In diesem Punkt haben Sie die Unterstützung der CDU, und ich denke auch der FDP. Sie wären gut beraten, die Verbraucherschutzpolitik in NordrheinWestfalen im Konsens mit uns, mit der Opposition zu gestalten.
Herr Remmel, noch eines zum Schluss: Wenn ich Ihre Pressemitteilungen lese, stelle ich fest, dass Sie immer die gleiche Melodie spielen; nur die Strophen sind anders. Und jede zweite Woche kommt eine neue hinzu: Die EU-Kommission muss jetzt
aber mal tätig werden! – Frau Aigner muss etwas machen! Und Umweltminister Röttgen muss jetzt aber mal wirklich tätig werden!
Herr Remmel, statt ständig auf andere zu verweisen: Unternehmen Sie doch selbst einmal etwas! Kümmern Sie sich um Ihre wichtigste Aufgabe. Sorgen Sie hier im Land dafür, dass sich Verbraucher jederzeit sicher sein können, dass das, was sie einkaufen, in Ordnung ist, und dass sie nicht getäuscht werden. Das wäre verantwortliche Verbraucherpolitik.
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir alle wissen, dass sich gerade im letzten Jahrzehnt die gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und sozialen Rahmenbedingungen extrem verändert haben. Grund hierfür ist die fortschreitende Globalisierung einerseits und andererseits der ständig wachsende technische Fortschritt. Diese Veränderungen blieben nicht ohne Auswirkungen auf Verbraucherinnen und Verbraucher. Und das ist jetzt das Thema: Verbraucherschutz und Verbraucherpolitik. Darauf möchte ich intensiv eingehen.
Immer mehr Menschen geraten aufgrund der veränderten gesellschaftlichen Rahmenbedingungen in Notlagen. Oft mangelt es diesen Menschen an der notwendigen Finanzkompetenz. Es fehlt ihnen aber auch an sozialer Sicherheit, und oft fehlt das notwendige Qualitätsbewusstsein. All dieses kann man an den stetig steigenden Zahlen von Verbraucherkontakten bei den Verbraucherzentralen feststellen. Als Beispiel möchte ich hier die neue Verbraucherzentrale in Schwerte nennen, die erst seit einem Jahr in Betrieb ist, aber bereits in diesem Jahr 10.000 Kontakte hatte. Diese stetig steigende Zahl von Verbraucherkontakten macht deutlich, dass wir Verbraucherschutz- und Verbraucherpolitik weiterhin und vermehrt ins öffentliche Bewusstsein rücken müssen.
Verbraucherpolitik und Verbraucherschutz ist eine Querschnittsaufgabe, die alle Bereiche des täglichen Lebens berührt. Damit eine verantwortungsvolle und vor allen Dingen unabhängige Verbraucherpolitik mit den rasanten Veränderungen des gesellschaftlichen Lebens Schritt halten kann, muss sie sich an Rahmenbedingungen orientieren können. Zu diesen Rahmenbedingungen gehören nach unserer Auffassung, dass die Aufgaben, nämlich die Vermittlung von Qualitätsbewusstsein, die Herstellung von Transparenz und die Schaffung von Sicherheit und Rechtssicherheit für die Verbrauche
Daher freuen wir uns über die zwischen der Landesregierung und der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen getroffene Vereinbarunge über die Zusammenarbeit bis 2015. Mit dieser Vereinbarung erhält die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen für die Erfüllung ihrer vielfältigen Aufgaben im Sinnes eines unabhängigen Verbraucherschutzes die notwendige Planungs- und Finanzierungssicherheit bis zum Jahre 2015, und sie wird damit in die Lage versetzt, weitere Lücken im Beratungsnetz zu schließen und insgesamt fünf neue Beratungsstellen einzurichten. Mit dieser Vereinbarung kann die Verbraucherzentrale mit ihrem wertvollsten Pfund wuchern: Sie bleibt unabhängig und behält bei Verbraucherinnen und Verbrauchern ihre Glaubwürdigkeit.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, die Finanz- und Wirtschaftskrise hat auch die privaten Haushalte nicht ungeschoren gelassen. In Nordrhein-Westfalen sind über 700.000 Menschen überschuldet. Arbeitslosigkeit, Überschuldung, die daraus resultierenden Lebenskrisen, aber auch eine oftmals unzureichende finanzielle Allgemeinbildung quer durch alle Bevölkerungsschichten haben einen erhöhten Bedarf an Schuldner- und Insolvenzberatung offengelegt.
Zur Stärkung der Schuldner- und Insolvenzberatung werden die dafür notwendigen Finanzmittel um 500.000 € erhöht. Mit dieser Ansatzerhöhung leisten wir einen wichtigen Beitrag zum Präventivansatz der Landesregierung. Eine gute Schuldner- und Insolvenzberatung wirkt vorbeugend und führt auf Dauer zu erheblichen Einsparungen im Haushalt.
Wir begrüßen ausdrücklich, dass die Landesregierung den Dialog und den Erfahrungsaustausch zwischen Schuldner- und Verbraucherberatung, den Wohlfahrtsverbänden, der Wissenschaft und Wirtschaft, Verwaltung und Politik im Netzwerk Finanzkompetenz weiter fortsetzt. Hierbei sei zu erwähnen, dass in diesem Bereich die Sparkassen- und Giroverbände vorbildhaft tätig sind. Sie stellen mit dem Sparkassenfonds bereits seit 20 Jahren erhebliche Mittel zum Zwecke der Schuldnerberatung bereit und haben im letzten Jahr diese Mittel nochmals deutlich um 17 % angehoben.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ein ähnliches Engagement erwarten wir auch zukünftig von den privaten Banken.
Zusammenfassend ist zu sagen: Verbraucherschutzpolitik muss Informations- und Bildungsangebote für Jung und Alt anbieten und die Finanzkompetenzen der Verbraucherinnen und Verbraucher stärken. Sie soll Verbraucherinnen und Verbraucher in die Lage versetzen, sich über die Qualität von Produkten zu informieren, um dann mit ihrer Kau
Sie soll Transparenz herstellen – sowohl bei der Herstellung von Produkten wie bei deren Kennzeichnung. Und sie soll Sicherheit garantieren, vor allen Dingen Rechtssicherheit, die es den Verbraucherinnen und Verbrauchern ermöglicht, ihre Entscheidungen auch wieder rückgängig machen zu können. Also Qualität, Transparenz und Sicherheit sind die Rahmenbedingungen für eine verantwortungsvolle und moderne Verbraucherpolitik.
Ich bin mir sicher, dass mit dem vorgelegten Entwurf des Einzelplans 10 Kapitel 10 040 diese Rahmenbedingungen für eine moderne nordrheinwestfälische Verbraucherpolitik erfüllt sind. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor dem Hintergrund immer wiederkehrender Lebensmittelskandale, aber eben auch vor dem Hintergrund starker wirtschaftlicher Interessenverbände ist Verbraucherschutz nicht nur eine wichtige staatliche Aufgabe, sondern ein unverzichtbarer Beitrag, um den Konsumentinnen und Konsumenten die Teilhabe am Wirtschaftsleben auf Augenhöhe zu ermöglichen.
Meine Vorrednerin hat schon einige Beispiele genannt, wo es wichtig ist, diese Augenhöhe durch die Beratung zu ermöglichen. Es gibt weitere Beispiele, wenn wir etwa an den Gesundheitsbereich denken: immer mehr IGel-Leistungen, also Leistungen, die man bezahlen muss, die medizinisch aber nicht zwingend notwendig sind. Das kann man machen. Gerade wenn man etwas weniger auf der Tasche hat, sollte man aber wissen, ob die Leistungen auch notwendig sind und was dahintersteckt. Das ist ein neues Feld im Bereich der Verbraucherberatung.
Oder die Teilnahme an unserer Kommunikations- und Mediengesellschaft: Es findet immer noch Telefonabzocke statt. Da will jemand eine Reise buchen, ruft bei einem Flugveranstalter an und wird erst einmal ein paar Minuten auf eine Leitung gelegt, für die er zahlen muss, obwohl er dafür keine Gegenleistung bekommt.
Das soll geändert werden? Das ist angekündigt, ja. Frau Aigner im Bund, Herr Ellerbrock, kündigt bei vielen Themen immer viel an. Es dauert dann immer leider sehr lange, bis etwas dabei herauskommt.
Dann haben wir im Moment auch eine energiepolitische Debatte. Viele Menschen fragen sich: Was kann ich tun, wenn ich den Stromanbieter wechseln will? Da ist es gut, eine Anlaufstelle zu haben, bei der ich mich neutral informieren kann: Welche Art von Strom will ich haben? Welche Art von Energieversorgung möchte ich haben, und wo kann ich Energie sparen? Welche Geräte brauchen besonders viel Energie? Welche Möglichkeiten, das selber zu messen, gibt es? Auch das ist eine Herausforderung für moderne Verbraucherberatung. Auf der anderen Seite stehen dem auch große Wirtschaftsinteressen gegenüber.
Teilhabe am Wirtschaftsleben auf Augenhöhe: Das ist das, was diese Landesregierung mit dem Ausbau der Verbraucherberatungsstrukturen ermöglichen will. Deswegen – auch das hat meine Vorrednerin bereits angesprochen – ist es so gut und so wichtig, dass es die neue Vereinbarung gibt, dass es in diesem Jahr 1 Million € mehr für die Verbraucherzentrale gibt und dass langfristig die Strukturen auch dadurch gestärkt werden, dass es eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 36,7 Millionen € gibt, um langfristig die Arbeit der Verbraucherzentrale in Nordrhein-Westfalen abzusichern.
Damit wird die nordrhein-westfälische Verbraucherzentrale die Nummer eins in Deutschland. Darauf können wir alle zusammen mit Recht sehr stolz sein.
Ja, Multitasking können eigentlich nur Frauen, aber gut. – Nun haben wir hier oft miteinander beschworen, dass wir uns im Verbraucherschutz so einig sind. Insbesondere, lieber Kai Abruszat, wenn es darum ging, die Verbraucherberatungsstrukturen vor Ort auszubauen, waren wir uns immer einig. Wir werden mit diesem Haushalt die Landeshausaufgaben an dieser Stelle machen. Ich erwarte dann auch die Unterstützung an der Stelle.
Aber ich erwarte sie dann auch gerade als Neusser Abgeordneter vor Ort. Denn in den nächsten Jahren sollen landesweit, auch in Neuss – darüber bin ich sehr glücklich –, fünf neue Verbraucherzentralen geschaffen werden. Ich erwarte jetzt – Kollege Geerlings ist jetzt leider nicht da –, dass dann auch die kommunalen Komplementärmittel zur Verfügung gestellt werden.
Es kann nicht sein, dass wir hier im Parlament immer danach rufen, die Verbraucherzentralen auszubauen, das Land auffordern, die Mittel zur Verfügung zu stellen, und bei den kommunalen Haushalten dann ganz verschämt zur Seite blicken. Ich erwarte jetzt auch, dass Sie vor Ort Ihre Hausaufgaben machen. Lassen Sie uns das dann bitte gemeinsam anpacken! Das ist der Lackmustest, wie ernst es Ihnen tatsächlich mit dem Ausbau der Beratungsstrukturen ist.
Das Land jedenfalls ist auf einem guten Weg beim Verbraucherschutz, um sich auch den neuen Herausforderungen – ich habe einige Beispiele genannt, meine Vorrednerin auch – zu stellen, den neuen Herausforderungen in der Gesundheitsberatung, in der Finanzberatung, auch unter demografischen Gesichtspunkten und im Umgang mit modernen Medien. – Herzlichen Dank.
„Man kann nicht in die Zukunft schauen, aber man kann den Grund für etwas Zukünftiges legen; denn Zukunft kann man bauen.“
Antoine de Saint-Exupéry, ruft mir die Schulministerin zu. Ich bestätige, Frau Ministerin Löhrmann, genau das ist es.
Meine Damen und Herren, an diesen Satz von Antoine de Saint-Exupéry, dass man Zukunft bauen kann, haben wir uns in allen Fraktionen dieses Hauses offensichtlich erinnert. Denn es ist gut, an dieser Stelle noch einmal auf den einstimmigen Beschluss dieses Hauses im Hinblick auf die Finanzierung der Verbraucherzentralen hinzuweisen. Das zeigt den Konsens, der bei diesem Thema vorliegt, im Übrigen, lieber Kollege Markert, nicht nur hier, sondern auch in den vielen Städten und Gemeinden, die auch darum ringen, ihre Eigenanteile aufzubringen.
Meine Damen und Herren, deswegen war es richtig und wichtig, dass dieser Antrag von Union und FDP auch hier mit allen Stimmen des Hauses getragen wurde. Mit diesem Geld kann jetzt die Verbraucherzentrale gut arbeiten. Wir können und müssen die Arbeit auch weiter verstetigen, weil wir den Bereich der Schuldner- und Insolvenzberatung auch in den Blick nehmen müssen. Ich habe bereits im Februar im Rahmen einer Kleinen Anfrage die Landesregierung gebeten, hierzu Stellung zu beziehen. Nach
der Geschäftsverteilung ist, wie ich hörte, die Ministerin Schäfer hierfür zuständig. In der Antwort auf meine Kleine Anfrage hieß es, die Regierung strebe die Einrichtung eines Bankenfonds an, in dem analog zum vorhandenen Sparkassenfonds private Banken einen Beitrag zur Finanzierung der Schuldner- und Insolvenzberatung leisten. Konkrete Gespräche hatte es noch nicht gegeben. Ich habe jetzt, Herr Kollege Stinka, mit Interesse zur Kenntnis genommen, dass Sie für die SPD-Fraktion sich dieses Themas angenommen haben und die Finanzmittel für diesen Bereich um eine halbe Million Euro anheben möchten.