Protocol of the Session on June 29, 2011

Herr Kollege Palmen, ich bin froh, dass Sie weder als Staatssekretär noch als Abgeordneter daran etwas ändern werden. Das will ich Ihnen einmal ganz deutlich sagen.

(Beifall von der SPD – Manfred Palmen [CDU]: Wer weiß, wie lange Sie sich an die- sem Gesetz erfreuen!)

Wir haben mit den vorliegenden Änderungsanträgen ein Landespersonalvertretungsgesetz erreicht, das einem umfangreichen Beteiligungsprozess zu verdanken ist. Es ist aber auch ein wichtiger Schritt hin zu einer modernen Verwaltung. Wer von den mehr als 600.000 Beschäftigten im öffentlichen Dienst eine hochqualifizierte Tätigkeit erwartet, muss sie auch in einem umfassenden Sinne einbeziehen, denn sonst verschenken wir ihre Ressourcen. Die Anforderungen der Zukunft, die den öffentlichen Dienst ja auch betreiben werden, sind EGovernance, interkommunale Zusammenarbeit,

wirtschaftliches Denken und vieles mehr. Wer da von den Beschäftigten erwartet, dass sie gesamtbetrieblich und gesamtverantwortlich denken, der darf sie dann auch nicht von Entscheidungsprozessen ausschließen.

Eines ist klar: Sozialdemokraten stehen dafür, dass diejenigen an Entscheidungen partizipieren, welche die Werte schaffen. Und, liebe Kolleginnen und Kollegen, das sind die 600.000 Beschäftigten und niemand anders. – Genau dieses erreichen wir mit dem neuen, zukunftsgerichteten LPVG. Ob es das gemeinwohlorientierte Initiativrecht, prozessleitende Mitbestimmung, die Bildung von Wirtschaftsausschüssen oder der umfassende Privatisierungsbegriff ist – alles Regelungen, die in dieser Form einzigartig sind und weit über das LPVG hinausgehen, das durch CDU und FDP 2007 geschliffen wurde.

Natürlich sind die Ausweitung der Freistellungsstaffeln, die Rückkehr zu zahlreichen im Jahr 2007 gestrichenen Mitbestimmungstatbeständen oder die Personalversammlung in der Arbeitszeit wichtig. Aber die Tatsache, dass wir – zu Recht, Kollege Post – mit einem erweiterten Beschäftigtenbegriff endlich auch die Bühnenmitarbeiter, die Leiharbeiter und viele andere mit dem LPVG erfassen, ist ein wichtiges Signal für die Menschen, die hier in Nordrhein-Westfalen mit ihrer Hände Arbeit für unser aller Wohlstand sorgen. Das ist ein wichtiges Signal.

(Beifall von der SPD)

Gleiches gilt übrigens auch für die Stärkung der Jugend- und Auszubildendenvertretung, das Doppelwahlrecht in Jobcentern und Landschaftsverbänden und die Gründung einer Landespersonalrätekonferenz im Hochschulbereich.

Letztlich freue ich mich – das will ich deutlich sagen – auch persönlich, dass wir mit der Einführung des Sanktionsrechtes nunmehr die Möglichkeit haben,

manche Gerichtsentscheidung oder Vereinbarung auch konkret umzusetzen – übrigens ein wichtiger Wunsch der Kolleginnen und Kollegen.

Alles in allem war das ein langer Weg, der, wie heute Morgen der Minister gesagt hat, nicht ressourcenschonend war. Ich würde sagen: Es war eine Riesenarbeit, dieses Gesetz in der Form zu präsentieren, wie es heute in Form von Änderungsanträgen dem Parlament vorliegt.

Das, liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU und FDP, unterscheidet uns wesentlich von Ihnen. Denn Sie haben, mit Ruhrgebietsdeutsch gesprochen, Nägel mit Köppen gemacht, mit keinem geredet und dann das LPVG im Jahr 2007 geschliffen – zum wesentlichen Nachteil. Das war zwar einfacher, aber, wie man 2010 gesehen hat, eben auch nicht erfolgreich. Deshalb sitzen Sie jetzt auf härteren Stühlen, als Sie in den letzten fünf Jahren gesessen haben.

