Protocol of the Session on April 13, 2011

Das können Sie gerne machen. Aber auf der Tagesordnung steht nun einmal der Haushalt 2011.

(Beifall von den GRÜNEN)

In der Justiz arbeiten rund 40.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landes. Im Einzelplan 04 machen die Personalausgaben mit rund 2 Milliarden €

60 % der Gesamtausgaben aus. Zweitgrößte und feste Ausgabenposition sind die Sachkosten für die Nutzung der Gerichtsgebäude und Justizvollzugsanstalten – ein Ausgabenblock, der sich durch den Neubau von weiteren Anstalten und Gerichten im Jahre 2011 erhöhen wird. Beides sind Ausgabepositionen, die insgesamt wenig disponibel sind. Und das Urteil des Verfassungsgerichts Münster zum Nachtragshaushalt 2010 hat hieran grundsätzlich nichts geändert.

(Beifall von Hans-Willi Körfges [SPD] und von Dagmar Hanses [GRÜNE])

Die Maßgabe der Wirtschaftlichkeit des Haushaltes galt auch vor diesem Urteil. Und bei einer Überschreitung der Investitionskreditlinie gibt es auch – wie bisher – feste Regeln, die es in der Beratung und Abwägung hier im Landtag zu beachten gilt.

Die Folgen der wirtschaftlichen Krise finden sich aber auch im Einzelplan 04 wieder. Ich will beispielhaft die gesunkenen Einnahmen bei den Justizvollzugsanstalten im Bereich der Arbeitsverwaltung nennen. Diese Einnahmen sind – das wissen Sie, Herr Giebels – stark konjunkturabhängig und von der Lage auf dem freien Arbeitsmarkt abhängig.

Grundlage für die Ziele in der Rechtspolitik bildet der Koalitionsvertrag zwischen SPD und Bündnis 90/Die Grünen aus dem vergangenen Jahr. Die Herausforderungen der Rechtspolitik lassen sich in einigen Überschriften zusammenfassen:

Wir wollen eine leistungsstarke und moderne Justiz. Wir wollen einen sicheren und humaneren Strafvollzug, und wir wollen besser früher helfen, als später zu strafen. Unter diesen Überschriften finden sich auch die wesentlichen Änderungen im Einzelplan 04 im Jahr 2011 wieder.

Im Interesse einer effektiven und nachhaltigen Ausgabe von Steuermitteln sind motivierte und engagierte Mitarbeiter nötig. Und diese sind in vielen Bereichen der Justiz bereits vorhanden und leisten jeden Tag aufs Neue hervorragende Arbeit. Es gibt aber auch Bereiche, da wäre die Motivation deutlich höher, wenn sich die Beschäftigten nicht persönlich Sorgen um den künftigen Arbeitsplatz machen müssten – ein Problem, auf das ich häufig in meiner Arbeit angesprochen wurde.

Der Abbau von prekären Arbeitsverhältnissen in den Gerichten soll daher mit 200 zusätzlichen Stellen erreicht werden. Viele Befristungen werden beendet. Hierfür entstehen grundsätzlich auch keine neuen Kosten, da die Beschäftigten bereits da sind. Diese erhalten aber dann künftig Sicherheit – eine Sicherheit, die die Binnennachfrage verstetigen wird und auch den Wirtschaftsstandort Nordrhein

Westfalen durch eine effektivere Justiz stärken wird.

Wertschätzung für geleistete Arbeit hat aber auch immer etwas mit angemessener Besoldung zu tun. Und dies gilt besonders für die Gruppe der Justiz

wachtmeister. Hier haben wir verbesserte Besoldungen bereits einstimmig auf den Weg gebracht.

Das Gesundheitsmanagement zur Reduzierung des Krankenstandes – Herr Giebels, Sie haben das etwas leichtfertig abgetan – ist ein wichtiges Feld, das ausgebaut werden muss. Hier lassen sich ganz konkret künftige Ausgaben für Personalkosten senken.

