Protocol of the Session on February 23, 2011

Sie haben dort, wo es Ihnen gepasst hat, wo es ins Bild passte, etwa für das Kulturhauptstadtjahr 2010, Geld zum Fenster rausgepustet, dass es nur so krachte. – Man erinnere sich, wann der Spatenstich stattfand. Am 12. April 2010 fand der Spatenstich für das Landesarchiv statt, und komischerweise war am 9. Mai Landtagswahl. Dieser Spatenstich steht damit natürlich in überhaupt keinem Zusammenhang.

(Hans-Willi Körfges [SPD]: Nein!)

Jetzt so zu tun, als wären Sie die großen Konsolidierer, ist absurd.

(Beifall von den GRÜNEN)

Abschließend möchte ich Ihnen Folgendes ins Stammbuch schreiben, auch wenn es Sie quält: Bei den Konjunkturpaketen I und II und beim Wachstumsbeschleunigungsgesetz sind fortlaufende

Steuerentlastungen im Einkommensteuerrecht und in anderen Bereichen von insgesamt 23 Milliarden € beschlossen worden. Das trifft den Landeshaushalt Nordrhein-Westfalen jedes Jahr mit über 2 Milliarden € – 2 Milliarden €, die Sie dem Landeshaushalt entzogen haben, plus 600 bis 700 Millionen € für die Kommunen. Wenn das nicht wäre, hätten wir keine Debatten mehr über das GFG, keine Debatten mehr über die Schieflage des Haushaltes. Das haben Sie bewusst gemacht. Sie wollten Besserverdienende entlasten.

Wir wollen Studenten und Eltern, deren Kinder Kindertagesstätten besuchen, entlasten und Zukunftsinvestitionen finanzieren. Das ist gesellschaftspolitisch der Unterschied zwischen CDU und FDP auf der einen Seite und SPD und Grünen auf der anderen. Dafür werden wir auch weiter streiten und uns in den Haushaltsberatungen darüber auseinandersetzen.

Eines möchte ich noch hinzufügen, weil Sie immer so tun, als läge keine Störung vor. Kollege Körfges hat eben darauf hingewiesen:

Professor Junkernheinrich hat in seinem Gutachten berechnet, dass die Unterfinanzierung der Kommunen bei 2 bis 2,3 Milliarden € liegt – nur um überhaupt den Status quo retten zu können und die Kassenkredite in den Griff zu bekommen, nicht um neue Investitionen zu finanzieren –, 2,3 Milliarden € an zusätzlicher Belastung. Und dazugenommen die Lasten aus der WestLB, bei denen mit hohen einstelligen Milliardenbeträgen bis zu zweistelligen Milliardenbeträgen gerechnet wird, sollen keine Störungslage für diesen Haushalt sein? Ich weiß nicht, auf welchem Stern Sie unterwegs sind. Ich glaube, die Störungslage ist vorhanden.

Die wirtschaftlichen Bedingungen, auf denen sie beruht, sind ausführlich beschrieben worden. Was die Einnahmeseite anbetrifft, haben die Ministerpräsidentin und der Finanzminister ausführlich Stellung genommen. Ich mache mir das ausdrücklich für unsere Fraktion zu eigen. Und was die sonstigen Störungslagen für dieses Land betrifft, für die CDU und FDP im Wesentlichen die Verantwortung tragen, so kommen die noch hinzu.

Die Störungslage ist gegeben. Wer das bestreitet, ist unredlich.

(Beifall von den GRÜNEN und von der SPD)

Danke, Herr Mostofizadeh. – Für die FDP-Fraktion spricht jetzt Frau Freimuth.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Jetzt ist die Frage, wo anfangen?

Ich will mit dem beginnen, was vielleicht am einfachsten ist, auch wenn der Kollege Krautscheid gerade nicht da ist: Die liebenswerten Spitzen und sprachlichen Feinheiten, manchmal auch die kleinen sprachlichen Grobheiten werden dem Landtag in seinen Beratungen sicherlich fehlen.

(Beifall von Reiner Priggen [GRÜNE])

Als Nächstes zum Kollegen Körfges: Lieber Kollege Körfges, Sie haben eben vorsorgender Sozialstaat versus neoliberales Denken gegenübergestellt. Ich will dazu nur zwei Anmerkungen machen.

