Protocol of the Session on March 31, 2011

Ich sage aber genauso offen, dass ich mich maßlos darüber geärgert habe, dass wir ernsthaft darüber diskutieren, ob die ARD ihr Programm über Eutelsat auch in Afghanistan ausstrahlen soll. Angeblich spart sie 32.000 €, wenn sie es nicht tut. Gleichzeitig lese ich aber, dass unsere Soldatinnen und Soldaten 89.000 € an Gebühren hier in Deutschland bezahlen, während sie im Einsatz sind, obwohl sie kein Fernsehen gucken können. So etwas verstehe ich nicht, wenn ich ehrlich bin.

(Beifall von den GRÜNEN, von der SPD und von der CDU)

Ich bin kein Anhänger des Afghanistaneinsatzes, sondern ein großer Kritiker; ich halte ihn für falsch. Gleichwohl ist das kein akzeptabler Umgang. Ich hoffe, dass wir da noch zu einer Lösung kommen.

Wir sehen, dass es eine Menge Aufgaben auf diesem Feld gibt. Gleichwohl ist der Staatsvertrag aus meiner Sicht eine sehr gute Kompromisslösung, zu der wir stehen können. Deshalb werden wir Grüne – das kann ich heute schon sagen – sowohl der Überweisung als auch nach einer sicher sehr interessanten und kritisch zu diskutierenden Anhörung dem Staatsvertrag selbst zustimmen. Es ist vielleicht ganz gut, das früh anzukündigen, weil wir ja auch bei anderen Verträgen schon so manches vorher angekündigt haben, aber dann nicht so recht umsetzen konnten. Hier also klare Kante von den Grünen. – Herzlichen Dank, dass Sie zugehört haben.

(Beifall von den GRÜNEN und von der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Keymis. – Für die Fraktion der FDP spricht der Kollege Witzel.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die FDP

Landtagsfraktion bekennt sich, wie auch in vielen anderen Debatten, klar zur Erhaltung des dualen Rundfunksystems und damit auch zum öffentlichrechtlichen Rundfunk und zur Garantie seiner finanziellen Ausstattung.

Gleichzeitig darf diese Finanzierungsgarantie aus unserer Sicht aber nicht wettbewerbsverzerrend zulasten anderer Anbieter von Medien sein. Außerdem ist es wichtig, zur Kenntnis zu nehmen, dass es bei der Vielzahl von Medien, die es heute gibt, sicherlich zu einfach wäre, einseitig nur die Qualität bestimmter Medien anzuerkennen.

Wir haben spannende Debatten zur Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, auch zu Themen, die sich noch im Anhörungsverfahren befinden, etwa zu den Fragen, wie zukünftig der Anteil von Werbung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk aussehen wird und wie die Programmqualität des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu bewerten ist. All diese Themen haben uns in den letzten Wochen beschäftigt und werden uns auch in den nächsten Wochen noch beschäftigen.

Sie kennen ja unser FDP-Modell zur Rundfunkfinanzierung, das ja, was wir bedauern, leider nicht 1:1 Anwendung gefunden hat. Wir haben das Modell einer personenbezogenen Medienabgabe entwickelt, weil wir möglichst viel Beitragsgerechtigkeit wollen. Die Idee einer Flatrate ist sinnvoll, insbesondere weil sich bei den technischen Empfangsgeräten vieles ändert. Es macht in der Multimediawelt Sinn, vom Gerätebezug wegzukommen.

Aber angesichts der Ansprüche, denen dieser Rundfunkänderungsstaatsvertrag eigentlich gerecht werden sollte, ist bei den Regelungen im Detail leider vieles, was an Vorteilen hätte entstehen können, nicht umgesetzt worden. Wir nehmen aber zur Kenntnis, dass sich im laufenden Beratungsprozess – auch auf unsere Initiative hin; wir haben das ja an anderer Stelle hier im Landtag schon diskutiert – sicherlich Dinge verbessert haben. An den ersten Entwürfen ist nachgearbeitet worden, und zwar durchaus in die richtige Richtung.

Aber die weiteren Einwände insbesondere aus der Wirtschaft – von Handwerksbetrieben und von Selbstständigen – zeigen, dass noch längst nicht für alle Zielgruppen Lösungen gefunden worden sind. Es sind Chancen vertan worden, an bestimmten Stellen zu mehr Gerechtigkeit zu kommen.

Das gilt zum Beispiel für den Beschäftigtenbegriff. Auch Teilzeitbeschäftigte oder Auszubildende werden als sozialversicherungspflichtig Beschäftigte voll mitgezählt. Da hätte man sicherlich eine andere Regelung finden können.

