Protocol of the Session on May 18, 2011

Wir werden das Ganze, da Sie es einmal so beantragt haben, sowieso noch lang und breit im Ausschuss diskutieren.

(Heiterkeit von der SPD)

Deshalb will ich mich kurz fassen. Außer den Fachpolitikerinnen und Fachpolitikern interessiert das hier sowieso niemanden, und wir müssen außerdem Zeit sparen.

(Beifall von der LINKEN und von der SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin Böth. – Für die Landesregierung spricht jetzt Frau Ministerin Schulze.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! „Keine Angst vor Transparenz und Vergleichbarkeit“ – hinter diesen Titel Ihres Antrages setze ich gerne ein Ausrufezeichen. Natürlich hat die Landesregierung ein hohes Interesse daran, die Ziele ihrer Wissenschafts- und Forschungspolitik sowie ihre Erfolge darzustellen. Wir werden das in absehbarer Zeit auch tun und tun es auch schon jetzt. Wir tun das aber in anderer Form, denn unser Verständnis von Fortschritt und Innovation ist ein anderes als das Ihre.

Wir beschränken uns nicht darauf, zu fragen: Was ist neu, und was kann man damit verdienen? Wir fragen weiter: Was kann man damit erreichen, und was hat die Gesellschaft davon? Bereits in der Antwort auf die Kleine Anfrage zum selben Thema habe ich im März darauf hingewiesen, dass die Landesregierung einen anderen Politikansatz als die Opposition verfolgt. Sie müssen sich daran gewöhnen, dass sich mit einem Regierungswechsel auch etwas verändert.

Sie haben einen Wachstums- und Fortschrittsbegriff, der sich im Wesentlichen am Wachstum, am Bruttoinlandsprodukt und damit an der Quantität orientiert. Sie haben das in Ihrer Regierungszeit seit 2006 in den Innovationsberichten auf vielen hundert Seiten in Darstellungen einzelner Innovationsindikatoren dokumentiert.

Die neue Landesregierung hat jedoch eine andere Vorstellung von Wachstum und Fortschritt. Wir lehnen uns an den erweiterten Innovationsbegriff der EU an. Wir setzen eben nicht nur auf die technologische Umsetzung von wissenschaftlichen Erkenntnissen und Ideen in marktgängige Produkte. Wir setzen auf neue Verfahren und Lösungen, die alle gesellschaftlichen Bereiche umfassen, die Wechselwirkungen einbeziehen und forcieren, die nicht nur Produkte, sondern vor allem auch den gesellschaftlichen Mehrwert mit einbeziehen und die den Menschen in den Mittelpunkt der Politik stellen.

Deshalb ist es notwendig, die Innovationskraft des Landes auch mit einer qualitativen Analyse voranzubringen. Gesellschaftliches Wohlergehen und gesellschaftlicher Wohlstand werden heute nicht mehr allein von Wirtschaftsprozessen bestimmt. Auf der Bundesebene sind wir uns da übrigens sehr einig. Die Enquetekommission, die sich mit genau dieser Frage auseinandersetzt, hat eine breite Basis.

Wir verfolgen einen integrierten Ansatz, zum Beispiel eine Neuausrichtung der Clusterpolitik, die schon jetzt sehr deutlich sichtbar wird. Dieser Ansatz lässt sich nicht mit einer Aufzählung von Einzeldaten darstellen und bewerten, und deshalb

werden wir den Innovationsbericht, wie er dem Landtag in den letzten vier Jahren erstattet wurde, in dieser Form nicht weiterführen.

Um zu einer qualitativen Weiterentwicklung in NRW zu kommen, brauchen wir Erkenntnisprozesse. Mit einem beständigen Zwang zur Evaluation und Anhäufung von Kennzahlen kommen wir da wirklich nicht weiter. Das hat die Abgeordnete Frau PreußBuchholz gerade schon dargestellt.

Wir müssen Wechselwirkungen und deren Folgen viel stärker berücksichtigen, denn die Zahl von Patentanmeldungen allein sagt nichts über die Kreativität einer Gesellschaft aus. Ausschlaggebend muss bei der Antwort auf diese Frage doch sein, was die Patente für die Gesellschaft der Zukunft erreichen können. Auf diese Fragen kann der Innovationsbericht in der bisherigen Form keine Antworten geben, und er kann auch keine konkreten Maßnahmen liefern.