Bei den Sozialgerichten entfallen künftig – das ist hier aufgeführt worden; wir haben darüber diskutiert – fünf kw-Vermerke, um die Arbeitsbelastungen dort zu reduzieren.

Die Amtsanwältinnen und Amtsanwälte beklagten sich zuletzt immer deutlicher über die gestiegene Belastung. Eine große Sorge ist es, geeignete Nachfolgerinnen und Nachfolger zu finden. Die Erhöhung der Stellen im Vorbereitungsdienst für Beamtinnen und Beamte trägt dem Rechnung.

Und auch die Prävention in Bezug auf Jugendliche findet sich im Haushalt 2011 wieder. Die Enquetekommission hat zahlreiche konkrete Vorschläge unterbreitet, mit denen für künftige Generationen immense Reparaturkosten vermieden werden können, also keine Ausgaben zulasten künftiger Generationen, Herr Giebels, sondern Ausgaben zur Senkung der Lasten für künftige Generationen.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Und das steht eindeutig im Einklang mit dem Urteil des Verfassungsgerichts in Münster. Mit den weiteren Häusern des Jugendrechts beispielsweise, wie es das in Köln schon gibt, soll künftig die Entwicklung von Jugendlichen zu Intensivtätern vermieden werden. Hierfür werden jetzt zusätzlich 1 Million € investiert. Damit werden in den folgenden Jahren Ausgaben unter anderem im Bereich des Jugendstrafvollzugs entfallen.

Studien belegen – Prof. Lösel ist heute mehrfach zitiert worden –, dass sich in vielen unterschiedlichen Bereichen die modellhaften Lebenslaufkosten auf rund 1 Million € pro Einzelfall summieren, Kosten, die wir vermeiden sollten, ganz zu schweigen von den Schicksalen der Opfer, die wir vermeiden müssen und die in Geld nicht auszudrücken sind. Hierzu verweise ich auf die Antwort des „Kölner Haus des Jugendrechts“ zur Sachverständigenanhörung im März. Hierin heißt es zur Frage der Rückfallquote:

Eine weitere positive Entwicklung zeichnet sich im Bereich der mehrfach auffälligen Tatverdächtigen in der Altersgruppe der zwischen 14- und 20-Jährigen ab. Relativ betrachtet ergibt sich seit 2007 ein Rückgang um 27 %.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

In die gleiche Richtung gehen Maßnahmen des Übergangsmanagements im Jugendarrestbereich. Die Entlassenen sollen aus dem Arrest heraus di

rekt an die örtlichen Hilfesysteme weitergeleitet werden. Eine Reduzierung der Rückfallquote senkt dann auch bald Kosten im Jugendvollzug. Die Erhöhungen hier belaufen sich auf 205.000 €.

Haftvermeidung – auch dort werden durch das Vermeiden der Haftstrafen Kosten vermieden. Täterarbeit bei Taten mit häuslicher Gewalt – auch hier werden wir 349.600 € zusätzlich zur Verfügung stellen.

Die erfolgreiche Arbeit der freien Träger im Bereich der Modellprojekte zur Förderung gemeinnütziger Arbeit in Nordrhein-Westfalen bleibt ebenfalls erhalten und wird mit gleichen Mitteln in Höhe von 200.000 € fortgesetzt.

(Beifall von den GRÜNEN)

Entlassungsvorbereitungen sollen ebenfalls die Rückfallquoten durch berufliche Bildung der Gefangenen verringern. Zusätzlich hier 500.000 €.

In der Summe also eine Erhöhung um rund 1 Million €, die bereits in Kürze erste Erfolge zeigen wird. Dem Ziel der Verbesserung der Resozialisierung dient auch die Verbesserung der Arbeitsbedingungen im Vollzug. Zugleich soll dies aber auch ein klares Zeichen an die Bediensteten im Vollzug sein. Wir sehen die gute Arbeit, die dort geleistet wird, und wir erkennen diese bedeutende Arbeit für unsere Gesellschaft an.

