Sehbehinderte und blinde Menschen werden benachteiligt, denn entsprechende Wahlschablonen können nicht zur Verfügung gestellt werden.
Das mag man akzeptieren und dafür auch Lösungen finden können, aber – zweitens – es wird problematischer, wenn das Wahlergebnis nicht automatisch – das kommt vor – identisch mit dem Wählerwillen ist. So können beispielsweise in Niedersachsen insbesondere bei kleineren Parteien aufgrund der Auszählungsmethode Zufallsergebnisse auftreten, die nicht weit vom Auswürfeln entfernt sind.
Drittens kann Kumulieren und Panaschieren zu einem stärkeren personenbezogenen Wahlkampf führen. Unter Umständen können dabei die Inhalte in den Hintergrund rücken. Oder ist es nicht sogar denkbar, dass sich reiche Kandidaten in den Stadtrat einkaufen, weil sie mehr Geld für einen individuellen Wahlkampf haben? Wenn ja, wäre das kein Fortschritt.
Meine Damen und Herren, ich fasse zusammen: Für Die Linke sind noch einige Fragen offen, sowohl auf der grundsätzlichen Ebene als auch in Details. Wir wollen selbstverständlich Partizipation und Demokratie ausbauen. Doch ob der FDP-Antrag in seiner jetzigen Form das Gelbe vom Ei ist, muss noch im Ausschuss diskutiert werden. Aber im Grundsatz sind wir bei Ihnen.
Das war die Abgeordnete Demirel für die Fraktion Die Linke. – Nun hat für die Landesregierung Herr Minister Jäger das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der FDP-Fraktion zielt darauf ab, das Kommunalwahlrecht in Nordrhein-Westfalen grundsätzlich zu ändern, Abstand zu nehmen von dem bisherigen und bewährten Einstimmenwahlsystem hin zum – orientiert am niedersächsischen Modell mit der Vergabe von bis zu drei Stimmen – Kumulieren und Panaschieren und zum Wegfall von Direktkandidatinnen und Direktkandidaten.
Mit dieser Initiative wird eine Diskussion aufgegriffen, die eine gewisse Tradition hier im Landtag hat. Herr Engel, Sie erinnern sich: 2008 ist auf Initiative von „Mehr Demokratie e.V.“ diese Diskussion im Landtag sehr intensiv geführt worden. Der Landtag von Nordrhein-Westfalen wollte dem Anliegen des Verabschiedens vom Einstimmensystem zur damaligen Zeit nicht folgen.
Hinzuzufügen ist – darauf hat Herr Körfges bereits hingewiesen –, dass auch im Jahr 2007 die Fraktionen von CDU und FPD das Modell aus Niedersachen mit Kumulieren und Panaschieren ganz offensichtlich nicht aufgreifen wollten oder konnten, als sie noch in der Regierungsverantwortung waren. Das war damals richtig und ist, meine Damen und Herren, auch heute richtig, insbesondere vor dem Hintergrund, dass festzustellen ist, dass in denjenigen Ländern, in denen Kumulieren und Panaschieren eingeführt wurden, nur die Hälfte, in Großstädten manchmal sogar nur 40 % von der Möglichkeit des Kumulierens und Panaschierens Gebrauch machen und der Rest der Wählerinnen und Wähler die vorgelegte Liste ankreuzt und unverändert lässt.
Meine Damen und Herren, das mag unterschiedliche Ursachen haben. Eine Ursache ist sicherlich der mangelnde Bekanntheitsgrad von Kandidatinnen und Kandidaten, was ein tatsächliches Auswahlverfahren nicht möglich macht. Das mag auch daran liegen – auch das ist bereits angesprochen worden –, dass es in Hessen Stimmzettel gibt, die inzwischen eine Größe von 1,5 m² haben. Bei der Wahl in Bremen, wo erstmalig kumuliert und panaschiert wurde, haben wir feststellen müssen, dass es keinen wirklichen demokratischen Zugewinn gegeben hat. Im Gegenteil: Die Wahlbeteiligung ist noch einmal gesunken.
