Frau Ministerin, beim derzeitigen Modell fallen für PCs Gebühren in Höhe von 5,76 € an, wenn man beispielsweise nur ein Arbeitszimmer hat. Wie wäre, wenn wir jetzt keine Veränderungen an dem Staatsvertrag vornehmen würden, ab 2013 die Entwicklung?
Wenn wir beim alten Gebührenmodell bleiben würden, dann würden in Zukunft zu den Rundfunk- und Fernsehgebühren zusätzlich Gebühren pro PC oder auch für entsprechend ausgestattete Handys anfallen. Das ist mit dem neuen Beitragsmodell nicht der Fall, weil pro Haushalt nur dieser eine Beitrag von 17,98 € anfallen wird.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, ich möchte gerne noch einmal zu Ihren Ausführungen nachfragen, die die GEZ insgesamt betreffen. Sie hatten freundlicherweise angedeutet, dass es durch die Systemumstellung auch zu strukturellen Veränderungen kommt. Darauf bezieht sich meine Frage.
Wie beziffern Sie für die nächsten Jahre die strukturellen Kosten des Gebühreneinzugs? Gibt es in Bezug auf die Veränderungen gegenüber dem bisherigen Gebühreneinzug Einsparpotenziale bei der GEZ? Durch die Systemreform sollte ja vieles sehr viel einfacher werden. Welche Synergiepotenziale bei Strukturen und finanziellen Ressourcen werden dadurch jetzt gehoben?
Herr Witzel, ich hatte dazu in der vergangenen Woche im Haupt- und Medienausschuss Ausführungen gemacht. Wir wissen, dass für die Zeit der Umstellung, in der neue Daten erfasst und abgeglichen werden müssen, die GEZ vorübergehend 300 bis
400 Personen zusätzlich einstellen muss, dass diese Einstellungen aber ab dem Jahr 2013 sukzessive wieder rückgängig gemacht werden können. Dann wird sich der Personalbestand auf einem niedrigeren Niveau als heute einpendeln. Ich biete Ihnen an, die genauen Zahlen noch einmal nachzuliefern, weil ich sie jetzt nicht im Einzelnen im Gedächtnis habe.
Danke schön. – Als Nächstes hat sich der Abgeordnete Ellerbrock zur zweiten und letztmöglichen Frage gemeldet.
Frau Ministerin, ich nehme jetzt mal hin, dass Sie sagen, die Datenschutzbeauftragten hätten dem Endergebnis letztendlich zugestimmt. Mich macht nur Folgendes stutzig: In dem Ausschussprotokoll taucht ein bestimmter Begriff unserer Datenschutzbeauftragten auf. Sie sagt,
dass sich dieser Abgleich – ich habe es mir aufgeschrieben – in der Nähe eines Rasterfahndungsmodells befindet.
Nun haben wir den Begriff „Rasterfahndung“ in einem ganz anderen Zusammenhang kennengelernt. Dass er im Zusammenhang mit der Gebühreneinzugszentrale erwähnt wird, lässt mich nachfragen: Wie gehen Sie mit dieser Anmerkung der eigenen Landesdatenschutzbeauftragten um, wenn es darum geht, diese Bedenken aufzugreifen? Das können wir doch nicht im Raume stehen lassen. Wir können nicht sagen, dass das in die Nähe einer Rasterdatenfahndung zu stellen ist. Das sind doch unsere eigenen Leute, die diese Anmerkung machen. Mit Verlaub gesagt: Da müssen doch sämtliche roten Warnleuchten angehen. Da muss man feststellen: Hier gehen wir irgendwo einen Schritt zu weit.
Sehr geehrter Herr Abgeordneter Ellerbrock, ich habe weder zu bewerten, ob dieser Ausdruck angemessen ist, noch kann ich Ihnen sagen, ob er eher technisch oder politisch gemeint war. Es ist sicher richtig, dass es zu einer gerechten Beitragserhebung kommen muss. Selbstverständlich braucht die GEZ Informationen darüber, welche Haushalte es gibt, wer einen Mietvertrag abgeschlossen hat oder Besitzer einer Wohnung bzw. eines Hauses ist. Insofern ist eine flächendeckende Erfassung nötig. Sollte das so gemeint sein, dann habe ich damit keine Probleme. Ich kann aber nicht einschätzen, wie dieser Begriff letztendlich gemeint gewesen ist. Auch habe ich es nicht zu bewerten.
Danke schön. Zu einer weiteren Zusatzfrage – und damit zur letztmöglichen Frage – hat der Abgeordnete Brockes das Wort.
Vielen Dank. – Frau Ministerin, wie rechtfertigen Sie inhaltlich, dass jemand, der einen Zweitwohnsitz hat, dafür auch wieder veranlagt wird? Denn er kann normalerweise, objektiv gesehen, letzten Endes nur an einer Stelle Radio hören oder fernsehen.
wieder vorgetragen wird, dass nur der Gebühren bezahlen soll, der diese Geräte bzw. die Angebote auch nutzt. Dieses Modell baut aber darauf auf – das ist nach dem Solidarprinzip staatsrechtlich auch vertretbar –, dass hier die Zurverfügungstellung der Möglichkeit finanziert wird. Wenn wir gerade die datenschutzrechtlichen Argumente auch ernst nehmen wollen, dann bitte ich Sie zu überlegen, was es bedeuten würde, wenn nun noch versucht werden sollte, zu unterscheiden, welche Arten von Wohnungen zur Verfügung stehen und ob dort zufällig der Wohnungsbesitzer da ist oder nicht. Er ist ja jederzeit in der Lage, Teile seiner Familie in der Zweitwohnung zu haben oder dort vorübergehend Freunde wohnen zu lassen, die dann auch das Radio oder das Fernsehgerät nutzen.