Die rückläufigen Belegungszahlen bringen bereits seit etwa zwei Jahren eine spürbare Entlastung in den meisten Anstalten. Zudem wurde in den letzten Jahren in viele Gebäude investiert. Die ausreichende Ausstattung mit Personal kam aber dabei leider zu kurz. Wir stellen für die Arbeit im Vollzug 50 Stellen in den Fachdiensten und 150 des allgemeinen Vollzugsdienstes zur Verfügung. Wir haben hierbei die kritischen Äußerungen der Personalräte, etwa aus Aachen, sehr aufmerksam gehört. Die Ermächtigungen für die Einstellung im Vorbereitungsdienst werden deutlich erhöht, um die neuen Stellen dann auch mit gut ausgebildeten Beschäftigten zu besetzen. Es reicht eben nicht – andere Beispiele würden mir noch einfallen –, Stellen lediglich einzurichten, sondern wir müssen diese Stellen auch mit motivierten und gut ausgebildeten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern besetzen.

Lassen Sie uns gemeinsam die Justiz in NordrheinWestfalen moderner, gerechter und den Vollzug sicherer und humaner gestalten.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Wolf. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Frau Kollegin Hanses.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vorab ein paar kurze

Vorbemerkungen zum Einzelplan 04. Eine Menge Kluges hat Herr Wolf schon gesagt, nämlich insbesondere dass die Personalausgaben rund 60 % des Gesamteinzelplans ausmachen und dass die enormen Kosten für die Unterhaltung von Justizvollzugsanstalten und Gerichtsgebäuden noch hinzukommen. Da bleibt wenig Sparpotenzial. Aber auf Ihre sogenannten Sparvorschläge komme ich gerne später noch zu sprechen.

Die rot-grüne Koalition hat, wie im Koalitionsvertrag versprochen, ihren Schwerpunkt im Einzelplan 04 in der Präventionspolitik und in der Stärkung einer modernen, leistungsfähigen Justiz gesetzt.

Zunächst zur Stärkung der Justiz und ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Herr Giebels, das ist einfach nicht richtig, was Sie eben gesagt haben. Im Einzelplan 04 wurden ca. 400 Stellen neu eingerichtet, und das zum großen Teil kostenneutral. 200 Stellen in der Verwaltung durch den Abbau unbefristeter Arbeitsverhältnisse, allein 160 Stellen bei den Gerichten, und das komplett haushaltsneutral. 150 neu eingerichtete Planstellen des allgemeinen Vollzugs – die sind auch dringend nötig – und 50 neue Stellen für den psychologischen und Sozialdienst im Strafvollzug, für Bereiche wie Resozialisierung, Übergangsmanagement und Haftvermeidung.

Die Umwandlung der 200 befristeten Arbeitsverhältnisse in unbefristete Arbeitsverhältnisse trägt zur Nachhaltigkeit bei und stärkt die Kaufkraft. Durch unbefristete Arbeitsverhältnisse entsteht Planungssicherheit für die Angestellten, sodass auch langfristige Investitionen getätigt werden können. Es ist doch völlig klar, dass jemand mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag ganz anders auf eine Bank zugehen kann, ganz anders planen kann, wenn sich die wirtschaftliche Entwicklung für jemanden persönlich weiterentwickelt.

Im Gegenzug führen Stellenkürzungen im Gerichtsbereich zu Verfahrensverzögerungen – das wissen Sie –, das wiederum zu Mehrkosten, zu entgangenen Einnahmen, beispielsweise Geldstrafen, Steuernachzahlungen, Insolvenzverfahren. Und Ihre schwarz-gelbe Bundesregierung will einen rechtlichen Anspruch auf Schadensersatz bei zu langen Gerichtsverfahren einführen. Kurzfristig zu realisierende Einsparungen bei den Personalausgaben durch Eingriffe in die Besoldungsstruktur lehnen wir konsequent ab. Wir haben im letzten Plenum noch über die Justizwachtmeister gesprochen. Deshalb verstehe ich diese Argumentation nicht.

