„Starre Fristsetzungen durch den Landesgesetzgeber führen daher zu Unmut und verhindern einen effektiven Gewässerschutz.“
In wenigen Wochen oder auch früher kommt Ihr Kollege Ellerbrock wieder zu uns und sitzt in den Reihen der FDP. Ich bin mir sicher: Wenn er heute hier sitzen würde, dann würde er seine eigene Frak
tion nicht mehr wiedererkennen. Denn als Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen in der CDU und FDP, Ende 2007 das Thema „Dichtigkeitsprüfung“ angegangen sind, hat Herr Ellerbrock im Plenum am 6. Dezember 2007 Folgendes gesagt – ich zitiere mit Genehmigung der Präsidentin –:
„Wir haben es geregelt. Die Erfahrungen aus der Vergangenheit lehren leider, dass man auch hier um ein gewisses Maß an Verbindlichkeit und Sanktionen“
Herr Kollege Stinka, entschuldigen Sie, dass ich Sie unterbreche. Der Abgeordnete Ortgies möchte Ihnen gerne eine Zwischenfrage stellen.
Ich stimme Herrn Ellerbrock ausdrücklich zu, dass Fristen einen effektiven Gewässerschutz zu verhindern versuchen und es völlig abstrus ist, wenn man einen Übergangszeitraum von 1995 bis 2023 hat, über den wir hier sprechen. Wie Sie den Menschen erklären wollen, dass staatliches Handeln in 28 Jahren nicht möglich ist, das müssen Sie mir im Ausschuss erläutern. Das müssen Sie mir wirklich erläutern. Oder, Kolleginnen und Kollegen, hinterfragen Sie Schornsteinprüfungen und TÜV-Plaketten? Haben wir diese Anträge auch bald bei Ihren Wandlungen? Dann sind wir einmal ganz gespannt, wie wir darauf reagieren werden.
„Diese Landesregierung hält es gerade unter den Gesichtspunkten der Wasserqualität und des Umweltschutzes für wichtig, dieses Thema jetzt aufzugreifen, …“
Sie schreiben im eigenen Antrag, dass die Änderung der Gesetzgebung aus der Bauordnung in Richtung Umweltrecht damit zu tun hatte, dass es inhaltliche Maßstäbe gibt. Herrn Uhlenberg war seinerzeit der Gewässerschutz in Nordrhein-Westfalen wichtig. Er hätte sich dafür hier heute geschämt. Recht hatte er, als er das damals deutlich gemacht hat.
Sie haben in Ihrem Antrag ausgeführt, Herr Abruszat, Sie hätten schon immer Schwierigkeiten mit den Regelungen und den Fristen gehabt. Guckt man sich einmal in den letzten Wochen und Monaten die Plenarprotokolle und Ausschussprotokolle an: Null, überhaupt keine Anfrage, nichts zu dem
Wenn ich mir dann noch die Behauptung anschaue, andere Flächenländer machten nichts: Für SPD und Grüne ist es klar, dass wir uns sicherlich nicht an einem FDP-Umweltminister abarbeiten, ganz sicherlich nicht. Gucken Sie einmal nach Hessen. Dann wissen Sie, dass dort ähnliche Regelungen vollzogen werden, wenn nicht sogar strengere.
Wenn die FDP-Fraktion hier so tut, als ob sie mit dem Gesetz gar nichts zu tun hat, dann sollte sie auch deutlich sagen: Sie will nicht nur nicht über Gewässerschutz reden, sondern sie will auch in dem Bereich nicht handeln. – Das halte ich für das Wasserland und für das Land, das sich mit Gewässern beschäftigt, für absolut unmöglich. Das geht so nicht.
Wieder einmal merkt man hier, dass zwischen dem Wort „Nachhaltigkeit“ und dem Tatsächlich-Arbeiten für Umweltschutz eine riesige Lücke klafft. Wieder einmal haben Sie Ihre Meinung in Windeseile geändert und stellen das so dar, als hätten Sie neu nachgedacht. So leicht wird Ihnen das nicht gemacht.
Wir nehmen die Sorgen der Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer ganz sicher ernst, gerade wenn es um soziale Fragen geht, Kolleginnen und Kollegen. Wir nehmen aber auch den Umweltschutz ernst, und wir nehmen auch den Schutz des Grundwassers ernst. Wir alle sind ja von einigen Wasserverbänden angeschrieben worden, die noch einmal deutlich gemacht haben, in welchem Zustand das Grundwasser ist. Und wir reden hier nicht – wie einige Kolleginnen und Kollegen glauben machen wollten – über die Wasserrahmenrichtlinie, sondern über das Wasserhaushaltsgesetz. Das ist die Grundlage für den Antrag, über den wir heute sprechen.
