Protocol of the Session on April 14, 2011

Meine Damen und Herren, nach der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen und nach der Übernahme der Regierung durch Rot-Grün stelle ich fest: Der soziale Kompass in Nordrhein-Westfalen stimmt wieder. Damit unterscheiden wir uns in NordrheinWestfalen ganz klar

(Zuruf von Norbert Post [CDU])

von dem schwarz-gelben Chaos in Berlin.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Ich will zugestehen, dass es auch in NordrheinWestfalen Menschen gibt, die nicht auf der Sonnenseite des Lebens stehen. Deswegen wird unsere Politik auch darauf ausgerichtet sein, für sie ein uneingeschränktes Recht auf Teilhabe, Bildung und Gesundheit zu gewährleisten. Ich will zwei Beispiele nennen, die verdeutlichen, was ich damit meine.

Die rund 2,5 Millionen Menschen mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen erwarten zu Recht die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Das ist ein zentraler Schwerpunkt dieser Legislaturperiode. Und diese Legislaturperiode, meine Damen und Herren, geht noch fast über vier Jahre. Da haben wir noch eine ganze Menge Arbeit – ich hoffe, gemeinsam – vor uns. Wir haben das im Koalitionsvertrag auch festgeschrieben. Ich will es zitieren:

„Die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen ist der Maßstab für unsere, auf Nachhaltigkeit angelegte Behindertenpolitik. Die

selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderung zu verwirklichen, ihre Gleichstellung durchzusetzen sowie ihre uneingeschränkte Teilhabe, individuelle Autonomie und Unabhängigkeit zu sichern, sind dabei die zentralen Elemente unserer politischen Zielsetzung.“

Meine Damen und Herren, auf dieser Grundlage wird der Aktionsplan der Landesregierung erarbeitet. Wir haben heute den Zwischenbericht erhalten. Uns ist sehr daran gelegen, dass im behindertenpolitischen Bereich der Konsens, der auch in der Schulpolitik zum Thema „Integration“ vorhanden war, künftig erhalten bleibt. Mir wäre sehr daran gelegen, wenn wir gemeinsam die Schritte gehen würden, die zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention notwendig sind. Wir haben im Haushalt zusätzlich 1,5 Millionen € für die gesellschaftliche Integration vorgesehen.

Wir haben uns weitere Ziele gesetzt, nämlich die Förderung von Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderung in Integrationsunternehmen. Wir werden künftig auch weiterhin Mittel vorsehen für die Werkstätten für Menschen mit Behinderung. Wir haben inzwischen in Nordrhein-Westfalen 104 Werkstätten, in denen rund 62.000 Plätze vorhanden sind.

Die Werkstätten müssen sich sicherlich den Herausforderungen der Zeit stellen. Ich bin mir aber sicher, dass sie auch künftig einen ganz wichtigen Beitrag dazu leisten werden, wie die Arbeitsplatzinfrastruktur für Menschen mit Behinderung in NordrheinWestfalen aussieht.

Meine Damen und Herren, wir möchten auch mit unserer Bundespartei zusammen erreichen, dass die Eingliederungshilfe aus dem System der Sozialhilfe herausgelöst wird. Im SGB IX muss eine eigenständige einkommens- und vermögensunabhängige Leistung für soziale Teilhabe verankert werden. Es ist höchste Zeit, dass sich der Bund an dieser Leistung beteiligt, etwa in Form eines Bundesteilhabegeldes.

Ein zweites Beispiel will ich – die Redezeit ist knapp – kurz erwähnen. Das ist die gesellschaftliche Teilhabe von Kindern und Jugendlichen. Wir sind uns alle darüber im Klaren, wie wichtig es ist, Ausgrenzung und Armut zu vermeiden. Es geht nicht darum, dass es Kinder gibt, die sich keine Markenjeans und keine Playstation erlauben können. Es fehlt häufig vielfach an den elementaren Dingen des Lebens. Nicht umsonst sind Tafeln und Kleiderkammern stark gefragt.

