Protocol of the Session on February 25, 2011

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Engel. – Für die Fraktion Die Linke spricht Frau Abgeordnete Conrads.

Sehr geehrter Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Linke ist, wie Sie bereits seit unserem Antrag zur erleichterten Abwahl von Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern wissen, eine große Verfechterin der Ausweitung von direkter Demokratie.

(Zuruf von Arne Moritz [CDU])

Genau darauf habe ich gewartet. Da hinten wird wieder hineingerufen. Herr Moritz hat mir auch erfreulicherweise den Gefallen getan, das Wort „SED“ wieder zu benutzen. Ich habe heute Morgen schon gesagt, auch ich könnte Ihnen inzwischen die Reden vorschreiben.

Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, Deutschland entwickelt sich immer mehr zur Protestrepublik. Immer mehr Menschen gehen gegen Atomtransporte, gegen Neofaschisten, gegen industrielle Großprojekte, die über ihren Kopf hinweg geplant werden, gegen eine rigide Sparpolitik in Ländern und Kommunen, die ihnen die Lebensqualität raubt, und gegen vieles mehr auf die Straße. Aber diese wachsende Unzufriedenheit führt nicht dazu, dass die Wahlbeteiligung steigt, dass Menschen sich in Parteien organisieren. Im Gegenteil, ganze Teile der Bevölkerung wenden sich ab, sie wählen nicht mehr, sie bekommen das Gefühl, machtlos und hilflos zu sein und selber überhaupt nichts mehr erreichen zu können.

Derzeit erleben wir eine Unzufriedenheit mit der Parteiendemokratie, und zwar zu Recht. Wir erleben Unzufriedenheit mit der Arbeit des Parlamentes, weil die Distanz zwischen den Regierenden und den Regierten immer größer wird. Das liegt daran, dass die Bundesregierung ihre Politik zwar mit Banken, Energiekonzernen, der Pharmaindustrie und privaten Krankenversicherungen abstimmt, aber der Friseur, die Arbeitnehmerin, der Hartz-IV-Empfänger oder die Rentnerin werden nicht gefragt.

(Beifall von der LINKEN)

Bürgerinnen und Bürger haben immer häufiger den Eindruck, dass im Parlament Dinge diskutiert werden, die mit ihrer Lebenswirklichkeit, ihrer Lebenssituation und ihren Erfahrungen überhaupt nichts mehr zu tun haben. Oder es wird an gesellschaftlichen Mehrheiten vorbeidiskutiert und -regiert. Wahlmehrheiten spiegeln aber nicht immer die gesellschaftlichen Positionen in ihrer gesamten Bandbreite wieder. Das zeigt sich aktuell nicht zuletzt auch in Stuttgart oder in Gorleben.

Eine lebendige Demokratie muss sich weiterentwickeln, auch angesichts der zunehmenden Digitalisierung von Information und Kommunikation. Zu diesem Politikwechsel gehören auch die Demokratisierung der Demokratie, das Zurückdrängen von Lobbyisten im Parlamentarismus, der Ausbau der Bürgerbeteiligung und die Demokratisierung der Wirtschaft.

(Beifall von der LINKEN)

Vor diesem Hintergrund ist die vorliegende Erleichterung von Volksbegehren zweifelsohne ein Schritt in die richtige Richtung von mehr direkter Demokratie. Leider, meine Damen und Herren von der Regierung, machen Sie nur einen kleinen Schritt in die richtige Richtung. Aber die Verlängerung der Eintragungsfrist und die Einführung der freien Unterschriftensammlung sind schon mal zwei wichtige Aspekte, die dringend angegangen werden müssen.

(Beifall von der LINKEN, von der SPD und von Matthi Bolte [GRÜNE] – Thomas Stotko [SPD]: Bravo!)

Aber es ist zweifelhaft, ob Sie das Kernproblem lösen, an dem Volksbegehren regelmäßig scheitern. Ich habe gesagt, es sind richtige Schritte, aber ein Kernproblem ist das von Herrn Bolte schon angesprochene Unterschriftenquorum von 8 % der

Stimmberechtigten, das regelmäßig nicht erreicht wird. Da dieses Quorum in der Landesverfassung festgelegt ist, laden wir Sie alle – auch Herrn Moritz – ein, mit uns über die Voraussetzungen einer Verfassungsänderung zu sprechen.

(Vorsitz: Vizepräsidentin Carina Gödecke)

Lassen Sie uns doch das Quorum verringern, damit Volksbegehren wirklich erleichtert werden!

