Protocol of the Session on February 25, 2011

Ich eröffne die Beratung und erteile Frau Dr. Butterwegge für die antragstellende Fraktion das Wort.

Frau Präsidentin! Verehrte Damen und Herren! Hartz IV – wir werden nicht müde, dies zu wiederholen – ist kein Gesetz, das Armut bekämpft, sondern ein Gesetz, das Armut produziert.

(Beifall von der LINKEN)

Dafür sind mindestens dreierlei Gründe verantwortlich zu machen: Diese Armut wird erstens nicht nur durch viel zu niedrige Regelleistungen gefördert, sondern auch durch die zu spärlichen Leistungen für die Kosten der Unterkunft.

Zweitens sind es die Sanktionsverhängungen nach § 31 SGB II, welche die miserable Lage vieler ALGII-Betroffener weiter verschlimmern.

Drittens ist es die Androhung von Sanktionen, welche Erwerbslose zwingt, jeden noch so schlecht bezahlten und unter der eigenen Qualifikation liegenden Job anzunehmen. Das habe ich gestern als „Prekarisierungsdruck“ beschrieben, unter dem der Arbeitsmarkt durch Hartz IV samt des Ausbaus des Niedriglohnsektors gekommen ist.

Allein in NRW werden pro Jahr ca. 170.000 Sanktionen nach § 31 verfügt. Im Landesdurchschnitt werden etwa 2,8 % aller sogenannten erwerbsfähigen Hilfebedürftigen sanktioniert. Dabei gibt es im Land SGB-II-Träger, beispielsweise in der Stadt Leverkusen, deren Sanktionsquote zeitweise mehr als 6 % beträgt. In Mülheim an der Ruhr liegt die Quote indes bei vergleichsweise niedrigen 0,7 %. Das sind Zahlen der Bundesagentur für Arbeit aus dem Jahre 2010.

Schon diese breite Streuung macht deutlich, wie sehr die Gefahr, sanktioniert zu werden, von der Politik und Praxis der jeweiligen Behörde vor Ort abhängig ist.

Sanktionen nach § 31 SGB II bedeuten für Betroffene eine Kürzung oder gar den Entzug des Existenzminimums. Die Leistungskürzungen reichen von 10 % der Regelleistung bis zur kompletten Streichung des Arbeitslosengeldes II einschließlich der Leistungen zur Sicherung der Wohnung. Die Dauer einer solchen Sanktion beträgt in der Regel drei Monate.

Unter 25-Jährige werden besonders häufig und drastisch sanktioniert. Ihnen wird bereits bei der ersten sogenannten Pflichtverletzung, bei der es sich nicht um ein Terminversäumnis handelt, die für sie

maßgebliche Regelleistung ganz gestrichen. Bei der zweiten Pflichtverletzung innerhalb eines Jahres werden ihnen in der Regel auch keine Kosten der Unterkunft mehr gewährt.

Auch immer mehr werdende Mütter sind von Sanktionen betroffen. Laut Zeitungsberichten aus dem Januar 2011 beklagt die Stiftung „Mutter und Kind“ die schieflaufende Praxis der Jobcenter, die laut einer Sprecherin auch Schwangere für den Arbeitsmarkt aktivieren wollten und dabei nicht selten übers Ziel hinausschießen.

Ein Manko ist, dass es keine breit angelegten Untersuchungen darüber gibt, wie sich Sanktionen konkret auf die Lebenslagen der Betroffenen auswirken. Aber qualitative Studien, also einzelne Fallgeschichten sowie Erfahrungen aus der Beratungspraxis, weisen darauf hin, dass Sanktionen die materielle Verelendung, die gesundheitliche Beeinträchtigung und die soziale Ausgrenzung Erwerbsloser weiter verschlimmern. Sie fördern Überschuldung und Wohnungslosigkeit und bringen besonders unter 25-Jährige in die Gefahr strafrechtlich sanktionierten Verhaltens.

Bislang haben sich Politik und Öffentlichkeit kaum dafür interessiert, in welch drastischem Ausmaß solche Sanktionen nach § 31 die Armutslagen Betroffener weiter verschlimmern. Ebenso wenig interessieren sich Politik und Öffentlichkeit für die Ursachen der Sanktionen. Die Zuordnung verhängter Sanktionen zu gesetzlich formulierten Sanktionsanlässen für die „Sanktionsstatistik“ gibt keine Auskunft über deren Ursachen. Denn diese Zuordnung sagt weder, vor welche konkreten Anforderungen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jobcenter die sanktionierten Leistungsberechtigten tatsächlich gestellt haben, noch sagt sie, warum die Leistungsberechtigten diese Anforderungen nicht erfüllen konnten oder wollten.

