Lassen Sie uns das eindeutige Signal aus dem Landtag Nordrhein-Westfalen nach Berlin senden: Dieses Verfahren ist so nicht haltbar und sollte abgeschafft werden. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Kuschke. – Als nächste Rednerin hat für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Abgeordnete Schäffer das Wort. Bitte schön, Frau Kollegin.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Vor drei Wochen haben wir hier über den Antrag der FDP zu politischer Bildung und Extremismusprävention diskutiert. Bei dieser Debatte habe ich bereits die sogenannte Extremismusklausel angesprochen. Damals hatte ich schon das Gefühl, dass die meisten –insbesondere auf der rechten Seite dieses Hauses – nicht wissen, worum es eigentlich geht.
Der Eindruck, dass Sie gar nicht wissen, worüber wir hier eigentlich diskutieren und was der Kern der
Debatte ist, wurde heute leider wieder bestätigt – obwohl es in der Zwischenzeit zahlreiche Berichte in den Medien gegeben hat, zum Beispiel über den Aktionstag „Für Demokratie – Gegen Misstrauen und Bekenntniszwang“, an dem sich rund 1.500 Organisationen und Einzelpersonen beteiligt haben.
Es gab eine Pressekonferenz, auf der unter anderem der Generalsekretär des Zentralrats der Juden in Deutschland, der Vorsitzende des Zentralrats der Muslime in Deutschland und der Innenminister von Sachsen-Anhalt gemeinsam die Rücknahme dieser Extremismusklausel bzw. Demokratieerklärung gefordert haben.
Der Zentralrat der Juden in Deutschland erwägt sogar, eine Verfassungsklage gegen die sogenannte Demokratieerklärung zu erheben.
Worum geht es eigentlich? – Die Demokratieerklärung ist beim neuen Bundesprogramm „TOLERANZ FÖRDERN – KOMPETENZ STÄRKEN“ Fördervoraussetzung. Das betrifft auch die Modellprojekte in Nordrhein-Westfalen. Es betrifft die mobilen Beratungsteams in den Regierungsbezirken und vor allen Dingen auch die vielen kleinen Projekte, die aus den Lokalen Aktionsplänen in den Städten gefördert werden.
Den ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die diese Projekte durchführen, die sich seit Jahren für eine demokratische Gesellschaft einsetzen und die, wie ich finde, ein unverzichtbarer Teil in unserer Arbeit gegen Rechtsextremismus sind, legen wir Steine in den Weg. Damit müssen wir aufhören.
Diese Erklärung besteht aus insgesamt drei Sätzen. Herr Berger, es ist wirklich wichtig, zu differenzieren, worüber wir hier reden. Ich habe die Erklärung auch für Sie mitgebracht und werde sie Ihnen gleich geben. Dann können Sie das selber noch einmal nachlesen.
Der erste Satz der Erklärung beinhaltet das Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Dieses Bekenntnis ist nicht neu. Es ist auch nicht wirklich ein Problem für die Projektträger. Bereits seit 2005 steht das Bekenntnis zur freiheitlichdemokratischen Grundordnung als Bestandteil in den Zuwendungsbescheiden für die Träger von Projekten gegen Rechtsextremismus.
Deshalb finde ich es absurd, dass man diesen Projektträgern jetzt auf einmal ein solches Misstrauen entgegenbringt und von ihnen verlangt, eine schriftliche Erklärung zu unterzeichnen; denn damit unterstellt man den Trägern – und das sind Jugendver
bände bis hin zu kirchlichen Einrichtungen; zum Beispiel ist die Gewalt Akademie Villigst, die zum Amt für Jugendarbeit der Evangelischen Kirche von Westfalen gehört, ein Träger eines mobilen Beratungsteams in Nordrhein-Westfalen –, dass sie nicht auf dem Boden des Grundgesetzes stehen würden.
Der Protest richtet sich aber nicht gegen diesen ersten Satz, sondern gegen den zweiten und den dritten Satz. Viele wollen nicht verstehen – das will die „Welt am Sonntag“ nicht verstehen; das will die „Rheinische Post“ nicht verstehen; das wollen auch Sie nicht verstehen –, dass es um die anderen beiden Sätze geht, in denen von den Trägern verlangt wird, sich dazu zu verpflichten, ihre Projektpartner auf deren Verfassungstreue zu überprüfen.