(Beifall von der LINKEN und von Matthi Bolte [GRÜNE])

Einige Bundesländer haben es schon vorgemacht. Sie haben niedrigere Hürden, ohne dass es dort zu einer Inflation von Volksbegehren gekommen wäre. So reichen in Brandenburg die Unterschriften von 4 % der Stimmberechtigten in vier Monaten, in Schleswig-Holstein die von 5 % der Stimmberechtigten in sechs Monaten. Da NRW sowohl von der Fläche als auch von den Einwohnern deutlich größer ist, könnte man eventuell noch ein ganzes Stück weiter heruntergehen. Wir können auch einmal über die Forderungen von „Mehr Demokratie e. V.“ disku

tieren. Sie fordern zum Beispiel 2 %. Das können wir alles im Ausschuss beraten.

Unsere Fraktion erkennt an, dass wir neben Verfassungsänderungen zunächst die einfachgesetzlichen Vorschriften modifizieren können, die die Durchführung von Volksbegehren erleichtern werden. Der Gang aufs Amt zur Amtseintragung ist für einige Leute eine Hürde. Herr Engel hat das gerade schon angesprochen. Sie stehen am Infostand, lassen sich über das Volksbegehren informieren, möchten sich gerne eintragen und können es erst einmal nicht. Gerade in ländlichen Regionen und für ältere Leute mit eingeschränkter Mobilität ist die Amtseintragung tatsächlich ein Problem. Deswegen sind freie Unterschriftensammlungen über einen längeren Zeitraum ein wichtiger erster Schritt. Das kann ich noch einmal betonen.

Wir sollten im Ausschuss darüber diskutieren, ob wir nicht vielleicht zwei wesentliche Änderungen gemeinsam auf den Weg bringen; zumindest sollten wir darüber konstruktiv diskutieren. Neben dem Quorum betrifft das die Frage, ob nicht auch finanz- und haushaltswirksame Volksbegehren über eine Verfassungsänderung zugelassen werden sollen.

(Beifall von der LINKEN)

Die Bürgerinnen und Bürger erhielten direkte Mitsprachemöglichkeiten darüber, wie ihre Steuergelder eingesetzt werden. Das Land Berlin hat im Jahr 2006 seine Landesverfassung dahingehend geändert, dass Volksbegehren zum Landeshaushalt zulässig, aber zum Landeshaushaltsgesetz unzulässig sind. Diese Absenkung der Hürde für ein Volksbegehren in Berlin hat dazu geführt, dass eine intensive öffentliche Debatte über Sinn und Unsinn, über Sinn und Nutzen und über finanzielle Auswirkungen ganz konkreter Projekte stattfindet.

Nicht zuletzt die Ihnen sicherlich allen noch gut im Gedächtnis stehende Volksinitiative „Jugend

braucht Vertrauen!“ aus dem Jahr 2006 hat gezeigt, Bürgerinnen und Bürger müssen die Möglichkeit haben, auch gegen Sozialkahlschlag in ihrem Lebensumfeld vorzugehen oder aufzubegehren. Das steckt ja auch in dem Wort „Begehren“.

(Beifall von der LINKEN)

Das müssen Sie auch wirkungsvoll tun können. So bekommen Menschen Möglichkeiten, tatsächlich Einfluss auf die politische Willensbildung zu nehmen.

Wir sollten nicht vergessen – auch Herr Stotko hat es ausgeführt –, Parteien wirken laut Grundgesetz an der politischen Willensbildung mit. Sie haben aber nicht das Monopol darauf.

(Beifall von der LINKEN)

Das Volksbegehren ist als Instrument der direkten Demokratie in hohem Maße geeignet, der immer stärker zunehmenden Politikverdrossenheit in der

Bevölkerung entgegenzuwirken. Die Fraktion Die Linke traut den Bürgerinnen und Bürgern in Nordrhein-Westfalen tatsächlich zu, sich auch in haushaltswirksamen Fragen konstruktiv und differenziert einzubringen. Ich bin gespannt, ob Sie das auch können, meine Herren und Damen von der Union und von der FDP.

(Vereinzelt Beifall von der LINKEN)

Es bleibt daher bei der Haltung der Linken: Wer die Mittel der direkten Demokratie und damit auch das Volksbegehren umfassend stärken will, kommt mittelfristig an einer Verfassungsänderung zur Senkung des Quorums und zur Ermöglichung haushaltsrelevanter Volksbegehren nicht vorbei. Wovor haben Sie Angst? Trauen Sie sich und lassen Sie uns die Demokratie demokratischer und attraktiver werden lassen.

(Beifall von der LINKEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin. – Für die Landesregierung hat Herr Minister Jäger das Wort.