§ 31 ist aber nicht nur die rechtliche Grundlage für die tatsächliche Verhängung von Sanktionen, also für die Kürzung oder den Entzug des Existenzminimums. Der Paragraf nötigt als ständige Bedrohung alle Leistungsberechtigten, alles zu tun, was Jobcenter von ihnen erwarten. Sie haben kein Mitbestimmungsrecht, wenn es um die Zuweisung zu sogenannten Eingliederungsleistungen geht.

Unser Antrag fordert, der Landtag NRW möge den Aufruf eines breiten Bündnisses für ein Sanktionsmoratorium unterzeichnen.

(Beifall von der LINKEN)

Nebenbei: Frau Ministerin Steffens gehört ja zu den Erstunterzeichnerinnen dieses Aufrufs.

Wir fordern außerdem, die Landesregierung solle gemeinsam mit anderen SPD-geführten Landesregierungen initiativ werden, damit die Bundesregierung § 31 SGB II aussetzt.

(Beifall von der LINKEN)

Damit wiederholen und bekräftigen wir nur, was der Landtag in seiner Sitzung am 1. Dezember 2010 ohnehin bereits angeregt hat.

Wir möchten die Zeit eines solchen Sanktionsmoratoriums nutzen, um Ursachen und Auswirkungen von Sanktionen breit angelegt und in allen relevanten Aspekten untersuchen zu lassen, wofür auch Landesmittel bereitzustellen sind.

Lassen Sie uns dieses Thema in den Ausschüssen weiter beraten. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der LINKEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Dr. Butterwegge. – Für die CDUFraktion hat Herr Dr. Berger das Wort. Bis Herr Dr. Berger am Rednerpult ist, möchte ich gerne die Kolleginnen und Kollegen noch einmal darauf hinweisen, dass das Telefonieren im Plenarsaal verboten ist und dass man die typische Handbewegung von hier oben durchaus erkennen kann. Sollte sich Herr Kollege Lienenkämper jetzt angesprochen fühlen, dann fühlt er sich zu Recht angesprochen. – Herr Dr. Berger, bitte.

Vielen Dank. – Frau Präsidentin, was Recht ist, muss auch Recht bleiben.

(Michael Aggelidis [LINKE]: Sie meinen wohl: Was rechts ist, muss rechts bleiben!)

Das gilt auch für den Antrag der Linkspartei.

(Rüdiger Sagel [LINKE]: Die Linke!)

Meine Damen und Herren, die Linke fordert in dem Antrag „Sanktionen für Erwerbslose aussetzen“ ein Moratorium. Wie immer im Leben ist es so, dass Bezieher von Leistungen – in diesem Fall Arbeitnehmer, die Bezieher von Arbeitslosengeld II sind – Rechte haben, aber sie haben selbstverständlich auch Pflichten, denen sie nachkommen müssen.

Auch in anderen Lebensbereichen stellt sich die Frage nach Sanktionsmaßnahmen. Im Straßenverkehr muss ich bei Fehlverhalten ebenfalls mit Konsequenzen rechnen, egal, ob ich mein Auto zwingend zur Ausübung meines Berufes benötige oder nicht.

Natürlich gibt es im Bereich der Regelungen rund um das Arbeitslosengeld II strittige Punkte und Klagen vor dem Sozialgericht. Das ist völlig klar.

(Rüdiger Sagel [LINKE]: Hunderttausende!)

Alles andere wäre bei einer solchen Thematik verwunderlich.

Daraus aber den Umkehrschluss abzuleiten, dass Sanktionierungen grundsätzlich falsch seien, halte ich doch für etwas überzogen. Sie tun das, weil Sie

mit diesem Antrag Ihre vermutete Stammwählerklientel ansprechen wollen.

Ich freue mich deswegen auf die Beratungen im Ausschuss. Dass wir Ihren Antrag ablehnen, können Sie sich vorstellen. Ich denke, damit ist an dieser Stelle genug gesagt. – Danke schön.

(Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Herr Dr. Berger. – Für die SPD-Fraktion spricht Herr Kollege Neumann.

Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! In Anbetracht der besonders schwierigen Lebenssituation vieler Hilfebedürftiger sollten wir über Sanktionen für Arbeitslose mit der gebotenen Sorgfalt und Ernsthaftigkeit diskutieren. Ebenso müssen Pauschalvorwürfe gegenüber dem Fallmanagement in den Argen, Jobcentern und Optionskommunen vermieden werden. Die dort Beschäftigten müssen enorme an sie gestellte Anforderungen erfüllen, sind zum Teil für diese Tätigkeit nicht ausreichend qualifiziert und haben hohe Fallzahlen zu bearbeiten.