Ungerechtigkeiten erkennt man auch, wenn man sich einmal konkrete Fallkonstellationen anschaut. Nehmen Sie nur einen Einzelhändler, der, wie das

üblich ist, vermehrt Teilzeitkräfte beschäftigt. Er wird zukünftig erheblich mehr belastet. Angenommen, er hat zehn Filialen. Bei einer Mitarbeiterzahl von neun Teilzeitbeschäftigten musste er bislang jährlich insgesamt 691 € zahlen. Zukünftig werden für ihn 2.150 € anfallen. Wenn er die Teilzeitbeschäftigten in weniger Vollzeitbeschäftigte umwandelt, hat er zwar nur den Drittelbeitrag zu entrichten, zahlt aber auch dann mit 716 € immer noch mehr als die 691 €, die er heute zahlt.

Ähnliche Konstellationen gibt es auch bei Wohnungsinhabern. Nach § 3 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags hätte der Inhaber einer Wohnung monatlich eine Gebühr von 17,98 € zu zahlen, und zwar unabhängig davon, wie groß die Wohnung ist, wie sie medial ausgestattet ist und wie viele Menschen tatsächlich in der Wohnung leben. Es muss aber aus Gerechtigkeitsgründen einen Unterschied machen, ob man als Single mit einem Fernseher in einer Wohnung lebt oder zum Beispiel eine siebenköpfige WG unterhält. In dem einen Fall beträgt die Belastung pro Kopf 17,98 €, in dem anderen Fall weniger als 3 € pro Person.

Genauso sind die Kfz-intensiven Betriebe betroffen. Selbstständige müssen ab dem zweiten Pkw pro Betriebsstätte einen sogenannten Drittelbeitrag – also rund 72 € – zahlen. Kfz-Händler, die aufgrund ihrer Vertragsgestaltungen verpflichtet sind, eine ganze Reihe zugelassener Fahrzeuge vorzuhalten – auch in Form von Tageszulassungen sowie Miet- und Ersatzwagen –, um für Kundenzufriedenheit und Service zu sorgen, werden vermehrt mit Gebühren belastet werden. Arbeitnehmer, die mit dem privaten Pkw zur Arbeit fahren, zahlen hingegen zukünftig keine Gebühr.

Wenn Sie all diese Regelungen einmal durchgehen – die Frage von Zweitwohnsitzen, Kfz im Zusammenhang mit beruflicher Nutzung und die unterschiedlichen Filialmodelle –, sehen Sie, dass das neue Modell in der Praxis für einige Betroffene zu nicht unerheblichen Mehrbelastungen führt.

Die anstehende Anhörung ist ein guter Anlass, um sich noch einmal im Detail mit den unterschiedlichen Fallkonstellationen auseinanderzusetzen. Wir als FDP-Landtagsfraktion werden es mit diesem Rundfunkänderungsstaatsvertrag so machen, wie wir es mit allen anderen auch gemacht haben: Wir gehen ergebnisoffen in die Anhörung und werden uns nicht vorher festlegen, sondern danach. Wir werden dann im Lichte der Erkenntnisse daraus entscheiden, wie wir weiter damit umgehen. Ich glaube, dass das der richtige parlamentarische Umgang ist. – Vielen Dank.

(Beifall von der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Witzel. – Für die Fraktion Die Linke spricht Herr Michalowsky.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der erste Entwurf des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrags ist von den Ministerpräsidenten und Ministerpräsidentinnen ein wenig nachgebessert und verändert worden. Positiv daran ist, dass die klare Ansage, die viele Interessenverbände gemacht haben, verstanden worden ist. Tatsächlich haben sich die Länderchefs bewegt.

Negativ ist, dass die Bewegung minimal war. Die sogenannten Verbesserungen gegenüber dem alten Entwurf sind so marginal, dass sie kaum der Rede wert sind.

Noch immer besteht das grundsätzliche Problem, das meine Fraktion nicht akzeptieren kann: Jeder Haushalt in der BRD soll zahlen, unabhängig davon, ob überhaupt Rundfunkgeräte vorhanden sind oder nicht. Die Befürworter der Haushaltsabgabe begründen das damit, dass die Möglichkeit zum Empfang grundsätzlich gegeben sei, und zwar mit einer Vielzahl verschiedener Geräte.

(Vorsitz: Vizepräsident Oliver Keymis)

Diese Argumentation hinkt aber, denn sie ignoriert, dass es Menschen gibt, die ganz bewusst auf Fernsehen und Radio verzichten, die mit ihrem Computer nur arbeiten und Handys haben, mit denen sie nur telefonieren können – kurzum: Es gibt Menschen, die aus den unterschiedlichsten Gründen auf jede Art von Rundfunkempfang verzichten. Warum sollen diese Menschen zahlen?

(Beifall von der LINKEN)

Ich bezahle bei meinem Obsthändler auch nur die Bananen, die ich tatsächlich kaufe, und nicht die, die er für mich zum Kauf bereithält.

Nun möchte man auch noch die behinderten Menschen, die bisher pauschal gebührenbefreit waren, zumindest mit einem Drittel zur Kasse bitten. Meine Damen und Herren, diese pauschale Gebührenbefreiung ist kein Mitleidsakt, sondern hat ganz konkrete Grundlagen, nämlich den sogenannten Nachteilsausgleich. Behinderte Menschen haben Nachteile im Alltag. Oft genug entstehen ihnen aufgrund dieser Nachteile erhebliche Kosten. Alleine in Nordrhein-Westfalen sollen durch die Aufhebung dieses Nachteilsausgleichs nun rund 200.000 Menschen finanziell belastet werden. Das tragen wir nicht mit.

