Wir haben damit gerade Argumente und Hinweise, wie sie von der betroffenen Wirtschaft formuliert worden sind und wie sie auch im Landtag diskutiert worden sind, aufgegriffen.
Sollte sich in der Praxis erweisen, dass es zu schwierigen Belastungen kommt, so wird man das bei der Evaluierung des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrages feststellen können und kann dann Abhilfe schaffen. Diese Evaluierung haben wir übrigens auch in die Verhandlungen eingebracht und damit ein Anliegen des Landtags aufgegriffen, um das, was man im Augenblick tatsächlich nur abschätzen kann, an der Praxis gegenzuchecken, und im Zweifelsfall noch einmal Veränderungen herbeiführen zu können.
Danke, Herr Präsident. – Frau Ministerin, aus Ihren Ausführungen schließe ich, dass es, wenn es nach der Anzahl der Betriebsstätten geht, durchaus passieren kann, dass Unternehmen, die zwar unterschiedlich viele Betriebsstätten haben, aber die gleiche Zahl von Beschäftigten, trotzdem unterschiedlich viel bezahlen müssen. Wie bewerten Sie das als Landesregierung?
Frau Pieper-von Heiden, das ist in der Tat richtig. Sie wissen aber, dass das bei der bisher geltenden Regelung, die sich an der Zahl der Geräte orientiert, natürlich auf jeden Fall so gewesen wäre. Insofern gibt es hier keine negativen Veränderungen.
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Als Nächster hat sich der Abgeordnete Vogt von der SPD-Fraktion gemeldet. Bitte schön.
Frau Ministerin, teilen Sie meine Auffassung, dass die Ausarbeitung der Eckpunkte zur generellen Umstellung vom gerätebezogenen Modell hin zu einer haushalts- bzw. betriebsstättenbezogenen Abgabe unter der alten Landesregierung erfolgt ist?
In der Tat – ich habe das vorhin schon ausgeführt – hat die alte Landesregierung die Grundlage gelegt und genau diesen entscheidenden Paradigmenwechsel mit ausverhandelt. Wir haben dann in den Verhandlungen Verbesserungen hinzugefügt.
Ich möchte aber auch noch ergänzen, dass die Fachwelt und die überwiegende Zahl der Experten und Expertinnen diese Veränderung unter unterschiedlichsten Gesichtspunkten positiv beurteilen.
Frau Ministerin, Sie haben eben das Beispiel „acht Mitarbeiter, ein Fahrzeug, ein PC“ genannt. Einen solchen Fall gibt es in der Realität natürlich gar nicht; denn in der Regel hat ein Unternehmen mit acht Mitarbeitern entweder weitaus mehr Fahrzeuge oder, wenn es sich um Bürotätigkeiten handelt, mehr PCs.
Insofern frage ich Sie: Wie bewerten Sie die – auch in der Anhörung getroffenen – Aussagen, dass für einzelne Bereiche – gerade in Bäckereihandwerk, Gebäudereinigung und Kfz-Gewerbe – Steigerungsraten von 400 bis 500 % bzw. sogar bis 900 % zu erwarten sind?
Herr Brockes, indem Sie deutlich machen, dass heute in Unternehmen in der Regel mehr als ein PC steht, weisen Sie zunächst einmal selbst darauf hin, dass auf dieser Grundlage nach dem bisherigen Modell sogar mehr Gebühren angefallen wären als nach dem neuen Modell, das sich an Haushalten und – in diesem Fall – Betriebsstätten orientiert. Das heißt: Wir haben es hier mit einer faktischen Entlastung der Unternehmen zu tun.
Ich will selbstverständlich nicht ausschließen, dass es einzelne Fallbeispiele gibt, die in den von Ihnen genannten Dimensionen liegen. Dann muss man sich aber auch die Basis anschauen, von der diese Berechnungen ausgehen.
Ich versichere Ihnen noch einmal: Die Experten und Expertinnen haben uns bestätigt, dass insgesamt keine Mehrbelastung der privaten Wirtschaft erfolgt. Wir werden hier eine unbürokratische Handhabe haben, um die Beiträge für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk einzuziehen. Dann sind wir aber auf den Praxistest angewiesen, um zu sehen, ob es noch Verbesserungsbedarf geben wird.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, ich habe noch eine Nachfrage. Sie hatten vorhin erwähnt, dass auf die Beschäftigten abgestellt wird. Ich habe nicht nachvollziehen können – vielleicht können Sie mir das erläutern –, warum Teilzeitbeschäftigte nach dem Entwurf des Rundfunkstaatsvertrags genauso gezählt werden wie Vollzeitbeschäftigte.
Frau Abgeordnete Freimuth, das war in der Tat ein Anliegen, das vonseiten der Wirtschaft vorgetragen worden ist, man möge auf die Gesamtarbeitszeit abheben und die Teilzeitbeschäftigen auf Vollzeitbe
schäftigung umrechnen. Wir wären damit aber erneut in einen schwierigen, bürokratischen Aufwand hineingelaufen und hätten datenschutzrechtliche Probleme bekommen. Von daher ist am Ende in der Abwägung aller einzelnen Faktoren entschieden worden, dass es bei der Zählung pro Kopf der Beschäftigten bleiben wird.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, eine ganz unpolitische Fragen, auf die ich keine Antwort weiß. Vielleicht wissen Sie es. Wie hoch wird die Gebühr sein, die die Landesregierung ab 2013 für ihre Dienstwagen zahlen muss?
