Protocol of the Session on May 18, 2011

Eine zweite Rüge geht an den Abgeordneten Armin Laschet. Ich muss auch dem Abgeordneten Laschet eine Rüge aussprechen. Herr Laschet von der CDU-Fraktion hat sich in der 33. Plenarsitzung am 15. April 2011 mit einem Zwischenruf unparlamentarisch verhalten. Das in der Sitzung zugerufene Wort werde ich nicht wiederholen. Herr Kollege, Sie werden für diese Äußerung gerügt.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich rufe nun den nächsten Tagesordnungspunkt auf:

16 Arbeitnehmerfreizügigkeit sozial gestalten

Antrag der Fraktion DIE LINKE Drucksache 15/1908

Ich eröffne die Beratung und gebe das Wort für die Fraktion Die Linke Herrn Abgeordneten Zimmermann.

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es ist spät, und wir haben abgesprochen, etwas abzukürzen. Es geht um die Aufhebung der Arbeitnehmerfreizügigkeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus osteuropäischen Ländern. Wir halten diesen Schritt für sehr richtig und wichtig. Er darf nicht bedeuten, dass diese Freizügigkeit nun dazu führt, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – deutsche und sogenannte ausländische – gegeneinander ausgespielt werden.

Es gibt – das wissen wir alle in diesem Saal hier – eine ganze Reihe von Unternehmen, die Menschen aus dem Ausland unter unwürdigen Bedingungen in Deutschland für sich arbeiten lassen. Das muss verhindert werden. Es ist nämlich nichts anderes als eine neue Form der Sklaverei.

Diese Menschen brauchen vor allen Dingen ein flächendeckendes Beratungsnetz. Sie müssen unserer Auffassung nach in ihrer Heimatsprache über ihre Rechte aufgeklärt werden, und sie dürfen nicht der Willkür skrupelloser Unternehmer überlassen werden. Wir müssen sicherstellen, dass sie hier nicht ausgenutzt werden, sondern ein menschenwürdiges Leben führen und unter menschenwürdigen Bedingungen arbeiten können. Zu diesem Zweck halten wir es für notwendig, dass soziale Mindeststandards eingehalten werden. Ich führe folgende – wir können das dann im Ausschuss weiter beraten und vertiefen – auf: Wir brauchen einen gesetzlichen Mindestlohn von mindestens 10 € auch für diese Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Wir brauchen ihn für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

(Beifall von der LINKEN)

Vor allen Dingen müssen wir darauf hinwirken, dass Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer mit festangestellten Beschäftigten gleichgestellt werden. Das ist der zweite Punkt.

(Beifall von der LINKEN)

Der dritte Punkt ist, dass wir natürlich der Auffassung sind, dass Leiharbeit perspektivisch gesehen überhaupt vollständig abgeschafft werden sollte.

(Beifall von der LINKEN)

Wie gesagt, verehrte Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns das im Ausschuss konkret diskutieren und beraten. Es soll über die Überweisung an den Ausschuss abgestimmt werden.

(Beifall von der LINKEN)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Zimmermann. – Für die CDU-Fraktion spricht Frau Abgeordnete van Dinther.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wie gut ist es, dass zur richtigen Zeit das Richtige beschlossen wurde. Auch wenn es damals so war, dass die Arbeitnehmerfreizügigkeit doch bei manch einem Angst hervorgerufen hat. Jetzt ist es so, dass unser Arbeitsmarkt in Deutschland Gott sei Dank so aufnahmefähig ist wie ein Schwamm. Das ist ein Zitat unserer Bundesministerin Ursula von der Leyen. Die Zahl der offenen Stellen steigt. Wir rechnen damit, dass im Jahr hunderttausend Menschen zu uns kommen. Allerdings sind 580.000 Menschen aus den betroffenen Ländern schon bei uns. Das alles sind

junge, gut qualifizierte Leute, die unserem Arbeitsmarkt gutgetan haben. Sie werden ihm auch in Zukunft guttun. Deshalb werden wir sie willkommen heißen.

Wir lehnen den Antrag der Linken ab, weil wir – erstens – die Notwendigkeit für die dort formulierten Forderungen momentan nicht sehen. Denn die umfangreichen Schutzvorschriften, die Schutzrechte, die es für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland gibt, gelten selbstverständlich auch für die, die jetzt noch zu uns kommen werden.

