Das ifo-Institut spricht am 14. Dezember des vergangenen Jahres von einem merklich geringeren Wachstum in der Zeit nach 2010.
„Die größten Risiken für die konjunkturelle Entwicklung in Deutschland sind nach wie vor die Schulden- und Vertrauenskrisen einiger Länder des Euroraums und die Unsicherheit über die Entwicklung in den USA.“
„Die Finanzkrise ist bei Weitem noch nicht ausgestanden. Banken- und Staatsschuldenkrisen in anderen Ländern dauern an. … Für all diese Probleme sind nachhaltige Lösungsansätze noch nicht gefunden. Eine Verschärfung dieser Krisen ist somit nicht auszuschließen.“
Ich verhehle nicht, dass es auch andere Positionen zu dieser Frage gibt. Eine Produktionslücke – so wird da argumentiert – sei noch kein Beleg für eine Störungslage. Außerdem sei der Arbeitsmarkt bislang noch glimpflich davongekommen.
Ich finde es wichtig, sich mit unterschiedlichen Sichtweisen zu einem so wichtigen Thema auseinanderzusetzen. Aber diese Auseinandersetzung hat für die Landesregierung und für mich ein klares Ergebnis: Eine Wirtschaftsentwicklung im Schlingerkurs der letzten Jahre und mit den Risiken, wie wir sie in Nordrhein-Westfalen, in Deutschland, in Europa und weltweit zu meistern haben, ist von Stetigkeit und damit von einem Gleichgewicht noch weit entfernt.
Deshalb ist die Annahme eines gestörten gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts nicht nur absolut vertretbar, sondern sie ist folgerichtig.
Wer in diesem Parlament etwas anderes behauptet, streut den Menschen aus durchsichtigen Motiven Sand in die Augen.
Ich füge ein weiteres Zitat an. Der Kölner Finanzwissenschaftler Michael Thöne, ein durchaus kritischer Begleiter der Haushaltspolitik der Landesregierung, hat den Haushalt zwar nicht rundum in Bausch und Bogen gelobt, aber im „WDR“ auf folgende Frage
„Die Opposition im Landtag nennt auch den Haushalt für 2011 verfassungswidrig. Sehen Sie das ähnlich?“
„Der Finanzminister hat recht, wenn er sich auf eine Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts beruft. Insofern ist eine Neuverschuldung, die über den Investitionen liegt, gerechtfertigt.“
Vor diesem Hintergrund und nach den anderen zitierten Expertenmeinungen ist es kein Wunder, dass sich weitere sechs von 16 Bundesländern bei der Aufstellung ihrer Haushalte für das Jahr 2011 auf eine noch andauernde Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts berufen und mit dieser Begründung die Kreditverfassungsgrenze ihrer jeweiligen Länder überschreiten, darunter Hessen und Niedersachsen.
Wenn Sie sich den Haushaltsentwurf 2011 für Nordrhein-Westfalen genauer ansehen, fällt Ihnen auf: Auch wir müssen in diesem Jahr wie in den vergangenen Jahren auch die Regelobergrenze des Art. 83 der Landesverfassung für die Kreditaufnahme überschreiten, obwohl wir dank der in der zweiten Hälfte des Jahres 2010 angelaufenen wirtschaftlichen Erholung nach aktuellen Schätzungen mit zusätzlichen Steuereinnahmen gegenüber der Steuerprognose von November 2010 rechnen können.
Deshalb geht der Ihnen vorliegende Haushaltsentwurf von Gesamtsteuereinnahmen für 2011 in Höhe von 38,8 Milliarden € aus, also von 500 Millionen € mehr, als im ursprünglichen Haushaltsentwurf auf Basis der November-Steuerschätzung eingeplant war. Die Steuereinnahmen des Landes liegen aber immer noch um 3,3 Milliarden € bzw. abzüglich der Ausgleichszahlungen für den Wegfall der Kraftfahr
Bevor weitere Einzelheiten aus dem Entwurf zur Sprache kommen, will ich noch ein paar andere wichtige Rahmenbedingungen ansprechen. Weil es sinnvoll ist, einen Haushalt nicht erst am Ende des Jahres zu verabschieden, ist es richtig, den Entwurf jetzt einzubringen, jetzt zu diskutieren und den aktuellen Änderungsbedarf mit dem dafür vorgesehenen Instrumentarium der Ergänzungsvorlage zu berücksichtigen.
Es war auch richtig, den Entwurf nicht vor der mündlichen Anhörung vor dem Verfassungsgerichtshof des Landes einzubringen,
auch wenn das umfangreiche Druckwerk nach der Anhörung faktisch nicht mehr geändert werden konnte. Das kann man aber mit einer Ergänzung jederzeit bewerkstelligen; das haben wir jetzt auch getan. Es hätte sich aber einfach nicht gehört, wenige Tage vor der Anhörung zum Nachtragshaushalt 2010 vor dem Verfassungsgerichtshof den Entwurf hier im Parlament zu diskutieren.