Ich gehe davon aus, dass für die Landesregierung das gleiche Recht gilt wie für jedermann und für jedes Unternehmen, und dann muss das umgerechnet werden. Ich kann es Ihnen jetzt nicht sagen, da ich nicht auswendig weiß, wie viele Autos wir haben. Wenn Sie das gerne hätten, werden wir das nachreichen.
Gut, dann kommt Kollege Ellerbrock nach mir dran; ich darf also meine Frage schon einmal stellen. Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, Sie hatten eben mehrfach ausgeführt, dass Sie bei der Systemumstellung Kostenbewusstsein mitdenken würden. Dazu wollte ich gerne eine Nachfrage stellen.
Sie haben gerade gesagt, es ist sichergestellt – so habe ich Sie verstanden –, dass es für die privaten Akteure und für die Wirtschaft nicht zu Mehrbelastungen kommt. Wie können Sie diese These, dass es nicht zu mehr Belastungen kommt, stützen? Bislang kenne ich keine solide Berechnung, sondern nur sehr viele Hypothesenmodelle, die mit unterschiedlichen Annahmen arbeiten. Deshalb könnten sich aus meiner Sicht durchaus Mehreinnahmen er
geben, bei denen Sie entscheiden müssen, wie Sie damit verfahren. Was ist Ihre Berechnungsgrundlage, wie kommen Sie zu dieser Einschätzung, und was passiert, wenn das nicht eintritt?
Herr Witzel, da ich das selber nicht berechnet habe, werden Sie mir nachsehen, dass ich Ihnen das heute nicht erläutern kann.
Zunächst einmal – das dürfte zwischen uns allen klar sein – können sich diese Berechnungen selbstverständlich nur auf Schätzungen beziehen, nämlich auf bisherige Daten, die vorliegen und nun im Umstellungsprozess evaluiert und korrekt ermittelt werden müssen. Sie können aber davon ausgehen, dass sich die Experten sehr viel Mühe gegeben haben, entsprechende Berechnungen vorzunehmen.
Wenn es Sie interessiert, werden wir Ihnen die Berechnungsgrundlage für die Einschätzung, dass die Wirtschaft insgesamt – ich betone: insgesamt – in der Zukunft nicht stärker belastet wird als in der Vergangenheit, nachliefern.
Ich bitte aber auch immer wieder, zu bedenken, dass wir mit dieser Umstellung gleichzeitig eine Beitragsstabilität für die nächsten Jahre erreichen wollen. Beitragsstabilität betrifft insbesondere die privaten Nutzer des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und Fernsehens, die auch nicht stärker belastet werden sollen als in der Vergangenheit.
Deswegen ist ein Modell gewählt worden, das die beiden Bereiche in vergleichbarer Weise belastet – das ist bisher nicht der Fall gewesen –, ohne dass voraussichtlich die Einnahmen absinken oder überdimensional ansteigen.
Frau Ministerin, im Haupt- und Medienausschuss hat eine Anhörung stattgefunden. In dieser Anhörung sind auch Probleme aufgezeigt worden, unter anderem: Datenermittlung und Datenabgleich durch die GEZ. Die Vertreterin des Landesdatenschutzbeauftragten hat diesen Datenabgleich in die Nähe eines Rasterfahndungsmodells gestellt. Was sagen Sie dazu? Wie beurteilen Sie das denn? Das ist ja doch ein ganz erheblicher Vorwurf.
Ich kann diesen Vorwurf nicht nachempfinden, da die Datenschutzbeauftragten der Ländern in das Verfahren einbezogen waren und zu erkennen gegeben haben, dass das neue Verfahren zu mehr Datenschutz führt als das der Vergangenheit.
Dass wir in der Übergangsphase eine Datenerhebung brauchen, dass die vorhandenen Daten mit den Daten über bestehende Haushalte abgeglichen werden müssen, das ist völlig klar. Aber es wird in der Zukunft an der Haustüre enden. Es wird nicht mehr notwendig sein, zu erfahren, wie viele Personen in einem Haushalt leben, wie viele Geräte für Radio, Fernsehen oder radio- und fernsehgängige Computer und Handys es gibt, sondern es genügt schlicht und einfach zu wissen: Hier ist ein Haushalt, und pro Haushalt fällt eine Gebühr an.
Von daher muss ich sagen: Unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten ist dieser neue Rundfunkänderungsstaatsvertrag eine große Verbesserung.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin Dr. Schwall-Düren, ich habe noch eine Nachfrage, und zwar zu den Einnahmen bei der GEZ, die sich aus dem veränderten Gebührenmodell ergeben. Nach allem, was ich gehört habe, soll es Mehreinnahmen geben. Wie hoch beziffern sie diese? Mit welchen Mehreinnahmen rechnen Sie dort?
Frau Ministerin, beim derzeitigen Modell fallen für PCs Gebühren in Höhe von 5,76 € an, wenn man beispielsweise nur ein Arbeitszimmer hat. Wie wäre, wenn wir jetzt keine Veränderungen an dem Staatsvertrag vornehmen würden, ab 2013 die Entwicklung?