Meine Herren von der Opposition, Sie vergraben sich gerne in die Berichte der Vergangenheit. Dass Sie deshalb das eine oder andere, was aktuell geschieht, nicht mitbekommen, kann ich gut verstehen. Aber Sie schauen doch auch sonst gerne auf meine Facebook-Seite oder lesen Zeitungen: Schauen Sie doch einmal genau hin, was wir schon alles auf den Weg gebracht haben und wo wir als Landesregierung überall begleitend dabei sind.

Schauen Sie sich zum Beispiel das Cluster CleanTechNRW an, in dem sich über 100 Firmen engagieren, um gemeinsam etwas zu erreichen. Das ist ein fantastisches Beispiel dafür, wie man Innovation voranbringen kann.

Einen Hinweis kann ich mir nicht verkneifen. Wir haben heute Morgen sehr engagiert über die Verschuldung des Landes gestritten. Sie haben wirklich abenteuerliche Einsparmöglichkeiten vorgeschlagen, etwa die Mittel für die Gleichstellungspolitik einzusparen und bei einem Leibniz-Institut zu sparen. Ich will aber noch einmal in Erinnerung rufen, dass der Innovationsbericht in den letzten vier Jahren mit rund 700.000 € zu Buche geschlagen hat, und da sind noch nicht einmal die Personalkosten im Ministerium eingerechnet.

Sie wissen ganz genau, dass die Daten, die sich in dem Bericht befinden, auf it.nrw.de, destatis.de und in vielen anderen Quellen öffentlich zugänglich sind. Der Nutzen einer solchen Zusammenstellung ist also äußerst begrenzt. Deswegen werden wir den Innovationsbericht in dieser Form nicht fortführen.

Herr Hafke, Sie haben noch einmal die Abschaffung der Studiengebühren angesprochen. Ich bin sehr froh darüber, dass es in diesem Landtag gelungen ist, eine Mehrheit dafür zu finden, die Studiengebühren abzuschaffen.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Ich bin weiterhin sehr froh darüber, dass es trotz ihrer Interventionsversuche erstmals gelungen ist, den Hochschulen Geld zur Verfügung zu stellen, das ausschließlich zur Verbesserung der Qualität der Lehre verwendet werden darf. Das ist eine gute Entwicklung für die Studierenden sowie für ein Land, in dem wir schon jetzt über einen Fachkräftemangel diskutieren. Wir müssen Maßnahmen gegen den drohenden Fachkräftemangel ergreifen. Die Abschaffung der Studiengebühren ist eine erste und wichtige Maßnahme. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin Schulze. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Ich schließe die Beratung, und wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt uns die Überweisung des Antrages Drucksache 15/1922 an den Ausschuss für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll dort in öffentlicher Sitzung erfolgen. Möchte jemand dagegen stimmen oder sich enthalten? – Das ist nicht der Fall. Damit haben wir so überwiesen.

Ich rufe auf:

10 Gesetz zur Gleichstellung der eingetragenen

Lebenspartnerschaft mit der Ehe im Besoldungs- und Versorgungsrecht

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 15/1269

Beschlussempfehlung und Bericht des Haushalts- und Finanzausschusses Drucksache 15/1933

dritte Lesung

Ich eröffne die Beratung und erteile für die CDU Herrn Kollegen Sieveke das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Um es gleich zu Beginn klarzustellen: Es gibt im Kontext des vorliegenden Gesetzentwurfs zur Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft Rahmenbedingungen aus der Rechtsprechung heraus, die ein gesetzgeberisches Handeln erforderlich machen.

Ich möchte vorab einen Punkt ansprechen, der mir Sorge bereitet. Das ist – das sei mir in diesem Zusammenhang erlaubt – der Stellenwert, den die im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankerte Institution der Ehe bei dieser Landesregie

rung findet. Ich bin der Überzeugung, dass ich dieses an dieser Stelle auch ansprechen muss.

Im Kapitel „Familie“ Ihres Koalitionsvertrags taucht das Wort Ehe nicht sehr häufig auf, nämlich überhaupt nicht. Im gesamten Koalitionsvertrag von RotGrün auf 94 Seiten ist die geschützte Institution „Ehe“ ganze zweimal erwähnt, und das nicht im Kapitel „Familie“, sondern im Kapitel „Demokratie, Innen und Justiz“. Ich hoffe, dass für Sie die Ehe nicht nur einen Verwaltungsakt darstellt, sondern dass die Ehe für Sie eine Bedeutung hat.