Die Frage, wie man das eigentlich machen soll, hat Frau Ministerin Schröder im zuständigen Bundestagsausschuss damit beantwortet, dass man einfach die Partner im Internet googeln solle. – Ich bitte Sie, Herr Berger! Das ist wirklich lächerlich.
(Beifall von den GRÜNEN, von der SPD und von der LINKEN – Bärbel Beuermann [LINKE]: Aber das zeugt von nicht vorhan- dener Fachkompetenz!)
Wie gerade schon angesprochen wurde, gibt es in diesem Zusammenhang ein Rechtsgutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages. Ich hoffe, dass niemand von Ihnen hier an der Seriosität der Wissenschaftlichen Dienste zweifelt. Sie haben ein Gutachten erstellt, in dem verfassungsrechtliche Bedenken hinsichtlich des Bestimmtheitsgebots und der Verhältnismäßigkeit formuliert werden.
Sehr wichtig finde ich auch den in diesem Gutachten enthaltenen Hinweis, dass die Demokratieerklärung eine Kultur des Misstrauens auslösen könnte, was die Ziele des Bundesprogramms gegen Rechtsextremismus konterkarieren würde.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, gerade wir als Abgeordnete müssen doch dafür sorgen, dass demokratische Strukturen und eine demokratische Zivilgesellschaft gestärkt werden. Das erreichen wir nicht, indem wir ihnen mit Misstrauen begegnen.
Frau Kollegin Schäffer, entschuldigen Sie, dass ich Sie unterbreche. Der Abgeordnete Dr. Berger möchte Ihnen gerne eine Zwischenfrage stellen, wenn Sie sie zulassen.
Danke schön. – Frau Schäffer, was sagen Sie zum Punkt 5 der Hinweise zur Demokratieerklärung, die sich auf die Zusammenarbeit mit der Partei Die Linke beziehen? Wie bewerten Sie den Punkt 5 dieser Ausführungsbestimmungen, in dem die Partei Die Linke explizit problematisiert wird?
Herr Berger, ich glaube, dass Sie das Problem nicht verstehen. Vor allen Dingen kennen Sie wahrscheinlich die Antworten der Bundesfamilienministerin auf die vielen Kleinen Anfragen, die es zu diesem Thema gegeben hat, nicht. In einer Kleinen Anfrage wurde die Bundesfamilienministerin gefragt, wie denn jetzt die Zusammenarbeit mit den Linken aussehe. Darauf hat sie sehr explizit geantwortet, dass nur Teile der Linken beobachtet würden und es deshalb keine grundsätzliche Ablehnung und kein grundsätzliches Problem gebe.
Vielleicht sollten Sie sich einfach einmal die Kleinen Anfragen, die Ihrer Bundesfamilienministerin gestellt wurden, und die entsprechenden Antworten durchlesen. Vielleicht kommen wir dann hier auch ein Stück weiter.
Der Innenminister von Sachsen-Anhalt hat jüngst erklärt, dass die Demokratieerklärung insbesondere in den ostdeutschen Bundesländern ungute Erinnerungen wecken würde. Ich möchte ihn gerne zitieren. Er sagte, diese Erklärung zwinge dazu, Dossiers über andere Menschen anzufertigen. Ich glaube, dass dieser Satz schon für sich spricht, gerade in den ostdeutschen Bundesländern.
Liebe Kollegen von der CDU, ich kann durchaus verstehen, dass Sie sich hinter Ihre Ministerin Schröder stellen müssen. Sie ist ja nicht sonderlich erfolgreich nicht nur in diesem Punkt, sondern auch in vielen anderen Themenbereichen, die sie versucht anzustoßen.
Auf Herrn Engels Rede bin ich wirklich gespannt. Denn die FDP-Bundestagsfraktion ist ja durchaus kritisch gegenüber dieser Demokratieerklärung eingestellt. Der für das Thema zuständige FDPBundestagsabgeordnete hat ja in einem Interview gesagt, dass er nicht hinter dieser Demokratieerklärung stehen würde. Deshalb hoffe ich zumindest auf die Zustimmung von Herrn Engel und von der FDP.