Herzlichen Dank! – Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nachdem Herr Engel angekündigt hat, dass ganz offensichtlich zu diesem Gesetzentwurf eine Anhörung beantragt werden soll, will ich mich im Rahmen meiner Redezeit wirklich kurz fassen, aber wenigstens drei oder vier Aspekte ansprechen.

Herr Moritz, ich habe Ihre Rede so verstanden, dass das alles nicht ausreicht. Sie haben allerdings nicht ausgeführt, was Sie denn gerne hätten. Das habe ich Ihrer Rede nicht entnehmen können. Wollen Sie eine Verfassungsänderung und das Absenken der Quoren und damit ein Stück zusätzliche Demokratie und Flexibilität bei der Durchführung von Volksbegehren und Volksentscheiden? Es wäre eine gute Gelegenheit gewesen, das zu artikulieren. Nur darauf zu verweisen, es reicht nicht aus, ohne tatsächlich zu sagen, was man wirklich will, ist ein bisschen dünn.

Was mir in den letzten Wochen und Monaten auch im Zusammenhang mit Stuttgart 21 aufgefallen ist, ist Folgendes: Ich mache es an dem Thema „COPipeline“ fest. Das Bauvorhaben CO-Pipeline am Niederrhein ist den Bürgerinnen und Bürgern ganz normal im Rahmen des Beratungsverfahrens des Gesetzes mitgeteilt worden. Die Frage ist nur, auf welche Weise dies geschehen ist. Sie werden selbst gelegentlich Folgendes erleben: Sie schlagen Ihre Tageszeitung auf, und im Anzeigenteil steht unter „Bekanntmachungen“ der jeweiligen Gemeinde, dass ein Bebauungsplan XY zur Veränderung ansteht und die entsprechenden Unterlagen in irgendeiner Amtsstube ausliegen. Der Text ist in einem

Deutsch abgefasst, das kaum jemand versteht, wenn er nicht gerade Fachbeamter ist. Das ist nach der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalens die Bürgerbeteiligung in Zeiten von Twitter und Facebook.

Dass das nicht mehr aktuell ist und wir uns im Sinne von Open Government darüber Gedanken machen sollten, wie man Bürger stärker informiert, ist offensichtlich. Wir sollten gemeinsam Anstrengungen unternehmen, das zu lösen. Den Schritt zu mehr Demokratie, der nach meiner Auffassung im Übrigen keine repräsentative Demokratie ersetzen, sondern allenfalls ergänzen kann, sollten wir miteinander diskutieren, Herr Moritz, auch wenn Sie das gerade nicht interessiert. Ich erwarte aber von Ihnen einmal eine klare Positionierung dazu, was Sie in diesem Zusammenhang wollen.

(Beifall von Michael Aggelidis [LINKE])

Vonseiten der Landesregierung sind wir ziemlich aufgeschlossen, wenn das Parlament eine solche Verfassungsänderung plant. Ich vermute, dies gilt auch für die regierungstragenden Fraktionen. Es muss aber mal „Butter bei die Fische“ kommen. Darauf sind wir gespannt. Eine solche klare Mitteilung auch vonseiten der FDP wurde heute vermisst.

Ich würde mich freuen, wenn sich die beiden Fraktionen dazu durchringen könnten, Vorschläge zu unterbreiten, was man über das hinaus tun kann, was jetzt im Rahmen dieses Gesetzes zum Volksbegehren beschrieben worden ist, um direkte Demokratie in unserer Gesellschaft zu stärken. Herr Engel, das kann man dann übrigens wunderbar in die von Ihnen angekündigte Anhörung einfließen lassen. Ich bin auf die Beratungen im Ausschuss gespannt. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD, von den GRÜNEN und von der LINKEN)

Vielen Dank, Herr Minister Jäger. – Offiziell liegt noch eine Wortmeldung von Frau Demirel vor. Da diese krank ist, gehe ich davon aus, dass die Meldung zurückgezogen wurde und die Redezeit nicht anderweitig genutzt wird. – Das ist so. Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich schließe die Beratung.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 15/1312 an den Innenausschuss – federführend – und mitberatend an den Haupt- und Medienausschuss, an den Rechtsausschuss sowie an den Ausschuss für Kommunalpolitik. Stimmt jemand gegen die Überweisungsempfehlung, oder enthält sich jemand? – Beides ist nicht der Fall. Die Überweisung ist damit einstimmig beschlossen.

Ich rufe auf:

8 Sanktionen für Erwerbslose aussetzen – für

eine repressionsfreie Mindestsicherung

Antrag der Fraktion DIE LINKE Drucksache 15/1309

Ich eröffne die Beratung und erteile Frau Dr. Butterwegge für die antragstellende Fraktion das Wort.