(Harald Giebels [CDU]: Das war doch kos- tenneutral, was wir besprochen haben!)

Eben. Da gibt es auch eine ganze Menge zur Sicherheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu tun, was durchaus kostenneutral ist. Sehr gerne, aber dann muss man das auch tun. Diese Landesregierung wird es tun.

(Beifall von Sigrid Beer [GRÜNE])

Die Maßnahmen, die Sie für Einsparungen vorschlagen, stehen im Widerspruch zur Beschäftigungssicherung und wirken sich langfristig nachteilig auf die Leistungsfähigkeit des Landes aus. Über das bereits realisierte Niveau hinausgehende Einschnitte bei den verbleibenden Zuweisungen an Dritte – zum Beispiel freie Träger – sind nicht nur unter beschäftigungspolitischen Gesichtspunkten problematisch, sondern sie bergen auch die Gefahr, dass die soziale Infrastruktur des Landes massiv in Mitleidenschaft gezogen wird.

Mit Verlaub, liebe Linke, vor dem Hintergrund habe ich Ihren Antrag von heute Morgen überhaupt nicht verstanden. Ihr Geschäftsordnungsantrag hätte das Haushaltsverfahren massiv verzögert. Das wissen Sie selber. Das hätte die freien Träger vor riesige Probleme gestellt. Sie hätten ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern drei Monate keine Gehälter zahlen können. Das wäre ein Riesendilemma gewesen. Das war wenig produktiv.

(Beifall von den GRÜNEN und von der SPD – Wolfgang Zimmermann [LINKE]: Wieso das denn?)

Natürlich reichen Neueinstellungen und Umwandlungen von Arbeitsverträgen alleine nicht aus. Um den Mehrbedarf zu decken, müssen wir auch ein klügeres Gesundheitsmanagement einsetzen. In vielen Bereichen der Justiz stellen wir besondere Anforderungen an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Sie verdienen Wertschätzung für ihre Arbeit mit einer nicht immer einfachen Klientel. Die körperliche und seelische Gesundheit zu erhalten, muss eines unserer obersten Ziele sein. Diesem Ziel trägt der Haushaltsentwurf Rechnung.

Nun zur Präventionspolitik als unserem zweiten Schwerpunkt: Durch eine frühzeitige eingreifende Präventionspolitik im Bereich der Kriminalität – sowohl bei Jugendlichen als auch bei Erwachsenen – können langfristig erhebliche volkswirtschaftliche Vorteile erreicht werden. Bevor Kinder und Jugendliche zu Straftäterinnen werden, ist oft schon einiges schiefgelaufen: vielfältige Probleme komplexer Art im familiären Bereich, Gewalterfahrung, Drogenkonsum, Armut, Missbrauch! Hier gibt es eine Menge zu tun.

Durch frühzeitiges Eingreifen können wir in vielen Fällen kriminelle Karrieren vermeiden und dadurch auch Haftkosten sparen. Die Haftkosten liegen in NRW zurzeit pro Person und Tag bei ca. 75 €. Durch Straftaten können Kosten in verschiedenster Form zusätzlich entstehen: für die Opfer Verlust von Geld oder Gegenständen, für die Gesellschaft Ermittlung, Verfolgung, Verurteilung, Inhaftierung. Das zieht einen riesigen Kostenapparat nach sich.

In der gleichen Zeit, in der Straftäterinnen eine Strafe verbüßen müssen, könnten Opportunitätserträge erzielt werden, wenn wir sie stattdessen in einer legalen, ordentlichen Arbeit hätten. Die Enquete

kommission III „Präventionspolitik“ kam im Übrigen zu dem Ergebnis, dass sich wirksame Präventionsprogramme nicht nur volkswirtschaftlich auszahlen, sondern auch einen effektiven Beitrag zum Opferschutz darstellen und den potentiellen Opfern materielle und immaterielle ersparen helfen. Zusätzliche Häuser des Jugendrechts wurden von Herrn Wolf schon angesprochen. Sie sind dringend nötig.