Protocol of the Session on April 15, 2011

Neben dieser Finanzhilfe müssen wir aber den ordnungspolitischen Rahmen ändern; denn der jetzige ordnungspolitische Rahmen gibt vor, dass ein Haushaltssicherungskonzept den Haushaltsaus

gleich innerhalb von vier Jahren darstellen muss.

Eine solche Regelung, die es übrigens in keinem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland gibt, hat konkrete Folgen, Herr Hauser. Sie führt nämlich dazu, dass die Kommunalaufsicht lediglich danach genehmigen kann, ob eine Ausgabe rechtlich unabweisbar ist oder nicht, und nicht danach, ob sie vernünftig ist.

Auf der anderen Seite haben wir 137 Kommunen, die nicht realistisch darstellen können, wie in vier Jahren der Haushaltsausgleich zu erreichen ist. Es ist gemeinsame Auffassung, dass ein Ausgleich der Haushalte nur über folgende drei Punkte zu erreichen ist: erstens die Entlastung durch die Grundsicherung – viel zu spät und bedauerlich zu wenig –, zweitens mithilfe des Landes über eine Konsolidierungshilfe und drittens über deutliche eigene Konsolidierungsbemühungen. Eine entsprechende Vorgehensweise in diesen drei Punkten ist bei einer ganzen Anzahl von Kommunen in vier Jahren nachweislich nicht möglich.

Deshalb brauchen wir individuelle Konsolidierungspläne, meine Damen und Herren. Da können Sie sich nicht verweigern – erst recht nicht mit dem Hinweis, das müsse Bestandteil eines Gesamtkonzeptes sein. Herr Hauser, in meiner Heimatgemeinde hat der Rat das letzte Mal vor 23 Jahren einen genehmigungsfähigen Haushalt beschlossen. Mit den Arbeiten zur Auflegung eines solchen Konsolidierungsplans muss jetzt begonnen werden – jetzt und nicht irgendwann.

(Beifall von der SPD)

In diesem Zusammenhang habe ich auch eine Bitte an die FDP. Sie mögen aufgrund Ihrer parlamentarischen Rechte, die durch die Umfragewerte als solche nicht begründet sind, aber durch Ihre Stärke hier im Parlament,– eine dritte Lesung beantragen.

(Zurufe von der CDU und von der FDP – Ge- genruf von Rainer Schmeltzer [SPD]: Siehe „Politbarometer“ heute Abend!)

Herr Engel, ich mache Sie aber darauf aufmerksam, dass die Arbeiten für das, was Sie hier selbst einfordern, nämlich dass wir den individuellen Sparkurs zwischen Kommunalaufsicht und Kommune vereinbaren müssen, jetzt beginnen müssen. Ein genehmigungsfähiges Haushaltssicherungskonzept in Abstimmung mit dem Rat aufzulegen, dauert Monate. Wenn Sie jetzt eine dritte Lesung beantragen und damit sozusagen die Rechtsgrundlage für eine solche Vorgehensweise wieder nicht schaffen wollen, sind Sie mit dafür verantwortlich, dass sich die Situation in diesen Kommunen dramatisch zuspitzt.

Deshalb meine herzliche Bitte: Das Ganze liegt als offenes Buch auf dem Tisch. Wir müssen gemeinsam dafür sorgen, dass die kommunale Finanzsituation nicht implodiert. Das muss die gemeinsame Auffassung aller Fraktionen in diesem Landtag sein. Wir müssen den Kommunen dafür die Instrumente geben. Ein Baustein dieser Instrumente ist die Änderung des § 76 Abs. 2. Ich rate Ihnen aus Sicht des zuständigen Ressortministers dringend, heute zu einer Beschlussfassung zu kommen, und zwar in der Form, wie es hier vorgelegt worden ist. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Danke, Herr Minister. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich weise darauf hin, dass von der Fraktion der FDP eine dritte Lesung beantragt worden ist.

Damit kommen wir zur Abstimmung. – Zur Geschäftsordnung.

Sehr verehrte Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach § 73 Abs. 2 der Geschäftsordnung kann eine dritte Lesung nach dem Schluss der zweiten Lesung stattfinden. Genau das wollen wir heute hier tun. Wir fordern Sie also auf, die dritte Lesung direkt im Anschluss an diesen Tagesordnungspunkt durchzuführen und somit die Tagesordnung entsprechend zu ändern. – Vielen Dank.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Zur Geschäftsordnung, Herr Witzel.

Frau Präsidentin! Verehrte Kollegin Altenkamp, unser Begehren richtet sich nicht darauf, heute noch eine dritte Lesung anzuhängen. Andernfalls hätten wir mehr Redezeit beantragt, wenn wir diese Lesung heute hätten durchführen wollen.