(Beifall von der SPD)

Und bei „nicht erfolgreich“, mein lieber Vorredner, bin ich jetzt auch bei der CDU. Nicht nur, dass Sie 2010 nicht mehr erfolgreich waren, ich hatte mir von Ihnen auch mehr versprochen – nicht von der FDP bei diesem Thema, das gebe ich gerne zu-, aber zum LPVG hatte ich von der CDU nach Ihrem Werben für ein gemeinsames Gesetz mehr erwartet.

Sie haben uns hier im Parlament im Jahr 2007 doch eine Show geliefert. In der Schlussberatung zum LPVG am 19. September 2007 haben Sie eine persönliche Erklärung abgegeben. Ich will gerne noch einmal erinnern, dass es um die Eindämmung der §§ 72 und 73 im LPVG ging. Damals haben die heute noch dem Parlament angehörenden Abgeordneten Post – den haben wir ja gerade gehört –, Klöpper, Kleff, Tenhumberg und Solf – alle fünf – in einer persönlichen Erklärung gesagt: Das ist nicht unser Gesetz, das Schleifen der §§ 72 und 73 geht uns zu weit.

An diese fünf Kolleginnen und Kollegen will ich jetzt gerne appellieren. Wenn Sie dem in unserem Änderungsantrag befindlichen Gesetzentwurf nicht zustimmen können – darauf komme ich gleich noch einmal zurück –, dann mag das so sein. Aber der Antrag der Linken, der muss Ihnen doch gefallen. Denn in dem stehen die §§ 72 und 73, die Ihnen 2007 gefehlt haben. Sie müssten in diesem Fall mal den Linken applaudieren – wenn ich das so sagen darf –,

(Beifall von der SPD und von der LINKEN – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)

wenn Sie das, was Sie hier nach § 46 der Geschäftsordnung vor vier Jahren erklärt haben, ernst meinen würden.

Ich persönlich befürchte aber, Sie werden nur Ihrem eigenen Änderungsantrag zustimmen. Dazu sagen Sie ja zu Recht: Von den 26 Seiten haben Sie 25

Seiten von unserem Regierungsentwurf abgeschrieben. Das wollen Sie doch wohl nicht Gesetzentwurf nennen!

Die einzige Änderung, die Sie vorschlagen, will ich Ihnen gerne nennen: Keine Mitbestimmung bei Umsetzungen, keine Personalversammlung während der regulären Arbeitszeit, kein Initiativrecht des Personalrates. Kein, kein, kein! – Haben Sie eigentlich mal darüber nachgedacht, die Mitbestimmung auszuweiten? Haben Sie Ihren Kollegen von der CdA, die sich noch im April bei der Landesversammlung für mehr Mitbestimmung eingesetzt haben, 2007 vielleicht doch eher etwas vorgespielt? Dann sagen Sie es doch einfach, und die Banane ist geschält. Ich will Ihnen das ganz klar sagen. Sagen Sie den Menschen in diesem Land: Die Mitbestimmung geht uns zu weit, die stört uns nur. – Dann hätten Sie uns 2007 nicht noch ein Spielchen vormachen müssen. Das sage ich Ihnen ganz deutlich.

(Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)

Da es ein sehr umfassender Prozess war, der zu dem LPVG in der jetzigen Version geführt hat, will ich etwas machen, was sonst eher unüblich ist. Ich will auch mal Dank aussprechen, und zwar erstens – und wir haben es nicht nötig, von Gewerkschaften etwas abzuschreiben – ausdrücklich den Einzelgewerkschaften und Dachverbänden, namentlich dem DBB mit Herrn Guntermann, dem DGB mit Herrn MeyerLauber und der größten Einzelgewerkschaft, ver.di, mit Frau Schmidt. Mein ausdrücklicher Dank gilt der guten Zusammenarbeit in den letzten Monaten bei der Frage, welche Mitbestimmungstatbestände wichtig sind und welche nicht. Hier übrigens auch besten Dank für manche Fantastereien, aber auch Ideen, Formulierungen und Konkretisierungen auf der Arbeitsebene an Frau Zinkann und Herrn Herbertz.

