Damit das Land in diesem Sinne aktiv werden kann, brauchen wir das Nothaushaltsrecht. Möglicherweise muss der Zeitraum für die Haushaltssicherung flexibilisiert werden. Eine seriöse Obergrenze für die Laufzeit von Haushaltssicherungskonzepten muss dabei jedoch zwingend erhalten bleiben. Die vorgeschlagenen zehn Jahre werden dieser Forderung nach heutigem Erkenntnisstand nicht gerecht. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Hauser, Sie haben eben gesagt, dass diese Initiative der Landesregierung das strukturelle Problem nicht löst. Recht haben Sie, wenn Sie darauf hinweisen! Zudem haben Sie die Aussage, diese Initiative der Landesregierung könne die strukturellen Probleme nicht lösen, noch durch ein Zitat von Herrn Kraack untermauert.
Wenn Sie aber der Meinung sind, dass Sie die strukturellen Probleme lösen wollen, dann frage ich mich, warum Sie auf Bundesebene nicht endlich aufhören, faule Kompromisse einzugehen, und warum Sie nicht damit beginnen, die Kommunen wirklich nachhaltig zu entlasten.
Ich frage mich: Wenn Sie hier Herrn Kraack vom Landkreistag zitieren, warum führen Sie dann nicht auch die Äußerungen von Herrn Kraack zum HartzIV-Kompromiss oder zur Mogelpackung Bildung und deren Folgen für die Kommunen an?
Auch das waren eindeutige Äußerungen, und entsprechende Maßnahmen wären tatsächlich geeignet gewesen, die Kommunen strukturell zu entlasten.
Ähnlich sieht es beim Thema „GFG“ aus. Auch dies haben Sie als Argument verwendet. Ich kann Sie hier nur noch einmal einladen: Stimmen Sie doch unserem Änderungsantrag nach einem Härteausgleich zu. Sorgen wir gemeinsam dafür, dass keine Kommune in diesem Jahr schlechter gestellt ist als zuvor!
Auch Ihr Antrag und Ihre Initiative sind, wenn man ganz ehrlich ist, mit heißer Nadel gestrickt. Dennoch geht das Begehren in die richtige Richtung. Deshalb stimmen wir Ihrer Initiative zu. Sie sehen: Wir Linken suchen nicht nach faulen Stellen oder Fehlern in Ihren Initiativen, sondern wir schauen, was davon in die richtige Richtung geht, und wir unterstützen dies deshalb.
Vor dem Hintergrund der hier bereits angesprochenen strukturellen Unterfinanzierung ist die Orientierung auf einen in so kurzer Zeit zu leistenden Haushaltsausgleich vollkommen unsinnig. Meine Herren, was nützt ein konsolidierter Haushalt, wenn die Straßen voller Schlaglöcher und dadurch unbefahrbar sind, wenn Schulgebäude verfallen und sozialer Kahlschlag herrscht? In einer solchen Situation freut sich eventuell der Kämmerer, aber bestimmt nicht der Bürger.
Kolleginnen und Kollegen, 137 Kommunen stecken derzeit im Nothaushaltsrecht. Welche kontraproduktiven Auswirkungen das hat, möchte ich Ihnen an einem konkreten Beispiel aufzeigen.
Solche Kommunen dürfen nicht befördern. Die Kolleginnen und Kollegen von der Berufsfeuerwehr der Stadt Wuppertal haben uns einmal dargelegt, in welchem Ausmaß sie mittlerweile vom Förderungsstau betroffen sind. Von 330 Feuerwehrbeamten in Wuppertal sind mittlerweile 125 Stelleninhaber im Beförderungsstau. Die betroffenen Kollegen verlieren Monat für Monat zwischen 90 und 740 € an Gehalt. Angesichts solcher Umstände ist es doch kein Wunder, dass Feuerwehrleute abwandern oder möglicherweise auch abgeworben werden, und zwar von solchen Kommunen, die nicht in der Haushaltssicherung sind.
Meine Damen und Herren, soll es demnächst so enden, dass Menschen in armen Kommunen ein größeres Risiko von Bränden haben, weil Feuer, die
bei ihnen auftreten, nicht rechtzeitig gelöscht werden? Das zeigt die Absurdität dieses Nothaushaltsrechts. Wenn diese Situation nun erleichtert wird, ist das umso besser. Dann bekommen die SPD und die Grünen unsere Unterstützung.
Wir hätten natürlich gerne weitergehende Änderungen in dem Entwurf von SPD und Grünen gesehen. Dazu haben wir im Ausschuss auch Änderungsanträge gestellt. Leider wurden diese abgelehnt.
Werte Kolleginnen und Kollegen, einen weiteren Änderungsantrag, den wir auch heute eingereicht haben, möchten wir hier aber noch einmal zur Abstimmung stellen und ihm bei Ihnen Gehör verschaffen. Wir möchten in Bezug auf das Haushaltssicherungskonzept folgenden Satz ergänzen – ich zitiere –:
Wir haben diesen Antrag bereits im Ausschuss gestellt und auch in die Anhörung gegeben. Diese Änderung wurde in der Anhörung von den Sachverständigen und Kämmerern sehr stark unterstützt und war vollkommen unstrittig. Darum ist mir völlig schleierhaft, warum die Koalitionsfraktionen dies nicht in den Gesetzentwurf aufgenommen haben.
Warum Sie das nicht wollten, haben Sie auch nicht im Ausschuss begründet. Sie haben keinerlei Argumente genannt. Das ist nicht eine Koalition der Einladung, meine Damen und Herren; das ist einfach nur arrogant von Ihnen. Liegt es etwa daran, dass der gute Antrag von der Linken kommt? Das wäre sehr traurig für die Kommunen, aber vor allen Dingen auch für Ihre eigenen Oberbürgermeister vor Ort.
Werte Kolleginnen und Kollegen, bitte reden Sie sich jetzt nicht damit heraus, es sei doch heute schon Praxis, dass freiwillige Leistungen auch in Kommunen mit Haushaltssicherungskonzept möglich sind. Das ist heute Auslegungssache und richtet sich nach dem politischen Wind. Auch im Leitfaden des Ministeriums für die aufsichtsbehördliche Begleitung von Haushaltssicherungskonzepten ist eine restriktive Auslegung dargelegt, wonach freiwillige Leistungen zu reduzieren sind.
Ich komme zum Schluss, Frau Präsidentin. – Gerade darum wollten die Sachverständigen und Kämmerer es gerne explizit im Gesetzestext sehen.
Meine Damen und Herren von SPD und Grünen, geben Sie sich doch einen Ruck, und stimmen Sie unserem Änderungsantrag zu.
Herzlichen Dank. – Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Kollege Hauser, ich danke Ihnen außerordentlich dafür, dass Sie ein realistisches Bild zeichnen und in der Realität angekommen sind. Wortwörtlich haben Sie gesagt, die Finanzsituation der nordrhein-westfälischen Kommunen sei katastrophal. Herr Hauser, willkommen in der Realität!
Ich sage Ihnen ganz ehrlich: Ich nehme das in der Tat mit Freude zur Kenntnis, weil Mitglieder Ihrer Fraktion und der Fraktion der FDP noch vor wenigen Monaten in einer traumtänzerischen Sicherheit hier durch den Landtag getänzelt sind und darauf hingewiesen haben, dass ein solches Problem gar nicht existiere. Jetzt haben wir eine Gemeinsamkeit gefunden. Die Gemeinsamkeit heißt: Wir müssen etwas tun.
Herr Hauser, bei der Sondersitzung zur Situation der Kommunalfinanzen im letzten Jahr hier im Landtag haben wir gemeinsam eine außerordentlich gute Beschlussfassung gefunden. Wir haben gemeinsam festgestellt: Wenn den Kommunen in Nordrhein-Westfalen wirklich effektiv geholfen werden kann, dann nur dadurch, dass der Bund die Hälfte der Soziallasten übernimmt.
Herr Löttgen, ich rede mit meiner Bundestagsfraktion. Ich sage Ihnen auch ganz offen: Bei dem einen oder anderen meiner dortigen Kollegen ist noch viel Überzeugungsarbeit zu leisten, damit man auch in der Bundestagsfraktion mal eine Fachressortbezogenheit für das gemeinsame Ziel aufgibt, dass das kommunale Finanzsystem nicht implodiert.
Das erwarte ich von Ihnen aber genauso, zumal Sie und Ihre Partei in der Bundesregierung nicht nur unmaßgeblich beteiligt sind.
Hartz-IV-Reform gefunden haben, nämlich Entlastung im Rahmen der Grundsicherung erst in drei Jahren, hinaus nach meiner Einschätzung nicht die Kraft haben, die Kommunen in Nordrhein-Westfalen
Jetzt haben wir folgende Situation – das sage ich Ihnen ganz deutlich –: Wir als Land NordrheinWestfalen sind aufgefordert, die Kommunen an der Stelle finanziell zu unterstützen, an der sie die vom Bund übertragenen Aufgaben nicht mehr finanzieren können und drohen, in die Zahlungsunfähigkeit zu geraten. Das ist jetzt die Aufgabenstellung des Landes Nordrhein-Westfalen.
Herr Hauser, Sie haben ein Gesamtkonzept angemahnt. Das ist Bestandteil eines Gesamtkonzeptes. Ich weiß nicht, wo in den vielen Gesprächen – sei es bilateral, sei es im Kommunalausschuss – der Informationsbruch zustande gekommen ist, dass wir das nicht in ausreichender Weise an Sie herantragen konnten.
Wir brauchen die Konsolidierungshilfe des Landes beispielsweise für diejenigen Kommunen, die bereits in der Überschuldung sind oder drohen, in die Überschuldung zu geraten.
Neben dieser Finanzhilfe müssen wir aber den ordnungspolitischen Rahmen ändern; denn der jetzige ordnungspolitische Rahmen gibt vor, dass ein Haushaltssicherungskonzept den Haushaltsaus