„In der Qualifikationsphase ist der Unterricht schulhalbjahrsbezogen gegliedert, thematisch bestimmt und Fächern mit für sie geltenden Lehrplänen zugeordnet. Die Anwendung des Prinzips der Sequenzialität ist zu gewährleisten.“
Das bedeutet, dass zum einen die Orientierung an den Lehrplänen in der Regel den aufsteigenden Unterricht in dem jeweiligen Fach vorschreibt, was bei gleichzeitiger Absolvierung von Kursen nicht gewährleistet ist. Zum anderen schließt das Prinzip der Sequenzialität die gleichzeitige Belegung aus.
Ein weiterer Aspekt macht das gleichzeitige Absolvieren von Kursen desselben Faches unmöglich. Die Stundenplangestaltung für die Jahrgangsstufen in der gymnasialen Oberstufe müsste sämtliche individuellen Schullaufbahnen berücksichtigen. Bei einer Gesamtwochenstundenzahl von durchschnittlich 34 pro Jahrgangsstufe wäre dies nicht leistbar. Eine Ausweitung des Fächerangebotes ist den Schülerinnen und Schülern nicht zuzumuten.
Ein Baukastensystem – das klang ja jetzt noch einmal an –, wie es offenbar der Fraktion Die Linke vorschwebt, würde eine Angebotspalette voraussetzen, aus der die Schülerinnen und Schüler jedes Jahr neu die Module wählen können. Zeitliche Überschneidungen, Parallelangebote und anderes würden zu enormen organisatorischen Schwierigkeiten führen, da seitens der Schulen ein Angebot von passenden Modulen zur Gewährleistung der individuellen Schülerlaufbahn vorgehalten werden müsste. Das würde eine Oberstufe voraussetzen, die eher an die Struktur eines Universitätsprinzips erinnert. Dies ist für die überwiegende Zahl der Schulen in Nordrhein-Westfalen auch mit der Größe der Oberstufen in Nordrhein-Westfalen völlig unrealistisch.
Auch hinsichtlich der zentralen Abiturprüfung ist das Baukastensystem nicht zu realisieren. Die KMKVereinbarungen schreiben bei der Feststellung der Gesamtqualifikation die Einbringung von Leistungen aus der Qualifikationsphase als Block I und von Leistungen der Abiturprüfung als Block II vor. Die Gesamtqualifikation für die Abiturprüfung wird zu etwa zwei Dritteln durch Leistungen in der Qualifikationsphase erworben. Der Unterricht in der Qualifikationsphase bereitet auf die Prüfung zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife vor.
Um den Schülerinnen und Schülern in der Qualifikationsphase eine adäquate Vorbereitung auf die zentralen Abiturprüfungen zu gewährleisten, müssen die organisatorischen und inhaltlichen Voraussetzungen bei den Schülerinnen und Schülern vergleichbar sein, was bei einem Baukastensystem nicht der Fall wäre.
Die dritte Forderung betrifft die Möglichkeit der Wahl von Kursen zur Schwerpunktbildung und Vertiefung. Liebe Kolleginnen und Kollegen, für Schülerinnen und Schüler besteht in der gymnasialen Oberstufe aktuell eine ausreichende Möglichkeit, Kurse zu wählen, die über die Belegung von Pflichtkursen hinausgeht.
chen Aufgabengebiet erfolgen. Zudem ermöglicht die Belegung von Leistungskursen und Projektkursen eine weitere Schwerpunktbildung, die wissenschaftspropädeutisches Arbeiten an komplexen Problemen ermöglicht. Für die Vertiefung stehen Vertiefungskurse zur Verfügung.
Meine Damen und Herren, ich habe dies etwas ausführlicher dargestellt, damit deutlich wird, dass eine vielleicht charmant klingende Forderung wie Modularisierung unsere Oberstufen vor enorme Herausforderungen stellen würde und im Moment absolut nicht kompatibel ist mit dem System, das wir im Moment haben, sodass die Anerkennung unserer Abiturabschlüsse in anderen Bundesländern infrage stünde.
Wie sich aber Teilabiturprüfungen, die Sie, Frau Pieper-von Heiden, in den Raum gestellt haben, mit der Initiative einiger Landesregierungen, in denen Sie vertreten sind, verträgt, ein bundesweites Zentralabitur einzuführen, das müssen Sie mir einmal erklären. Das passt überhaupt nicht zusammen. Das entlarvt ein wenig die bayerischen und die Vorschläge, die von schwarz-gelb geführten Landesregierungen – Baden-Württemberg zählt ja erfreulicherweise nicht mehr dazu.
Meine Damen und Herren, ich komme zum „Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes – Rücknahme des sog. ‚Turbo-Abiturs‘ in der Sekundarstufe I“. – Bei der Einführung und Umsetzung des sogenannten Turboabiturs hat die abgewählte schwarz-gelbe Landesregierung total versagt. Die vielen Fehler und Versäumnisse will ich heute nicht erneut auflisten; sie haben uns hier im Parlament über die Jahre hinweg immer wieder beschäftigt.
Wir haben deshalb zu diesem Komplex im Herbst letzten Jahres zu einem Arbeitsgespräch eingeladen und uns mit rund 30 Vertreterinnen und Vertretern von Lehrer-, Eltern- und Schülerverbänden sowie Schulleitungen in einem sehr konstruktiven Gespräch ausgetauscht.
Dabei wurden sieben Handlungsfelder ausgemacht, die zu einer Optimierung des verkürzten Bildungsgangs führen können. Dazu gehören insbesondere die Umsetzung der curricularen Vorgaben sowie die Regelungen zu den Hausaufgaben.
Konkrete Hilfestellungen wurden hierzu bereits erarbeitet, in Schulleiterdienstbesprechungen thematisiert, und sie werden den Schulen im Netz zur Verfügung gestellt. Allen Gymnasien wird ein pädagogischer Tag zur Verfügung gestellt, um Optimierungsmöglichkeiten an ihrer eigenen Schule zu erörtern und zu verwirklichen.
Meine Damen und Herren, bereits am 15. Dezember 2010 hat die Landesregierung das Parlament über die Optimierungsbedarfe im verkürzten Bildungsgang umfassend informiert. Ich behaupte, das war und ist ein ziemlich umfassender Bericht,
und der ist auch noch nicht überholt. Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen, wurde der schriftliche Bericht „Herausforderung Schulzeitverkürzung – Gymnasiale Bildung der Zukunft sichern“ vorgelegt. Dieser Bericht ist am 16. Dezember 2010 als Anlage einer Schul-Mail an alle Gymnasien versandt worden. Darin sind die Problemlagen und die wesentlichen Handlungsbedarfe umfassend dargelegt worden.
Uns ist aber auch klar – das habe ich damals deutlich gemacht –: Mit diesem Bericht alleine ist nicht die Schulwirklichkeit verändert, sondern wir werden eine gewisse Zeit brauchen, bis das alles aufgearbeitet ist und bis die Schulen damit systematisch arbeiten können. Ich finde allerdings, dass Sie von der Linken es sich zu leicht machen, wenn Sie jetzt einen neuen Bericht fordern. Sie haben aber keinen Vorschlag gemacht, was denn neu dazukommen müsste. Deswegen halte ich das für ein bisschen zu kurz gesprungen.
Meine Damen und Herren, wir haben den Schulträgern und den Schulen aber auch die Möglichkeit eingeräumt, einmalig zum kommenden Schuljahr im Rahmen eines Schulversuchs einen längeren Bildungsgang einzurichten. Ich finde das auch nach wie vor richtig. Die Zahl ist überhaupt nicht entscheidend.
Frau Pieper-von Heiden, wieso ein Angebot, etwas freiwillig einzurichten, Chaos in alle Schulen tragen kann, müssen Sie mir erklären.
Die teilnehmenden Gymnasien werden in einem G9-Bildungsgang prüfen, in welchem Umfang die Belastungen zurückgehen und ob die Leistungen der Schülerinnen und Schüler so zu verbessern sind.
Wir haben im Schulministerium Eckpunkte zu den Voraussetzungen entwickelt, die erforderlich sind, damit Gymnasien versuchsweise entweder einen reinen G9- oder auch einen parallelen G8/G9Bildungsgang anbieten können. 14 Gymnasien in unserem Land gehen nun diesen Weg. Die meisten Schulen haben von den Eltern guten Zuspruch erfahren.
Nur ein wissenschaftlich begleiteter Schulversuch kann uns eine gesicherte Antwort auf die Frage geben, ob es in unterschiedlich langen Bildungsgängen signifikante Auffälligkeiten beim Lernerfolg von Schülerinnen und Schüler gibt. Abhängig von der Auswertung dieses Schulversuchs wird die Landesregierung dann entscheiden, ob ein G9
Unabhängig davon ist an Gesamtschulen und Gemeinschaftsschulen nach wie vor ein neunjähriger Bildungsgang zur Erlangung der allgemeinen Hochschulreife in Nordrhein-Westfalen gegeben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich zum Schluss darauf hinweisen, dass in der zum Antrag und zum Gesetzentwurf vom Ausschuss für Schule und Weiterbildung durchgeführten Anhörung weitgehend Einigkeit bestand, derzeit auf Änderungen sowohl bei der Oberstufe als auch bei G8 zu verzichten, weil die Schulen in der Tat erst einmal da durchwollen und das erst einmal abschließen wollen. Dem kann ich mich aus voller Überzeugung anschließen. Ich bin froh, dass diese Haltung in diesem Parlament so weitgehend geteilt wird. – Herzlichen Dank.
Damit kommen wir zur ersten Abstimmung. Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung empfiehlt in der Beschlussempfehlung Drucksache
15/1551 – Neudruck –, Satz 1, den Antrag Drucksache 15/134 abzulehnen. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht zustimmen? – Wer enthält sich? – Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen und der Antrag mit den Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der Fraktionen von FDP und Grünen abgelehnt.
War das eine Enthaltung? – Nein. Ich habe gesagt: mit den Stimmen von SPD und Grünen gegen die Stimmen von CDU, FDP und Linken.
Okay. Dann ist dieser Antrag mit den Stimmen von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke abgelehnt.
Wir kommen zur zweiten Abstimmung. Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung empfiehlt in der Beschlussempfehlung Drucksache 15/1551 – Neudruck –, Satz 2, den Gesetzentwurf Drucksache 15/135 ebenfalls abzulehnen. Wer dieser Empfehlung seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Damit ist wie eben
die Beschlussempfehlung angenommen und der Gesetzentwurf 15/135 mit den Stimmen von SPD, Grünen, CDU und FDP gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke abgelehnt.
Wir kommen zum dritten Punkt, nämlich der Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion Die Linke Drucksache 15/1642. Wer diesem Entschließungsantrag seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht seine Zustimmung geben? – Damit ist der Entschließungsantrag der Fraktion Die Linke mit den Stimmen von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke abgelehnt.
Zu diesem Thema hat die Fraktion der FDP mit Schreiben vom 28. März 2011 fristgerecht einen Eilantrag eingebracht.
Ich eröffne die Beratungen und erteile für die FDPFraktion dem Herrn Abgeordneten Dr. Romberg das Wort.
Herr Präsident! Meine lieben Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Die geplanten Erdgasbohrungen in NordrheinWestfalen verunsichern weiterhin die Bürger – im Moment natürlich insbesondere an den Orten, an denen Probebohrungen geplant sind. Die Informationspolitik der Behörden und auch dieser Landesregierung hat bisher nicht dazu geführt, Ängste und Sorgen dieser Menschen zu reduzieren. Vielmehr ist der Eindruck entstanden, dass Menschen noch viel ängstlicher und sorgenvoller reagieren, weil Landesregierung und Bezirksregierung so handeln, wie sie handeln.
Im Februar dieses Jahres hat der Wirtschaftsminister hier in der Plenardebatte noch gesagt, mit dem umstrittenen Fracking-Verfahren habe NordrheinWestfalen überhaupt keine Erfahrung; das habe es in Nordrhein-Westfalen noch nie gegeben. In der letzten Woche hörten wir von der Bezirksregierung in Arnsberg, dass dieses Verfahren in NordrheinWestfalen doch schon stattgefunden hat, nämlich von 1992 bis 1997 im Kreis Warendorf.