Protocol of the Session on March 30, 2011

Herr Kollege Ortgies.

…, sondern auch bei der SPD, bei vielen unserer Kollegen. Wie schätzen Sie diese Situation ein?

Ich darf noch einmal darauf hinweisen, dass das Instrument der Zwischenfrage normalerweise für eine Frage genutzt werden sollte. – Bitte schön, Herr Minister.

Ich schaffe auch zwei. Das ist in Ordnung.

Ich finde es sehr begrüßenswert und würde mich freuen, wenn sich die FDP diesem Grundsatz anschließen könnte, dass Grundwasserschutz nicht teilbar ist, sondern dass wir unser Grundwasser schützen müssen. Insofern ist es notwendig, Dichtheitsprüfungen, wie sie in der DIN festgeschrieben sind, alle 20 Jahre durchzuführen. Das ist der Grundsatz.

Nun müssen wir auch zur Kenntnis nehmen, dass das zurzeit sehr viele Menschen bewegt. Wir bekommen sehr viele Zuschriften. Es gibt ein gewisses Unverständnis, und es gibt an der einen oder anderen Stelle noch Informationsbedarf und vielleicht auch den Bedarf, das eine oder andere noch mehr klarzustellen und zu regeln.

Wir haben im ersten Dreivierteljahr versucht, das mit einem Erlass zu regeln: Zum Ersten haben wir die Fristen bis zum Jahr 2023 verschoben, wenn die Kommune gleichzeitig selbst eine Sanierung betreibt. Zum Zweiten haben wir die Möglichkeit geschaffen, über die NRW.BANK bzw. über die KfW Kredite zu bekommen. Zum Dritten haben wir eine auch im Internet zugängliche Liste der kompetenten Sachverständigen veröffentlicht. Darüber hinaus haben wir Absprachen mit der Wohnungswirtschaft getroffen, um gemeinsam darüber zu informieren.

Das ist möglicherweise zu wenig. Wir müssen darüber reden, ob wir mehr Informationsveranstaltungen machen und ob wir die Sollvorschrift des Gesetzes an der einen oder anderen Stelle zusätzlich interpretieren.

Aber ich möchte gerne die Behauptung zurückweisen, dass sich die Kommunen nicht ausreichend engagieren. Auch die Kommunen sind über die Selbstüberwachungsverordnung Kanal verpflichtet, alle 15 Jahre eine Überprüfung zu machen. Der derzeitige Überprüfungszeitraum reicht bis zum Jahr

2023. Deshalb ist die Frist für die private Dichtheitsprüfung entsprechend verlängert worden.

Ich hoffe, dass wir bei der Diskussion im Ausschuss den Ergänzungsbedarf, gegebenenfalls auch bei zusätzlichen Verordnungen, gemeinsam identifizieren. Die Landesregierung ist jedenfalls bereit, alles zu tun, um das Verständnis für diese notwendige Maßnahme zu vergrößern und auch die Belastung der Bürgerinnen und Bürger in einem vertretbaren Rahmen zu halten. Aber wenn ein Kanal kaputt ist, muss er saniert werden, zum einen, weil es dem Grundwasser schadet, und zum anderen kann es auch zu einem Schaden an den Gebäuden führen. Ich finde, diesen Grundsatz sollten wir nicht verlassen. – Vielen Dank.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister Remmel. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der CDU der Kollege Wimmer das Wort. Bitte schön, Herr Abgeordneter.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Einige Vorbemerkungen seien gestattet. Frau Kollegin Gottschlich, wenn Sie zur Kenntnis nehmen, dass die Problematik bei der Umsetzung dieses Gesetzes Mitte der 90er-Jahre begonnen hat und dass es die Landesregierung aus Schwarz-Gelb nur in den Jahren 2005 bis 2010 gab, dann müssten Sie die Frage nach der Verantwortung für Durchsetzungs- und Umsetzungsdefizite sicherlich zu einem wesentlich früheren Zeitpunkt stellen, als Sie sie hier gestellt haben.

(Beifall von der CDU)

Herr Kollege Markert, Sie sind bei einem Thema, das an sich ein Sachthema ist, schon fast zu klassenkämpferischen Parolen gekommen: Der Grundstückseigentümer verseuche das Grundwasser des armen Mieters einer kleinen Wohnung. Das ist ein relativ weiter Bogen, den Sie da gespannt haben. Das ist recht spannend.

Man hat bei den Beiträgen der Kolleginnen und Kollegen von Rot-Grün den Eindruck, alles Übel dieser Welt, insbesondere in Nordrhein-Westfalen, sei ausschließlich in den letzten fünf Jahren passiert, und davor habe es eitel Sonnenschein gegeben, den wir auch in Zukunft wieder haben würden. Ich glaube, ganz so einfach können Sie es sich an der Stelle nicht machen. Da sollte man schon ein bisschen differenzierter vorgehen und die Bürgerinnen und Bürger in diesem Land nicht für ganz blöd halten.

(Beifall von der CDU)

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, auch aus kommunaler Sicht: Obwohl das Gemeindefinanzierungsgesetz 2011 mit seinen zum Teil dramatischen

negativen Folgen für eine Vielzahl von Kommunen eigentlich auf der örtlichen Aufregerliste ganz oben stehen müsste, ist dies, um einen für mich bis dahin neuen Begriff aus der letzten Anhörung des Kommunalausschusses zu verwenden, „gefühlt“ die Problematik der Dichtheitsprüfung von Abwasseranlagen. Künden Sie hierzu vor Ort eine Veranstaltung an, sei es vonseiten einer Verwaltung, einer Fraktion oder einer Partei, können Sie sicher sein: Die Hütte ist voll, und das Medienecho ist groß.

Dabei steht das eigentliche Ziel der gesetzlichen Regelung, Herr Minister, gar nicht infrage. Sauberes Wasser ist ein elementares Grundbedürfnis eines jeden Menschen und entspricht fast selbstverständlich der Erwartungshaltung unserer Bürgerinnen und Bürger. Nicht umsonst war Brunnenvergiftung schon im Mittelalter ein schweres Verbrechen.

Die Problematik der gesetzlichen Regelung resultiert vielmehr, wie leider häufig, aus der Umsetzung des Gesetzes und insbesondere aus dessen Missbrauch. Sogenannte Kanalhaie – um den Begriff an dieser Stelle einmal zu verwenden – nutzen die Unerfahrenheit und auch die Informationsdefizite aus, die es auf der örtlichen Ebene insbesondere bei älteren Mitbürgerinnen und Mitbürgern sehr häufig gibt, und drücken diesen unter Hinweis auf angebliche gesetzliche Regelungen und Fristen sowie Bußgelder zunächst teilweise an der Haustür Dichtigkeitsprüfungen zu überhöhten Preisen auf, um dann – welcher Zufall! – Undichtigkeiten zu finden und diese gegen teures Geld zu beseitigen. Nicht selten kommen so Kosten in Höhe von mehreren Tausend Euro auf einzelne Grundstückseigentümer zu.

Ein weiterer Aufreger ist die Tatsache, dass auf aktueller Gesetzesgrundlage und auch Erlasslage private Eigentümer einerseits und die öffentliche Hand andererseits bei den Beseitigungsverpflichtungen für festgestellte Schäden unterschiedlich behandelt werden. Nach unserer Lesart – ich habe bisher nichts anderes gehört: Erlasslage 5. Oktober 2010 – sind Schäden an privaten Kanälen, soweit sie festgestellt werden, „in der Regel“ – so ist es dort formuliert – spätestens in zwei Jahren zu beheben. Die öffentliche Hand hat hingegen hierfür zehn Jahre Zeit. Zu Recht fragt sich mancher Eigentümer nach dem Sinn eines sanierten privaten Kanals, wenn – um es einmal ein bisschen drastischer auszudrücken – die Brühe anschließend aus dem defekten öffentlichen Kanal in das Grundwasser sickert. Dies kann man vor dem Hintergrund des zuvor geschilderten Schutzzweckes dieses Gesetzes wirklich niemandem erklären.

(Beifall von der CDU)

Die Akzeptanz des Gesetzes wird letztlich auch nicht dadurch erhöht, dass man einerseits auf europäische Vorgaben verweist und andererseits feststellen muss, dass trotz gegebener Bundeskompetenz die föderale Struktur in Deutschland dazu führt,

dass zum Beispiel in Schleswig-Holstein oder auch in Niedersachsen entweder überhaupt keine oder aber wesentlich mildere gesetzliche Regelungen, etwa die Zeitschiene betreffend, vorhanden sind.

Es ist eben schon angesprochen worden: Das Grundwasser ist in der Bundesrepublik einheitlich. Genauso, wie wir kein zentrales NRW-Klima haben, haben wir kein zentrales Grundwasser in NordrheinWestfalen. Deswegen müssen solche Regelungen aus unserer Sicht bundeseinheitlich abgestimmt werden und können nur einheitlich gehandhabt werden.

Aus diesen Überlegungen resultiert der Ihnen vorliegende Entschließungsantrag der CDU zu diesem Thema, der sich in den einzelnen Ziffern aus unserer Sicht wie folgt darstellt:

Ziffer 1 versteht sich von selbst.

Ziffer 2 stellt die funktionale und wirtschaftliche Verknüpfung der Sanierung privater und öffentlicher Kanäle sicher.

Ziffer 3 beugt Missbrauchsfällen vor.

Ziffer 4 konkretisiert die Ziffer 2 in zeitlicher Hinsicht.

Ziffer 5 beugt den vorher geschilderten Missbrauchsfällen vor, insbesondere im Haustürbereich, um hier vor allem eine Trennung herbeizuführen zwischen prüfenden Unternehmen auf der einen Seite und die Sanierung durchführenden Unternehmen auf der anderen Seite, um hier nicht von vorneherein Interessenkonflikte zu haben.

Dasselbe gilt für die Ziffer 6.

Ziffer 7 dient den aktuell auslaufenden Fördermöglichkeiten. Auch hier wird man sicherlich noch einmal nacharbeiten müssen, um auch in Zukunft entsprechende öffentliche Unterstützungen wahrnehmen zu können.

Ziffer 8 ist einfach noch einmal der Appell, die aufgetretenen Unsicherheiten in der Bevölkerung zu beseitigen und stärker für die Akzeptanz und die Umsetzung dieses Gesetzes zu werben.

Ich habe zwar noch knapp drei Minuten Redezeit zur Verfügung, aber da wir ja alle auch noch ein bisschen zu Mittag essen wollen, beende ich an dieser Stelle meine Ausführungen und danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. Vielen Dank.

(Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Wimmer. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Kollege Stinka das Wort. Bitte schön, Herr Abgeordneter.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Abruszat, Herr Kollege Ortgies, Herr Kollege Wim

mer, Sie werden auch mit Ihren Nebelkerzen „Wir haben ja im Grunde für Wasserschutz etwas über, aber …“, „Wir wollen ja im Grundsatz, aber …“, „Wir wollen ja“, „Das GFG wird sogar bewegt“ nicht von Ihrer Verantwortung ablenken können, die Sie in dem Bereich haben. So viele Nebelkerzen können Sie hier heute Morgen gar nicht streuen.

Herr Ortgies, wenn Sie vorhin auf die Kollegin Howe geantwortet haben: Sie hätten selbstständig, wenn es Ihnen nicht um Populismus ginge, das Thema längst im Umweltausschuss behandeln können.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Bisher stellen wir allerdings bei dieser Initiative nur eine Fehlanzeige fest.

Kolleginnen und Kollegen, wir haben im Moment Zeiten, in denen immer wieder von der Unzufriedenheit, was Politik angeht, gesprochen wird. Das spürt man auch ganz deutlich. Das Vertrauen der Menschen in Politik und Politiker schwindet.

Deswegen ist es wichtig, dass Politikerinnen und Parteien konsequent sind und zu dem stehen, was sie beschlossen und verkündet haben. Es ist nicht wichtig, allen nach dem Mund zu reden. Wenn Sie meinen, sich geirrt zu haben – das kann ja durchaus passieren, und das erleben wir ja gerade bei CDU und FDP in den letzten Tagen stündlich neu –, dann sollten Sie in sich gehen und die Zeit nutzen, um noch einmal nachzudenken.

Was wir aber hier mit dem FDP-Antrag aktuell erleben, ist ein Hin und Her, bei dem jahrzehntelange Überzeugung und Arbeit in der Regierung konterkariert werden und hier heute so getan wird – das wird Ihnen nicht gelingen –, als wäre man nie dabei gewesen. Dazu passt wirklich dieser Antrag der FDP.

Ich frage mich einmal unbedarft: Wie erstellt man eigentlich so eine Rede, Herr Abruszat? Wenn man so einen Antrag vorbereitet, wo macht man sich eigentlich im Vorfeld schlau? Haben Sie die Plenarprotokolle der letzten Legislaturperiode vergessen? Oder waren Sie da gar nicht da? Wir hatten häufig das Gefühl bei der Regierung.

(Kai Abruszat [FDP]: Da war ich nicht da! Das stimmt!)

Sie waren nicht da, aber Ihre Fraktion war vertreten. Dass Sie nicht da waren, zeigt ja das Wahlergebnis. – Vor dem Hintergrund: Haben Sie die Protokolle gelesen? Oder wissen Sie gar nicht mehr, wie die Position war? Sie schreiben zum Beispiel in Ihrem Antrag:

„Starre Fristsetzungen durch den Landesgesetzgeber führen daher zu Unmut und verhindern einen effektiven Gewässerschutz.“