Ich bitte Sie, dass wir gemeinsam für eine starke, für eine demokratische Zivilgesellschaft eintreten, und ich hoffe darauf, dass die Bundesfamilienministerin diese Erklärung zurücknimmt. – Danke.
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist eine Selbstverständlichkeit, dass Empfänger von finanziellen Zuwendungen des Bundes auf dem Boden des Grundgesetzes stehen müssen. Die schlichte Gleichung aber, dass man durch die Tätigkeit gegen Rechtsextremismus bereits beweist, dass man für die Geltung des Grundgesetzes ist, teile ich so pauschal nicht.
(Beifall von der FDP und von der CDU – Ralf Michalowsky [LINKE]: Sie haben die „Rhei- nische Post“ gelesen! Da steht das wörtlich drin!)
Schauen wir uns die jüngsten Antifa-Demos in Dresden vor einer Woche an. Ja, das müssen Sie aushalten. Vermummte Linksextremisten greifen Polizeibeamte mit Steinen an. Sie demonstrieren zumindest offiziell gegen eine Demonstration von Rechtsextremisten und sehen Gewalt gegen Polizeibeamte als legitimes Mittel an, zerstören Autos
und verletzen Polizeibeamte. Diese Menschen bekennen sich nicht zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung, obwohl sie aktiv gegen Rechtsextremismus sind, sich dabei aber zugleich mit Gewalt gegen Organe des Staates stellen. Denen würden wir keinen einzigen Eurocent geben,
so wie wir keinen Rechtsextremisten Geld geben würden, um sich gegen Linksextremismus zu betätigen. Das sind Selbstverständlichkeiten.
Natürlich wäre für die ganz große Zahl der Zuwendungsempfänger in Nordrhein-Westfalen die Unterzeichnung dieser sogenannten Demokratieerklärung eine reine Formsache. Die FDP hat großes Vertrauen in die Träger, die sich schon seit Langem im Kampf gegen Rechtsextremismus engagieren. Sie selbst, ihre Mitarbeiter und Kooperationspartner stehen fest auf dem Boden der freiheitlichdemokratischen Grundordnung.
Warum also dieser massive Aufschrei und Protest gegen diese Demokratieerklärung? Hat man einen wunden Punkt getroffen? Oder geht es ums Prinzip Bespitzelungsklausel, staatliches Misstrauen oder Generalverdacht? Oder doch nur ein notwendiges Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung? Eine bloße Selbstverständlichkeit? Reicht das Vertrauen? Oder gibt es begründeten Anlass, das auch aktiv bekundet zu erlangen? Welche interne Kontrollpflicht für Mitarbeiter und Kooperationspartner kann man den Zuwendungsempfängern staatlicher Fördermittel überhaupt auferlegen, auch aus verfassungsrechtlicher Sicht, Stichwort Battis
Darüber scheiden sich die Geister. Dies gilt es aber auch abzuwägen. Klar ist, dass es grundsätzlich nicht die Aufgabe freier Träger ist, die Überprüfung Dritter auf ihre Verfassungstreue zu vollziehen. Aber es kann jemandem, der staatliche Gelder erhält, zugemutet werden, zu schauen, mit wem er geht, so der Volksmund. Er muss in seinem Verwendungsnachweis am Ende schwarz auf weiß belegen, wofür er die Mittel eingesetzt hat.
Ich frage weiter: Können Sie ausschließen, dass in einzelnen Projekten in Nordrhein-Westfalen, die staatliche Gelder erhalten, Personen aktiv sind, die es mit der Verfassungstreue nicht so genau nehmen, wenn sie den Zweck für legitim halten, die etwa im Vorfeld und bei Demonstrationen gegen Rechts auch die Nähe zu gewaltbereiten und extremistischen Gruppen haben? Ich vertraue darauf, aber sicher ausschließen kann ich das eben nicht.
Die Linke, Herr Zimmermann, Frau Conrads: Sie müssen Ihr Verhältnis zu den Prinzipien der freiheitlich-demokratischen Grundordnung klären. So lange Sie das nicht tun, haben Sie hier einen Dauerstress,