Zweitens. Die Tarifpartner haben inzwischen in vielen Branchen umfangreiche Mindestlöhne vereinbart. Das ist nach unserer Auffassung auch deren Sache, das weiter zu tun.

Drittens. Mit den Gewerkschaften, der Bundesanstalt für Arbeit, den Kommunen und den Kammern gibt es hier in Nordrhein-Westfalen ein umfangreiches Beratungssystem. Wir haben, glaube ich, keinen Mangel an zusätzlicher Beratung. Die vielen Menschen, die aus diesen Ländern hier schon arbeiten, sind ja bisher auch gut zurechtgekommen.

Die gerade genannten Institutionen sind auf die neuen Regeln durchaus gut vorbereitet; denn diese sind ja lange genug in der Diskussion. Deshalb brauchen wir da auch keine zusätzlichen Gutachten. Sie können sich seitenweise Stellungnahmen und Gutachten dazu aus dem Internet ausdrucken. Dafür müssen wir kein zusätzliches Steuergeld aufbringen.

Ich bin mit der CDU der Auffassung, dass wir das tun sollten, was dringend nötig ist. Das braucht man gar nicht in Gesetzestexte zu fassen. Wir müssen endlich eine aufnehmende Gesellschaft werden. Wir müssen eine andere Willkommenskultur einführen. Das wird den zuwandernden Menschen am meisten helfen. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Frau van Dinther. – Für die SPD spricht der Abgeordnete Bischoff.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir als Sozialdemokraten halten das angesprochene Thema für ausgesprochen wichtig. Wir haben ja auch bereits im Ausschuss auf Vorschlag des Ministers vereinbart, dass wir das Thema „Arbeitnehmerfreizügigkeit“ regelmäßig analysieren und begleiten wollen.

Ich finde den Antrag in der Analyse in vielen Teilen schlüssig. Da unterscheide ich mich deutlich von der Auffassung von Frau van Dinther. Beim Mindestlohn, bei der Notwendigkeit von Allgemeinverbindlichkeitserklärungen, bei der Begrenzung der Leiharbeit – gleicher Lohn für gleiche Arbeit – unter

stütze ich die Analyse der Linkspartei. Wir tun das als Sozialdemokraten übrigens nicht erst seit heute, sondern durchaus schon länger.

Von den Forderungen ist manches überholt. Sie fordern Bundesratsinitiativen zum Thema „Mindestlohn“, zum Thema „Leiharbeit“. Die sind gerade erst erfolgt. Die Landesregierung war damit im Bundesrat. Das Schlimme ist, dass entsprechende Bundesratsinitiativen im März und im Februar an den Mehrheiten der B-Länder gescheitert sind. Das sollten wir gemeinsam anprangern. Das ist der Skandal in meinen Augen. Es ist allerdings, glaube ich, nicht sinnvoll, dass wir nächsten Monat wieder dieselbe Bundesratsinitiative machen. Das halte ich für erledigt.

Bei der Forderung nach einer Studie gehen wir anders vor. Wir wollen analysieren. Wir wollen im Ausschuss die Entwicklung begleiten, dies auch im Netzwerk mit Gewerkschaften, mit Arbeitsagenturen, mit anderen Akteuren. Wir wollen also sehen, wie sich die Arbeitnehmerfreizügigkeit entwickelt, und dann über Konsequenzen nachdenken.

Herr Zimmermann, ich glaube auch nicht, dass es eine Studie sein wird. Ich nehme stark an, dass es ganz viele Studien geben wird, allerdings noch nicht am 18. Mai. Die Situation ist ja erst am 1. Mai in Kraft eingetreten. Wir müssen vielmehr andere Dinge entwickeln, um dem entgegenzutreten.

Zur Forderung nach Beratungsstellen kann ich sagen: Siehe oben. Auch da wollen wir analysieren – übrigens auch das Netzwerk an Beratungsstellen, das es bereits gibt – und dann überlegen, ob nicht andere Beratungsstellen die Aufgabe, die Sie ansprechen, mit übernehmen können.

Insofern denke ich, dass wir eine interessante Diskussion im Ausschuss bekommen. Natürlich stimmen wir der Überweisung zu. Ich hatte das gerade schon angedeutet. Das kann man sicherlich parallel auch zu dem verhandeln, was wir eh vorhaben, nämlich die mutmaßlichen Verwerfungen durch die Arbeitnehmerfreizügigkeit zu beobachten. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Frau Abgeordnete Maaßen.

Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der Linksfraktion zur Arbeitnehmerfreizügigkeit ist aus unserer Sicht zu schnell und zu kurz gesprungen: zu schnell, weil der Bedarf für eine unverzüglich und flächendeckend einzurichtende Beratungsstruktur für Arbeitskräfte nach nur knapp 14 Tagen nach Eintreten der Arbeitnehmerfreizügigkeit nicht zu erkennen ist, und zu kurz, weil wir nicht nur zu einem

flächendeckenden Mindestlohn und einer Regulierung der Leiharbeit kommen müssen, sondern auch zu einer Willkommenskultur, die auch die sozialrechtlichen Leitplanken hierzu schafft. Zu dieser Willkommenskultur gehören eine aufenthaltsrechtliche Perspektive, attraktive Einbürgerungsmöglichkeiten und eine gute Unterstützung der Familienangehörigen.

Wir begrüßen das Ende der siebenjährigen Übergangsfrist. Wir hätten uns dies aber schon viel früher gewünscht.

Um Lohndumping zu verhindern und faire Arbeitsbedingungen für deutsche wie ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sicherzustellen, brauchen wir einen gesetzlichen Mindestlohn, eine konsequente Umsetzung des Prinzips „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort“ und eine bessere Anerkennung von Abschlüssen und Qualifikationen ausländischer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Hier liegen wir mit der Ansicht der Linken nicht konträr.

Was wir derzeit jedoch noch nicht erkennen bzw. nachvollziehen können, sind der Bedarf an flächendeckenden Beratungsstellen und der Wunsch nach einer Studie hinsichtlich der Auswirkungen auf dem Arbeitsmarkt in Nordrhein-Westfalen. Lassen Sie uns doch erst einmal abwarten, ob der große Run auf unser Land überhaupt eintritt, und schauen, ob es Verbesserungsbedarfe oder Handlungsoptionen gibt.

Wir stimmen der Überweisung zu und diskutieren dann im Ausschuss. – Danke schön.

(Beifall von den GRÜNEN und von der SPD)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Maaßen. – Für die FDP spricht Herr Dr. Romberg.

Herr Präsident! Liebe Kollegen! Über die Arbeitnehmerfreizügigkeit haben wir in diesem Haus schon viele Monate, wenn nicht sogar Jahre gesprochen, auch schon ohne die Linke-Fraktion. Ich bin froh, dass die großen Befürchtungen, die vor Jahren hier noch geäußert wurden, leiser geworden sind.

Auch wir sehen hauptsächlich Chancen in dieser erweiterten Union: eben nicht mehr reine Waren-, Kapital- und Dienstleistungsfreiheit, sondern eben auch Arbeitnehmerfreizügigkeit. Wir haben einen massiven Fachkräftemangel. Dann muss man einfach auch die Chancen und darf nicht hauptsächlich die Risiken sehen.

Auch Minister Schneider hat sich ein bisschen gewandelt. In der letzten Ausschusssitzung war die Sorge nicht mehr ganz so groß. Das war in den Monaten vorher nach meinen Empfinden deutlich anders.

Am 1. Mai 2011 hat sich gefühlt aber doch gar nicht so viel getan.

Ein riesiges Beratungsnetz mit Finanzierung ist aus unserer Sicht sicher nicht notwendig – ebenso wenig wie eine neue, zusätzliche Studie. Sie sagen selbst, dass Brandenburg eine solche Studie in Auftrag gegeben hat. Auch dort sollte man die Entwicklungen zunächst abwarten.

Zum Thema „Mindestlohn“ müssen wir uns hier, glaube ich, nicht mehr austauschen.

Deshalb lehnen wir den Antrag inhaltlich ab, stimmen der Überweisung aber natürlich zu.

(Beifall von der FDP)