Soziale Gerechtigkeit bemisst sich nicht zuletzt daran, wie wir mit den hilfebedürftigen Mitgliedern unserer Gesellschaft verfahren. Diese Menschen sind keine Bittsteller, sondern haben einen Rechtsanspruch auf Sozialleistungen. Insoweit müssen auch Sanktionen genau überlegt und differenziert sein.

Als Koalition der Einladung werden wir das im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit, Soziales und Integration so handhaben. Ich habe die Hoffnung, dass wir dort im Interesse der Betroffenen zu einem gemeinsamen Standpunkt kommen, der dann von einer breiten Mehrheit im Hohen Hause getragen wird. Jedenfalls können wir dem vorliegenden Antrag nach erster Prüfung Standpunkte und Vorstellungen entnehmen, die wir sicherlich mittragen können.

Bereits am 1. Dezember vergangenen Jahres haben wir im Plenum das Thema „Sanktionsverschärfungen“ bzw. ein Sanktionsmoratorium beraten und mit breiter Mehrheit einen Beschluss gefasst. In den gestrigen Beratungen zum Vermittlungskompromiss zur Änderung des SGB II sind bereits viele Aspekte diskutiert worden, aber wir müssen nun genauso über die Änderungen der Sanktionsregelungen beraten. Gerade was die Situation von Schülerinnen und Schülern ab dem 15. Lebensjahr sowie der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen im Lebensalter unter 25 Jahren betrifft, sind diese besonders umstritten. Dort treten Schwierigkeiten häufiger auf als bei den anderen Altersgruppen. In der Praxis können Sanktionen genau das Gegenteil von dem bewirken, wozu sie pädagogisch eigentlich gedacht waren, insbesondere dann, wenn als Sanktion die Streichung von 100 % der Leistungen erfolgt.

Ähnliches gilt für die Streichung der Mittel für Miet- und Heizkosten und die Reduzierung des Krankenversicherungsschutzes. Hier sind erhebliche Zweifel sowohl an einer Zielführung als auch an der Verhältnismäßigkeit der Mittel mehr als berechtigt.

Darüber hinaus ist es in der Vergangenheit auch zu Ungerechtigkeiten und Fehlentscheidungen aufseiten der SGB-II-Träger gekommen; das belegen die hohen Zahlen von erfolgreich abgeschlossenen Widerspruchs- und Klageverfahren. Über 55 % dieser Verfahren werden von den Gerichten im Sinne der Antragsteller entschieden. Der Bereich SGB ist nach wie vor Gegenstand zahlreicher Petitionen im Deutschen Bundestag und in den Länderparlamenten.

Kolleginnen und Kollegen, natürlich gibt es aufseiten der Leistungsempfänger Fälle wiederholter grober Pflicht- und Mitwirkungsverletzungen. Niemand bestreitet das. Im Ausschuss werden wir auch über deren Ursachen und Vermeidung beraten müssen sowie darüber hinaus über die grundsätzliche Frage der Ausgewogenheit des Förderns und Forderns.

Die Tatbestände für Sanktionen sind allerdings viel zu unpräzise gefasst. Wir brauchen viel mehr zielgruppendifferenzierte Ansätze, die etwa einen 20jährigen jungen Mann anders behandeln als die alleinerziehende Mutter mit drei Kindern. Statt einer Sanktionsverschärfung, die wir als SPD-Landtagsfraktion ablehnen, brauchen wir mehr Weiterbildungs- und Qualifizierungschancen, und zwar solche, die nicht allgemein gefasst sind, sondern sich an den jeweiligen, teilweise höchst unterschiedlichen Zielgruppen orientieren. Es gibt eben nicht den klassischen Hartz-IV-Empfänger. Vielmehr haben wir ein breites Spektrum an Bildungshintergründen und sozialen Problemlagen, an die sich konkrete personenzentrierte Qualifizierungsmaßnahmen anschließen müssen. Das reicht von der Schuldnerberatung bis hin zu beruflichen Eingliederungsangeboten. Die vom Bund beabsichtigte Kürzung der Eingliederungsmittel muss daher zurückgenommen werden.

Aus der Pädagogik wissen wir, dass nicht Sanktionen, sondern Motivationen die wichtigsten Verstärker für eine positive Lebensentwicklung sind. – Vielen Dank.

(Beifall von der SPD, von den GRÜNEN und von der LINKEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Neumann. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Frau Kollegin Maaßen.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe noch anwesende Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zunächst auf Herrn Berger eingehen: Herr Berger, ich glaube, das Einzige,