Zum einen: Prävention ist – völlig unstreitig – wichtig, ist auch richtig. Es gibt vieles, das im Bereich der Prävention wünschenswert ist.

Aber das muss in Maß und Balance zu den anderen Elementen passen, einer nachhaltigen und sozial verantwortungsbewussten Politik. Es muss in Relation mit dem stehen, was Menschen durch ihre Ar

beit erwirtschaften, was sie an Mehrwert produzieren.

Deswegen will ich ausdrücklich darauf hinweisen: Für die FDP ist es immer von großer Bedeutung, auch diesen Aspekt in gleicher Weise, wenn man den Präventionsbegriff etwas weiter spannt, zwingend in den Fokus zu nehmen. Das fällt bei all den Diskussionen und Debatten um einen vorsorgenden Sozialstaat gelegentlich herunter.

Wir halten es nach unserer festen Überzeugung für den Ausdruck einer sozial verantwortungsvollen Politik, sich darum zu kümmern, dass die Menschen in unserem Land eine Beschäftigung finden, dass sie Arbeit haben, dass sie ihren Lebensunterhalt selbst ohne den Bezug von staatlichen Transferleistungen bestreiten und ihre Lebensträume durch selbst verdientes und erarbeitetes Geld realisieren und erwirtschaften können.

Dazu war auch – das will ich ausdrücklich sagen – die Maßnahme im Bereich des Familienentlastungsgesetzes – auch Wachstumsbeschleunigungsgesetz genannt – erforderlich.

Im Hinblick auf die Erbschaftsteuerreform haben wir dringend notwendige Anpassungen vorgenommen, die nicht dazu dienten, irgendwelchen großkopferten Erben – was immer dieses diffuse Schlagwort bedeuten mag – etwas Gutes zu tun, sondern es ging ganz entscheidend darum, dass Unternehmensnachfolgen in einer verantwortungsvollen Art und Weise erfolgen können. Der Erbschaftsfall darf nicht dazu führen, dass gerade kleine und mittlere Unternehmen durch die Erbschaftssteuerregelung, wie sie vorher galt und wie sie die Unternehmen belastete, zerschlagen und damit Arbeitsplätze aufs Spiel gesetzt werden.

Das, lieber Herr Kollege Körfges, ist ein wesentlicher Unterschied. Ich wäre sehr dankbar – weil ich genau weiß, dass Sie die Zusammenhänge eigentlich kennen –, wenn wir versuchen könnten, die Debatten hier im Parlament mit einer gewissen Sachlichkeit zu führen.

Deswegen noch eine letzte Bemerkung zu dem Kollegen Körfges: Prozesshanselei ist kein Politikersatz. – Wie wahr, wie wahr! Ich bekenne mich ausdrücklich dazu, dass das Parlament der Haushaltsgesetzgeber ist. In einem demokratischen Rechtsstaat ist es aber – das ist hier gar nicht streitig gestellt worden; ich möchte es der guten Ordnung halber trotzdem erwähnen – nicht nur eine sich ziemende, sondern auch eine gebotene Art, parlamentarische Entscheidungen, die möglicherweise nicht mit der Verfassung in Übereinstimmung stehen, dann von der unabhängigen dritten Gewalt überprüfen zu lassen.

Als Parlament müssen wir natürlich auch mit einem gewissen Augenmerk darauf achten, dass die dritte Gewalt wiederum ihre Kompetenzen nicht überschreitet, was wir zum Beispiel bei der einen oder

anderen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts feststellen konnten. Dort haben wir quasi schon die Gesetzesformulierungen vorgefunden. Das ist sicherlich nicht angemessen.

Ich sage aber ausdrücklich: Bei dem konkreten Rechtsstreit geht es um einen sehr speziellen Fall.

(Hans-Willi Körfges [SPD]: Den meinte ich auch! Ich meinte 2011!)

Ja, nun. Wir sind noch mitten im parlamentarischen Beratungsverfahren für 2011. Damit fangen wir heute gerade erst an. Ich will die Debatte darüber gar nicht führen; denn sie ist entweder wesentlich zu spät begonnen worden, oder man hätte die vier Wochen auch noch zuwarten können.