Meine Damen und Herren, wir haben auch hier im Haus die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabegesetzes der Bundesregierung diskutiert. Ich habe in der vergangenen Woche Sonntag in „Westpol“ gehört, dass der Kollege Post kritisiert hat, dass die Landesregierung noch nicht so weit ist, wie wir uns das vielleicht alle wünschen. Da muss er sich zum einen vorhalten lassen, dass das Gesetz erst Anfang April veröffentlicht worden ist. Er muss sich zum anderen auch vorhalten lassen, dass Frau von der Leyen als zuständige Ministerin in Berlin viel Zeit, seit Februar 2010, verplempert hat, indem sie über die Bildungschipkarte diskutiert hat, indem sie es versäumt hat, rechtzeitig Gespräche mit den Ländern und mit der kommunalen Familie darüber zu führen, wie denn dieses Bildungs- und Teilhabepaket, das das Bundesverfassungsgericht eingefordert hat, umgesetzt werden soll.

Ich glaube, meine Damen und Herren, hier hätte viel mehr getan werden können. Dann wären wir heute weiter und würden nicht Gefahr laufen, dass viele Familien nicht mehr in der Lage sind, bis 30.04. die notwendigen Anträge zu stellen, damit ihnen die Gelder nicht verlorengehen, die das Bildungs- und Teilhabepaket für die ersten Monate vorsieht.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Wir haben auch große Sorgen, meine Damen und Herren, dass es im Rahmen der Arbeitsmarktreformen, die in Berlin auf der Agenda stehen, weitere Verschlechterungen für Menschen mit Behinderung geben wird, weil hier, wenn man es plastisch sagt, der Hut rumgeht und jeder etwas hineintun muss.

Ich glaube, gerade im Bereich der Arbeitsmarktpolitik sind hier die verkehrten Ansätze.

(Das Ende der Redezeit wird angezeigt.)

Wir haben Einschränkungen im Bereich der Jobperspektive zu befürchten. Auch das ist nicht gut. Ich kann Ihnen nur sagen: Wenn es um Kinder geht, stehen wir als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten in Nordrhein-Westfalen dafür, dass es eine eigenständige und bedingungslose Grundsicherung für Kinder gibt, damit wir nicht immer am Schräubchen drehen müssen, sondern damit wir einmal eine vernünftige materielle Sicherung und Zukunftsperspektive für unsere Kinder haben. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und bitte um Zustimmung zu diesem Einzelplan.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Scheffler. – Als nächste Rednerin hat für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Frau Abgeordnete Asch das Wort. Bitte schön, Frau Kollegin.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Sozialpolitik gilt es, zwei große Herausforderungen zu meistern. Das sind zum einen die Gestaltung der inklusiven Gesellschaft und zum anderen die Armutsbekämpfung.

Zum ersten Punkt: Wir haben uns als rot-grüne Koalition auf die Fahnen geschrieben, dass wir die Inklusion in Nordrhein-Westfalen umsetzen wollen. Das bedeutet die Wertschätzung und die Anerkenntnis der Vielfältigkeit und der Unterschiedlichkeit der Menschen. Inklusion bedeutet, dass alle dazugehören. Es bedeutet auch, jeden Einzelnen in seinen Fähigkeiten und nicht in seinen Defiziten zu sehen und ihm zu ermöglichen, an dieser Gesellschaft teilzuhaben.

Wir haben uns vorgenommen, den Aktionsplan Inklusion zu gestalten. Herr Post, Sie haben gefragt, was denn mit diesen 1,5 Millionen € getan werden soll. Das kann ich Ihnen erläutern. Damit soll genau dieser Plan auf den Weg gebracht werden. Es sollen Beteiligungsprozesse organisiert werden. Es sollen Modellprojekte finanziert werden. Dieser Plan soll also mit Leben gefüllt werden. Dafür nehmen wir Mittel in die Hand.

