Vielen Dank, Frau Kollegin Böth. – Als Nächstes spricht für die Landesregierung Frau Ministerin Löhrmann.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Recht auf Bildung ist Bestandteil unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung und in unserer Verfassung fest verankert.
Gute Bildung ist entscheidend für die einzelnen Menschen und für unsere Gesellschaft als Ganzes. Deshalb muss es Anspruch und Verpflichtung der Politik sein, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, jedem Kind in unserer Gesellschaft alle Wege für eine gute Bildung zu eröffnen und zu ebnen.
Anspruch und Wirklichkeit bei der Bildung klaffen leider noch weit auseinander. Deshalb ist es richtig, dass diese Landesregierung wie keine andere der Bildung in all ihrem Regierungshandeln absolute Priorität einräumt. Ja, meine Damen und Herren, wir wollen kein Kind mehr zurücklassen. Hoffnungslose Fälle können wir uns schlichtweg nicht leisten.
Ich glaube, dass alle gesellschaftlichen Gruppen in unserem Land dieses Ziel auch unterstützen. Deshalb bin ich für einen breit getragenen Schulkonsens in Nordrhein-Westfalen, im Übrigen nicht erst
seit gestern, sondern schon seit einer ganzen Weile, und habe gemeinsam mit der Ministerpräsidentin im September letzten Jahres die Bildungskonferenz NRW gestartet. Die Betroffenen unseres Schulsystems, Eltern, Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und Schüler, aber auch wirklich alle wichtigen gesellschaftlichen Akteure in Nordrhein-Westfalen sind dabei.
Mit Ausnahme der FDP wirken alle Fraktionen in dieser Bildungskonferenz mit. Die CDU war bei allen Sitzungen vertreten. Wir haben also einen Ort der gemeinsamen Diskussion. Alle Beteiligten – das ist zumindest meine Wahrnehmung – wertschätzen diesen Diskurs, der da stattfindet, und diese gemeinsame Arbeit.
Wenn Herr Kaiser jetzt sagt, dass die Bildungskonferenz nicht das Parlament ersetzt, dann ist das selbstverständlich. Es ist auch immer von Anfang an so formuliert worden, dass wir etwas ausloten, etwas vorbereiten und es dann dem Parlament und der Landesregierung zuleiten, damit diese dann die gesetzgeberischen oder sonstigen Schlüsse daraus ziehen.
Herr Kaiser ist jetzt leider gar nicht da. Aber: Wenn Herr Röttgen und Herr Laumann einladen und etwas besprechen wollen in Sachen Schule, dann ersetzt das natürlich auch nicht das Parlament.
Gut wäre es, an vielen verschiedenen Orten miteinander zu sprechen. Wir wollen bis Ende Mai in der Bildungskonferenz zu Ergebnissen kommen. Dieser Zeitpunkt – ursprünglich hatten wir einen etwas früheren ins Auge gefasst – ist im Übrigen auch mit Rücksicht auf die bildungspolitischen Entscheidungen der CDU etwas nach hinten geschoben worden. Das möchte ich bei dieser Gelegenheit auch ausdrücklich sagen.
Der Landesvorsitzende der CDU, Herr Dr. Röttgen, mit dem ich darüber häufiger gesprochen habe, weiß auch, dass wir mit Rücksicht auf die Beschlussfassung der CDU die Gespräche etwas ausgesetzt haben, damit die CDU zu Ende debattieren und sich entscheiden kann.
Lieber Herr Laumann, ich mache für Sie für die ausstehenden Sitzungen der Bildungskonferenz gerne eine Ausnahme. Ich lade Sie noch einmal persönlich ein. Sie wären dann zwar die einzige Gruppierung, die mit zwei Vertretern kommt, und wenn Herr Röttgen auch noch kommen will, dann werden wir – so meine ich – das auch noch hinbekommen. Ich hatte im Übrigen auch Herrn Pinkwart angeboten, teilzunehmen, aber der durfte vielleicht gar nicht, weil man sonst vielleicht gemerkt hätte, dass die FDP sehr unterschiedliche Positionen vertritt.