Wir haben in der Debatte erlebt, dass wir über ein sehr folgenreiches Gesetz reden. Auch die heutige Diskussion hat gezeigt, dass der Teufel im Detail steckt und dass es Sinn macht, über viele Sachverhalte nachzudenken. Die von verschiedenen Fraktionen zu diesem Tagesordnungspunkt eingereichten bzw. gestellten Anträge zeigen, dass es noch Diskussionsbedarf gibt. Wir haben hier eben nicht die Situation, dass ein solches Gesetz, breit von diesem Parlament getragen, als Verbesserung empfunden würde. Wir möchten deshalb die Gelegenheit nutzen, um auch zwischen den Fraktionen bis zur nächsten Plenarsitzung noch einmal über dieses Gesetz sprechen zu können. Wir als Antragsteller widersprechen deshalb der Vorgehensweise, diese dritte Lesung jetzt durchzuführen.

(Beifall von der FDP)

Damit brauchen wir nicht über den Antrag, die dritte Lesung sofort zu beginnen, abzustimmen. In § 73 Abs. 2 der Geschäftsordnung heißt es, dass die dritte Lesung bei Widerspruch einer Fraktion frühestens am nächsten Sitzungstag stattfindet.

(Unruhe)

Dann kommen wir zur Abstimmung. Wir stimmen ab über den Änderungsantrag der Fraktion Die Linke Drucksache 15/1744. Wer stimmt dem Änderungsantrag zu? – Die Fraktion Die Linke. Wer stimmt dagegen? – Die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU und FDP. Damit ist der Änderungsantrag Drucksache 15/1744 abgelehnt.

Wir stimmen dann ab über den Gesetzentwurf Drucksache 15/666. Die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Kommunalpolitik liegt in Drucksache 15/1695 vor. Der Ausschuss empfiehlt, seine Beschlüsse gemäß der Beschlussempfehlung anzunehmen. Wer stimmt der Ausschussempfehlung zu? – Die Fraktionen Die Linke, der SPD und von Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – Die Fraktionen von CDU und FDP. Gibt es Enthaltungen? – Keine. Damit ist diese Beschlussempfehlung angenommen.

Über den Entschließungsantrag der Fraktion der CDU Drucksache 15/1777 wird nach der dritten Lesung abgestimmt.

Wir kommen damit zu:

7 Gesetz zur Wiedereinführung der Stichwahl

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 15/975

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Kommunalpolitik Drucksache 15/1696

zweite Lesung

Die Beratung eröffnet für die CDU-Fraktion Herr Wimmer.

(Unruhe)

Frau Präsidentin, ich warte einen Moment, bis die letzten Gespräche beendet sind und die letzten an diesem Tagesordnungspunkt nicht Interessierten den Raum verlassen haben.

Herr Wimmer, Sie haben völlig recht. Das Präsidium erinnert die Kolleginnen und Kollegen immer daran, leise zu sein, wenn sie den Saal verlassen, weil der nächste Tagesordnungspunkt bereits aufgerufen ist.

Ich möchte niemanden vom Arbeiten abhalten. Deswegen warte ich noch einen Moment.

Ich glaube, jetzt geht es.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Eines vorweggeschickt: Die CDU-Fraktion wird an dieser Stelle keine dritte Lesung beantragen. Deshalb werden wir hier und heute – leider – diesen Gesetzentwurf verabschieden. Wir wollen also noch den Rest der Tagesordnung erledigen.

Gegenstand der heutigen Beratung ist die beabsichtigte Wiedereinführung der Stichwahl für kommunale Personenwahlen, also für die Wahl von Bürgermeistern, Oberbürgermeistern und Landräten. Diese wurde in der vergangenen Legislaturperiode abgeschafft, sodass es nach geltendem Recht möglich ist, dass der genannte Personenkreis mit einfacher Mehrheit gewählt werden kann, soweit er nicht bereits im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält. Dass dies nicht gerade selten der Fall ist, haben die Antworten der Landesregierung auf meine Kleine Anfrage, die ich als bekannt unterstelle und die Sie sicherlich auch nicht anzweifeln werden, belegt. Man könnte also fragen: Wo ist das Problem? Oder etwas schärfer formuliert: Wo ist das dringende Regelungsbedürfnis, das uns dazu zwingt, hier und jetzt bereits eine

Entscheidung in Form einer Gesetzesänderung herbeizuführen?

Die Bürgermeister, Oberbürgermeister und Landräte sind bis 2015 gewählt. Ihre Amtszeit beträgt sechs Jahre. Sie werden losgelöst von der Wahlzeit der kommunalen Gremien erstmals in eigenen Wahlgängen gewählt. Die Frage nach der Problemstellung drängt sich umso mehr auf, als hier nicht etwa ein verfassungs- oder gesetzwidriger Zustand beseitigt werden müsste; das geltende Recht ist ausdrücklich vom Verfassungsgericht NordrheinWestfalen in Münster als rechtlich einwandfrei bestätigt worden.