Zweitens – etwas, was auch oft genug zu kurz kommt – geht mein ausdrücklicher Dank an die Kolleginnen und Kollegen im Ministerium, die uns bei vielen Formulierungen geholfen haben oder auch bei wesentlichen Änderungsbefehlen, ohne die manches schwieriger wäre.

Drittens – das müsste Ihren Dank auch beflügeln, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU – danke ich den Hunderten von Personalratsmitgliedern, die übrigens teilweise CDU-Mitglieder sind, die uns in den letzten Monaten angeschrieben haben mit Hinweisen für mögliche Änderungen, mit Bitten um Änderungen und dem Hinweis, dass man sich freut, dass eine CDU nicht wieder mit dem Schwanz der FDP wackelt wie in den letzten fünf Jahren. Dank also auch an diese vielen Kolleginnen und Kollegen für deren Aufmunterung!

(Beifall von der SPD)

Und viertens – weil Ihnen das heute Morgen im Innenausschuss so wichtig war – geht ein ausdrücklicher Dank an die Sachverständigen in unserer An

hörung zum LPVG. Denn es ist mitnichten so, dass das, was jetzt im Änderungsantrag ist, irgendetwas Neues wäre. Es ist Bestandteil des DGB

Eckpunktepapieres aus dem Jahr 2009, vor dem Regierungswechsel.

(Zuruf von Manfred Palmen [CDU])

Herr Kollege Palmen, lesen bildet durchaus, das will ich Ihnen deutlich sagen. Alle Forderungen, die jetzt Bestandteil des Änderungsantrages sind, sind Gegenstand der schriftlichen Stellungnahme des DGB in der Anhörung. Wenn Sie so etwas nicht lesen, so etwas nicht nachfragen, im Übrigen auch nur mit einer halben Besetzung in der Anhörung erscheinen, brauchen Sie sich nicht zu wundern, wenn wir eine Anhörung ernst nehmen und nach alter Struck‘scher Manier das Gesetz dieses Parlament nicht so verlässt, wie es hineingekommen ist. Darauf sind wir sehr stolz, weil es wesentlich besser geworden ist.

(Beifall von der SPD, von den GRÜNEN und von der LINKEN)

Als Letztes möchte ich allen, auch Ihnen gerne mitgeben: Wir sind durchaus zufrieden mit dem, was jetzt entstanden ist, aber der öffentliche Dienst wird sich vielen Veränderungen stellen müssen. Wir werden das in den nächsten Jahren erleben. Diese Veränderungen, die sich im öffentlichen Dienst ergeben werden, sind vielleicht noch kein Bestandteil dieses nun abzustimmenden LPVG. Deshalb ist es umso wichtiger, gemeinsam zu schauen: Wie wirkt es in der Praxis? Gibt es Regulierungsbedarf bei den Regelungen, die neu sind oder die wieder eingeführt worden sind?

Ich will das Zukunftsklausel nennen, denn dafür stehen wir Sozialdemokraten jederzeit in allen Bereichen, die wir hier machen. Wir setzen uns dafür ein, dass Nordrhein-Westfalen auch in den nächsten Jahren das bleibt, was es heute Abend werden wird, Mitbestimmungsland Nummer eins. – Besten Dank.

(Beifall von der SPD und von Matthi Bolte [GRÜNE])

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht der Abgeordnete Bolte.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, wir steigen heute ein in die Lösung einer großen gesellschaftlichen Auseinandersetzung. Wir überwinden die Position, die jahrelang von CDU und FDP propagiert wurde, dass Mitbestimmung letztlich nur stört, dass sie überflüssig ist und doch eigentlich nur Geld kostet. Wir lösen diesen Konflikt auf, und zwar im Sinne der Mitbestimmung und damit im Sinne der Beschäftigten.

Die Novellierung des LPVG im Jahr 2007 durch Schwarz-Gelb wurde gegen den entschiedenen Widerstand der Personalräte und der Gewerkschaften und im Übrigen auch der Fraktionen von SPD und Grünen durchgeboxt. Was als Harmonisierung von Landes- und Bundesrecht verkauft worden war, war in Wahrheit ein ungeheuerlicher Rückschritt für die Mitbestimmung und die Demokratie innerhalb unseres öffentlichen Dienstes.