Schon die Erkenntnisse, die wir seit dem Beschluss des Kabinetts am 21. Dezember des vergangenen Jahres für den Etatentwurf 2011 gewonnen haben, bieten Anlass, den Entwurf zu ergänzen. Das tun wir. Dafür ist das Instrument der Ergänzungsvorlage auch geschaffen worden.
Wir reden übrigens durchweg über erfreuliche Gründe für die Ergänzung. Denn zum einen kennen wir zwischenzeitlich zumindest den vorläufigen Haushaltsabschluss des Haushaltsjahres 2010. Die günstige Entwicklung der Steuereinnahmen im vergangenen Jahr lässt die Annahme zu, dass wir auch im Jahr 2011 von einem höheren als dem im November 2010 geschätzten und prognostizierten Wert ausgehen können.
Deshalb können wir den Ansatz bei den Einnahmen um eine halbe Milliarde Euro erhöhen mit dem Effekt, dass wir damit in voller Höhe die Neuverschuldung, die noch im ursprünglichen Entwurf steht, senken können.
Ebenso erfreulich sind die ersten Ergebnisse nach der Durchforstung vieler einzelner Haushaltstitel. Unter dem Strich schaffen wir eine Verbesserung von 130 Millionen €. Auch dieser Betrag fließt in die Senkung der Neuverschuldung ebenso wie eine zusätzliche globale Minderausgabe in der Größenordnung von 100 Millionen €.
Angesichts der Minderausgaben im Haushaltsjahr 2010 gehen wir selbst bei vorsichtiger Schätzung davon aus, dass am Ende dieses Jahres insgesamt 500 Millionen € zu sparen sind – zusammen mit der
Die Neuverschuldung sinkt einschließlich der Haushaltsverbesserungen durch die Ergänzungsvorlage gegenüber dem ursprünglichen Entwurf von 7,8 auf 7,1 Milliarden €.
Turbulent ist die Phase der Haushaltsaufstellung zweifellos auch wegen der Klage gegen den Nachtragshaushalt 2010. Es ist das Recht der Opposition zu klagen. Anders aber, als Sie es darzustellen versuchen, geht es bei diesem Verfahren nicht um ein Strafgericht und schon gar nicht darum, einen Prozessgegner zu kriminalisieren oder zu diffamieren. Es geht darum, eine Entscheidung zu unterschiedlichen Rechtsauffassungen zu bekommen. Das ist ein völlig normales Verfahren, das die alte Landesregierung in der vergangenen Legislaturperiode bestens kennengelernt hat.
Es ist gut, dass der Spruch des Verfassungsgerichtshofs auch in diesem Fall Klarheit schaffen wird. Wie auch immer das Urteil ausfällt, werden wir es respektieren.
Ich wünsche mir natürlich sehr, dass das Gericht den Beschluss des Landtags, zweckbestimmte Rücklagen zu bilden, bestehen lässt, weil wir Risiken in nie gekanntem Ausmaß vor der Brust haben.
Hessen führt übrigens bei einer etwa gleichhohen Kreditfinanzierungsquote 613 Millionen € von etwa 1,5 Milliarden € an Haushaltsverbesserungen des vergangenen Jahres einer Rücklage zu, nämlich einem sogenannten kommunalen Schutzschirm. Hessen hatte dabei mit 21,5 Milliarden € einen Haushalt, der etwa 40 % des Haushalts von NordrheinWestfalen ausmacht.
Nur am Rande sei erwähnt, dass der hessische Finanzminister seine Abschlusszahlen eine Woche nach mir bekanntgegeben und dafür viel Beifall erhalten hat, obwohl es derselbe Meldezeitpunkt an den Bund war wie für uns.
Bei uns ist die Rücklagenbildung ein Fall für das Verfassungsgericht. Ich hoffe, das Gericht hält den Weg, den auch Hessen geht, offen. Wenn es zu einem anderen Urteil kommt, werden wir die sich daraus ergebenden Änderungen selbstverständlich vornehmen. Ich kann aber nur wiederholen, was ich auch den Richtern gesagt habe: Leichter würde es dann gewiss nicht, einen soliden Konsolidierungspfad zu ebnen.
Was wir jetzt nicht an Rücklagen bilden, droht uns mit Wucht und zur Unzeit zu treffen. Wir haben nicht die Wahl, ob die Lasten überhaupt entstehen. Wenn wir jetzt nicht kontrolliert vorsorgen, überrollen sie
uns zu einem späteren Zeitpunkt. Wir können sie dann sicher nicht so kontrollieren, als wenn wir dafür Vorsorge getroffen hätten.
Denn sicher ist: Der Schaden, für den wir Geld zur Seite gelegt haben, hängt nicht vom Handeln dieser Landesregierung ab. Er ist lange vorher entstanden.
Es ist nicht ehrenrührig, über den richtigen Weg für den Umgang mit diesem Schaden zu sprechen und zu streiten – wenn es sein muss, auch vor Gericht –, solange das gemeinsame Interesse an der Schadensbegrenzung im Mittelpunkt steht. Wenn es aber, wie ich es in den letzten Wochen mitbekommen habe, erkennbar nicht mehr um die Sache geht, sondern um das Wundenlecken, weil man selbst die Macht verloren hat,