesetzkonformen Ausgestaltung des staatlichen Wettmonopols umgesetzt, nach dem der Staat die Werbung für Glücksspiele deutlich einschränken und Spielsucht konsequent bekämpfen müsse.
Laut § 27 des Staatsvertrages sind bis zum Ende des Jahres 2010 die Auswirkungen des Staatsvertrages zu evaluieren. Nun hat am 15. Dezember 2010 die Konferenz der Regierungschefinnen und chefs deswegen Beschlüsse gefasst, die Auswirkungen des Staatsvertrags wie angekündigt zu evaluieren, und eine CdS-Arbeitsgruppe – genannt: „Zukunft des Lotteriemonopols― – beauftragt, verschiedene Szenarien, verschiedene Staatsvertragsentwürfe auszuarbeiten und diese später der MPK vorzulegen.
Es hat einige Beratungen gegeben. Anfang April wurde dann der erste Entwurf der Sonderministerpräsidentenkonferenz in Berlin vorgelegt, dem zugestimmt wurde. Es gab dann noch den Auftrag, weitere Eckpunkte zu bearbeiten, die dann auf der Ministerpräsidentenkonferenz vom 9. Juni dieses Jahres unterzeichnet werden konnten. Das betrifft Lotterien, Sportwetten – das ist sicher der große und wichtige Punkt –, aber auch Spielbanken und Werbung.
Auf der jüngsten MPK – an diesem 9. Juni – wurde dann aufgrund offener Punkte der Beschluss über den endgültigen Text weiter vertagt.
Sie wissen – das hat Kollege Witzel schon berichtet –, dass Schleswig-Holstein, aber auch die FDP – das entnehmen wir dem Antrag – eine noch stärkere Lockerung des Glücksspielmarktes wünscht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte noch wiedergeben, was der CDU in dieser Debatte wichtig ist: Wir sollten eine bundeseinheitliche Lösung anstreben, da andernfalls droht, dass es zu Marktverschiebungen kommt. Herr Kollege Witzel hat das angesprochen.