Genauso nehmen wir Mittel in die Hand, um die Integration der Menschen mit Behinderung ins Arbeitsleben zu verbessern. Das ist ein ganz wesentlicher Teil, um Inklusion möglich zu machen. Wir haben den Titel aufgestockt. Hier wollen wir – mit dem Schwerpunkt bei den Integrationsfirmen – Menschen mit Behinderungen die Teilhabe am Arbeitsleben ermöglichen, damit sie dann tatsächlich in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis tätig sein können.

Des Weiteren haben wir wieder 700.000 € für die ehrenamtliche Betreuung zur Verfügung gestellt. Dieser Haushaltsansatz wurde unter Schwarz-Gelb – Herr Laumann hat das damals gemacht – auf die Hälfte gekürzt. Wir haben uns damals schon gewundert, warum ausgerechnet die ehrenamtliche Betreuungsarbeit von Ihnen weggestrichen wurde; denn erstens wird das Ehrenamt von Ihnen sonst immer sehr hoch gehoben, und zweitens wird damit eine ganz wichtige Arbeit geleistet. Es wird nämlich verhindert, dass teure professionelle Hilfe angeboten und bezahlt werden muss. Deswegen haben wir diesen Titel wieder um die Hälfte angehoben und das entsprechend notwendige Geld zur Verfügung gestellt.

Wir sind auf einem guten Weg. Wir wollen die inklusive Gesellschaft gestalten. Dazu gehören ganz unterschiedliche Facetten. Das beginnt bei den Kindern. Es fängt im Elementarbereich an und geht weiter über die Schule bis in alle Lebensbereiche, die wir barrierefrei gestalten wollen. Wir machen uns auf den Weg und nehmen diese Herausforderung an.

Zum zweiten Punkt, der Sozialpolitik: Die große Herausforderung wird uns durch die Berichte von OECD, UNICEF und Bertelsmann Stiftung immer wieder als Hausaufgabe ins Stammbuch geschrieben. Dabei geht es darum, dass die Spaltung dieser Gesellschaft in Arm und Reich sich immer weiter vergrößert. Die Schere zwischen Arm und Reich geht immer weiter auseinander. Nach der jüngsten Untersuchung der OECD sind die Armutsrisiken in Deutschland im Unterschied zu anderen westlichen Industrieländern deutlich angewachsen.

Weil wir in diesem Bereich einfach hinterherhinken, haben wir im Koalitionsvertrag vereinbart, insbesondere auf die Bekämpfung der Kinderarmut einen Schwerpunkt zu setzen. Wir haben das Programm „Kein Kind ohne Mahlzeit“, das ja auf die Kinder in der Schule reduziert war, auf den Elementarbereich ausgeweitet. Natürlich haben wir die Änderungen durch das Bildungs- und Teilhabepaket der Bundesregierung bereits im Haushalt nachvollzogen. Allerdings wollen wir die Kinder im Asylbewerberleistungsbezug wieder mit hineinnehmen. Außerdem haben wir einen Anteil für Kinder, die besonderen Härten unterliegen, aufgenommen, um auch ihnen ein warmes Mittagessen in der Kita oder in der Schule zu ermöglichen.

(Beifall von den GRÜNEN)

An diesem Punkt muss ich, liebe CDU-Fraktion, dann doch einmal auf das eingehen, was Sie hier zu diesen Haushaltsgestaltungen und zu dieser Haushaltsdebatte beitragen. Wir haben von Ihnen ja nur einen äußerst dünnen Antrag erhalten. Das ist der einzige Antrag, den Sie zu diesem Haushalt zusammengebracht haben. Er enthält ganz viel Lyrik und Beschreibung. Auf vielen Seiten wird die enge Haushaltssituation dargestellt. Auf Seite 4 schlagen Sie dann etwas vor – der Antrag stammt vom

12. April 2011 –, was wir längst nachvollzogen haben. Dort schreiben Sie nämlich, die 58 Millionen € Aufstockung des Landesfonds „Kein Kind ohne Mahlzeit“ müssten jetzt im Haushalt korrigiert werden. Das haben wir längst getan.

(Das Ende Redezeit wird angezeigt.)

Machen Sie doch zumindest einmal Ihre Hausaufgaben.

(Beifall von den GRÜNEN)

Verfolgen Sie doch wenigstens das nach, was im Haushalts- und Finanzausschuss bereits von uns beantragt wurde. Es wäre doch das Mindeste, was von Ihnen als Opposition zu erwarten wäre, dass Sie wenigstens à jour sind und dass Sie das aktualisieren.

(Das Ende Redezeit wird erneut angezeigt.)

Ich halte das, was Sie hier machen, für eine Art von Verweigerungsstrategie. Als große Oppositionsfaktion nichts gestalterisch zu diesem Haushalt beizutragen und keinen einzigen konstruktiven Vorschlag zu machen, aber dann noch nicht einmal Ihren Haushaltsantrag zu aktualisieren – das ist erbärmlich. Das ist sozusagen Totalverweigerung.

Frau Kollegin.

Ich muss sagen: Damit haben Sie sich auch ein Stück außerhalb der Diskussion gestellt.

(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin Asch. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der FDP der Abgeordnete Hafke das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte mit einem Thema anfangen, das von uns in Zukunft große Anstrengungen fordert, und hinzufügen: hoffentlich zunehmend bei Verzicht auf die üblichen parteipolitischen Reflexe. Das ist das Thema „Kinderarmut“.

Nach einer Analyse der Bertelsmann Stiftung gilt in Nordrhein-Westfalen jedes sechste Kind als arm. NRW steht zwar etwas positiver da als der Bundesdurchschnitt, schneidet aber im Vergleich der Flächenländer schlecht ab. Das macht deutlich, dass hier noch immer viele Aufgaben auf die Landespolitik warten.

Das Thema „Kinderarmut“ wurde bereits in der letzten Legislaturperiode intensiv debattiert. Die

schwarz-gelbe Landesregierung hat aus gutem

Grund einen runden Tisch zur Beseitigung der Kinderarmut eingerichtet sowie die Kinderbetreuung und das Angebot von Ganztagsschulen ausgebaut. Zu erinnern ist auch an die Bundesratsinitiative für Kinder im Leistungsbezug des SGB II und SGB VII zur verbesserten Teilhabe an Bildung sowie an das Programm „Kein Kind ohne Mahlzeit“.

Dort hat es in den letzten Wochen bemerkenswerte Veränderungen gegeben. Wir erinnern uns an die im Haushaltsentwurf von Rot-Grün ursprünglich geplante Mittelerhöhung in Höhe von 51 Millionen €. Dabei war schon lange bekannt, dass es entsprechende Mittel für Kinder aus Familien mit Hartz-IVLeistungsbezug geben würde, ebenso wie für Kinder aus Haushalten mit geringen Einkommen.

Aber der Landesregierung war das nicht genug. Jetzt sind SPD und Grüne offenbar, gezwungen durch das Urteil aus Münster, ins Nachdenken gekommen. Inzwischen ist lediglich von einem Härtefallfonds die Rede.

Nun liegt uns auch ein Änderungsantrag von RotGrün vor, der die Mittel um insgesamt 58 Millionen € absenken will. Gleichzeitig soll der Fonds in seiner ursprünglichen Form zum 31. Juli auslaufen. Dieser ganze Vorgang zeigt mal wieder Ihr Verständnis von sozialer Politik. Da werden werbewirksame pauschale Versprechungen gemacht. Wenn es dann an die Umsetzung geht, entdecken Sie, dass das alles eben nicht so einfach ist.