Ich möchte vieles nicht wiederholen, aber einen Artikel vom 24. Februar dieses Jahres zitieren, der aus Anlass dieses Wahlergebnisses zustande gekommen ist. Mit Erlaubnis der Präsidentin zitiere ich: „Nichts fürs Volk – Das neue Abstimmungsverfahren in Hamburg begünstigt gebildete Wähler.“ In diesem Artikel wird festgestellt, dass sinkende Wahlbeteiligung eine „hässliche Besonderheit“ habe. Ich zitiere weiter:
„sinkt offenbar am schnellsten in den Wohnquartieren der Hartz-IV-Empfänger, der Immigranten und der Geringgebildeten, unter denen die Lektüre der umfänglichen Gebrauchsanweisung fürs neue Wahlrecht vielen schwergefallen sein dürfte.“
das sich bewährt hat, das die Menschen verstehen, das sie wollen, das es ermöglicht, dass jemand direkt vor Ort von den Bürgerinnen und Bürgern in seinem Wahlkreis aufgrund von Fähigkeiten, Qualifikation und Bekanntheitsgrad gewählt wird und nicht aus arithmetischen Besonderheiten eines unübersichtlichen Wahlsystems, das nur Einzelne begünstigt. Deshalb lehnt die Landesregierung – Herr Engel, das wird Sie nicht wundern – diesen Antrag ab. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Minister Jäger. – Meine sehr verehrten Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen zu diesem Tagesordnungspunkt nicht vor, sodass wir am Schluss der Beratung sind.
Wir kommen zur Abstimmung über die Überweisungsempfehlung des Ältestenrates, den Antrag Drucksache 15/2081 in den Ausschuss für Kommunalpolitik zu überweisen. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll dort in öffentlicher Sitzung erfolgen. Gibt es hierzu Enthaltungen oder Gegenstimmen? – Das ist nicht der Fall. Dann stelle ich die Zustimmung aller Fraktionen zu dieser Überweisungsempfehlung fest.
Ich eröffne die Beratung und erteile zunächst für die Fraktion der CDU dem Abgeordneten Preuß das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Mitbestimmungsrechte sind im Jahr 2007 deutlich eingeschränkt worden. Das hat vielen von uns in der Fraktion – das darf man so sagen – durchaus wehgetan. Es gehört aber auch zur Wahrheit, dass im Jahr 2007 mit der Reform des LPVG die individuellen Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gestärkt worden sind. Auch das ist ein Wert an sich. Auch wurde das Beteiligungsverfahren vereinfacht und
beschleunigt. Im Übrigen standen die Änderungen aus dem Jahr 2007 im Kontext mit dem enormen Reformbedarf, gekennzeichnet durch die Herausforderung einer Verwaltungsstrukturreform, aber eben auch im Kontext mit der Verbesserung der Leistungsfähigkeit des öffentlichen Dienstes.
Genauso wenig wie die Mitbestimmung im Jahre 2007 abgeschafft worden ist, wird sie heute mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung wieder eingeführt. Sie ist und bleibt nämlich nach wie vor Bestandteil der sozialen Marktwirtschaft, weil sie Teilhabe an den Gestaltungsprozessen im Arbeitsleben vermittelt und Schutz denjenigen bietet, die Beratung und Unterstützung bei der Wahrnehmung ihrer Arbeitnehmerinteressen benötigen. Es gibt keinen Hinweis darauf, dass die Mitbestimmung in den letzten Jahren im öffentlichen Dienst in NordrheinWestfalen nicht funktioniert habe.
So bekennt sich die CDU nicht nur zur Mitbestimmung, sondern sie ist auch in ihrer Geschlossenheit ohne Frage die Partei der Mitbestimmung.
Es geht natürlich immer auch darum, die Rahmenbedingungen festzulegen, in denen Mitbestimmung stattfindet, in denen sichergestellt ist, dass das Gewaltenteilungsprinzip zur Geltung kommt und die Exekutive über Mitbestimmung nicht verhindern kann, was das Parlament beschlossen hat.
Meine Damen und Herren, wir legen Ihnen einen eigenen Gesetzentwurf in Form eines Änderungsantrages vor. Er entspricht im Wesentlichen dem Gesetzentwurf der Landesregierung. Das ist auch so weit okay. Heute Morgen in der Sondersitzung des Innenausschusses ist uns vorgeworfen worden, mit der Vorlage eines eigenen Gesetzentwurfs lediglich einen Grund gesucht zu haben, den Gesetzentwurf der Landesregierung ablehnen zu können.
Das ist, sehr geehrter Herr Kollege Körfges – ich darf Sie ansprechen –, die genaue Verkehrung der Tatsachen. Sie legen doch massive Änderungen vor, die in Teilbereichen grundlegend von dem Gesetzentwurf Ihrer eigenen Regierung abweichen und damit – das darf ich vermuten – bewusst einen Konsens mit uns verhindern. Denn lange vor Einbringung dieses Gesetzentwurfs haben wir als CDU-Fraktion im Plenum bei Debatten um das LPVG klar gesagt, dass wir bereit sind, Änderungen mitzutragen, insbesondere Mitbestimmungstatbestände, die 2007 gestrichen worden waren, wieder einzuführen. Die Landesregierung hat dann einen Gesetzentwurf vorgelegt, der, wie gesagt, im Wesentlichen von uns mitgetragen werden konnte, wobei Einzelheiten in unserer Fraktion auch kontrovers diskutiert worden sind.
Es gab einen ganz wesentlichen Punkt, und das war die Umsetzung, der offensichtlich nicht konsensfähig war, der aber für die kommunale Familie eine ganz entscheidende, elementare Bedeutung hat. Es ist einfach arbeitsrechtlicher Standard, gewissermaßen die Kardinalpflicht eines Beschäftigten im öffentlichen Dienst, bei seinem Arbeitgeber seine arbeitsrechtlichen oder dienstrechtlichen Verpflichtungen innerhalb einer Behörde und eines Dienstortes überall dort zu verrichten, wo er nach seinem Können und seinen Fähigkeiten gebraucht wird. Eine Einigung wäre – das ist meine persönliche Einschätzung – durchaus möglich gewesen. Aber ich bin davon überzeugt, dass diese Einigung nicht gewollt war.
Sie haben einen Änderungsantrag vorgelegt, der weit über das hinausgeht, was Gegenstand des LPVG vor 2007 war. Und, schlimmer noch, über diese Punkte wurde gar nicht beraten. Wir wissen nicht, welche Auswirkungen die Ausdehnung des Beschäftigtenbegriffs um wissenschaftliche Mitarbeiter auf die Hochschulen hat. Wir wissen nicht, wie Mitbestimmung in den Fällen funktionieren soll, in denen die Verwaltungen Mitarbeiter beschäftigen, die nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz eingesetzt sind. Das hätte man im Rahmen der Ausschussberatungen klären müssen, was nicht möglich war, weil der Antrag kurzfristig vorgelegt wurde.
Das ist ein schwerwiegender Mangel des Gesetzgebungsverfahrens. Dies wiegt umso schwerer, weil dem Änderungsantrag keine eigenen Überlegungen zugrunde liegen. Es ist nämlich klar nachzuweisen, dass der Antrag schlichtweg vom DGB vorgeschrieben wurde.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dies ist wahrlich ein historischer Tag: Vor fast genau 35 Jahren, am 1. Juli 1976, hat die Sozialdemokratie für das Mitbestimmungsgesetz gesorgt. Und heute werden wir in Nordrhein-Westfalen das Land wieder zu dem machen, was es bis in dieses Jahrtausend hinein war, nämlich das Mitbestimmungsland Nummer eins, Herr Kollege Palmen.
Herr Kollege Palmen, ich bin froh, dass Sie weder als Staatssekretär noch als Abgeordneter daran etwas ändern werden. Das will ich Ihnen einmal ganz deutlich sagen.