Wenn Sie ernsthaft an der Fragestellung der tatsächlichen Nutzung anknüpfen wollen, dann würden wir ja zu einer Überwachung kommen müssen, zu welchen Zeiten jemand tatsächlich die Geräte benutzt.
Ich glaube, dass das hier eine gerechte, eine vernünftige, eine unbürokratische und eine unter Datenschutzgesichtspunkten wirklich optimale Lösung ist, die in diesem 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag gefunden worden ist.
Frau Ministerin, wie bewerten Sie es, dass das Land Bayern und damit auch die FDP dem Rundfunkänderungsstaatsvertrag zugestimmt hat?
Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, wie bewerten Sie es, dass die SPD lange Zeit gegen eine Haushaltsabgabe war und sich offensichtlich jetzt auf dem Pfad der vernünftigen Tugend bewegt?
Zweitens. Wenn es so gewesen sein sollte, dann zeugt das davon, dass die Mitglieder der SPDFraktion lernfähig sind. Ich hoffe das von allen Mitgliedern dieses Hauses.
Vielen Dank. – Es gibt eine Frage von Herrn Abgeordneten Michalowsky von der Fraktion Die Linke. Bitte schön.
Frau Ministerin, wie bewerten Sie es denn, dass die SPD-Fraktion in Sachsen-Anhalt beschlossen hat, gegen diesen Gebührenstaatsvertrag zu stimmen?
Welche Konsequenzen für den „Schulversuch“ Gemeinschaftsschule zieht die Ministerin für Schule und Weiterbildung aus dem Gerichtsurteil des Verwaltungsgerichts Arnsberg?
Mit den Beschlüssen des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 11. April 2011 zur Gründung der Gemeinschaftsschule in Finnentrop hat das bisherige Vorgehen der rot-grünen Landesregierung, am Parlament vorbei Gemeinschaftsschulen mithilfe des Versuchsparagraphen des Schulgesetzes einzuführen, einen deutlichen Rückschlag erlitten. Von den 17 genehmigten Gemeinschaftsschulen waren bereits drei Schulen im Anmeldeverfahren gescheitert. Nunmehr wurde nicht nur die Errichtung des Gemeinschaftsschulstandorts Finnentrop durch die Klagen einschließlich Eilanträge der Nachbarkommunen Attendorn und Lennestadt vorläufig gestoppt. In der Pressemitteilung des Verwaltungs
„Bei vorläufiger Bewertung erweise sich die der Gemeinde Finnentrop erteilte Genehmigung als rechtswidrig. Sie lasse sich nicht auf die vom Schulministerium herangezogene Regelung über Schulversuche in § 25 Absatz 1 Schulgesetz und auch nicht auf die zusätzlich zu beachtende Vorschrift über Versuchsschulen in § 25 Absatz 2 Schulgesetz stützen. Diese Bestimmungen ermöglichten lediglich ergebnisoffene Schulversuche als atypische Ausnahmen. Das fragliche Vorhaben sei jedoch – unabhängig davon, wie viele entsprechende ‚Schulversuche‘ gegenwärtig verwirklicht würden – Teil einer systematischen, über punktuelle Projekte hinausgehenden Einführung einer neuen Schulform, wie sich aus der Koalitionsvereinbarung und dem Runderlass des Ministeriums vom 21. September 2010 ergebe. Ein derartiges Vorhaben unterliege dem Vorbehalt des Gesetzes; es erfordere ein entsprechendes verfassungskonformes formelles Gesetz, das in diesem Fall nicht vorhanden sei. Aber auch gemessen an den vorhandenen gesetzlichen Bestimmungen sei die Genehmigung rechtswidrig, weil das Ministerium das ihm zustehende planerische Ermessen nicht ordnungsgemäß ausgeübt habe.“
Mit diesen Beschlüssen des Verwaltungsgerichts Arnsberg ist nicht nur vorläufig die Gründung der Gemeinschaftsschule in Finnentrop abgewendet worden. Durch diese Einschätzung wird die Begründung für das bisherige rot-grüne Vorgehen bei der Einführung von Gemeinschaftsschulen massiv infrage gestellt. Ebenfalls verdeutlichen diese Auseinandersetzungen nochmals, wie sehr die angebliche „Politik der Ermöglichung“ der rotgrünen Landesregierung in Wahrheit das Gegeneinander benachbarter Kommunen schürt.
Die Ministerin für Schule und Weiterbildung Sylvia Löhrmann hat in einer Pressemitteilung vom 12. April 2011 erklärt, dass die Landesregierung gegen die Beschlüsse beim Oberverwaltungsgericht in Münster Beschwerde einlegen werde. Des Weiteren führte Ministerin Löhrmann am 13. April 2011 aus, dass die verbleibenden 13 genehmigten Gemeinschaftsschulen zum
kommenden Schuljahr starten könnten. Hierzu wurde von Vertretern der Koalition darauf verwiesen, dass die anderen genehmigten Standorte nicht mehr beklagbar seien.
Ministerin Löhrmann hat in der Vergangenheit wiederholt betont, dass sie, wenn es keinen Schulkonsens geben sollte, die Errichtung von bis zu 50 Gemeinschaftsschulen mithilfe des § 25 SchulG genehmigen wolle. Hierbei wurde wiederholt vonseiten der Koalition auf angeblich rund 40 bis 50 weitere interessierte Kommunen verwiesen. Sollte theoretisch das Oberverwaltungs
gericht Münster der Entscheidung aus Arnsberg folgen, wäre auch diesen potenziellen weiteren Genehmigungen die Grundlage entzogen und das bisherige Vorgehen der Einführung der Schulform Gemeinschaftsschule als Schulversuch der Schulverwaltung nicht weiter umsetzbar.