(Manfred Palmen [CDU]: Unsinn!)

Nicht nur das vorliegende Gesetz mit den heute Morgen im Innenausschuss beschlossenen Änderungen zeigt, dass wir es ernst meinen mit fairer Mitbestimmung, mit Offenheit und mit Dialogorientierung. Das zeigt sich auch in der partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit den Vertreterinnen und Vertretern der Beschäftigten im öffentlichen Dienst. Das zeigt sich in dem Verfahren, das wir bisher erleben durften.

Der nun vorliegende Gesetzentwurf und unsere Änderungsanträge beruhen auf einem engen, spannenden, teilweise auch – ehrlich gesagt – anstrengenden Arbeitsprozess mit den Gewerkschaften und dem Innenministerium. Herr Stotko hat das gerade schon skizziert. Wir haben es also geschafft, die Beschäftigten im öffentlichen Dienst nicht einfach vor vollendete Tatsachen zu stellen, sondern wir haben sie beteiligt und intensiv einbezogen.

Für dieses gelungene Verfahren gilt mein großer Dank insbesondere dem Ministerium für Inneres und Kommunales. Ich möchte auch dem Minister persönlich danken. Herr Jäger, dieses Verfahren war richtig und sehr gelungen.

(Beifall von den GRÜNEN und von der SPD)

Meine Damen und Herren, es ist uns in diesem Verfahren gelungen, die Expertise vieler verschiedener Akteure einzubeziehen. Einige Kolleginnen und Kollegen aus den Gewerkschaften habe ich heute Morgen im Innenausschuss gesehen; auf der Tribüne sind noch einige präsent. Ich glaube, das war tatsächlich ein guter Prozess. Das heißt nicht, dass man immer einer Meinung sein muss. Aber dieser Dialog war an dieser Stelle einfach wichtig.

Da wir es geschafft haben, so viel Expertise einzubeziehen, hat mich das Verhalten der Kolleginnen und Kollegen von der CDU heute Morgen im Innenausschuss doch ziemlich überrascht. Sie haben nämlich versucht, uns zu erklären, dass in dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen und in dem Änderungsantrag der Links-Fraktion etwas völlig Neues enthalten sei, eine völlig unerwartete Veränderung am Gesetzentwurf. Ich kann dazu nur empfehlen: Befassen Sie sich ernsthaft mit dem Thema, führen Sie die Gespräche, die wir geführt haben, nutzen Sie die Möglichkeiten, die es in der Anhörung gibt, lesen Sie die Stellungnahmen, dann werden Sie sich in Zukunft auch nicht mehr ärgern, wenn Sie wenige Stunden vor der Schlussabstim

mung feststellen, dass Sie sich nicht ausreichend mit dem neuen LPVG beschäftigt haben. Alles andere – das will ich so offen sagen – klingt für mich nach Verfahrenstricks, um auf den letzten Metern ein neues LPVG noch zu verhindern. Das zeigt mir, dass CDU und FDP aus der Kontroverse des Jahres 2007 nichts gelernt haben.

Meine Damen und Herren, ich möchte nun einige Punkte des neuen LPVG besonders betonen, die ich für erwähnenswert und gelungen, teilweise sogar für innovativ halte.

Zuerst zur prozessbegleitenden Mitbestimmung: Uns hat lange beschäftigt, wie wir das gut ausgestalten können. Wir haben uns über dieses Thema lange ausgetauscht. Ich finde, wir haben es geschafft, einen Weg der Ausgestaltung zu finden, der für beide Seiten verträglich ist. Das war von Anfang an unser Ziel.

Wir führen zweitens Sanktionsrechte für beide Seiten ein. Das war wichtig im Verfahren. So kommen alle zu ihren Rechten.

Wir haben drittens eine größtmögliche Mitbestimmung der Personalräte bei allen Formen der Privatisierung eingeführt. Das gilt auch für Public Private Partnership. Auch das war ein wichtiges Thema in der Debatte.

Viertens räumen wir den Jugend- und Auszubildendenvertretungen zusätzliche Rechte ein. Das freut mich als junger Mensch natürlich ganz besonders.