(Zuruf von Minister Ralf Jäger)

Ein Demokratiedefizit, Herr Minister, wurde verneint. Warum also diese gesetzgeberische Hektik?

Man könnte – bewusst Konjunktiv -auf die Idee kommen, dass es die manische Idee der rot-rotgrünen Mehrheit dieses Parlaments ist, die letzten fünf Jahre der schwarz-gelben Landesregierung aus den Geschichtsbüchern zu löschen und die Zeit von 2005 bis 2010 als Betriebsunfall und peinliche Panne einer ansonsten ununterbrochenen roten, rotgrünen oder aber aktuell rot-rot-grünen Heilsherrschaft in Nordrhein-Westfalen zu eliminieren.

Dass sich die Kollegen der FDP an dieser Stelle ebenfalls daran beteiligen, werden sie selbst zu vertreten haben. Aus meiner Sicht ist das wohl eher parteipolitischem Kalkül geschuldet.

Ich frage also nochmals: Wo ist das Problem? – Begründet wird die Gesetzesänderung mit einem gefühlten Demokratiedefizit, das dadurch entstehen soll, dass ein Kandidat im ersten Wahlgang nur eine relative, aber keine absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält. Selbst wenn der im zweiten Wahlgang gewählte Kandidat aus einer Stichwahl absolut weniger Stimmen erhält als der beste Kandidat im ersten Wahlgang, sei das noch kein Legitimitätsproblem, da ja jeder Wahlgang separat und isoliert zu sehen sei, und dies bei einer Wahl für ein und dasselbe Amt. Mich überzeugt das nicht.

Auch praktisch ist die Relevanz dieser Frage eher gering. So erhielten bei Oberbürgermeisterwahlen lediglich 18 % ein Ergebnis von unter 40 %. Das niedrigste Ergebnis lag bei 38,1 %. Bei Landratswahlen erhielten sogar nur 4 % weniger als 40 % der Stimmen. Bei Bürgermeisterwahlen waren es 7 %.

Im Übrigen fällt in Bezug auf die Frage der Stärkung der kommunalen Demokratie auf, dass die Wahlbeteiligung im zweiten Durchgang bei Stichwahlen durch die Bank deutlich geringer war, was ebenfalls das Argument einer höheren Legitimation zumindest fragwürdig erscheinen lässt. In Extremfällen führte die Stichwahl mit geringerer Wahlbeteiligung dazu, dass ein Hauptgemeindebeamter mit lediglich 16 % Stimmenanteil bezogen auf die Anzahl der

Wahlberechtigten gewählt wurde. Zu behaupten, die Demokratie werde durch die beabsichtigte Gesetzesänderung gestärkt, ist also absurd.

So wundert es auch nicht, dass sich alle kommunalen Spitzenverbände kritisch zur Wiedereinführung der Stichwahl geäußert haben. Das mündet in der Feststellung, dass eine unmittelbare Notwendigkeit zur Wiedereinführung der Stichwahl nicht begründbar ist. So hätten die Bürgermeister- und Landratswahlen des Jahres 2009 nicht zu der Erkenntnis geführt, dass die ohne Stichwahl gewählten Hauptverwaltungsbeamten im Vergleich zu den vorhergehenden Wahlen eine geringere demokratische Legitimation besäßen.

Wie aus der Antwort der Landesregierung ersichtlich, ist das auch prozentual unterlegt. Ich möchte diese Zahlen an der Stelle nicht wiederholen.

Es ist aber interessant, dass sich neben den kommunalen Spitzenverbänden auch eine Organisation wie „Mehr Demokratie“ gegen eine Wiedereinführung der Stichwahl ausspricht und noch in einer aktuellen Veröffentlichung vor der Gefahr der Verzerrung des Wählerwillens bei Wiedereinführung der Stichwahl warnt. Letztendlich sind in der Anhörung, Herr Minister, durchaus überlegenswerte Alternativen zu der Wiedereinführung der Stichwahl aufgezeigt worden, die für die Kommunen Kosten in Höhe von 4 bis 5 Millionen € bedeutet. Als Stichworte nenne ich die Begriffe „Alternativstimmrecht“ oder „Präferenzwahlsystem“. Diese Ansätze sind bisher abschließend nicht durchdacht. Jedoch gibt das eilige Gesetzgebungsverfahren, mit dem die Wahlrechtsänderung durchgepeitscht werden soll, hierfür auch keine ausreichende Möglichkeit.

Ich fordere Sie auf, uns die Möglichkeit zu geben, über diese Dinge noch einmal ausreichend zu diskutieren, damit nicht der Eindruck entsteht, dass die Wiedereinführung letztendlich nur dazu dient – wie in der Vergangenheit auch geschehen –, im Parteiengeschacher zwischen dem ersten und zweiten Wahlgang Posten und Pöstchen zu verteilen, zum Beispiel die Stelle des Ausschussvorsitzende und des stellvertretenden Bürgermeisters, …