(Beifall von der LINKEN)

Es gibt noch weitere problematische Punkte im vorliegenden Entwurf. Nehmen wir die Betriebsstättenabgabe: Zum einen haben wir wieder die grundsätzliche Frage, warum denn gezahlt werden soll, auch wenn Firmen zweifelsfrei nachweisen können, dass in ihrem Betrieb der Empfang von Rundfunk während der Arbeitszeit überhaupt nicht gestattet ist. Warum werden kleine Firmen nach wie vor gegenüber den großen überproportional belastet? Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie auch die Firmenchefs führen alle Haushalte und zahlen

schon. Nun sollen sie noch einmal abkassiert werden. Gleiches gilt für die Gebühren für Radios in Firmen-Kfz.

Wir kommen wieder auf das Problem der Gebührenforderung für eine nichtgewünschte Leistung zurück. Das ist Bürgerinnen und Bürgern nicht zu vermitteln.

Ein weiteres Problem sehen wir ganz klar im Datenschutz. Denn auch im überarbeiteten Entwurf des 15. Staatsvertrags sehen wir in dieser Frage keinen Fortschritt. Noch immer werden wie wild Daten gesammelt. Nichtgeprüfte Daten dürfen unnötig lange, nämlich zwölf Monate, gespeichert werden.

Ein weiteres Problem hat meine Fraktion mit § 9 Abs. 1. Hier werden Menschen zur Denunziation aufgefordert; sind sie doch „verpflichtet, der Landesrundfunkanstalt Auskunft über den tatsächlichen Inhaber der Wohnung oder der Betriebsstätte zu erteilen.“

Meine Damen und Herren, aus welchem Grund will man den Landesrundfunkanstalten eigentlich so weitgehende Rechte einräumen, die letztlich sogar noch einige Grundrechte wie das Zeugnisverweigerungsrecht und das Recht, sich nicht selbst belasten zu müssen, infrage stellen?

Mehr Geld – jedenfalls mehr Spielgeld, um Rundfunk zu machen – kann man haben, indem man höhere Gebühren kassiert oder spart.

Zum Abschluss erlaube ich mir die Frage, was der öffentlich-rechtliche Rundfunk überhaupt mit seinen Gebühren macht. Führen wir uns vor Augen, dass die GEZ jedes Jahr über 7 Milliarden € kassiert. 2009 waren es – nach dem bisherigen Einnahmesystem – sogar 7,6 Milliarden €.

Die Frage ist berechtigt, warum dieses Einnahmesystem geändert werden soll und welche Arbeit mit diesem Betrag auf die Beine gestellt werden wird – sprich: Welchen qualitativen Wert werden die Produkte von „ARD“ und „ZDF“ haben? Medienforscher sehen schon seit Längerem einen Verfall der Qualität bei „ARD“ und „ZDF“, die man an dem Begriff Boulevardisierung der Nachrichtensendungen festmachen kann.

Ans Sparen könnte man auch einmal denken. Man müsste nicht Oliver Kahn für ein hohes Honorar zur Halbzeitkommentierung von Länderspielen holen, nur weil er selbst einmal mitgespielt hat. Kommentieren kann er nämlich nicht, und seine nichtssagenden Sprüche muss man nicht noch mit dem Geld der Gebührenzahler honorieren.

(Zuruf von Armin Laschet [CDU])

In dieser Richtung gibt es weitere Beispiele. Man muss Günther Jauch nicht für 10 Millionen € holen. Und: Man wird in absehbarer Zukunft den Sauerlandboxstall mit Gebührengeldern in Höhe von

54 Millionen € „fördern“. Auch „ARD“ und „ZDF“ sollten wieder ein Gespür für Relationen bekommen.

Um es kurz zu machen: Meine Fraktion stimmt der Überweisung an den Ausschuss zu, kann aber jetzt schon sagen, dass sie den Staatsvertrag ablehnen wird.

Im Übrigen ist es so:

(Beifall von Ali Atalan [LINKE])

Die Sozialistengesetze des vorigen Jahrhunderts und die daraus resultierende Verfolgung waren falsch. Die Beobachtung der Grünen in den 80erJahren des letzten Jahrhunderts war falsch. Die derzeitige politisch motivierte geheimdienstliche Beobachtung der Linken ist falsch. – Ich danke Ihnen.

(Beifall von der LINKEN)

Aber immerhin ist die Erde immer noch eine Kugel. Vielen Dank, Herr Kollege Michalowsky. – Es gibt keine Wortmeldungen mehr. Damit können wir den Tagesordnungspunkt an dieser Stelle beenden.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 15/1303 an den Haupt- und Medienausschuss. Wer ist dafür, den Antrag zu überweisen? – Gibt es jemanden, der dagegen ist? – Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen.