Protocol of the Session on March 22, 2011

Unsere Anhörung im Landtag zur Zukunft der Stromnetze hat gezeigt, dass deren private Eigentümerschaft nicht geeignet ist, die Netze schnell für erneuerbare Energien auszurüsten. Daher fordern wir die Vergesellschaftung nicht nur der Netze, sondern auch der Energiekonzerne.

(Beifall von der LINKEN – Zuruf von der CDU)

Der CDU-Antrag, den wir natürlich ablehnen, zeigt, dass Sie nach dieser Katastrophe – und das ist schlimm genug – eigentlich nichts hinzugelernt haben. – Ich danke Ihnen.

(Beifall von der LINKEN)

Vielen Dank, Herr Aggelidis. – Für die Landesregierung spricht nun Herr Minister Voigtsberger.

(Karl-Josef Laumann [CDU]: Jetzt kommt der Wirtschaftsminister!)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Laumann, Sie haben mich wider Erwarten erkannt, vielen Dank.

Meine Damen und Herren, Nordrhein-Westfalen ist das bedeutendste Energieland, die bedeutendste Energieregion Deutschlands. Und in NordrheinWestfalen läuft kein einziges Kernkraftwerk; denn bekanntlich – das will ich noch mal betonen – gibt es drei Wege zu lernen: Der erste Weg ist durch Nachahmung, das ist der leichteste. Der zweite durch Nachdenken, das ist der edelste. Und der dritte durch Erfahrung, das ist sehr oft der bitterste.

Ich denke, wir in Nordrhein-Westfalen haben durch Nachdenken gelernt – das letzte Kernkraftwerk wurde 1995 stillgelegt. Das war eine richtige Entscheidung. Die Erfahrung hat uns verschiedene Dinge vor Augen geführt. Harrisburg ist heute kaum erwähnt worden, es ist teilweise in Vergessenheit geraten, dass die Amerikaner schon nicht mehr glaubten, dieses Kraftwerk unter Kontrolle zu bekommen und mit der Evakuierung Hunderttausender Menschen begonnen hatten. Tschernobyl – jeder kennt es –, und jetzt Fukushima.

Diese Erfahrungen zeigen uns, dass nukleare Technologie letztendlich unkontrollierbare Risiken beinhaltet. Das gilt selbst dann, wenn man modernste Schutz- und Sicherheitsniveaus eingehalten hat und modernste Ingenieurtechnologie anwendet. Ich weiß zwar nicht, wie viele Ingenieure hier im Raum sind, aber jeder, der Ingenieur ist, weiß: Es gibt nicht die perfekte Technik, und es gibt auch nicht den perfekten Menschen.

(Beifall von der SPD, von den GRÜNEN und von Minister Johannes Remmel)

Und wenn das so ist, dürfen wir auch nicht so tun, als könnten wir sie perfekt gestalten. Insoweit haben wir durch Fukushima die menschliche Begrenztheit erfahren.

Daher müssen wir spätestens jetzt aus den japanischen Erfahrungen Konsequenzen für die Energiepolitik der Bundesrepublik Deutschland ziehen. Spätestens am 11. März müsste dem letzten Befürworter der Kernenergie klar geworden sein, dass man sich in einer Sackgasse befindet. Atomkraft ist letztendlich ein tödliches Risiko. Es ist in der Tat traurig, dass die ablehnende Haltung der Landesregierung Nordrhein-Westfalen und der sie tragenden Parteien zur Kernenergie nun auf derart schreckliche Weise endgültig bestätigt wurde. Meine Damen und Herren der CDU und FDP, hätte man zu diesem Ergebnis nicht auch durch Nachdenken kommen können? Wäre das wirklich so unglaublich und so schwer gewesen?

Überlegen Sie sich einmal: Vor wenigen Wochen haben wir noch einen heftigen Streit über die Laufzeitverlängerung geführt. Der Atomkonsens ist aufgekündigt und die Beteiligung des Bundesrates, das heißt der Bundesländer, ist abgelehnt worden. Die Verfassungsklage der Länder auf Beteiligung läuft zurzeit noch. Dass auf der einen Seite die Beteiligung der Bundesländer abgelehnt wurde, aber auf der anderen Seite die Bundeskanzlerin die Länder jetzt zusammenruft, um das Problem mit ihnen zu diskutieren, ist eine fatale Satire.

(Minister Johannes Remmel: Unglaublich!)

Ich glaube, Ihr Nachdenken, Herr Laschet, ist nicht ehrlich. Wenn es ehrlich wäre, würden Sie wenigstens der Beteiligung der Bundesländer den Weg frei machen; das wäre ein Leichtes. Dann bräuchten Sie sich nicht solche Konstruktionen wie das Zusammenrufen der Bundesländer in verschiedensten Formen zu überlegen. Machen Sie den Weg für eine Beteiligung der Bundesländer frei, das wäre wenigstens ein Anfang.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, die Ereignisse in Japan geben auch Anlass zur Überprüfung der in Nordrhein-Westfalen noch betriebenen kerntechnischen Anlagen. Ich habe den Bundesumweltminister, Herrn Dr. Röttgen, aufgefordert, die nordrheinwestfälischen kerntechnischen Anlagen in das Überprüfungsprogramm der deutschen Kernkraftwerke mit einzubeziehen. Zudem werden wir natürlich auch selbst die Anlagen intensiven Sicherheitsüberprüfungen unterziehen.

Selbstverständlich werden wir uns auch mit den Sicherheitsstandards der außerhalb unserer Landesgrenzen gelegenen Kraftwerke beschäftigen. Dazu haben wir mit den entsprechenden Partnern die Kontakte aufgenommen – ob in den Niederlanden oder in Belgien –, um ins Gespräch zu kommen.

Bei aller Tragik: Die Atomkatastrophe in Japan muss zukunftsweisende Folgen für die Energiepolitik in der Bundesrepublik Deutschland haben. Ich denke, die Bundesregierung ist aufgefordert, die gesamte Energiepolitik neu auszurichten. Unsere Vorschläge liegen seit Langem auf dem Tisch. Sie müssten nur aufgegriffen und ehrlich diskutiert werden, dann kämen wir schon eine ganze Ecke weiter. – Vielen Dank.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister Voigtsberger. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit schließe ich die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung, erstens über den Inhalt des Entschließungsantrags Drucksache 15/1542 der Fraktion Die Linke. Wer stimmt diesem Entschließungsantrag zu? – Die Linke. Wer stimmt dagegen? –

Die Fraktionen von CDU, FDP, Grünen und SPD. Gibt es Enthaltungen im Hohen Hause? – Das ist nicht der Fall. Damit ist dieser Entschließungsantrag abgelehnt.

Zweitens stimmen wir über den Inhalt des Entschließungsantrags Drucksache 15/1543 der

Fraktion der CDU ab. Wer stimmt diesem Antrag zu? – Die Fraktion der CDU. Wer stimmt dagegen? – Die Fraktionen von SPD, Grünen und Linken. Wer enthält sich? – Die Fraktion der FDP enthält sich. Somit ist auch dieser Antrag mit der Mehrheit der Stimmen des Hohen Hauses abgelehnt.

Damit sind wir am Schluss der Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt.

Ich rufe auf:

2 Urteil des Verfassungsgerichtshofes zum

Nachtragshaushaltsgesetz 2010 und Konsequenzen für die Haushaltspolitik in Nordrhein-Westfalen

Der Antrag auf Sondersitzung stammt vom 16. März. Die Beratung ist damit erbeten. Die Fraktionen haben sich inzwischen auf eine Redezeit für diesen Tagesordnungspunkt verständigt, nämlich auf Redeblock III.

Zur Begründung des Antrags erteile ich für die antragstellenden Fraktionen zunächst für die CDUFraktion Herrn Laumann das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Aufgabe der Politik ist es, die Handlungsfähigkeit des Staates in der Gegenwart, aber auch für die Zukunft sicherzustellen. Das ist deswegen eine der wichtigsten Aufgaben von Politik, weil unsere Bürgerinnen und Bürger auf einen handlungsfähigen Staat angewiesen sind. Dieses gilt ganz besonders für die schwächeren Mitglieder unserer Gesellschaft.

Deutschland und Nordrhein-Westfalen sind freiheitliche soziale Rechtstaaten. Die Handlungsfähigkeit des Staates ist auch Voraussetzung für die soziale Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger.

Deswegen bin ich froh über das Urteil des Verfassungsgerichtshofs. Denn in dem Urteil heißt es – ich zitiere –: Mit der Festlegung der Schuldengrenze dient die Landesverfassung

„dem Schutz künftiger Generationen vor unbeschränkter Vorwälzung staatlicher Lasten. Bürger und Parlamente der Zukunft sollen davor bewahrt werden, den zur Bewältigung dann anstehender Probleme nach ihren Maßstäben benötigten finanziellen Handlungsspielraum zu verlieren.“

Das heißt: Die Schuldengrenze der Verfassung dient der Nachhaltigkeit. – Oder um es ganz einfach

auszudrücken: Die Schuldengrenze der Verfassung zwingt uns jetzt handelnde Politiker, auch im Auge zu haben, dass die nachfolgende Generation einen handlungsfähigen Staat organisieren kann.

(Beifall von der CDU)

Folgerichtig hat das Gericht auch den Maßstab für die Festlegung einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts in diesem Urteil ohne Frage sehr hoch gelegt. Zweitens hat das Gericht auch strenge Kriterien für Maßnahmen festgelegt, die einer möglichen Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts entgegenwirken sollen. Die zusätzlichen Aufgaben müssen also geeignet sein, diese Störung zu beheben.

Ich bin ganz sicher, dass dieses Gerichtsurteil seriöse finanzpolitische Debatten bei uns in NordrheinWestfalen und auch darüber hinaus verändern wird, denn sowohl die Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts wie auch die damit begründete Verschuldung sind nicht mehr so leicht begründbar, wie das vielleicht in der Vergangenheit war.

Deshalb glaube ich, Frau Kraft, dass Ihre Auffassung einer präventiven Haushaltspolitik, so wie ich sie bis jetzt verstanden habe,

(Karl Schultheis [SPD]: Das scheint das Problem zu sein!)

so wie Sie sie dargestellt haben, schlicht und ergreifend nicht mehr möglich ist, weil sie mit dem Nachhaltigkeitsgebot unserer Verfassung nicht in Einklang zu bringen ist.

(Beifall von der CDU und von der FDP)

Sie scheitert deshalb, weil bei Ihnen und der gesamten Landesregierung kein Sparwille erkennbar ist. Er ist auch deswegen nicht erkennbar, weil er schlicht und ergreifend nicht vorhanden ist.

In dieser Debatte über die Frage, wie viel Zukunftslasten wir einer nachfolgenden Generation hinterlassen dürfen, bin ich auf einen interessanten Bericht der Grünen-Fraktion aus dem Jahre 2006 gestoßen, den sogenannten Abschlussbericht Ihrer Kommission, Herr Priggen, für eine nachhaltige Finanzpolitik.

(Zuruf von der Regierungsbank: Rüdiger Sa- gel! – Gegenruf von Rüdiger Sagel [LINKE]: Das war ich nicht! Im Gegenteil! Ich weiß, wer das unterschrieben hat! Mein Name stand da nicht drauf!)

Das war ein viel beachteter Bericht. Er hat damals in den Medien eine große Rolle gespielt. In diesem Bericht haben die Grünen die damalige Konsolidierungspolitik der CDU-Landesregierung kritisiert. Sie haben gesagt, sie sei nicht ausreichend. Die Grünen-Kommission hat 2006 im Grunde eine Verschärfung der Verschuldungsgrenze in der Verfassung vorgeschlagen.

Ich zitiere aus dem Bericht: Zur dauerhaften Vermeidung einer nachfolgende Generationen belastenden Haushaltspolitik ist die Verschuldungsgrenze dahin gehend abzuändern, dass jegliche Lastenverteilung ohne korrespondierenden Nutzen ohne Ausnahme verboten wird.

Weiter heißt es: Es sollte überlegt werden, ob die Schwelle einer verfassungsrechtlichen Überprüfung nicht gesenkt werden sollte, um sicherzustellen, dass diejenigen, die die Folgen einer nicht nachhaltigen Haushaltspolitik und Verschuldungspolitik bezahlen müssen, eine rechtsstaatlich wirksame Abwehrmöglichkeit haben.