(Beifall von Jens Kamieth [CDU])

Aber wenn es das nicht ist, wenn für Sie die Ehe keine Bedeutung mehr hat, dann sagen Sie das auch bitte ganz klar und deutlich den Menschen draußen.

Aber nun konkret zum Gesetzentwurf. Unter dem Punkt D „Kosten“ Ihres Gesetzentwurfs steht im Übrigen ein Satz geschrieben, der mich schon äußerst verwundert hat.

Ich zitiere:

„Insbesondere lässt sich für die Zukunft nur grob abschätzen, wie sich die steigende gesellschaftliche Akzeptanz der eingetragenen Lebenspartnerschaft und die durch die Gesetzesinitiative gesetzten Anreize auf die Anzahl der eingetragenen Lebenspartnerschaften im Beamtenverhältnis … auswirken werden.“

Ist das die Aufgabe des Staates? Sieht diese Landesregierung einen Auftrag darin, den Menschen Anreize zu geben für diejenige Form, in der sie zusammenleben sollen?

Ich gestehe der Landesregierung – wie schon eingangs erwähnt – zu, dass ein gesetzgeberischer Handlungsbedarf bezüglich der Lebenspartnerschaften im Besoldungs- und Versorgungsrecht besteht, vorgegeben durch europäische und Bundesgesetze sowie durch diverse Rechtsprechung.

Kommen wir daher zu den finanzpolitischen Aspekten des Gesetzentwurfs, zur weiteren Gleichstellung der Lebenspartnerschaften und damit auch zu unserer Ablehnung dieses Entwurfs.

Haushaltsmehraufwendungen von etwa 10,3 Millionen € hat die Landesregierung selbst schon für 2011 einkalkuliert. In den Folgejahren rechnen Sie mit jährlich 2 Millionen € zusätzlichen Kosten.

Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Nordrhein-Westfalens hat in ihrer Stellungnahme vom 5. April 2011 darauf hingewiesen, dass sie der im Gesetzentwurf beabsichtigten Gleichstellung rückwirkend ab dem 3. Dezember 2003 nicht zustimmen kann. Die Arbeitsgemeinschaft hat alternativ eine moderate Rückwirkung zum Beispiel erst ab dem 1. Juli 2009 vorgeschlagen und dadurch Einsparungen in Höhe von 5 Millionen € beziffert. Die Arbeitsgemeinschaft hat

zu dieser Alternative auch auf ein vergleichbares Vorgehen im Saarland hingewiesen.

Weiterhin haben die kommunalen Spitzenverbände einen sehr treffenden Vergleich angestellt, weshalb wir uns der Position der kommunalen Spitzenverbände zur Gleichstellung der Lebenspartnerschaften anschließen.

Zum Umgang mit Schadensersatzansprüchen wegen Überschreitung der zulässigen wöchentlichen Höchstarbeitszeit im Bereich des Feuerwehrwesens, welche sich aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 25. November 2010 ergeben hatten, hat das nordrhein-westfälische Innen- und Kommunalministerium eine Verjährung mit Ablauf des Jahres 2009 für rechtmäßig erachtet. Das hat das Ministerium den Spitzenverbänden am 18. Januar 2011 mitgeteilt. Das heißt: Urteil Mitte November 2010, Entscheidung Mitte Januar 2011, rückwirkend bis Ende 2009. Das bedeutet, es gab einen Rückwirkungshorizont von 2011 bis 2009, das bedeutet effektiv zwischen der Entscheidung und dem Ablauf der Verjährung 13 Monate.

Im Vergleich dazu also der heute in Dritter Lesung vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung. Sie, meine Damen und Herren der Landesregierung, sehen hier eine Rückwirkung bis Anfang Dezember 2003 vor, also nicht 13 Monate wie im Feuerwehrwesen, sondern von heute gerechnet 90 Monate.

Warum haben Sie eine solch immense Ungleichbehandlung vor? Sind Ihnen die Feuerwehrbeamten Nordrhein-Westfalens weniger wichtig?

Wir dagegen teilen die Sichtweise der kommunalen Spitzenverbände. Wir verstehen diese Ungleichbehandlungen zum Vorteil der Lebenspartnerschaften gegenüber den Feuerwehrbeamten nicht und können dem vorliegenden Gesetzentwurf folgerichtig nicht zustimmen.