Wir werden uns im Ausschuss eingehend mit dem Thema beschäftigen. Durch Petitionsverfahren und die Überarbeitung von Fristen haben wir schon deutlich gemacht, dass wir die Sorgen ernst nehmen. Für mich und meine Fraktion ist es wichtig, dass die Menschen ein Anrecht auf die Nachvollziehbarkeit staatlichen Handelns haben und dass für Unternehmerinnen und Unternehmer sowie die Hausbesitzer Planungssicherheit – das ist ja etwas, was gerade Liberale immer wieder deutlich hier im Landtag einfordern – deutlich hervortritt. Wir brauchen keinen Populismus.
Zum Abschluss werde ich mit Erlaubnis der Präsidentin die Bundeskanzlerin zitieren. Sie hat gesagt: „So viel Scheinheiligkeit und Verlogenheit war selten …“ – Ich kann mich der Kanzlerin, was den Antrag der FDP angeht, nur anschließen. – Vielen Dank.
Meine Damen und Herren, das war der Abgeordnete Stinka für die Fraktion der SPD. – Als nächster Redner hat nun für die Fraktion der FDP der Abgeordnete Dr. Romberg das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Herr Kollege Stinka, Sie berufen sich auf alte Plenarprotokolle aus dem Jahr 2007.
Ich möchte Ihnen einmal von Aussagen Ihrer Kollegin Lück in der „Neue Westfälische“ vom 5. März 2011 – nicht 2007 – berichten. Ich zitiere:
„Die SPD-Landtagsabgeordnete Angela Lück fordert die Aussetzung des Landesgesetzes über die Dichtigkeitsprüfung. … Die Kritik an der jetzigen Regelung könne sie absolut nachvollziehen. … Sie habe auch mit Ministerpräsidentin Hannelore Kraft gesprochen, die sich kümmern wolle.“
Jetzt ist Frau Kraft leider nicht hier, sodass wir nicht von ihr erfahren können, inwieweit sie sich wirklich kümmern wird. Das Ganze zeigt aber, dass die SPD nicht einheitlich aufgestellt ist, sondern irgendwie als wabernde Masse.
Sie werfen uns jetzt Vergesslichkeit vor. Wir wissen aber um unser Regierungshandeln. Natürlich überprüft man, nachdem man aus der Landesregierung abgewählt wurde, seine Positionen; das ist das Normalste der Welt in einem Parlament. Wir bräuchten uns hier gar nicht zusammenzusetzen, wenn wir Uraltpositionen immer wieder neu hervorholen würden.
Mich stört Ihre Scheinheiligkeit. Es war ja wohl die SPD-Fraktion, die die Dichtheitsprüfung erstmals in diesem Parlament eingebracht und beraten hat.
Zum Vorschlag der Union möchte ich nur wenige Worte sagen; Sie haben ja die Probleme hinreichend benannt. Eine bundeseinheitliche Lösung ist aus meiner Sicht nicht immer der beste Weg. Wir haben nun einmal den Wettbewerb der Länder um die besten Ideen. Ich glaube, dass Zentralismus auch in dieser Frage nicht der Weisheit letzter Schluss ist.
Interessant ist die Argumentation der Grünen, die sagen, dass die Dichtheitsprüfung ja nur einige Hundert Euro, die Sanierung nur einige Tausend Euro koste. Das sollten Sie einmal Menschen sagen, die zwar ein Eigenheim besitzen, aber von einer kleinen Rente leben und die Sorge haben, das Haus unterhalten zu müssen, weil sich, wenn sie das nicht mehr können, ihre ganze Lebenssituation verändert.
Diese Menschen verstehen das nicht. Wir müssen immer abwägen: Umweltschutz muss für die Menschen immer auch bezahlbar bleiben.
Es ist abzuwägen, was bezahlbar und was der positive Effekt dieser Regelung ist. Es ist wichtig, dass man insbesondere den älteren Menschen ihren Lebensraum erhält und ihn nicht durch solche staatlichen Regelungen beschneidet.
Herr Kollege Dr. Romberg, entschuldigen Sie. Könnten Sie mir bitte ein Signal geben, ob Sie eine Zwischenfrage von Herrn Abgeordneten Stinka zulassen wollen?
Herr Romberg, Sie haben vorhin ausgeführt, dass man keine alten Protokolle nutzen sollte. Ist damit alles, was Herr Ellerbrock in der letzten Legislaturperiode zum Bereich Umwelt für seine Fraktion festgestellt hat, falsch?
Herr Kollege Stinka, das ist sicherlich nur eine rhetorische Frage. Wir erneuern uns in manchen umweltpolitischen Themen, wie wir das übrigens auch bei anderen politischen Themen tun. Es ist wichtig für eine Fraktion und eine Partei, dass sie sich weiterentwickelt.