Nun zum Haushalt. Meine Damen und Herren, was die Verfassungsklage angeht, auf die Sie ja so stolz sind, die Sie eingereicht haben: Da blenden Sie aus, dass der Stopp des Nachtragshaushalts 2010 zu allererst zulasten der schulischen Bildung in Nordrhein-Westfalen geht. Sie haben billigend in Kauf genommen, dass im laufenden Schuljahr die Unterrichtslücken, die Sie hinterlassen haben, nicht geschlossen werden können. Unterrichtsausfall, den Sie noch zu Beginn Ihrer Regierungsverantwortung der damaligen Vorgängerregierung vorgeworfen hatten, nehmen Sie nun, da Sie in der Opposition sind, einfach hin. – Meine Damen und Herren von der CDU und FDP, ich denke, Sie haben da ein echtes Glaubwürdigkeitsproblem.
Auch für die Umsetzung der Vorschläge der CDU auf dem Parteitag im März müssten Sie eine Menge Geld in die Hand nehmen. Das lässt sich nicht mal eben erwirtschaften. Und für die Umsetzung Ihrer Beschlüsse reicht die Verwendung der demografischen Effekte bei Weitem nicht aus.
Auf Ihren politischen Spagat, die Verfassungsmäßigkeit des Landeshaushalts infrage zu stellen, aber gleichzeitig zu erklären, dass man selbstverständlich Bildung eine hohe Priorität einräumt, bin ich gespannt. Sie sollten Acht geben, dass Sie sich bei diesem Spagat nicht schmerzhaft zerren.
Meine Damen und Herren, die Einsparvorschläge – das wurde schon gesagt, aber ich möchte das noch einmal verstärken, damit die Widersinnigkeit deutlich wird – sind das Gegenteil dessen, was Sie nach außen erklären. Wie wollen Sie im Landeshaushalt von Nordrhein-Westfalen 2.000 Stellen einsparen, ohne dass davon auch Lehrerstellen und die Unterrichtsversorgung betroffen sind? Wie wollen Sie das umsetzen? Das ist doch Augenwischerei!
Wenn Sie bei den Förderprogrammen 147 Millionen € einsparen wollen, dann sagen Sie bitte auch den Trägern von privaten Ersatzschulen, dass sie mit niedrigeren Zuschüssen und mit einer höheren Eigenleistung rechnen müssen. Sagen Sie das dann bitte ehrlich! Sonst sagen wir es ihnen, weil das so nicht geht.
Sagen Sie Ihren Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern dann auch, dass die geplanten Erhöhungen der Fördersätze für die offene Ganztagsschule zurückgenommen werden müssen!
Ihre Konzeptionslosigkeit gipfelt schließlich darin, dass Sie eben noch einmal Hunderte Millionen Euro auf dem Wege der globalen Minderausgabe streichen.
Ich stelle fest: Die CDU hat keinen brauchbaren konkreten Einsparvorschlag vorgelegt. Ihre Kritik an
Ja. Aber Sie kämpfen gegen 14! – Da bezeichnen Sie die Gerichtsentscheidung zu einer einzelnen Schule als „dicke Klatsche“. Herr Witzel hat mich ja über den Chef der Staatskanzlei wissen lassen, dass Sie möchten, dass die Regierung hierüber ausführlicher informiert. Das tue ich hiermit sehr, sehr gern.
Zunächst möchte ich in Erinnerung rufen, dass solche Entscheidungen, wie Sie selbst sie in der Regierung auch erlebt haben, nicht ungewöhnlich sind. Ich will die Gelegenheit nutzen, das Hohe Haus darüber zu unterrichten, welche Verfahren zur Errichtung von Schulen in der letzten Legislaturperiode zu verwaltungsgerichtlichen Prozessen geführt haben.
Da gab es den Streit um die Errichtung der Gesamtschule Morsbach. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat in einem Eilverfahren zur Versagung der Genehmigung die Durchführung eines Anmeldeverfahrens an der Gesamtschule Morsbach angeordnet. In diesem Verfahren sind jedoch nicht die erforderlichen 112 Anmeldungen zustande gekommen.
Zur Errichtung einer vierten Gesamtschule in Bonn: Das Verwaltungsgericht Köln hat zur Frage der Leistungsheterogenität entschieden, dass dies kein Genehmigungskriterium sein kann, sondern von der Schulleitung im Rahmen des Anmeldeverfahrens zu beachten wäre. Die Schule ist daraufhin genehmigt worden.
Dann ging es noch um die Errichtung einer Verbundschule in Waldfeucht. Hier hat das Land im erstinstanzlichen Verwaltungsgerichtsverfahren
verloren und vor dem Oberverwaltungsgericht obsiegt. Klagegegenstand war die Auffassung der Nachbargemeinde Heinsberg, dass ihre Realschule mehr als zulässig durch die Genehmigung gefährdet wäre. Dagegen stand die hiesige Argumentation, dass eine Bestandsgefährdung der Schule nicht vorliege.
Gerade dieses letzte Beispiel zeigt, wie ich finde, sehr schön, dass, verehrter Herr Dr. Sternberg, die Diskussion, wer wem möglicherweise welche Kinder wegnimmt, in Nordrhein-Westfalen sehr wohl auch schon früher eine Rolle gespielt hat und dass die jetzige Regierung solche Gerichtsverfahren auswertet und daraus ihre Schlüsse zieht. Nicht zuletzt darum haben wir die Hürden für die Genehmigung von Gemeinschaftsschulen so hoch gehängt.
Wenn es nach Herrn Dr. Papke ginge, wäre es ja – wie ich der heutigen Presse entnehme – schon unlauter, überhaupt das nächsthöhere Gericht anzurufen. Er stellt mich als Rechtsbrecherin dar, obwohl die eigene Regierung solche Rechtsmittel selbstverständlich eingelegt hat. „Rechtsstaatspartei FDP ade!“, kann ich bei dieser Gelegenheit nur sagen.
Natürlich war ich erschrocken, als das Urteil aus Arnsberg kam. Alles andere wäre ja auch wohl nicht normal. Dann habe ich mir aber die Mühe gemacht, mir die Urteilsgründe ganz genau anzuschauen. Und, meine Damen und Herren, was hat das Verwaltungsgericht Arnsberg am Montag denn nun genau entschieden?
Es hat entschieden, dass die Klagen gegen die Gemeinschaftsschule Finnentrop durch die Nachbargemeinden Attendorn und Lennestadt aufschiebende Wirkung haben. Über die Klagen im Hauptsacheverfahren hat das Gericht überhaupt noch nicht entschieden. Das Gericht in Arnsberg hat vielmehr sogar bestätigt, dass die Anordnung der sofortigen Vollziehung an sich gerechtfertigt und gut begründet war. Es hat auch die Auffassung des Schulministeriums bestätigt, dass keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass durch die Schule in Finnentrop die Schulen in den Nachbarorten gefährdet würden.
Ich empfehle Ihnen, verehrter Herr Dr. Sternberg, insbesondere die Seite 27 – zu Attendorn – bzw. die Seite 26 – zu Lennestadt – der Urteile zu lesen. Wenn Sie diese Seiten durchlesen, müssten Sie sich eigentlich im Nachhinein für Ihre gestrige Pressemitteilung entschuldigen, sehr verehrter Herr Dr. Sternberg.
Vielen Dank für die Fragemöglichkeit. – Frau Ministerin, ich habe die Seite 27 selbstverständlich gelesen, sehr genau sogar. Sehen Sie es denn auch so, dass das Gericht lediglich festgestellt hat, dass die gesamte Gefährdung nicht gesehen wird, sehr wohl aber die Beeinträchtigung beider Schulen, und dass im Fall Finnentrop – der ja besonders ekla
tant ist, weil im Ort die Schulkonferenzen fast einstimmig gegen diese Schule waren – nicht nur gegen den Protest von Attendorn und Lennestadt als Träger öffentlicher, kommunaler Schulen vorgegangen wurde, sondern dass dort das erzbischöfliche Gymnasium, die erzbischöfliche Realschule und das Ordensgymnasium in Lennestadt überhaupt nicht in die Untersuchung einbezogen waren?
Sehr geehrter Herr Dr. Sternberg, ich sage Ihnen, dass die Frage nach der gegenseitigen Rücksichtnahme – das ist jetzt wieder unjuristisch ausgedrückt – eigentlich der Hauptgrund des Verfahrens war. Ich lese jetzt einmal aus dem Gerichtsurteil vor, das Sie zum Anlass für die Behauptung nehmen, dass sozusagen alle Schulen nicht ordnungsgemäß genehmigt werden: