Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir haben im Grundgesetz eine Schuldenbremse verankert, die dazu führt, dass die Bundesländer ab dem Jahr 2020 mit einer zusätzlichen Verschuldung auskom
men müssen, die bei null liegt. Wenn man ernsthaft und nicht mit Kosmetik an diese Frage herangeht, dann muss man sich damit beschäftigen, wie eine Finanzplanung von heute bis zum Jahr 2020 aussieht. Diese Finanzplanung kann in Richtung Schuldenbremse nur dann Erfolg versprechen, wenn sie vier Säulen berücksichtigt.
Erste Säule – da haben Herr Petersen, Frau Freimuth und alle anderen völlig recht –: Wir müssen die Aufgaben des Landes auf ihren Sinn und Gehalt und auf die Effizienz ihrer Umsetzung überprüfen und die Einsparungen, die an diesen Stellen möglich sind, auch realisieren.
Zweite Säule – auch da haben Sie recht, Herr Petersen –: Wachstum und damit auch Wachstum der Steuereinnahmen sind der zweite Stabilisierungsfaktor. Dann bitte ich aber zu bedenken, dass die daraus entstehenden Steuereinnahmen nicht für Steuergeschenke auf Pump verwendet werden dürfen, sondern zur Konsolidierung eingesetzt werden müssen.
Die dritte Säule ist, dass wir wirklich mal darangehen müssen, die Einsparungen zu beziffern, die sich daraus ergeben, dass wir heute in die richtigen Felder „Bildung“, „Betreuung“ investieren und damit Haushalte der Zukunft entlasten.
Dann bleibt immer noch eine vierte Säule. Und diese Säule heißt: Wir müssen auch sehen, wo wir die Einnahmen, die das Land generieren kann, stärken können. Das kann zum einen dadurch geschehen, dass wir die Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden auf eine anständige Basis stellen. Das müssen wir tun. Wir müssen zusätzlich zu diesen Bemühungen aber auch überlegen: Wo gibt es Landessteuern, über die das Land befindet? Auch die müssen zu dieser Konsolidierung beitragen.
Ich habe – da haben Sie recht – in der damaligen Fragestunde gesagt, dass die Landesregierung zu jener Zeit keine Pläne hatte, eine Vorlage zu erstellen und die Grunderwerbsteuer zu erhöhen. Hier ist heute schon eine Menge spekuliert worden. Man kann auch spekulieren, ob diese Diskussion nicht in den Fraktionen, die anschließend Anträge gestellt haben, zu ebendieser Überlegung geführt hat: An welchen Stellen gibt es denn Möglichkeiten, die vier Säulen zu stärken, die ich eben angesprochen habe?
Tatsache ist, dass wir jetzt einen Gesetzentwurf haben, der eine Säule stärkt. Sie sagen: Wachstum ist viel wichtiger. – Natürlich ist Wachstum noch wichtiger. Aber wir reden hier immerhin über einen Betrag, der zwischen 400 Millionen und 450 Millionen € liegt, den wir zur Konsolidierung des Landeshaushalts beitragen können.
Ich gebe zu, dass es mir als Finanzminister nicht ganz leichtgefallen ist, dabei einzugestehen, dass, wenn ein solcher Gesetzesvorschlag umgesetzt wird, die Kommunen in einer Größenordnung an der Grunderwerbsteuer beteiligt werden, in der sie noch nie beteiligt worden sind. Bislang waren immer 2 % in der Verbundmasse. Durch die 4/7-Regelung, die auch auf die 5 % angewandt gilt, werden etwa 3 % in die Verbundmasse kommen.
Frau Freimuth, ich habe das eben mal ausgerechnet: Ein junges Paar, eine junge Familie, die 250.000 € für ein Haus anlegen wollen und sich das Geld zum Beispiel zu 4 % plus 1 % Tilgung beschaffen, müssen mit ungefähr 1.100 bis 1.150 € monatlicher Belastung rechnen. Das, worüber wir jetzt reden, wenn die 4.000 € zusätzlich kämen, würde 15 € mehr Belastung bedeuten. Wir reden über zusätzliche 1,5 %. Und wir reden über die Gegenleistung, die auf der anderen Seite in diesem Landeshaushalt auch erbracht wird, weil etwas für junge Familien, für Eltern, für Betreuung und Bildung getan wird. Ich glaube, das ist in der Gesamtsicht eine runde Sache. Und deshalb ist das, was hier zur Abstimmung steht, auch die Position der Landesregierung.
Vielen Dank, Herr Minister. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor, sodass ich die Beratung schließe.
Bevor wir zur Abstimmung kommen, möchte ich mich bei Herrn Dr. Petersen entschuldigen und für das Protokoll klarstellen, dass ich eben irrtümlich einen falschen Namen genannt habe, als ich mich nach Ihrem Redebeitrag bedankt habe. Selbstverständlich war es der Kollege Petersen, der gesprochen hat. Ich glaube, außer mir selbst hat es aber gar keiner gemerkt.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 15/1924 – Neudruck – an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend –, an den Ausschuss für Wirtschaft, Mittelstand und Energie sowie an den Ausschuss für Bauen, Wohnen und Verkehr – mitberatend. Wer möchte dem zustimmen? – Die Fraktionen im Haus. Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Keine. Dann wird so verfahren und der Gesetzentwurf überwiesen. – Ich schließe den Tagesordnungspunkt 11.