Mit Blick auf den Schweinsgalopp des Haushaltsberatungsverfahrens, Herr Kollege Mostofizadeh: Es gibt in der Tat den mehrheitlichen Wunsch, das Verfahren sehr zu beschleunigen. Wir werden im Einzelfall prüfen, ob sich der sehr ehrgeizige und ambitionierte Zeitplan tatsächlich halten lässt. Wir haben natürlich das Interesse, den Haushalt zügig zu verabschieden. Es liegt aber nicht an uns, dass er erst so spät ins Beratungsverfahren gekommen ist. Das Initiativrecht liegt ja – ich habe immer schon bedauert, dass das Initiativrecht ausschließlich bei der Landesregierung liegt …

(Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Aber Sie wollen ja gar nicht beraten!)

Herr Kollege Mostofizadeh, wir werden doch beraten. Es fängt doch jetzt gerade an. Sie sind doch jemand, der immer wieder zu Geduld und Sachlichkeit mahnt. Ich habe an dieser Stelle die herzliche Bitte, wenigstens noch die heutige Debatte abzuwarten, damit wir endlich ins Konkrete einsteigen können.

Eine Anmerkung noch, wenn wir schon bei Ihnen sind, Herr Kollege, zu der heutigen Haushalts- und Finanzausschusssitzung – für all die anderen Kollegen: Wir haben heute Morgen, fleißig, wie wir sind, schon getagt –: Der Vorwurf bzw. die Frage ging doch nicht dahin, ob die Unterrichtung von der CDU oder der FDP beantragt oder erbeten wurde. Ich habe heute Morgen klar gesagt, was meine Fraktion maßgeblich geärgert hat, nämlich: Der Finanzminister hat gegenüber dem Parlament in der Unterrichtung den nicht ganz unerheblichen Sachverhalt, dass der Abschluss für das Etatjahr 2010 ganz plötzlich, unerwartet und zu aller Freude – jedenfalls zu meiner und zur Freude der FDP-Fraktion; ich habe das immer unstreitig gestellt – um 1,3 Milliarden € besser war, nicht erwähnt, obwohl er selber die Information hatte und sie über den Bevollmächtigten bereits dem Verfassungsgericht vorgetragen wurde. Das, lieber Herr Kollege, war unser Kritikpunkt, nicht mehr und auch nicht weniger.

Jetzt hat mich die Frau Ministerpräsidentin gerade darum gebeten, dass der Finanzminister als würdi

ger Vertreter akzeptiert wird. Dem komme ich gerne nach.

In der verbleibenden Zeit würde ich nämlich gerne in einigen Punkten auf die Bemerkungen der Ministerpräsidentin eingehen:

Zum einen geht es um die schon viel zitierte mittelfristige Finanzplanung, und zwar die alte Fassung, wohlgemerkt, nicht das hübsche Exemplar in der aktuellen Fassung mit der Drucksachennummer 15/1001. Die alte mittelfristige Finanzplanung stammte aus dem September 2009. Wir wollen ja versuchen, mit einer gewissen Seriosität in diese Diskussion einzusteigen. 2009 haben wir in einem völlig anderen, jetzt Gott sei Dank erfreulich positiv veränderten, wirtschaftlichen Umfeld gestanden. 2009 sind wir von Wachstumsprognosen bzw. Schrumpfungsprognosen von etwa 5 % ausgegangen. Deswegen ist es doch völlig logisch und nachvollziehbar, dass sich so etwas in einer mittelfristigen Finanzplanung auch zwingend abbilden musste.

(Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Das ist aber nicht der Punkt!)

Dass man bei den jetzigen Prognosen des Wirtschaftsministers – auf Kommando kommt er gerade zu seinem Platz zurück – von 3,4 oder 3,5 % natürlich eine mittelfristige Finanzplanung anders wird beurteilen und einschätzen müssen, das ist doch eine völlig klare Geschichte. Aber wir würden uns alle mit Blick auf die Sachlichkeit einen großen Gefallen tun, wenn wir diese mittelfristige Finanzplanung aus dem September 2009 mit den damaligen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen auch ins

rechte Maß rücken würden.

Der zweite Punkt ist die Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts. Wir haben uns hier schon vielfach darüber ausgetauscht. Sie wissen, dass die FDP-Fraktion und auch ich persönlich nach wie vor davon ausgehen – dafür gibt es ja auch hinreichend Anhaltspunkte, und der Wirtschaftsminister hat unter anderem auch in seinem Bericht ganz wesentliche Faktoren dazu bekanntgegeben –, dass von einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts bei den Parametern mit Blick auf Beschäftigung, auf Wachstum und auf Preisstabilität nun nicht weiter ausgegangen werden kann.

Ich will auch darauf hinweisen, dass auch die jetzige Verfassung die Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts nicht als Normalfall begreift. Wenn man sich die Zahlen einmal anschaut – da will ich jetzt gar nicht nur auf die Zahlen von 2005 bis 2010 abstellen, sondern man kann auch die letzten 30 oder 40 Jahre nehmen –, dann wird man feststellen können, dass wir uns nach den Definitionen, die teilweise ja auch zum Thema „Produktionslücke“ im Rechtsstreit zur Begründung der Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts vorgetragen

wurden, dann in einer Vielzahl der Jahre immer in einer sogenannten Störungslage befunden haben.

Meine Damen und Herren, die Verfassung hat das aber als Ausnahme definiert. Im Grundsatz und im Normalfall müssen alle Haushaltsgesetzgeber mit ihren Einnahmen auch die Ausgaben decken. Das ist der Regelfall. Nur im Ausnahmefall dürfen überhaupt Schulden, nämlich für Investitionen, aufgenommen werden. Wenn wirklich Störungslagen da sind, nur dann kann auch zur Abwendung darüber hinausgegangen werden.

Die Ministerpräsidentin hat das strukturelle Defizit ebenfalls angesprochen. Ich will hinzufügen: Mit Blick auf die Generationengerechtigkeit ist es für uns alle eine der vorrangigsten Aufgaben, dieses strukturelle Defizit abzubauen. Denn das kann und darf nicht sein. Das ist, lieber Kollege Körfges, auch aus meiner Sicht eine der ganz wesentlichen präventiven Maßnahmen mit Blick auf nachfolgende Generationen. Wir dürfen ihnen eben nicht eine exorbitante Schulden- und Zinslast hinterlassen und übertragen. Wir müssen es vielmehr als Aufgabe unserer Generation ansehen, die in unserer und in den Vorgenerationen aufgenommenen Schulden zu tilgen und nachfolgenden Generationen diese Belastungen zu ersparen. Das wäre einer der wesentlichen und wichtigsten Schritte zur präventiven Haushaltspolitik.

Gerade ist das Stichwort Konnexität gefallen. Darüber könnten und sollten wir uns bei der Frage „strukturelles Defizit“ in der Tat noch etwas intensiver austauschen: Haben wir denn überhaupt ein Finanzsystem, in dem den Vorgaben von Entflechtung, Wettbewerb und Finanzautonomie Rechnung getragen wird?

Das sind doch Diskussionen, die wir auch in diesem Haus schon mehrfach geführt haben. Die vielen kritischen Anmerkungen nicht zuletzt auch jetzt durch die Initiative der Länder Bayern, Hessen und Baden-Württemberg kann man ja im Einzelfall bewerten wie man das möchte. Aber ich glaube, wir müssen uns dieses Ausgleichssystem anschauen und die Frage, ob dort dem Konnexitätsgedanken und den einzelnen Finanzautonomien Rechnung getragen wird.

Aus dem, was uns ärgert, will ich auch kein Geheimnis machen. Das merkt man ja an dieser Debatte auch wieder. Die Ministerpräsidentin hat es vorhin angesprochen: Gerechte Einnahmen und gerechte Ausgaben. – Sie hat vorhin gesagt: Starke Schultern müssen mehr tragen.

Meine Damen und Herren, wir müssen doch zur Kenntnis nehmen, dass starke Schultern objektiv auch heute schon mehr tragen. Ich gehe gerne mit Ihnen in die Diskussion darüber hinein, ob der Spitzensteuersatz wirklich schon beim qualifizierten Facharbeiter mit vielleicht noch entsprechenden Überstunden angesetzt werden sollte. Ich habe da