Entgegen dem Ausdruck in der Tagesordnung haben sich die Fraktionen zwischenzeitlich auch hier darauf verständigt, diesen Antrag heute nicht zu diskutieren, sondern zu überweisen und erst nach Vorlage der Beschlussempfehlung des Fachausschusses im Plenum zu diskutieren und abzustimmen.
Wir kommen deshalb sofort zur Abstimmung über die Überweisung des Antrages Drucksache 15/1907 – Neudruck – an den Innenausschuss. Beratung und Abstimmung erfolgen, wie vorgetragen, nach Vorlage der Beschlussempfehlung. Ist jemand dagegen? – Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Dann wird so verfahren und der Antrag überwiesen. – Ich schließe Tagesordnungs
Zur Einbringung des Gesetzentwurfes erteile ich für die Landesregierung Herrn Minister Voigtsberger das Wort. Herr Minister.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich habe eben festgestellt: Ich bin heute Abend der letzte Redner und will das natürlich nutzen, um Ihnen das vielleicht etwas ausführlicher darzulegen als vorher geplant. Aber ich glaube, es wird sich noch im Rahmen halten.
Meine Damen und Herren, die Förderschwerpunkte des Gesetzentwurfes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum sind im Koalitionsvertrag vereinbarte Nachfolgeregelungen zur früheren Zweckentfremdungsverordnung und zur Überlassungsverordnung. Auf der Grundlage neuen Satzungsrechts werden ein kommunaler Genehmigungsvorbehalt bei Zweckentfremdungen von Wohnraum sowie Mieterbennennungsrechte durch Kommunen eingeführt.
Zur Zweckentfremdung. Das Zweckentfremdungsverbot soll verhindern, dass Mietwohnungen in gewerbliche Räume umgewandelt werden, abgerissen werden oder gar leer stehen, und das über viele
Jahre. Deshalb wollen wir den NRW-Kommunen die Möglichkeit geben, nach eigenem Ermessen zu entscheiden, ob und in welchen Bereichen eine Zweckentfremdung von Wohnungen nur mit Genehmigung zulässig ist. Das Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum wird vor diesem Hintergrund um eine Satzungsermächtigung für Kommunen zur Regelung eines Zweckentfremdungsverbotes ergänzt. Dies eröffnet den Gemeinden die Möglichkeit, die Regelungen der von der Vorgängerregierung Ende des Jahres 2006 aufgegebenen Zweckentfremdungsverordnung auf lokaler Ebene wieder einzuführen.
Zum Benennungsrecht. Hierbei sollen die Gemeinden künftig wieder das Recht haben, bei Sozialwohnungen dem Vermieter mindestens drei Wohnungssuchende zur Auswahl vorzuschlagen. Auch hier setzt die Landesregierung bewusst auf lokale Regelungen per Satzung. Die Ausschöpfung der Satzungsermächtigung bietet die Möglichkeit,
Haushalte mit Zugangsschwierigkeiten zu den örtlichen Wohnungsmärkten bei der Versorgung mit gefördertem preiswertem Wohnraum gezielt zu unterstützen. Damit kann ebenfalls ein Beitrag zur Senkung der kommunalen Wohnkostenbeiträge für Leistungsbezieher geleistet werden.
Ich weise darauf hin, dass die kommunalen Spitzenverbände in der Anhörung zu den Satzungsermächtigungen dies ausdrücklich begrüßt haben. Auch die Verbände der Wohnungswirtschaft haben positiv angemerkt, dass die Kommunen bei Bedarf vom Satzungsrecht Gebrauch machen werden. Beide Satzungsermächtigungen erweitern die Möglichkeiten von Städten und Gemeinden.
Meine Damen und Herren, daneben möchte ich zwei Anpassungen hervorheben, die sich aus der bisherigen Anwendung des Gesetzes in der Praxis als regelungsbedürftig erwiesen haben.
Erstens. Bisher wird im Rahmen der Einkommensprüfung junger Ehepaare als Äquivalent für die Kosten der Gründung eines ersten gemeinsamen Haushaltes ein Freibetrag von 4.000 € gewährt. Zur Vermeidung von möglichen Diskriminierungen soll dieser künftig bei Vorliegen gleicher Voraussetzungen auch auf eingetragene Lebenspartnerschaften nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz übertragen werden.
Zweitens. Die von der Vorgängerregierung eingeführte antragsunabhängige und damit zwingende Freistellung aus überwiegendem öffentlichen Interesse in Gemeindegebieten, die durch soziale Missstände benachteiligt sind oder einen besonderen Entwicklungsbedarf aufweisen, hat sich in der Praxis nicht bewährt. Die zwingende Regelung wirkte gelegentlich kontraproduktiv.
Meine Damen und Herren, auf die Diskussionen im federführenden Ausschuss freue ich mich. Ich habe gehört, es wird noch einmal eine Anhörung geben. Auf diese bin auch ich gespannt. – Ich danke für die Aufmerksamkeit und wünsche Ihnen noch einen schönen Abend.
Vielen Dank, Herr Minister. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, eine weitere Beratung ist nicht vorgesehen, sodass wir gleich zur Abstimmung kommen.
Hier empfiehlt uns der Ältestenrat die Überweisung des Gesetzentwurfes Drucksache 15/1876 an den Ausschuss für Bauen, Wohnen und Verkehr – federführend – sowie an den Ausschuss für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie. Möchte jemand dagegen stimmen? – Möchte sich jemand enthalten? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Gesetzentwurf so überwiesen.